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Anfechtbarkeit des Beschlusses der Hauptversammlung wegen unterlassener oder fehlerhafter Entsprechungserklärung im Sinne von § 161 AktG

Title: Anfechtbarkeit des Beschlusses der Hauptversammlung wegen unterlassener oder fehlerhafter Entsprechungserklärung im Sinne von § 161 AktG

Research Paper (undergraduate) , 2011 , 38 Pages , Grade: 12 Punkte

Autor:in: Konstantinos Aifantidis (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law

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Summary Excerpt Details

Seit der Einführung des § 161 AktG durch das Transparenz- und Publizitätsgesetzes im Jahr 2002 verlangt der Gesetzgeber von Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften (AG) die jährliche Abgabe einer Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), eine sogenannte Entsprechenserklärung (EE). Darin soll die betreffende Aktiengesellschaft erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und Unternehmensüberwachung entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewandt wurden oder werden.1 Zudem muss seit dem Inkrafttreten des BilMoG im Jahr 2009 nunmehr auch erklärt werden, warum den einzelnen Empfehlungen des DCGK nicht entsprochen wurde und wird.2 Die Erklärung ist den Aktionären in einer dauerhaften Form zugänglich zu machen3. Die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen bei Abgabe einer falschen Erklärung oder einer sonstigen Missachtung der in § 161 AktG niedergelegten Pflichten, ist seitdem im Schrifttum Gegenstand einer relativ regen Diskussion.4 In jüngerer Vergangenheit hatten sich die Gerichte in verschiedenen Konstellationen mit der Frage befasst, ob fehlerhafte oder unterlassene Entsprechenserklärungen zur Anfechtbarkeit von Entlastungs-Beschlüssen der Hauptversammlung führen können.5 Die Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung ist ein Standardgebiet in der Geschichte des Aktienrechts, über das die Gerichte bereits in vielen Urteilen entschieden haben. Allerdings hatten die Gerichte nur in relativ wenigen Fällen Fragen zum Umgang mit dem Kodex und der Entsprechenserklärung zu entscheiden, die im Zusammenhang mit der Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen stehen. Daher spielte bislang der DCGK, im Rahmen der Überprüfung von angefochtenen Hauptversammlungsbeschlüssen, nur eine relativ unbedeutende Nebenrolle.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Die Hauptversammlung

1. Zuständigkeit

2. Teilnehmerkreis

3. Einberufung der Hauptversammlung

4. Ablauf der Hauptversammlung

5. Beschluss und Stimmrecht

6. Das Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung

II. Der Deutsche Corporate Governance Kodex und die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG

1. Rechtlicher Charakter des DCGK

2. Die Entsprechenserklärung im Sinne des § 161 AktG

3. Bindungswirkung der Entsprechenserklärung

4. Aktualisierungspflicht der Entsprechenserklärung

5. Ausschluss der Aktualisierung aufgrund § 30g WpHG

III. Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen

1. Verletzung des Gesetzes oder der Satzung.

2. Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen auf Grund § 161 AktG

a. Unterlassene Entsprechenserklärung iSv § 161 AktG

aa. Inhaltlicher Fehler des Entlastungsbeschlusses

bb. Formfehler des Entlastungsbeschlusses

b. Fehlerhafte Entsprechenserklärung iSv § 161 AktG

c. Fehlende unterjährige Aktualisierung

d. Fehlende Begründung iSd. BilMoG

e. Fehlender dauerhafter Zugang iSd § 161 II AktG

f. Kodexänderung

3. Anfechtbarkeit von Aufsichtsratswahlen

a. Bekanntmachungsfehler

b. Inhaltsfehler

c. Informationsmangel

4. Anfechtung der Wahl des Abschlussprüfers

IV. Missbrauch

V. Fazit

Zielsetzung und Themenfelder

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Konsequenzen von unterlassenen oder fehlerhaften Entsprechenserklärungen nach § 161 AktG und analysiert, inwieweit diese Mängel zur Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen, insbesondere von Entlastungsbeschlüssen, führen können.

  • Rechtliche Einordnung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als „soft law“.
  • Analyse der Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat zur Abgabe und Aktualisierung der Entsprechenserklärung.
  • Untersuchung der Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen aufgrund von Verstößen gegen § 161 AktG.
  • Diskussion der Bedeutung von Informationsmängeln für die Anfechtungsbefugnis.
  • Betrachtung von Sonderfällen wie Aufsichtsratswahlen und der Wahl des Abschlussprüfers.

