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Kritische Würdigung des BFH-Urteils vom 22.04.2010 (V R 9/09) zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Title: Kritische Würdigung des BFH-Urteils vom 22.04.2010 (V R 9/09) zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Diploma Thesis , 2011 , 54 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Florian Mahr (Author)

Business economics - Accounting and Taxes

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Summary Excerpt Details

Im vorliegenden Sachverhalt betrieb eine GmbH verschiedene Alten- und Pflegeheime. Sie war im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gleichzeitig Komplementärin einer KG, die ihrerseits Grundstücke an die GmbH vermietete und ihr Personal und Inventar überlies. Bei beiden Gesellschaften waren die miteinander verwandten A, B und C jeweils zu gleichen Teilen Gesellschafter.

Aus Sicht der KG handelte es sich bei der vorliegenden Firmenkonstruktion um eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, da die GmbH nach dem Gesamtbild der Verhältnisse sowohl finanziell als auch wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der KG
eingegliedert gewesen sei.

Die Organschaft hätte bewirkt, dass die z.T. umsatzsteuerpflichtigen Leistungen des vermeintlichen Organträgers (der KG) an die Organgesellschaft (die GmbH) nichtsteuerbare Innenumsätze dargestellt hätten. Die (Außen-) Umsätze der GmbH waren gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, was den Abzug von Vorsteuer gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschloss. Durch die Organschaft hätte sich somit im Ergebnis eine wesentliche finanzielle Entlastung ergeben.

Im Rahmen einer Außenprüfung erkannte das Finanzamt die Organschaft nicht an und erließ einen entsprechenden Umsatzsteuerbescheid. Der Einspruch der KG hiergegen hatte keinen Erfolg, sodass die KG daraufhin Klage beim Niedersächsischen FG erhob.

Die Klage beim FG war erfolgreich. Die Richter sahen im Streitfall sämtliche Eingliederungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG als erfüllt an und bejahten eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen den beiden Unternehmen. Gegen die Entscheidung des FG legte das Finanzamt Revision vor dem BFH ein.

Der BFH verneinte im Ergebnis das Bestehen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft, da das geforderte Tatbestandsmerkmal der finanziellen Eingliederung nicht erfüllt gewesen sei. Die wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der beiden Unternehmen würdigten die Richter nicht.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Problemstellung

2. Verfahrensgang

2.1. Der Sachverhalt: Betriebsaufspaltung und umsatzsteuerrechtliche Organschaft

2.2. Das Urteil des Niedersächsischen FG vom 12.02.2009, Az. 16 K 311/07

2.3. Das Urteil des BFH vom 22.04.2010, Az. V R 9/09

3. Zum Wesen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

3.1. Die Organschaft als Institut im deutschen Steuerrecht

3.2. Einfluss europarechtlicher Harmonisierungsbestrebungen auf die deutschen Vorschriften zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

4. Untersuchung des Streitfalls hinsichtlich des Bestehens einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

4.1. Prüfung der Umsatzsteuerpflicht der beteiligten Gesellschaften

4.2. Prüfung des Bestehens einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft im vorliegenden BFH-Urteil

4.2.1. Finanzielle Eingliederung

4.2.1.1. Einleitung und Überblick über die bisherige Rechtsprechung zur unmittelbaren finanziellen Eingliederung

4.2.1.2. Finanzielle Eingliederung in Fällen nur mittelbarer Beteiligungen

4.2.1.2.1. Finanzielle Eingliederung bei s.g. Enkelgesellschaften

4.2.1.2.2. Finanzielle Eingliederung bei (nur) mittelbarer Beteiligung von natürlichen Personen

4.2.1.2.3. Finanzielle Eingliederung insbesondere bei Betriebsaufspaltungen

4.2.1.3. Wechselwirkung zwischen finanzieller Beteiligung, „Stimmenidentität“ und Willensdurchsetzung

4.2.1.4. Die Ansicht des BFH zur fehlenden Über- und Unterordnung der beteiligten Gesellschaften

4.2.1.5. Der Grundsatz der Rechtsformneutralität und die Auswirkungen auf die umsatzsteuerrechtliche Organschaft im Streitfall

