Diese Seminararbeit hebt die völker- und investitionsschutzrechtliche Relevanz sowie die Probleme grenzüberschreitender Projekte hervor. Dies konkret am Beispiel der Nabucco-Pipeline. Die mögliche Basis eines investitionsrechtlichen Schutzes der Projektgesellschaft sowie ihrer Anteilseigner rückt dabei in den Fokus. Im Kern herausgearbeitet wir folglich der Investorenbegriff in den anwendbaren Abkommen (IIT, MIT, ECT usw.). Speziell wird auf das Beispiel eines Aktionärs der beteiigten deutschen RWE AG eingegangen.
Es wird vielseitig auf einschlägige Literatur zum Nacharbeiten verwiesen.
Für Lehrzwecke von Studenten wurde extra ein Auszug des zugehörigen Vortrages angefügt.
Die Arbeit wurde mit 15 Punkten bewertet und bietet daher bestes Anschauungsmaterial.
Inhaltsverzeichnis
A. Zum Bedürfnis investitionsrechtlichen Schutzes
B. Die mögliche Basis investitionsrechtlichen Schutzes
I. Investitionen ohne besonderen Schutz
II. Investitionen unter Investitions(schutz)verträgen
III. Investitionen unter Investitionsschutzabkommen
C. Die vom investitionsrechtlichen Schutz allgemein erfassten Subjekte
I. Die Geltendmachung von Verstößen auf Basis des völkerrechtlichen Fremdenrechts
II. Die Geltendmachung von Verstößen auf Basis von Investitions(schutz)verträgen
III. Die Geltendmachung von Verstößen auf Basis von IITs
D. Konkret: Der Investorenbegriff in Bezug auf die Projektgesellschaft und deren Anteilseigner
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die völkerrechtliche Absicherung grenzüberschreitender Investitionsprojekte, insbesondere am Beispiel der Nabucco-Pipeline, und analysiert die Möglichkeiten von Investoren und Anteilseignern, bei staatlichen Eingriffen effektiven Rechtsschutz zu erlangen.
- Grundlagen des völkerrechtlichen Investitionsschutzes
- Differenzierung zwischen Fremdenrecht, Investitionsschutzverträgen und Investitionsschutzabkommen (IITs/BITs)
- Die Rolle des "Investorenbegriffs" bei komplexen Projektstrukturen
- Problematik des "treaty shopping" und der Durchgriffshaftung
- Rechtsschutzmöglichkeiten bei indirektem Halten von Anteilen
Auszug aus dem Buch
Die mögliche Basis investitionsrechtlichen Schutzes
Eingangs ist zur Frage, auf welche völkerrechtliche Grundlage internationale Investitionen gestützt werden könnten, die Besonderheit der Wahlfreiheit hervorzuheben. Danach wird den Akteuren im Völkerrecht grundsätzlich eingeräumt, selbst die anwendbaren Regeln festzulegen. Exemplarisch sei dies für Streitfälle an Art. 42 I ICSID-Konvention aufgezeigt. Demfolgend könnten in Bezug auf den internationalen Investitionsschutz entweder gar keine besonderen Regeln vereinbart, ein Investitions(schutz)vertrag geschlossen oder internationale Investitionsschutzabkommen rekrutiert werden.
I. Investitionen ohne besonderen Schutz
Banalerweise können internationale Investitionen durchgeführt werden, ohne dass dazu besondere Investitionsschutzregeln vereinbart sind bzw. anzuwenden wären. Entweder, weil aus praktischen Gründen keine vertragliche oder besondere völkerrechtliche Absicherung möglich ist, oder aber als bewusste Entscheidung. Dann ist Rechtschutz auf der nationalen Ebene des Gastgeberstaates zu suchen – mit Einwirkungen des internationalen Rechts.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Zum Bedürfnis investitionsrechtlichen Schutzes: Erläutert die Notwendigkeit rechtlicher Absicherung für Investitionen über Staatsgrenzen hinweg aufgrund unterschiedlicher Rechtssysteme und Rohstoffabhängigkeiten.
B. Die mögliche Basis investitionsrechtlichen Schutzes: Untersucht die verschiedenen rechtlichen Grundlagen für Investitionen, von rein nationalem Schutz bis hin zu völkerrechtlichen Verträgen und Abkommen.
C. Die vom investitionsrechtlichen Schutz allgemein erfassten Subjekte: Analysiert, wer als Investor gilt und wie Verstöße gegen Investitionen völkerrechtlich geltend gemacht werden können.
D. Konkret: Der Investorenbegriff in Bezug auf die Projektgesellschaft und deren Anteilseigner: Wendet die abstrakten Erkenntnisse auf die komplexe Struktur der Nabucco-Projektgesellschaft an, insbesondere im Hinblick auf die Rechte der Anteilseigner wie der RWE AG.
Schlüsselwörter
Völkerrecht, Investitionsschutz, Nabucco-Pipeline, Investitionsschutzabkommen, BIT, IIT, Enteignung, Rechtsschutz, Investorenbegriff, Anteilseigner, Staatenimmunität, Schiedsgerichtsbarkeit, Projektgesellschaft, Meistbegünstigung, Energy Charter Treaty.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen grenzüberschreitende Investitionsprojekte, wie die Nabucco-Pipeline, völkerrechtlichen Schutz genießen können.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die verschiedenen Ebenen des Investitionsschutzes, der Status des Investors bei komplexen Unternehmensstrukturen und die Durchsetzbarkeit von Rechtsschutzansprüchen gegenüber Gaststaaten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie Investoren und deren Anteilseigner bei staatlichen Eingriffen in ihre Investitionen effektiv völkerrechtlichen Rechtsschutz geltend machen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten juristischen Literaturanalyse und der Auswertung einschlägiger völkerrechtlicher Vertragswerke sowie internationaler Schiedsgerichtsentscheidungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die Rechtsquellen des Investitionsschutzes und vertieft die Problematik, wie Investoren bei einer mittelbaren Beteiligung (z. B. durch Tochtergesellschaften) eigene Klagerechte begründen können.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie völkerrechtlicher Mindeststandard, Investitionsschutzabkommen (IITs/BITs), Schiedsgerichtsbarkeit und Durchgriffshaftung geprägt.
Welche Rolle spielt die Nabucco-Pipeline in der Arbeit?
Die Pipeline dient als praktisches Fallbeispiel, um die komplexen, mehrdimensionalen Gesellschaftsstrukturen und die daraus resultierenden völkerrechtlichen Fragestellungen für Investoren und Anteilseigner zu illustrieren.
Ist der Rechtsschutz bei einer Tochtergesellschaft automatisch gegeben?
Nein, da Tochtergesellschaften meist dem nationalen Recht des Gastgeberstaates unterliegen. Die Arbeit zeigt jedoch auf, durch welche vertraglichen Gestaltungen oder Abkommen (wie den Energy Charter Treaty) dennoch ein internationaler Rechtsschutz erreicht werden kann.
- Quote paper
- Ralf Klomfaß (Author), 2010, Investitionsschutzrecht am Beispiel der Nabucco-Pipeline, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/179593