Am Prozess der Gesetzgebung auf Bundesebene sind sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat beteiligt. Dies macht es nötig, ein Verfahren zu schaffen, welches Konflikte zwischen den beiden Einrichtungen aufzulösen vermag. Im deutschen Verfassungsrecht kommt diese Rolle dem Vermittlungsausschuss zu. Der vorliegende Text führt in die Aufgaben und Arbeit des Vermittlungsausschusses ein und stellt die Funktionen und Rechtsgrundlagen anschaulich dar. Der Text dient sowohl der erstmaligen Einarbeitung in die Materie als auch zur Wiederholung vor dem Examen und bietet die wichtigsten Literatur- und Rechtsprechungshinweise zur Vertiefung.
Inhaltsverzeichnis
1. Der Vermittlungsausschuss
2. Rechtsgrundlagen
3. Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses
4. Verfahren
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit erläutert die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die praktische Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses im deutschen Gesetzgebungsprozess, um dessen Funktion als Vermittlungsorgan zwischen Bundestag und Bundesrat darzustellen.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen gemäß Art. 77 Abs. 2 GG
- Struktur und Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses
- Ablauf und Verfahrensregeln der Geschäftsordnung (GOVermAussch)
- Beschlussfähigkeit und Einigungsvorschläge
- Rolle des Ausschusses im legislativen Prozess
Auszug aus dem Buch
Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses
Die Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses (GOVermAussch) regelt den Zusammensetzung sowie den Ablauf der Arbeit des Vermittlungsausschusses. „Bundestag und Bundesrat [, so § 1 GOVermAussch] entsenden je 16 ihrer Mitglieder, die den ständigen Vermittlungsausschuss bilden“, sowie je einen Vertreter (§ 3 S. 1 GOVermAussch), wobei auch der Vertreter „Mitglied der entsendenden Körperschaft sein“ muss. Wie die einzelnen Mitglieder des Vermittlungsausschusses vom Bundestag bzw. vom Bundesrat ausgewählt werden, lässt das GG offen, solange – ähnlich wie bei den Bundestagsausschüssen – die Kräfteverhältnisse im Parlament sinnvoll wiedergegeben werden.
Dem Ausgleich zwischen Bundestag und Bundesrat, die sich auf Augenhöhe gegenüber stehen, bildet neben der gleichen Anzahl von Mitgliedern der regelmäßige Wechsel im Vorsitz des Vermittlungsausschusses nach § 2 GOVermAussch. Ebenso wie die vom Bundestag entsandten Mitglieder, die sich ohnehin auf ihr freies Mandat nach Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG berufen können, sind die vom Bundesrat entsandten Mitglieder „gem. [Art. 77 Abs. 2] S. 3 [GG] und anders als im Bundesrat selbst [...] nicht an Weisungen gebunden“.
Zusammenfassung der Kapitel
Der Vermittlungsausschuss: Einleitung in die Notwendigkeit des Vermittlungsausschusses als unabhängiges Organ zur Konfliktlösung im Gesetzgebungsprozess.
Rechtsgrundlagen: Darstellung der verfassungsrechtlichen Basis der Tätigkeit des Vermittlungsausschusses, insbesondere Art. 77 Abs. 2 GG.
Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses: Erläuterung der personellen Besetzung durch Bundestag und Bundesrat sowie der rechtlichen Stellung der Ausschussmitglieder.
Verfahren: Beschreibung der prozeduralen Regeln der Geschäftsordnung, einschließlich der Beschlussfähigkeit und der Behandlung von Einigungsvorschlägen.
Schlüsselwörter
Vermittlungsausschuss, Grundgesetz, Gesetzgebung, Bundestag, Bundesrat, GOVermAussch, Legislative, Einigungsvorschlag, Parlamentsrecht, Art. 77 GG, Verfassungsorgan, Beschlussfähigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Struktur und das Verfahren des Vermittlungsausschusses als wichtiges Element des deutschen Gesetzgebungsprozesses.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den verfassungsrechtlichen Grundlagen, der Zusammensetzung des Gremiums sowie der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Funktionsweise des Vermittlungsausschusses als Vermittlungsinstanz zwischen Bundestag und Bundesrat examensrelevant aufzubereiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Auslegung von Verfassungsnormen (Art. 77 GG) und der Analyse der entsprechenden Geschäftsordnung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der verfassungsrechtlichen Basis, die personelle Besetzung des Ausschusses und das spezifische Verfahren zur Herbeiführung von Einigungsvorschlägen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Vermittlungsausschuss, Art. 77 GG, Gesetzgebung, Bundestag und Bundesrat.
Welche Rolle spielt die Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses?
Sie regelt detailliert die Zusammensetzung, die Abläufe der Arbeit, die Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit sowie das Vorgehen bei Uneinigkeit.
Wie werden die Mitglieder des Ausschusses legitimiert?
Bundestag und Bundesrat entsenden jeweils 16 Mitglieder, wobei die Kräfteverhältnisse im Parlament sinnvoll abgebildet werden sollen.
Was passiert, wenn der Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt?
In diesem Fall sieht § 12 GOVermAussch vor, dass das Vermittlungsverfahren nach erfolglosen Sitzungen ergebnislos abgeschlossen werden kann.
Ist der Vermittlungsausschuss ein eigenes Parlament?
Nein, der Text betont, dass es sich um ein von Bundestag und Bundesrat unabhängiges Organ handelt, das keine eigene Entscheidungskompetenz besitzt, sondern Kompromisse aushandelt.
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- Rechtsanwalt Stefan Kirchner (Author), 2011, Der Vermittlungsausschuss, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/177127