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Hausarbeit, 2011
27 Seiten, Note: 1,0
Einleitung
1. Schulsozialarbeit
1.1 Aufgabe von Schulsozialarbeit
1.2 Sozialarbeit in der Schule
1.3 Sozialpädagogik in der Schule
1.4 Sozialpädagogische Schule
1.5 Lebensweltorientierung & aktueller Stand der Schulsozialarbeit
1.6 Fazit Schulsozialarbeit + Ausblick
2. Fachkonzept Sozialraumorientierung
2.1 Orientierung an den geäußerten Interessen und am Willen
2.2 Unterstützung von Eigeninitiative und Selbsthilfe(kräften)
2.3 Konzentration und Nutzung der Ressourcen
2.3.1 a) der Menschen
2.3.2 b) des Sozialraums
2.4 Zielgruppen- und bereichsübergreifende Sichtweise
2.5 Kooperation und Koordination (der sozialen Dienste)
3. Persönliche Erfahrungen & Arbeit anhand der Prinzipien des Ansatzes der Sozialraumorientierung im Praxisfeld
4. Auswertung
Fazit
Literaturverzeichnis
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage nach der Übertragbarkeit der fünf Prinzipien der Sozialraumorientierung (SRO), die ich im Rahmen meines Projektstudiums beim Institut für Sozialraumorientierung, Soziale Arbeit und Beratung (ISSAB) kennengelernt habe, auf die Schulsozialarbeit.
Zu Beginn werden sowohl die generellen Entwicklungen als auch die Handlungsleitlinien für die Schulsozialarbeit auf dem Hintergrund verschiedener Veröffentlichungen offengelegt und zusammengetragen.
Im Folgenden werde ich das Fachkonzept der SRO darstellen.
Darauf aufbauend werden meine praktischen Erfahrungen aus dem Projektstudium geschildert und ausgewertet.
Das abschließende Fazit führt die Einzelbestandteile der Hausarbeit dann thematisch verbindend und auswertend zusammen.
Der Hintergrund der Hausarbeit ist, dass ich im Rahmen des Theorie-Praxis- Projektes des ISSAB in Essen im Stadtteil Altendorf an einer Hauptschule unter der Anleitung des dortigen Schulsozialarbeiters gearbeitet habe. Im Zeitraum vom 1.4.2010 bis zum 30.3.2011 habe ich eigenständig eine Fußballgruppe für Schüler der 6. Klasse, bzw. in meinem 2. Projektsemester der 7. Klasse, geplant, initiiert und geleitet.
Zudem habe ich ein erlebnispädagogisches Gruppenangebot des Schulsozialarbeiters begleitend geleitet, welches ausschließlich für Schülerinnen und Schüler (SuS) mit vor kurzem erfolgter Migration angelegt war.
Diese Hausarbeit soll sich auf die von mir allein geführte Fußballgruppe für Jungen beziehen. Hier konnte ich meine Handlungsprinzipien, meine Haltung und meine Arbeit, die geprägt war durch das Fachkonzept der SRO - ohne den Schulsozialarbei- ter - umsetzen.
Aus lesbarkeitstechnischen Gründen der Hausarbeit wird ausschließlich die jeweils männliche Form verwendet.
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Schulsozialarbeit. Es werden verschiedene Veröffentlichungen zugrunde gelegt, da es insgesamt keine eindeutig anerkannte De- finition gibt und der Terminus der Schulsozialarbeit im Fachdiskurs umstritten ist.
Es „mangelt […] dem Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit sowohl an einem un- umstrittenen Begriff als auch an einem relativ klaren Verständnis“ (Speck, 2005, S. 101).
Es wird in der Literatur von: Sozialarbeit in der Schule, schulbezogene Jugendsozialarbeit, sozialpädagogisches Handeln in der Schule, schulalltagsorientierte Sozialpädagogik und schulbezogene Jugendhilfe (vgl. Speck, 2007, S.23) gesprochen.
In dieser Hausarbeit wird nicht auf die Entstehung und rechtliche Verankerung zwischen der Institution Schule und der Jugendhilfe eingegangen, da dies den Rahmen der Hausarbeit sprengen würde und für die theoretische und praktische Haltung im aktuellen Bezug dieser Hausarbeit als nicht entscheidend erscheint.
Den Kernbezug werden die in der Fachliteratur vermittelte Haltung und der Auftrag von Schulsozialarbeit bilden.