4.2.1.6. Anwendung des Grundsatzes der Rechtssicherheit auf den Streitfall

4.2.1.7. Zwischenfazit zur finanziellen Eingliederung

4.2.2. Wirtschaftliche Eingliederung

4.2.2.1. Einleitung, Überblick über die bisherige Rechtsprechung und Kritik in der Literatur zur wirtschaftlichen Eingliederung

4.2.2.2. Wirtschaftliche Eingliederung insbesondere bei Betriebsaufspaltungen und im vorliegenden Streitfall

4.2.3. Organisatorische Eingliederung

4.2.3.1. Einleitung und Überblick über die bisherige Rechtsprechung zur organisatorischen Eingliederung

4.2.3.2. Organisatorische Eingliederung im vorliegenden Streitfall

5. Betrachtung weiterhin bestehender Unklarheiten zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft und Ausblick auf die zukünftige BFH-Rechtsprechung

6. Thesenförmige Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht kritisch die Neuausrichtung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft, insbesondere im Kontext von Betriebsaufspaltungen und mittelbaren Beteiligungen, um die Frage zu klären, ob eine nicht vorsteuerabzugsberechtigte GmbH in das Unternehmen einer KG eingegliedert war.

  • Analyse der finanziellen Eingliederung bei mittelbaren Beteiligungen und Betriebsaufspaltungen.
  • Untersuchung des Über- und Unterordnungsverhältnisses zwischen beteiligten Gesellschaften.
  • Bedeutung der Grundsätze der Rechtsformneutralität und Rechtssicherheit im Umsatzsteuerrecht.
  • Kritische Würdigung des BFH-Urteils vom 22.04.2010 (V R 9/09).
  • Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und offene Rechtsfragen zur Organschaft.

Auszug aus dem Buch

4.2.1.3. Wechselwirkung zwischen finanzieller Beteiligung, „Stimmenidentität“ und Willensdurchsetzung

Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass die Rechtsprechung bisher bei der Beurteilung der Frage, ob zwischen zwei Gesellschaften eine finanzielle Eingliederung vorliegt, ganz wesentlich auf die Möglichkeit der Willensdurchsetzung des Organträgers bei der Organgesellschaft abstellte und hierzu insbesondere die Beteiligungsstruktur bei der Organgesellschaft berücksichtigte. Zumindest bemerkenswert ist hierbei, dass bereits der RFH und in ständiger Rechtsprechung auch die Finanzgerichte die finanzielle Eingliederung zwischen zwei Schwesterkapitalgesellschaften mit den selben mehrheitlich beteiligten Gesellschaftern verneinten, während bei mehrheitlicher Beteiligungen von Gesellschaftern einer Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft diese in die Personengesellschaft finanziell eingegliedert sein konnte. Letztendlich ist festzustellen, dass dies eine Differenzierung nach der Rechtsform des Organträgers darstellt. In der Kommentierung und der Sekundärliteratur wurde und wird dies kontrovers diskutiert.

Im vorinstanzlichen Urteil des Niedersächsischen FG zum vorliegenden Streitfall stimmten die Richter dem Vorliegen einer finanziellen Eingliederung der GmbH als Organgesellschaft in das Unternehmen der KG als Organträgerin zu. Mit der Begründung, dass aufgrund der Stimmenidentität bei Organträger und Organgesellschaft die Beherrschungsvoraussetzung gegeben sei, sahen die Richter die wesentliche Bedingung einer möglichen finanziellen Eingliederung als gegeben an. Die Ansicht des FG in diesem Punkt findet in der Literatur sehr wenig Anklang. Keineswegs könne man generell annehmen, dass die drei Gesellschafter bloß aufgrund ihrer gemeinsamen Anteilsmehrheit an den beiden Gesellschaften tatsächlich zwangsläufig bei beiden Gesellschaften den Willen der KG durchsetzen. Grundlage für diese Einschätzung ist, dass es im alltäglichen wirtschaftlichen Leben grundsätzlich durchaus zu Situationen kommen kann, in denen ein ursprünglich als Zweckgemeinschaft ins Leben gerufener Zusammenschluss der Gesellschafter nicht zwangsläufig bei beiden Gesellschaften tatsächlich auch gleichgerichtete Interessen verfolgt. Es lässt sich daher letztendlich nicht sicher feststellen, welche Umstände bei konkreten betrieblichen Fragestellungen und Problemen vorliegen müssen, damit die Gesellschafter gleichgerichtete Interessen verfolgen und sie diesen Willen auch bei beiden Gesellschaften einheitlich durchsetzen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Problemstellung: Einführung in die historische Entwicklung und die systembedingte Problematik der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft.

