Hausarbeiten logo
Shop
Shop
Tutorials
De En
Shop
Tutorials
  • How to find your topic
  • How to research effectively
  • How to structure an academic paper
  • How to cite correctly
  • How to format in Word
Trends
FAQ
Go to shop › Law - European and International Law, Intellectual Properties

Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO

Unter besonderer Berücksichtigung der Streitfragen zum Erfüllungsortsgerichtsstand im Luftverkehr

Title: Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO

Seminar Paper , 2010 , 29 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Falco Aust (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties

Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

In den Medien wimmelt es in letzter Zeit von Nachrichten über Beeinträchtigungen im Luftverkehr. Die Palette der Störfaktoren reicht von Streiks im Luftverkehr von Piloten und Fluglotsen, über die Sperrung des Luftverkehrs aufgrund gefährlicher, aber unsichtbarer, Aschewolken, bis hin zur Finanzkrise und bürgerkriegsähnlichen Zuständen in Griechenland, die eine Reise erschweren oder gar unzumutbar machen. Längst vergessen scheinen dabei schon terroristische Aktivitäten oder Bombendrohungen genauso wie die Praxis der Billigflieger, Flüge zu annullieren, wenn nicht genügend Passagiere gebucht haben, oder die Beförderung bei Überbuchung zu verweigern.

Hat der Verbraucher eine Flugreise gebucht, die sich aufgrund der oben genannten Faktoren z. B. verspätet hat oder komplett annulliert wurde, stellt sich nicht nur die Frage, ob ein Anspruch entstanden ist und wenn ja welcher. Wichtig für die Durchsetzung des Anspruchs ist, an welchem Ort dieser gegen die Fluggesellschaft durchgesetzt werden kann. Die möglichen Ansprüche gegen die Fluggesellschaften finden sich zumeist in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 , die jedoch keinerlei gerichtliche Zuständigkeiten regelt. Demnach ist auf die allgemeinen Regelungen der EuGVVO zurückzugreifen.

In diesem Aufsatz wird untersucht, welche Zuständigkeiten für den Passagier überhaupt in Frage kommen und eine genauere Betrachtung des Gerichtsstands des Erfüllungsorts durchgeführt. Bei Flugreisen ist dies gem. Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Ort eines Mitgliedsstaates, in dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden müssen. Für den Passagier stellt sich nun die Frage, welcher Ort das genau sein soll? Zur Auswahl steht eine Reihe potenzieller Orte. Es könnte der Sitz der Fluggesellschaft sein, der Wohnsitz des Passagiers, der Ort des Abfluges oder der Ort der Ankunft. Kann die Klage dann nur an einem der Orte geltend gemacht werden oder hat er sogar die Wahl zwischen mehreren? Wenn ja, welche? Möglich ist auch beim Überfliegen mehrerer Länder, dass in allen oder auch nur einem der Länder Klage erhoben werden kann. Erschwert wird die Ermittlung, wenn die Anwendbarkeit der EuGVVO nicht gegeben ist und dann auf die internationale Zuständigkeit des Rechts zurückzugreifen ist, auf das sich der Beförderungsvertrag bezieht.

Gerade für Verbraucher, die aufgrund niedriger Ticketpreise nicht auf einen Anwalt zurückgreifen wollen, ist die Ermittlung der richtigen Zuständigkeit überaus schwierig.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Materiell-rechtliche Besonderheiten im Luftverkehr – Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004

