Der vorliegende Text untersucht einen Brief des Zürcher Polizeidirektors an den Stadtrat aus dem Jahr 1888. Darin - und in weiteren Quellentexten - wird deutlich, dass die Kompetenzstreitigkeiten der Behörden im Zürich der Belle Epoque den Prostituierten eine neue Möglichkeit zur Ausübung ihres Gewerbes ermöglichten. Unter Ausnutzung von Gesetzteslücken boten sie ihre Dienste auch in Zigarrenläden an. Der Fall einer besonders gewieften Zigarreuse sorgte für Furore bei der politischen Führung von Stadt und Kanton.
Inhaltsverzeichnis
1 Zürichs Zigarrenläden – Einleitung, Fragestellung und Hypothese
2 Josefine Meiers Hafturlaub
2.1 Brief des Polizeidirektors – Quellenkritik
2.2 Die Anliegen der Polizei – Quellenanalyse
2.2.1 Text- und Schriftmerkmale
2.2.2 Interpretation des Quellentextes
2.3 Die Ereignisse an der Weiten Gasse – Kontextualisierung
3 Die Zürcher Polizei und ihre Kompetenzen
4 Schlussteil
5 Bibliographie
5.1 Ungedruckte Quellen
5.2 Gedruckte Quellen
5.3 Sekundärliteratur
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit die Zürcher Behörden gegen Ende des 19. Jahrhunderts befugt waren, gegen die in Zigarrenläden getarnte Prostitution vorzugehen, und welche gesetzlichen Mittel ihnen dabei zur Verfügung standen. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert auf die juristischen und administrativen Spielräume der Polizei sowie die durch die Prostituierten genutzten Gesetzeslücken am Beispiel der Zigarreuse Josefine Meier.
- Historische Untersuchung der Prostitution in Zürich um 1880–1900
- Analyse behördlicher Kompetenzstreitigkeiten bei der Strafverfolgung
- Quellenkritische Untersuchung eines speziellen Hafturlaubsfalls
- Rolle der Zigarrenläden als Tarnung für Prostitutionsgewerbe
- Bewertung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren Anwendung
Auszug aus dem Buch
2.2.2 Interpretation des Quellentextes
Der Polizeidirektor führt in seinem Brief an, dass er leider nicht berechtigt sei, die an den Regierungsrat gerichtete Beschwerde des Stadtrates an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Verfügung und Berichterstattung zu überweisen, möchte aber trotzdem eine Interpretation derselben vornehmen. Dass die Staatsanwaltschaft, welche gebeten wird den Fall Josefine Meier zu bearbeiten, das Gesuch aus Nichtigkeitsgründen abweist, scheint dem Polizeidirektor angezeigt. Für ihn ist es unbestritten, dass der Strafvollzug richtig ablief: „Es existirt kein Streit darüber, dass der Strafvollzug in richtiger Weise insceniert [sic!] wurde.“ Strittig sei bloss, ob die Haftunterbrechung richtig war.
Herr Wittelsbach, ein Adjunkt des Statthalteramts Zürich, Abteilung Strafsachen, soll durch die Angaben eines Geschäftsagenten (Herrn Wegmann) der im Zentrum der Untersuchung stehenden Zigarreuse Meier getäuscht worden sein. Dieser amtete während Frau Meiers Haft als deren Vertreter und gab wohl an, dass eine Inventarübergabe von Frau Landeck an Frau Meier stattzufinden hätte. Frau Landeck agierte als Geschäftsführerin in Frau Meiers Zigarrenladen an der Weiten Gasse 5 im Zürcher Oberdorf. Da sie aber während Frau Meiers Gefängnisaufenthalt verhaftet wurde, schloss die Polizei das Geschäft. Die Übergabe des Ladeninventars war wohl lediglich ein Vorwand, um den Weiterbetrieb von Frau Meiers Zigarrenladen zu sichern. Für den Polizeidirektor scheint klar zu sein, dass die Ablehnung des Urlaubsgesuches (unter angegebenem Grund), wiederum auf einen Gesetzesartikel gestützt, unverhältnismässig gewesen wäre. Die ganze Schuld des Missstandes lastet somit implizit auf dem Geschäftsagenten Wegmann und seinen fehlerhaften Angaben bei der Gesuchstellung. Mögliche Fehler seitens der Direktion für Justiz und Polizei werden gar nicht erst zur Sprache gebracht und sind dadurch im vorhinein ausgeschlossen. Die Angaben von Herrn Wegmann bleiben unüberprüfbar, ebenso wie Herrn Wittelsbachs Rolle unklar ist und keine Protokolle zur Sache vorhanden sind.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Zürichs Zigarrenläden – Einleitung, Fragestellung und Hypothese: Einführung in die historische Problematik der Prostitution und die Tarnung in Zigarrenläden unter Darlegung der Fragestellung und der zentralen Hypothese.