Die drei vorherrschenden Grundkonzepte von Schulsozialarbeit, von denen sich, seit dem gegen Ende der 1970 Jahre begonnenen Fachdiskurses, keines bislang eindeutig durchsetzen konnte und von denen jedes eine Autorenanhängerschaft auf sich ver- eint, sind:
(1) Sozialarbeit in der Schule
(2) Sozialpädagogik in der Schule
(3) Sozialpädagogische Schule
Jedes dieser grundpositionell gegenläufigen Modelle vertritt eigene Ansätze, Haltungen und Vorstellungen von den für die Ausführung prädestinierten Fachkräften (vgl. Drilling, 2009, S. 39-47).
Die Sozialarbeit in der Schule wird als politische Arbeit verstanden. Die Institution Schule sorgt demnach in ihrer Funktion für ein Verständnis von bürgerlichen Verhal- tensnormen. Die Sozialarbeit ist dabei ein Teil von offensiver Jugendhilfe vor Ort. Diese versucht mit präventiven Mitteln eine Ausgrenzung Einzelner zu vermeiden und setzt bei Bedarf in einem anwaltschaftlichen Verständnis die Chance auf Bildung für den Mandanten Schüler durch. Sozialarbeit ist nicht aktiv am Unterricht beteiligt, sondern arbeitet mit dem Ansatz der Lebensweltorientierung einzelfallbezogen, gruppenbezogen oder mit freizeitpädagogischen Hilfen im außerschulischen Alltag. Das Verhältnis zur Institution Schule wird als kritisch-korrektiv-interventionistisch gesehen.
Die Problematiken dieses Ansatzes sind für den Sozialarbeiter der vielfach zu späte Einbezug der Sozialarbeit und die Ausnutzung als eine Art „Feuerwehr“ durch die Lehrkräfte und eine daraus entstehende Isolation, da es keine Akzeptanz des Lehrkörpers für die Sozialarbeit gibt. Des Weiteren erfolgt eine Stigmatisierung der SuS durch eine zielgruppenspezifische Ausrichtung der Angebote („Problem-SuS/- Jugendliche“, „Hammerwerfer“, etc.).
Kurz gesagt: Es entsteht eine Konkurrenzsituation zwischen der Schule und der Sozialarbeit in der Schule (vgl. ebd., S. 48f.).
Die Arbeit wird in einer solidarischen Beziehung zu den Lehrkräften ausgeübt, ohne die anwaltschaftliche Position für die SuS einzunehmen um deren Ansprüche durchzusetzen. Der Fokus dieses Ansatzes versteht sich als „additiver Berater der Lehrkörper“ (vgl. ebd., S.48), da von der Grundannahme ausgegangen wird, dass die Probleme der SuS in der Schule im Unterricht, also im direkten Kontakt mit dem Lehrkörper, entstehen und in der einseitigen, rein auf die Wissensvermittlung ausgelegten Ausbildung von Lehrern beruhen.
Die Rolle der Sozialarbeit wird hier gegenüber den Lehrkräften als unterstützend be- trachtet und die Sozialarbeit kritisch in den allgemeinen schulischen Alltag integriert.
Die hierbei auftretenden Schwierigkeiten sind zum einen die verschwimmende Gren- ze zwischen den Professionen und zum anderen die Idee einen schulischen Alltag er- träglich für die SuS zu machen. Damit verbunden ist die Abschiebung der Verant- wortung für die Lösung der Probleme der SuS durch die fremdregulierende Instanz der Sozialarbeit. Sozialarbeit fungiert hier eher als fortbildende Instanz für den Lehrkörper statt als eigenständige Profession aufzutreten und begibt sich dadurch in ein „Nischen-Dasein“ (vgl. ebd., S. 48f.).
Im Konzept der sozialpädagogischen Schule ist kein Sozialarbeiter an der Schule angestellt. Die Lehrer sind angehalten, ihre Ausbildung im Beruf weiter zu vervollständigen, indem sie ihre sozialpädagogischen Möglichkeiten mit in einem defizitorientierten Blick auf ihr eigenes Tun ausloten. Des Weiteren wird die Ausbildung für Lehrkräfte neu strukturiert und sie eignen sich bereits während des Studiums ein umfassendes Wissen bzgl. Sozialpädagogik an.
Die große Kritik an diesem Konzept greift die Verkürzung des pädagogischen Begriffs auf und kritisiert die Diffamierung von Sozialarbeit/-pädagogik als eine Wissenschaft ohne genauen Bezugspunkt, welche als „nebenher erlernbar“ verstanden wird (vgl. ebd., S. 48f.).
Das Konzept der Lebenswelt- und Alltagsorientierung und das der biografischen Lebensbewältigung als zentrale Merkmale und theoretische Stützpfeiler stellen, nach Maykus, wichtiges Fachwissen und einen “ […] entscheidenden Beitrag zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe […]“ (Maykus, 2001, S.122) dar.
