Verfassungsrechtliche Grundlage für die Schaffung von Arbeitsregelungen in kirchlichen Krankenhäusern ist die Garantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in Art. 140 GG i.V. m. Art. 137 III WRV. Demnach hat jede Religionsgesellschaft das Recht, ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten. Diese Verfassungsnorm ergänzt die Religionsfreiheit des Art. 4 GG und geht auch über den speziellen Vermögensschutz des Art. 14 GG hinaus1, indem sie der Kirche zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben die unabdingbare Freiheit zur Bestimmung über Organisation, Normsetzung und Verwaltung ihrer Einrichtungen hinzufügt 2.
Die Kirchen haben das Recht in Selbstverwaltungsangelegenheiten eigenverantwortlich und staatsfrei Normen und Recht zu setzen. Diese Normsetzungsbefugnis wird ergänzt durch das Recht zur Verwaltung, welches die Anwendung des selbstgesetzen kirchlichen Rechts und das Recht zur Organisation und Leitung der Krankenhäuser unter kirchlicher Trägerschaft umfasst.3
Daraus ergibt sich für den Gesetzgeber, dass er dem kirchlichen Krankenhausträgern große Spielräume in der Patientenversorgung und bei der Regelung der Arbeitsverhältnisse der Angestellten einräumen muss4. Die Grenze der kirchlichen Regelungsbefugnis ist gem. Art. 137 WRV das für alle geltende Gesetz. Die Kirchen müssen bei der Setzung ihres Arbeitsrechts diesen Umstand berücksichtigen5.
Inhaltsverzeichnis
- A. Rechtliche Grundlagen der kirchlichen Selbstverwaltung im Krankenhausbereich
- I. Allgemeine verfassungsrechtliche Grundlage der Selbstverwaltung
- II. Kirchliches Krankenhaus als Schutzobjekt der Art. 140 GG i.V. m. Art. 137 III WRV
- B. Ausgestaltung der Rechtsstellung der Mitarbeiter im Rahmen der sog. Dienstgemeinschaft
- I. Die Personalhoheit der Kirche im Krankenhaus unter dem Leitbild der Dienstgemeinschaft
- II. Arbeitnehmer Mitbestimmungs- und Vertretungsrechte
- a. Modell des Dritten Weges
- b. Mitarbeitervertretung
- c. Rechtsschutz im Rahmen der Mitbestimmung
- d. Tarifverträge
- C. Besonderheiten von Arbeitsverträgen unter kirchlicher Krankenhausträgerschaft
- I. Inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsvertrages
- 1. Geltung der Grundrechte der Arbeitnehmer
- 2. Arbeitsvertragliche Loyalitätsobliegenheiten
- a. Rechtsschutzmöglichkeiten
- aa. Loyalitätspflichtverletzung als Kündigungsgrund
- bb. Einschränkung der Meinungsfreiheit aufgrund von Loyalitätsobliegenheiten
- cc. Wiederverheiratung als Kündigungsgrund
- dd. Kirchenaustritt als Kündigungsgrund
- ee. Der Grundsatz von Treu und Glauben bei der Kündigung
- II. Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes
- 1. Privilegierung der Religionsgemeinschaften aufgrund von § 9 AGG
- 2. Auswirkungen von § 9 AGG auf Krankenhäuser unter kirchlicher Trägerschaft bei Abschluss eines Arbeitsvertrages
- a. Religionszugehörigkeit
- b. Fragerecht des kirchlichen Arbeitgebers
- III. Auswirkungen des § 9 AGG auf das Kündigungsrecht des Arbeitgebers in kirchlichen Krankenhäusern
- 1. Homosexualität als Kündigungsgrund
- 2. Kirchenaustritt als Kündigungsgrund
- 3. Wiederverheiratung als Kündigungsgrund
- IV. Tendenzschutz für Krankenhäuser unter kirchlicher Trägerschaft
- I. Inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsvertrages
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Stellung von Mitarbeitern in kirchlichen Krankenhäusern. Sie beleuchtet die Besonderheiten, die sich aus der kirchlichen Selbstverwaltung und dem Leitbild der Dienstgemeinschaft ergeben.
- Kirchliche Selbstverwaltung und ihre rechtlichen Grundlagen im Krankenhausbereich
- Rechtsstellung der Mitarbeiter im Rahmen der Dienstgemeinschaft
- Mitbestimmungs- und Vertretungsrechte von Arbeitnehmern
- Besonderheiten von Arbeitsverträgen unter kirchlicher Trägerschaft
- Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Kontext kirchlicher Krankenhäuser
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der kirchlichen Selbstverwaltung im Krankenhausbereich. Es erläutert die verfassungsrechtliche Grundlage der Selbstverwaltung und die Bedeutung des kirchlichen Krankenhauses als Schutzobjekt des Grundgesetzes.
Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Ausgestaltung der Rechtsstellung der Mitarbeiter im Rahmen der Dienstgemeinschaft. Es geht auf die Personalhoheit der Kirche im Krankenhaus ein und behandelt Mitbestimmungs- und Vertretungsrechte der Arbeitnehmer.
Das dritte Kapitel befasst sich mit Besonderheiten von Arbeitsverträgen unter kirchlicher Krankenhausträgerschaft. Es analysiert die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsvertrages, insbesondere die Geltung von Grundrechten und die Bedeutung von Loyalitätsobliegenheiten.
Das vierte Kapitel behandelt die Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Kontext kirchlicher Krankenhäuser. Es untersucht die Privilegierung der Religionsgemeinschaften durch § 9 AGG und die Auswirkungen auf das Kündigungsrecht des Arbeitgebers.
Schlüsselwörter
Kirchliche Selbstverwaltung, Krankenhaus, Dienstgemeinschaft, Mitarbeiterrecht, Arbeitsvertrag, Loyalitätspflicht, Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Religionszugehörigkeit, Kündigungsrecht, Tendenzschutz.
- Arbeit zitieren
- Andreas Manthey (Autor:in), 2011, Die „Kirche“ als Arbeitgeber im Krankenhaus - Besonderheiten für die Rechtsstellung der Mitarbeiter, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/177299