2 Josefine Meiers Hafturlaub: Eine detaillierte quellenkritische und analytische Untersuchung anhand eines konkreten Briefes des Polizeidirektors sowie die Kontextualisierung der Ereignisse an der Weiten Gasse.
3 Die Zürcher Polizei und ihre Kompetenzen: Erläuterung der begrenzten polizeilichen Handlungsmöglichkeiten und die exemplarische Darstellung des bürokratischen Umgangs mit Kuppeleiklagen.
4 Schlussteil: Zusammenfassende Beantwortung der Fragestellung und Validierung der Hypothese bezüglich der ausgenutzten Gesetzeslücken durch die Zigarreusen.
5 Bibliographie: Auflistung aller verwendeten ungedruckten Quellen, gedruckten Quellen und der herangezogenen Sekundärliteratur.
Schlüsselwörter
Prostitution, Zigarrenläden, Zigarreuse, Josefine Meier, Justiz, Polizei, Kuppelei, Zürich, 19. Jahrhundert, Strafverfolgung, Behörden, Gesetzgebung, Sittlichkeitsvereine, Hafturlaub, Rechtslage.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt den Umgang der Zürcher Justiz mit professioneller Prostitution in Zigarrenläden im ausgehenden 19. Jahrhundert.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Rolle der Zigarrenläden als getarnte Bordelle und die polizeiliche Arbeitsweise bei sogenannten Kuppeleiklagen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit fragt nach den Befugnissen der Zürcher Behörden und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln der Legislative, um gegen die in Zigarrenläden praktizierte Prostitution vorzugehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine quellenbasierte historische Analyse durchgeführt, die primär auf einem Antwortbrief des Polizeidirektors an den Stadtrat von 1888 sowie weiteren Akten aus dem Stadtarchiv Zürich basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Fallstudie über den Hafturlaub von Josefine Meier, die Analyse der zugrunde liegenden Quellen und eine Untersuchung der polizeilichen Kompetenzen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Prostitution, Zigarreusen, Justiz, Zürcher Polizei, Kuppelei und historische Rechtsentwicklung charakterisiert.
Welche Rolle spielte die Zigarreuse Josefine Meier für diese Arbeit?
Josefine Meier dient als konkretes Fallbeispiel, anhand dessen die Lücken in der damaligen Gesetzgebung und der Kompetenzenstreit zwischen den Behörden illustriert werden.
Wie bewertet der Autor die polizeiliche Arbeit in dem untersuchten Zeitraum?
Der Autor konstatiert eine wenig selbstkritische und oberflächliche Arbeitsweise der Polizei, die sich in ihrem Vorgehen oft auf ineffektive oder unsichere Gesetzesgrundlagen stützen musste.
Konnte die Hypothese des Autors bestätigt werden?
Ja, die Hypothese, dass die Tarnung der Prostitution in Zigarrenläden eine Gesetzeslücke ausnutzte, die aufgrund von Kompetenzstreitigkeiten unter den Behörden lange Zeit nicht geschlossen werden konnte, wurde durch die Analyse bestätigt.
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- M.A. Manuel Irman (Author), 2007, Umgang der Justiz mit professioneller Prostitution in Zürcher Zigarrenläden 1880 - 1900, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/174593