2.1 Vorbemerkungen

2.2 Anwendbarkeit

2.3 Die Ansprüche im Überblick

2.3.1 Die Nichtbeförderung

2.3.2 Die Annullierung

2.3.3 Die Verspätung

3. Entstehung und Ziele der EuGVVO

4. Anwendbarkeit der EuGVVO

4.1 Vorrang anderer Übereinkommen

4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

4.4 Räumlich-personeller Anwendungsbereich

4.4.1 Grundsatz

4.4.2 Ausnahmen

5. Der ausschließliche Gerichtsstand

6. Der Gerichtsstand bei Versicherungs-, Verbraucher- und Arbeitssachen

7. Gerichtsstandvereinbarungen

7.1 Zulässigkeitserfordernisse

7.1.1 Im Allgemeinen

7.1.2 Mit Blick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsorts

7.2 Formerfordernisse

7.3 Wirkung der Vereinbarung

8. Der allgemeine Gerichtsstand

9. Der Gerichtsstand der Zweigniederlassung

10. Der Gerichtsstand des Erfüllungsorts

10.1 Der Erfüllungsortsgerichtsstand bei Kaufverträgen

10.2 Der Erfüllungsortsgerichtsstand bei Dienstleistungsverträgen

10.2.1 Der Begriff der Dienstleistung

10.2.2 Die Entscheidung Peter Rehder gegen Air Baltic Corporation

10.2.2.1 Sachverhalt

10.2.2.2 Die Sichtweise der deutschen Instanzen und deren Bewertung

10.2.2.3 Rechtliche Würdigung

10.3 Der Erfüllungsort nach der deutschen Zivilprozessordnung

11. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die gerichtlichen Zuständigkeitsregelungen für Fluggastrechte bei Störungen wie Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung, mit einem besonderen Fokus auf die Bestimmung des Gerichtsstands des Erfüllungsorts gemäß der EuGVVO im Kontext von Luftbeförderungsverträgen.

  • Materiell-rechtliche Grundlagen der Fluggastrechte gemäß VO (EG) Nr. 261/2004
  • Anwendungsbereich und Ziele der EuGVVO
  • Rechtliche Anforderungen an Gerichtsstandvereinbarungen in AGB
  • Analyse der EuGH-Rechtsprechung zum Erfüllungsort, insbesondere in der Rechtssache Peter Rehder
  • Abgrenzung der Zuständigkeitsregeln im Vergleich zur deutschen Zivilprozessordnung

Auszug aus dem Buch

10.2.2.1 Sachverhalt

Peter Rehder mit Wohnsitz in München buchte bei der Air Baltic Corporation (im Folgenden „Air Baltic“) mit Geschäftssitz in Riga (Lettland) einen einfachen Flug von München nach Vilnius. Ungefähr 30 Minuten vor dem Abflug wurde er über die Annullierung des Fluges unterrichtet. Daraufhin buchte Herr Rehder seinen Flug um und traf mehr als sechs Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit seines eigentlichen Fluges in Vilnius ein. Dafür forderte er eine Ausgleichszahlung i. H. v. 250 € von Air Baltic, die er auf die Rechtsgrundlage aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 Abs. 1 Buchst. a der VO 261/2004 stützte.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einführung erläutert die zunehmenden Beeinträchtigungen im Luftverkehr und die daraus resultierende Notwendigkeit für Verbraucher, Ansprüche auf gerichtlicher Ebene durchzusetzen.

2. Materiell-rechtliche Besonderheiten im Luftverkehr – Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004: Es werden die Ansprüche der Fluggäste bei Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung dargelegt, ohne dabei die prozessualen Zuständigkeiten in dieser Verordnung zu behandeln.

3. Entstehung und Ziele der EuGVVO: Das Kapitel behandelt die Bedeutung der EuGVVO für den Binnenmarkt und die Zielsetzung der Vorhersehbarkeit von Zuständigkeiten für Marktteilnehmer.

4. Anwendbarkeit der EuGVVO: Es werden die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Verordnung geprüft, einschließlich des Vorrangs anderer Übereinkommen und des sachlichen sowie zeitlichen Anwendungsbereichs.

5. Der ausschließliche Gerichtsstand: Hier wird erläutert, welche Klagekonstellationen zwingend zugewiesene Gerichtsstände erfordern, die nicht durch Parteivereinbarung abbedungen werden können.

6. Der Gerichtsstand bei Versicherungs-, Verbraucher- und Arbeitssachen: Dieses Kapitel erörtert Schutzvorschriften für schwächere Parteien, mit Fokus auf die Relevanz von Verbrauchersachen im Luftverkehr.

7. Gerichtsstandvereinbarungen: Es wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen Gerichtsstandsklauseln in AGB zulässig sind und welche Formerfordernisse hierbei gelten.

8. Der allgemeine Gerichtsstand: Es wird der Grundsatz des Wohnsitzes des Beklagten als Auffanggerichtsstand und dessen Bedeutung als Schutzvorschrift für den Beklagten dargelegt.

