Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Urteil vom 3. Juli 20081 das bisher geltende Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 war aufgrund einer Nachwahl der Effekt des negativen Stimmengewichts offensichtlich geworden. Der Effekt des negativen Stimmengewichts wurde von den Richtern für verfassungswidrig erklärt, da es die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, die Verfassungswidrigkeit des geltenden Wahlsystems spätestens bis zum 30. Juni 2011 zu beheben. Durch diese Frist konnten die Wahlen zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 noch mit einem verfassungswidrigen Bundeswahlgesetz durchgeführt werden. Dabei wurde die lange Frist von Experten in Frage gestellt, da die Wahl 2009 noch nach dem bisherigen – zum Teil verfassungswidrigen – System stattfand.2
Bei dieser Wahl gab es eine Rekordzahl von Überhangmandaten: 24 Abgeordnete zogen neben den vorgesehenen 598 Abgeordneten in den Bundestag. Diese 24 Abgeordnete gehören den Unionsparteien an: Die CDU gewann allein in Baden-Württemberg zehn Überhangmandate; darüber hinaus vier in Sachsen, je zwei in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz und je ein Überhangmandat im Saarland, in Schleswig-Holstein und Thüringen. Auch die CSU erzielte zum ersten Mal in der Geschichte Überhangmandate, insgesamt drei.
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1 Bundesverfassungsgericht: Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 – 2 BvC 1/07
und 2 BVC 7/07, auf URL: http://www.bverfg.de/entscheidungen/cs20080703_
2bvc000107.html, besucht am 04.10.2009
2 Vgl. Gröpl, Christoph: Überhangmandate leben weiter, auf URL: http://www.unisaarland.
de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfGroepl/Veröffentlichungen/
Schriften/lit044.pdf, besucht am 28.07.2011 (Gröpl 2008)
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Wahlsystem bei Bundestagswahlen
3. Überhangmandat
3.1 Begriffsdefinition
3.2 Gründe für die Entstehung von Überhangmandaten
3.3 Externe und interne Überhangmandate
3.4 Historischer Überblick
4. Negatives Stimmengewicht
4.1 Nachwahl in Dresden
4.2 Auftreten von negativen Stimmengewichten
4.3 Beispielrechnung
5. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik von Überhangmandaten im deutschen Wahlsystem und analysiert den daraus resultierenden Effekt des negativen Stimmengewichts. Ziel ist es, die Entstehungsursachen dieser Phänomene aufzuzeigen und anhand der Nachwahl in Dresden 2005 zu demonstrieren, wie sich diese Verzerrungen auf das Wahlergebnis und die Mandatsverteilung auswirken können.
- Grundlagen des personalisierten Verhältniswahlrechts
- Entstehung und Typologie von Überhangmandaten
- Analyse des Effekts des negativen Stimmengewichts
- Mathematische Veranschaulichung der Mandatsverschiebung
- Konsequenzen für die Legitimität der Parlamentszusammensetzung
Auszug aus dem Buch
4.1 Nachwahl in Dresden
Bei der Bundestagswahl 2005 musste durch den Tod einer von der NPD aufgestellten Direktkandidatin kurz vor dem eigentlichen Wahltermin im Wahlkreis 160 in Dresden eine Nachwahl stattfinden. Diese fand zwei Wochen nach der eigentlichen Bundestagswahl statt, so dass das vorläufige amtliche Endergebnis bereits feststand. Die Wähler in Dresden kannten bei der Stimmabgabe das Ergebnis der Hauptwahl. „Dabei konnten sie sich einen Effekt zunutze machen, der in der Literatur als ‚negatives Stimmengewicht‘ oder als ‚inverser Erfolgswert‘ bezeichnet wird. Eine Partei kann danach durch weniger Zweitstimmen mehr Mandate gewinnen oder durch mehr Zweitstimmen Mandate verlieren.“
Da es bei der Verteilung der Sitze auf Landesebene immer wieder zu engen Entscheidungen kommen kann, besteht schon bei geringen Stimmenverschiebungen die Möglichkeit, dass sich die Verteilung zwischen den einzelnen Landeslisten ändert. Folglich kann ein Sitz einer Partei von einem Bundesland in ein anderes wandern. Die Partei verliert kein Mandat, wenn sie den Sitz in einem Bundesland abgeben muss, in dem sie Überhangmandate errungen hat. Dies würde zwar rein rechnerisch den Verlust eines Listenplatzes bedeuten, da die Partei aber die gewonnenen Direktmandate behalten darf, bleibt die Zahl der Mandate in diesem Bundesland bestehen. Wandert der Sitz in ein Bundesland, in dem die Partei kein Überhangmandat errungen hat, gewinnt die Partei einen zusätzlichen Sitz im Parlament. Dieser Effekt kann sich aber auch umkehren. Wandert ein Listenplatz in ein Bundesland, in dem die Partei Überhangmandate hat, so wirkt sich dies aufgrund der Überhangmandate nicht aus. Verliert jedoch die Partei in einem Bundesland, in dem sie keine Überhangmandate hat, diesen Sitz, so geht dieses Mandat effektiv verloren. Die Partei verliert demgemäß trotz Stimmenzuwachs einen Sitz im Parlament.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Verfassungswidrigkeit des bisherigen Wahlrechts durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und führt in die Problematik der Überhangmandate ein.