Maykus nennt die Interventionsziele dieser theoretischen Ausrichtung „ […] lebens- lagengestaltend-strukturierend und problembearbeitend-integrierend“(ebd., S.114).
Das bedeutet zusammengefasst, dass es die Aufgabe der Schulsozialarbeit ist, das klassische Doppelmandat von sozialer Arbeit auszuführen (vgl. ebd., S.114). Zum einen soll der Anspruch des Einzelnen geachtet bzw. beachtet werden und er soll als Mandant der sozialen Arbeit verstanden werden.
Zum Anderen stehen ihm die gesamtgesellschaftlichen Anforderungen gegenüber, welche auch durch die Sozialarbeit als ausführende „Kontrollperson“ verkörpert wird.
Wenn man diese Merkmale von der modernen Sozialarbeit auf die Situation in der Institution Schule anwendet fällt allerdings auf, dass die Sozialarbeit dort aber nicht nur durch das angesprochene Doppelmandat erschwerend bedingt wird, sondern, dass sich eine generelle Problematik ergibt, da der Sozialarbeiter mit der zuvor be- schrieben Haltung und dem darauf basierenden Verständnis als Anwalt seiner SuS fungiert und somit der restriktiven Haltung eines defizitorientierten Schulsystems, welches, um nur ein Beispiel zu nennen, durch seine Benotungsstruktur gekenn- zeichnet ist, entgegensteht.
Die in 2.2 - 2.4 beschriebenen Konzepte von Sozialarbeit in der Schule zeigen, mit aktuellem Bezug, dass es zwar eine „reine“ Schulsozialarbeit als Arbeitsfeld der Sozialarbeit gibt, aber diese immer noch (!) keine klare und eindeutige Handlungs- und Aufgabenstruktur besitzt.
So bezieht sich Drilling im Jahre 2010 noch immer auf ein Handbuch zur Schulsozi- alarbeit von 1987, wenn er eine bis heute ausgebliebene theoretische Unterfütterung bemängelt. Er sieht, ebenso wie Olk/Speck (2010) und Speck (2005/2007), das Kernproblem der Schulsozialarbeit in der Art der Anstellung. Die Schulsozialarbeiter sind vielfach von der Schule angestellt und werden somit den schulischen Ausbil- dungszielen und gesellschaftlichen Normierungstendenzen verpflichtet.
„Dem angestrebten Kooperationsmodell […steht] in der Realität das Subordinationsmodell […] gegenüber.“ (Drilling, 2010, S.51).
Die Schulsozialarbeit steht aufgrund ihres Arbeitsbereiches / Arbeitgebers in einem Spannungsverhältnis zwischen der curricular organisierten Schulstruktur und der So- zialarbeit.
Die Abschwächung dieses Spannungsfeldes stellt eine wichtige Aufgabe für die Schulsozialarbeit dar. Dabei ist es entscheidend, dass die Schulsozialarbeit die Etablierung einer ressourcenorientierten Haltung / Arbeitsweise der Lehrer im schulischen Alltag ermöglicht.
Diese Etablierung würde die Möglichkeit darstellen, dass die Institution Schule, ver- standen als Zwangskontext - allgemeine Schulpflicht in Deutschland - soweit wie möglich an die individuellen Bedürfnisse der SuS mit Hilfe einer ressourcenorien- tierten Haltung, die dem Lehrkörper von der Schulsozialarbeit vermittelt wird, ange- passt werden könnte.
Aufbauend auf diese Überlegung wird nachfolgend ein möglicher Ansatz für die Verwirklichung dieses Vorhabens, zunächst dargestellt und im Anschluss daran ein möglicher Transfer des vorgestellten Konzeptes mit praktischen Erfahrungen aus der Schulsozialarbeit abgeglichen.
Zu der historischen Tradition der Sozialraumorientierung (SRO) ist zu sagen, dass sie die konsequente Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit (GWA) ist. Diese historische Entwicklung und die mit der Umbenennung / Weiterentwicklung / Opti- mierung verbundenen konzeptionellen Veränderungen werden in dieser Hausarbeit nicht thematisiert, da sie zu weit vom Thema entfernt liegen und an der dieser Stelle nicht relevant sind.
Zur Intention der SRO lässt sich sagen, dass es Sozialer Arbeit, wenn sie nach diesem Konzept ausgeübt wird, keinesfalls darum geht, „[…] mit großem Methodenarsenal und pädagogischer Absicht Menschen zu verändern, sondern darum Lebenswelten zu kreieren, die leistungsberechtigten Menschen helfen, auch in prekären Lebenssituationen zurechtzukommen.“ (Hinte, 2006, S.9).
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