9. Der Gerichtsstand der Zweigniederlassung: Die Anwendung des Art. 5 Nr. 5 EuGVVO auf Flugunternehmen wird kritisch hinterfragt, da der Ticketverkauf meist nicht direkt über Zweigniederlassungen abgewickelt wird.

10. Der Gerichtsstand des Erfüllungsorts: Dies ist das zentrale Kapitel, das die Bestimmung des Erfüllungsorts bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen sowie die EuGH-Rechtsprechung (insbes. Peter Rehder) detailliert analysiert.

11. Fazit: Die Ergebnisse werden zusammengefasst, wobei betont wird, dass eine klare Grundstruktur für Zuständigkeiten existiert, wenngleich bei Drittstaatenbezug weiterhin Rechtsunsicherheiten bestehen können.

Schlüsselwörter

EuGVVO, VO 261/2004, Luftbeförderungsvertrag, Erfüllungsort, Gerichtsstand, internationale Zuständigkeit, Fluggastrechte, Peter Rehder, Verbraucherschutz, Dienstleistungsvertrag, Gerichtsstandvereinbarung, Zivilprozessordnung, Rechtssicherheit, Binnenmarkt, Annullierung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?

Die Arbeit analysiert die internationale gerichtliche Zuständigkeit bei Streitigkeiten aus Luftbeförderungsverträgen, insbesondere unter Anwendung der EuGVVO.

Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt der Untersuchung?

Schwerpunkte sind die Bestimmung des Erfüllungsorts für Dienstleistungen im Luftverkehr, die Wirksamkeit von Gerichtsstandsklauseln in AGB sowie die Anwendbarkeit der VO (EG) Nr. 261/2004 im Prozessrecht.

Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?

Die Arbeit untersucht, vor welchem Gericht ein Passagier seine Ansprüche bei Flugstörungen effektiv durchsetzen kann, wenn die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 keine eigenen Zuständigkeitsregelungen enthält.

Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die den Wortlaut und die Systematik der EuGVVO sowie die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) systematisch auswertet.

Welche Aspekte werden im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine Analyse der Anwendungsbereiche der EuGVVO, die kritische Prüfung von Gerichtsstandvereinbarungen und eine tiefgehende Untersuchung des Erfüllungsortsgerichtsstands anhand der Entscheidung Peter Rehder.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Publikation?

Die wichtigsten Begriffe sind EuGVVO, Erfüllungsort, Luftbeförderungsvertrag, Gerichtsstand, internationale Zuständigkeit und Fluggastrechte.

Warum spielt die Entscheidung "Peter Rehder gegen Air Baltic" eine so wichtige Rolle für diese Untersuchung?

Dieses Urteil ist maßgeblich, da der EuGH hier den Begriff der Dienstleistung im Luftverkehr präzisiert und den Gerichtsstand des Erfüllungsorts für Fluggastrechte konkretisiert hat.

Inwiefern unterscheidet sich die Rechtslage bei der Anwendung der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) zur EuGVVO?

Im Gegensatz zur EuGVVO sind nach deutschem Recht Gerichtsstandvereinbarungen hinsichtlich des Erfüllungsorts strenger reglementiert und in der Regel nur unter Kaufleuten zulässig.

Excerpt out of 29 pages  - scroll top

Details

Title
Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO
Subtitle
Unter besonderer Berücksichtigung der Streitfragen zum Erfüllungsortsgerichtsstand im Luftverkehr
College
University of Applied Sciences Berlin
Course
Internationale Rechtsdurchsetzung
Grade
1,7
Author
Falco Aust (Author)
Publication Year
2010
Pages
29
Catalog Number
V174174
ISBN (eBook)
9783640945672
ISBN (Book)
9783640945993
Language
German
Tags
EuGVVO Gerichtsstand Erfüllungsort Luftverkehr EuGH
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Falco Aust (Author), 2010, Die Entscheidung des EuGH zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach der EuGVVO, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/174174
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  29  pages
Hausarbeiten logo
  • Facebook
  • Instagram
  • TikTok
  • Shop
  • Tutorials
  • FAQ
  • Payment & Shipping
  • About us
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint