Mit dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, das am 13.07.2005 in Kraft getreten ist, wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umfassend reformiert. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die Vorschriften zur Entflechtung (Unbundling) neu gestaltet. Diese Vorschriften sind vornehmlich an sog. vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen gerichtet, die auf dem Energiemarkt häufig eine Monopolstellung aufweisen und wettbewerbshemmend agieren. Um Intransparenz, Diskriminierung und Quersubventionierung zu vermeiden, müssen solche Energieversorgungsunternehmen (EVU) grundsätzlich informatorische, buchhalterische, rechtliche, operationelle sowie eigentumsrechtliche Entflechtungsmaßnahmen umsetzen. Diese Maßnahmen bewirken eine weitgehende Unabhängigkeit des Netzbetriebs gegenüber den übrigen Wertschöpfungsstufen der Energieversorgung wie der Elektrizitätserzeugung, der Gasgewinnung oder dem Energievertrieb.
Die vorliegende Arbeit widmet sich ausschließlich der buchhalterischen Entflechtung bzw. der Entflechtung in der Rechnungslegung, indem die einschlägige Vorschrift des § 6b EnWG diskutiert wird. Zu diesem Zweck wird in Kapitel 2 zunächst erörtert, welche Verpflichtungen EVU hinsichtlich der externen Rechnungslegung zu erfüllen haben. Neben der Aufstellung werden hier auch Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses thematisiert. Sodann wird in Kapitel 3 die interne Rechnungslegung von EVU gemäß § 6b Abs. 3 EnWG untersucht. Diese Vorschrift bildet die eigentliche Rechtsgrundlage für die buchhalterische Entflechtung und für die Aufstellung des „Unbundling-Abschlusses“. Abschließend wird in Kapitel 4 ein Fazit gezogen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Externe Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen
2.1 Aufstellungspflicht
2.2 Prüfungspflicht
2.3 Offenlegungspflicht
3 Interne Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen
3.1 Adressatenkreis
3.2 Zu entflechtende Tätigkeitsbereiche
3.3 Methoden der buchhalterischen Entflechtung
3.3.1 Progressive und retrograde Verbuchung
3.3.2 Direkte und indirekte Zuordnung
3.3.3 Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
3.4 Zuordnung einzelner Posten im Tätigkeitsabschluss
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geforderten Entflechtungsmaßnahmen für Energieversorgungsunternehmen (EVU). Das primäre Ziel ist die Analyse der rechtlichen Anforderungen an die buchhalterische Entflechtung sowie die Erörterung der praktischen Umsetzung bei der Erstellung des sogenannten „Unbundling-Abschlusses“, um Transparenz zu schaffen und Diskriminierung sowie Quersubventionierung zu unterbinden.
- Rechtliche Grundlagen der externen und internen Rechnungslegung für EVU
- Definition und Anwendungsbereich vertikal integrierter Unternehmen
- Methodik der buchhalterischen Entflechtung (progressive/retrograde Verbuchung)
- Verfahren zur Zuordnung von Geschäftsvorfällen und Kosten
- Praktische Herausforderungen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung
Auszug aus dem Buch
3.3.1 Progressive und retrograde Verbuchung
Bei der progressiven Verbuchung werden die Geschäftsvorfälle simultan sowohl in den Tätigkeiten-Konten als auch in der Finanzbuchhaltung gebucht. Diese Vorgehensweise korrespondiert mit der Vorschrift des § 6b Abs. 3 EnWG, wonach die Kontenführung unter der Fiktion erfolgen muss, dass die Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgeübt werden. Insbesondere erfüllt die progressive Verbuchung die Anforderungen des Handelsgesetzbuches, da nach § 239 Abs. 2 HGB Buchungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden müssen.