2. Verfahrensgang: Detaillierte Darstellung des Streitfalls um eine GmbH und KG sowie die konträren Urteile des Niedersächsischen FG und des BFH.

3. Zum Wesen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft: Systematische Herleitung der Organschaft im deutschen Steuerrecht und europarechtliche Einflüsse.

4. Untersuchung des Streitfalls hinsichtlich des Bestehens einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft: Zentrale Analyse der Tatbestandsmerkmale finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung.

5. Betrachtung weiterhin bestehender Unklarheiten zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft und Ausblick auf die zukünftige BFH-Rechtsprechung: Reflexion über offene Fragen und die Relevanz zukünftiger Entscheidungen für die Praxis.

6. Thesenförmige Zusammenfassung: Kompakte Wiederholung der wesentlichen Sachverhalte und der Schlussfolgerungen der Arbeit.

Schlüsselwörter

Umsatzsteuerrechtliche Organschaft, Betriebsaufspaltung, Finanzielle Eingliederung, Wirtschaftliche Eingliederung, Organisatorische Eingliederung, BFH, KG, GmbH, Stimmenidentität, Willensdurchsetzung, Rechtsformneutralität, Rechtssicherheit, Schwestergesellschaften, Vorsteuerabzug, Steuerliche Gestaltung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die kritische Würdigung eines BFH-Urteils zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bei einer Betriebsaufspaltung, bei der die Frage nach der finanziellen Eingliederung im Zentrum stand.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Untersuchung konzentriert sich auf die Voraussetzungen für eine Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, namentlich die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die Neuausrichtung des BFH zur mittelbaren finanziellen Eingliederung kritisch zu hinterfragen und zu prüfen, ob die verneinende Haltung des Gerichts zu überzeugen vermag.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor führt eine tiefgehende juristische Analyse der aktuellen BFH-Rechtsprechung durch und bezieht sich dabei auf die fachwissenschaftliche Literatur sowie europarechtliche Grundsätze.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Voraussetzungen einer Organschaft im konkreten Fall, mit besonderem Augenmerk auf die Wechselwirkung von Stimmenidentität und Willensdurchsetzung.

Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Organschaft, Betriebsaufspaltung, Eingliederung, BFH-Rechtsprechung und steuerliche Neutralität.

Warum lehnte der BFH im vorliegenden Fall die Organschaft ab?

Der BFH verneinte das Bestehen einer finanziellen Eingliederung, da er kein hinreichendes Über- und Unterordnungsverhältnis der beteiligten Schwestergesellschaften erkannte.

Welche Rolle spielt die Rechtsformneutralität in der Argumentation?

Der Autor weist darauf hin, dass die BFH-Rechtsprechung in Teilen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsformneutralität darstellt, da sie Schwestergesellschaften gegenüber anderen Konstellationen benachteiligt.

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Details

Title
Kritische Würdigung des BFH-Urteils vom 22.04.2010 (V R 9/09) zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft
College
Johannes Gutenberg University Mainz  (Gutenberg School of Management and Economics)
Grade
1,7
Author
Florian Mahr (Author)
Publication Year
2011
Pages
54
Catalog Number
V169795
ISBN (eBook)
9783640882397
ISBN (Book)
9783640882557
Language
German
Tags
Umsatzsteuer Umsatzsteuerrecht umsatzsteuerliche Organschaft UStG BFH Urteil Würdigung Steuer Steuerrecht EStG
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Florian Mahr (Author), 2011, Kritische Würdigung des BFH-Urteils vom 22.04.2010 (V R 9/09) zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/169795
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