2. Das Wahlsystem bei Bundestagswahlen: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen der personalisierten Verhältniswahl sowie die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Sitzverteilung.
3. Überhangmandat: Hier werden der Begriff, die Entstehungsgründe und die historische Entwicklung von Überhangmandaten im Bundestag detailliert analysiert.
4. Negatives Stimmengewicht: Das Kapitel erklärt den Effekt des negativen Stimmengewichts und veranschaulicht diesen anhand der Nachwahl in Dresden und einer mathematischen Beispielrechnung.
5. Ausblick: Der Ausblick thematisiert die Notwendigkeit einer Wahlrechtsreform angesichts drohender politischer Instabilität und verfassungsrechtlicher Bedenken.
Schlüsselwörter
Überhangmandate, negatives Stimmengewicht, Wahlsystem, Bundestagswahl, personalisierte Verhältniswahl, Mandatsverteilung, Bundesverfassungsgericht, Nachwahl Dresden, Zweitstimmen, Listenmandate, Wahlrechtsreform, Sitzzuteilung, Sainte-Laguë-Verfahren, Direktmandate, Parteien.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den verfassungsrechtlichen und praktischen Herausforderungen des deutschen Wahlsystems, insbesondere mit dem Phänomen der Überhangmandate.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Funktionsweise der personalisierten Verhältniswahl, die Entstehung von Überhangmandaten sowie die Fehlfunktionen im Wahlsystem, die zu negativen Stimmengewichten führen.
Welches Ziel verfolgt die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die systematischen Zusammenhänge zwischen Wahlgeometrie, Zweitstimmen und Sitzverteilung aufzuzeigen, um zu verstehen, warum Stimmenzuwachs paradoxerweise zu Mandatsverlusten führen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor stützt sich auf eine Analyse des geltenden Wahlrechts, die Auswertung von Datenmaterial zur Bundestagswahl sowie auf eine Fallstudie zur Nachwahl in Dresden, ergänzt durch mathematische Berechnungsbeispiele.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine systematische Darstellung des Wahlsystems, eine Definition und historische Einordnung von Überhangmandaten sowie eine fundierte Auseinandersetzung mit dem negativen Stimmengewicht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Überhangmandate, negatives Stimmengewicht, Wahlsystem, Sitzzuteilung und die verfassungsrechtliche Kritik am Bundeswahlgesetz.
Was passierte bei der Nachwahl in Dresden 2005?
Aufgrund des Todes einer Direktkandidatin fand die Wahl zeitlich versetzt statt, wodurch die Wähler das Gesamtergebnis kannten und die theoretische Möglichkeit des negativen Stimmengewichts öffentlich wahrnehmbar wurde.
Wie unterscheidet der Autor zwischen internen und externen Überhangmandaten?
Interne Überhangmandate entstehen innerhalb einzelner Bundesländer aufgrund der Landeslistenstruktur, während externe Überhangmandate theoretisch das gesamte Bundesgebiet betreffen würden.
- Arbeit zitieren
- Dirk Beermann (Autor:in), 2011, Überhangmandate und negatives Stimmengewicht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/180051