Seit einigen Jahren gerät der Bereich kommunaler Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zunehmend in das Visier der Europäischen Kommission als europäischer Wettbewerbshüterin. Die Kommission kontrolliert in diesem Zusammenhang die ordnungsgemäße Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, aber auch die Erteilung von Konzessionen. Zwischen Januar 2000 und Juni 2008 hat die Kommission ca. 180 Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten der EU eingeleitet, weil sie ihrer Auffassung nach bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gegen das EG-Vergaberegime verstoßen haben oder europäisches Sekundärrecht nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt haben. Fast die Hälfte der Verfahren gegen Deutschland betrifft Aufträge in der Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie der Müllentsorgung.
Eine Pflicht zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Falle interkommunaler Zusammenarbeit wird von der Kommission bislang grundsätzlich weit ausgelegt. Eine Korrektur dieser weiten Ansicht hat in jüngerer Zeit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stattgefunden.
Der folgende Beitrag befasst sich mit Vergaberechtsfragen bei interkommunalen Kooperationen mit besonderem Blick auf die Situation in Baden-Württemberg. Hierbei sind zunächst verschiedene Formen der Kooperation zwischen öffentlichen Stellen zu unterscheiden.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Formen interkommunaler Zusammenarbeit
1. Zweckverband
2. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Zweckvereinbarung)
3. Öffentlich-rechtlicher Vertrag
4. Vergabe an ein eigenes Unternehmen in Privatrechtsform
II. Das EG-Vergaberecht
III. Auffassungen der Europäischen Kommission und deutscher Vergabesenate zur Ausschreibungspflicht
1. Mandatierung
a) Europäische Kommission
b) Deutsche Vergabesenate
2. Delegation
a) Europäische Kommission
b) Deutsche Vergabesenate
3. Einbeziehung von Privaten
IV. Gescheiterte Regelung im Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
V. Rechtsprechung des EuGH zur interkommunalen Zusammenarbeit
1. Rechtssache „Kommission ./. Spanien“
2. Vergaberechtsfreiheit bei In-House-Geschäften – die Grundlagen
a) Rechtssache „Teckal“
b) Rechtssache „Stadt Halle“
c) Bedeutung für die interkommunale Zusammenarbeit
3. Rechtssache „Carbotermo“
a) Zum Kontrollkriterium
b) Zum Wesentlichkeitskriterium
4. Rechtssache „Asemfo“
a) Zum Kontrollkriterium
b) Zum Wesentlichkeitskriterium
5. Rechtssache „Coditel Brabant“
6. Rechtssache „Stadtreinigung Hamburg“
a) Gemeinsame Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe
b) Finanztransfer nur zur reinen Kostendeckung
c) Keine Beteiligung privaten Kapitals und keine Umgehung des Vergaberechts
d) Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die vergaberechtliche Zulässigkeit interkommunaler Kooperationen im Lichte des EU-Rechts, insbesondere unter der Fragestellung, wann eine Zusammenarbeit von Kommunen als vergaberechtsfreies In-House-Geschäft eingestuft werden kann und wann eine Ausschreibungspflicht besteht.
- Rechtliche Einordnung verschiedener Kooperationsformen wie Zweckverbände und öffentlich-rechtliche Verträge.
- Analyse der Auffassungen der Europäischen Kommission und deutscher Gerichte zur Mandatierung und Delegation.
- Detaillierte Auswertung der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung (u.a. Teckal, Stadt Halle, Carbotermo, Stadtreinigung Hamburg).
- Diskussion über die Rolle privater Beteiligungen und die Anforderungen an das Kontroll- und Wesentlichkeitskriterium.
Auszug aus dem Buch
1. Zweckverband
Ein Zweckverband ist ein Zusammenschluss von Gemeinden oder Landkreisen zum Zwecke gemeinsamer Erfüllung einzelner Aufgaben. Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§§ 2 ff. GKZ BW). Er verwaltet die ihm übertragene Aufgabe in eigener Verantwortung, das heißt, dass die Aufgabenverantwortung vollständig auf den Zweckverband übergeht. Die beteiligten Gemeinden werden damit von der eigenen Aufgabenverantwortung freigestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Beteiligung Privater möglich, was – wie noch zu zeigen sein wird – Auswirkungen auf die Frage der Anwendbarkeit des EG-Vergaberechts hat.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Problematik der Anwendung des EU-Vergaberechts auf kommunale Dienstleistungen und Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes.