Auszug aus dem Buch

2. Die Entsprechenserklärung im Sinne des § 161 AktG

Im Interesse eines funktionierenden Kapitalmarktes verlangt der Gesetzgeber von Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaften, gem. § 161 AktG, die jährliche Abgabe einer Erklärung zum DCGK eine sogenannte Entsprechenserklärung. Der Normzweck von § 161 AktG ist die Information gegenüber den Kapitalmarktteilnehmern. Darin soll die betreffende Aktiengesellschaft die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen will erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und Unternehmensüberwachung entsprochen wurde und wird oder welcheEmpfehlungen nicht angewandt wurden oder werden.53 Zudem sind Abweichungen von den Empfehlungen seit Inkrafttreten des BilMoG im Jahr 2009 zu begründen.54 Die Erklärung ist den Aktionären in einer dauerhaften Form zugänglich zu machen wobei die Veröffentlichung auf der Website des Gesellschaft ausreicht55. Die Erklärung ist gem. § 325 I 1 HGB zum Handelsregister einzureichen. Daraus ergibt sich eine faktische Schriftform.56 Des Weiteren muss die Erklärung durch die Vorsitzenden der Organe unterzeichnet werden.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Einführung in die Thematik der Entsprechenserklärung und die wachsende Bedeutung des DCGK für die Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen.

I. Die Hauptversammlung: Überblick über die Funktionen und Abläufe der Hauptversammlung als zentrales Organ der Aktiengesellschaft.

II. Der Deutsche Corporate Governance Kodex und die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG: Erläuterung der rechtlichen Natur des Kodex und der spezifischen Anforderungen an die Entsprechenserklärung.

III. Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen: Detaillierte Untersuchung, wie Verletzungen des § 161 AktG die Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen, Aufsichtsratswahlen und der Wahl des Abschlussprüfers begründen können.

IV. Missbrauch: Reflexion über die Problematik des Anfechtungsmissbrauchs durch Aktionäre und die gesetzlichen Gegenmaßnahmen (UMAG, ARUG).

V. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung des DCGK hin zu einer ernstzunehmenden Institution und die daraus resultierenden Pflichten für Gesellschaften.

Schlüsselwörter

Corporate Governance, DCGK, Entsprechenserklärung, § 161 AktG, Hauptversammlung, Anfechtbarkeit, Entlastungsbeschluss, Aufsichtsratswahl, Transparenz, Kapitalmarkt, BilMoG, Organpflichten, Informationsmangel, Aktiengesetz, Compliance.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Relevanz der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG und die Frage, ob deren Nichtbeachtung oder Fehlerhaftigkeit zur Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen führt.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind der rechtliche Charakter des DCGK, die Informationspflichten gegenüber dem Kapitalmarkt und die Voraussetzungen für die Anfechtung von Beschlüssen in der Aktiengesellschaft.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist zu beleuchten, unter welchen Bedingungen Fehler in der Entsprechenserklärung eine Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wie der Entlastung von Organen oder Wahlen zum Aufsichtsrat ermöglichen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die geltendes Aktienrecht sowie einschlägige Rechtsprechung (insbesondere des BGH) und die Literatur zum Gesellschaftsrecht analysiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Hauptversammlungsabläufe, die Analyse der Kodex-Vorgaben und eine detaillierte Prüfung der Anfechtungsgründe bei verschiedenen Beschlussarten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Corporate Governance, Entsprechenserklärung, Anfechtbarkeit, § 161 AktG und Informationspflicht.

Gilt der DCGK als verbindliche Rechtsnorm?

Nein, der Kodex selbst hat keine Gesetzeskraft und wird als "soft law" eingestuft; jedoch ist die Pflicht zur Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG eine verbindliche gesetzliche Vorgabe.

Wann führt ein Fehler in der Entsprechenserklärung zur Anfechtbarkeit?

Eine Anfechtbarkeit ist dann gegeben, wenn der Verstoß gegen § 161 AktG für einen objektiv urteilenden Aktionär ein erhebliches Informationsdefizit darstellt und die Entscheidungsgrundlage für die Beschlussfassung wesentlich beeinträchtigt.

Hat sich durch das BilMoG die Rechtslage geändert?

Ja, durch das BilMoG wurde die Verpflichtung verschärft, da Abweichungen vom Kodex nun nicht mehr nur dargelegt, sondern auch begründet werden müssen.

Warum wird der Anfechtungsmissbrauch thematisiert?

Der Autor weist darauf hin, dass die Möglichkeit zur Anfechtung von Beschlüssen zwar ein wichtiges Kontrollinstrument ist, aber auch von sogenannten "Berufsklägern" zur persönlichen Bereicherung missbraucht werden kann, was den Gesetzgeber zu Reformen veranlasste.

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Details

Title
Anfechtbarkeit des Beschlusses der Hauptversammlung wegen unterlassener oder fehlerhafter Entsprechungserklärung im Sinne von § 161 AktG
College
University of Tubingen
Course
Schwerpunktbereich Unternehmensorganisation und Finanzierung
Grade
12 Punkte
Author
Konstantinos Aifantidis (Author)
Publication Year
2011
Pages
38
Catalog Number
V178260
ISBN (eBook)
9783656001874
ISBN (Book)
9783656006404
Language
German
Tags
Anfechtung Hauptversammlungsbeschluss § 161 AktG Entsprechenserklärung Corporate Governance Kodex
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Konstantinos Aifantidis (Author), 2011, Anfechtbarkeit des Beschlusses der Hauptversammlung wegen unterlassener oder fehlerhafter Entsprechungserklärung im Sinne von § 161 AktG, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/178260
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