Jedoch ist die progressive Vorgehensweise mit einem großen Aufwand verbunden, insbesondere für kleine vertikal integrierte EVU. Des Weiteren trägt sie hinsichtlich der Zielsetzung des § 6b Abs. 3 EnWG nur bedingt zu einem verbesserten Informationsgewinn bei, zumal der Wortlaut des § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG lediglich fordert, dass der Tätigkeitsabschluss bei Erstellung des Jahresabschlusses aufzustellen ist. Aus diesem Grund ist es sachgerecht, anstelle der unterjährigen Verbuchung in getrennten Buchungskreisen die Verbuchung nachträglich vorzunehmen. Diese retrograde Vorgehensweise setzt voraus, dass das Unternehmen fähig ist, eine jederzeitige Überleitung auf die getrennten Konten im Verlauf des Geschäftsjahres sicherzustellen. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen im Vorhinein unter Berücksichtigung des § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG entsprechende Zuordnungsgrundsätze festzulegen und zu dokumentieren.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die Reform des EnWG zur Entflechtung von Energieversorgungsunternehmen und skizziert die verschiedenen Entflechtungsarten sowie den Aufbau der Arbeit.
2 Externe Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen: Hier werden die Pflichten zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses nach HGB für alle EVU unabhängig von ihrer Rechtsform dargestellt.
3 Interne Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen: Dieses Kapitel untersucht die spezifischen Anforderungen an die buchhalterische Entflechtung, die Festlegung betroffener Tätigkeitsbereiche sowie die Methoden zur Zuordnung und Verrechnung von Leistungen.
4 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Entflechtung als notwendiges, wenn auch aufwendiges Instrument zur Identifikation von Unwirtschaftlichkeiten und Vermeidung von Diskriminierung.
Schlüsselwörter
Energiewirtschaftsgesetz, EnWG, buchhalterische Entflechtung, Unbundling-Abschluss, Energieversorgungsunternehmen, EVU, Tätigkeitsabschluss, Quersubventionierung, Diskriminierung, Rechnungslegung, Geschäftsvorfälle, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, progressive Verbuchung, retrograde Verbuchung, Netzregulierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen und buchhalterischen Anforderungen an Energieversorgungsunternehmen im Rahmen der Entflechtung gemäß § 6b EnWG.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die externe Rechnungslegung, die interne buchhalterische Entflechtung, die Methoden der Verbuchung sowie die Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen innerhalb von Energiekonzernen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die systematische Untersuchung der Vorgaben zur buchhalterischen Entflechtung und die Darstellung der praktischen Umsetzungsoptionen für Unternehmen zur Erstellung eines Tätigkeitsabschlusses.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine betriebswirtschaftliche Analyse, die auf einer fundierten Auswertung der gesetzlichen Bestimmungen (EnWG, HGB) und relevanter Fachliteratur sowie Stellungnahmen von Experten basiert.
Was wird im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Pflichten zur externen Rechnungslegung sowie die Methoden der internen Kontentrennung, wie die progressive und retrograde Verbuchung, die Schlüsselung von Posten und die innerbetriebliche Leistungsverrechnung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Unbundling, EnWG, Tätigkeitsabschluss, buchhalterische Entflechtung, EVU, Quersubventionierung und Leistungsverrechnung.
Wann ist eine retrograde Verbuchung der progressiven Vorgehensweise vorzuziehen?
Eine retrograde Verbuchung ist vorzuziehen, wenn eine unterjährige progressive Buchung in getrennten Buchungskreisen mit einem unvertretbar hohen Aufwand verbunden ist, sofern das Unternehmen eine jederzeitige Überleitung zum Bilanzstichtag sicherstellen kann.
Wie wird mit Tätigkeitsbereichen umgegangen, die nicht explizit unter die Entflechtung fallen?
Für andere Tätigkeiten innerhalb des Strom- und Gasbereichs sind ebenfalls Konten zu führen, die jedoch innerhalb des jeweiligen Bereichs zusammengefasst werden können, um Transparenz zu gewährleisten.
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- Yu-Hui Liu (Author), 2011, Der „Unbundling‐Abschluss“ nach § 6b EnWG, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/179992