I. Formen interkommunaler Zusammenarbeit: Überblick über die rechtlichen Organisationsformen kommunaler Kooperation in Baden-Württemberg.
II. Das EG-Vergaberecht: Darstellung der europäischen Rahmenbedingungen für die Ausschreibungspflicht kommunaler Aufträge.
III. Auffassungen der Europäischen Kommission und deutscher Vergabesenate zur Ausschreibungspflicht: Gegenüberstellung der Sichtweisen auf Mandatierung und Delegation als Kriterien für die Ausschreibungspflicht.
IV. Gescheiterte Regelung im Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts: Schilderung der gescheiterten Versuche auf nationaler Ebene, interkommunale Kooperationen explizit vom Vergaberecht freizustellen.
V. Rechtsprechung des EuGH zur interkommunalen Zusammenarbeit: Umfassende Analyse der EuGH-Urteile zur Konkretisierung der Kriterien für vergaberechtsfreie In-House-Geschäfte und vertragliche Kooperationen.
Schlüsselwörter
Interkommunale Zusammenarbeit, EU-Vergaberecht, Zweckverband, In-House-Geschäft, Mandatierung, Delegation, EuGH-Rechtsprechung, Teckal-Kriterien, Kontrollkriterium, Wesentlichkeitskriterium, Stadtreinigung Hamburg, Ausschreibungspflicht, Öffentlicher Auftrag, Öffentliche Aufgabe, Kommunale Selbstverwaltung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Zulässigkeit von Kooperationen zwischen Kommunen ohne vorherige öffentliche Ausschreibung unter Berücksichtigung des europäischen Vergaberechts.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Es werden die verschiedenen Formen der kommunalen Zusammenarbeit, die Auslegung von In-House-Geschäften und die Entwicklung der relevanten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs analysiert.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Kernfrage ist, wann und unter welchen Voraussetzungen interkommunale Kooperationen nicht unter die Ausschreibungspflicht des europäischen Vergaberechts fallen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Der Autor nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, primär basierend auf der Auswertung von EU-Recht, nationalen Gesetzen und einer detaillierten Prüfung der EuGH-Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die rechtlichen Organisationsformen, die konträren Auffassungen von EU-Kommission und deutschen Gerichten sowie eine tiefgehende Analyse einzelner EuGH-Entscheidungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?
Die wichtigsten Begriffe sind interkommunale Zusammenarbeit, In-House-Geschäfte, Vergaberecht, Zweckverbände und die ständige Rechtsprechung zu Kontroll- und Wesentlichkeitskriterien.
Welche Rolle spielt die "Teckal-Entscheidung" für die Arbeit?
Die Teckal-Rechtsprechung bildet das Fundament für die Kriterien, anhand derer beurteilt wird, ob eine Beauftragung als vergaberechtsfreies, organisationsinternes Geschäft gilt.
Was bedeutet das "Wesentlichkeitskriterium" bei der Zusammenarbeit?
Es besagt, dass das beauftragte Unternehmen seine Tätigkeit im Wesentlichen für die beteiligten öffentlichen Körperschaften erbringen muss, um die Voraussetzungen für eine Vergabefreiheit zu erfüllen.
Hat die Entscheidung "Stadtreinigung Hamburg" die Rechtslage verändert?
Ja, der EuGH hat hier erstmals eine Ausschreibungsfreiheit auch für rein vertragliche Kooperationen bejaht, sofern diese der gemeinsamen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen und keine erwerbswirtschaftlichen Ziele verfolgen.
- Arbeit zitieren
- Dr. Gerald G. Sander (Autor:in), 2011, Spielräume interkommunaler Zusammenarbeit im Hinblick auf das EU-Vergaberecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/170933