In der im Fach Philosophie verfassten Hausarbeit wird der Zusammenhang zwischen Naturrecht und Menschenrecht erläutert. Das Ziel ist es, das Verhältnis der beiden Konzepte zueinander zu klären.
Das erste Kapitel beleuchtet übersichtlich die Genese des Naturrechts als überstaatliches und allgemeingültiges Recht. Juristisch bedeutend ist das Exposee zum Positivierungskonflikt. Dies ist die theoretische Auseinandersetzung zwischen dem philosophischen Anspruch auf Allgemeingültigkeit und der politischen Notwendigkeit der Verrechtlichung des Natur- und Menschenrechts. Vor allem im modernen Rechtsstaat stellt sich dieser Konflikt als von fundamentaler Bedeutung heraus.
Zum Ende des zweiten Kapitels legt der Autor dar, dass die Menschenrechte erst im Zusammenhang mit Dokumenten des Naturrechts an Bedeutung gewannen. Sie werden als individualisierte Form des Naturrechts bezeichnet. Inwiefern die Aufklärung dabei eine Rolle spielte, wird verständlich dargelegt.
Im dritten Kapitel wird untersucht, ob naturrechtliche Formulierungen in modernen Menschenrechtserklärungen autreten. Da auch afrikanische und arabische Dokumente untersucht werden, wird ebenso die Universalität des Naturrechts überprüft. Letztendlich stellt sich heraus, dass sich das Menschenrecht von seinen Ursprüngen emanzipiert hat.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Topos Naturrecht und seine verschiedenen Formulierungen
2.1. Geschichte des Naturrechts
2.2. Einige Naturrechtskonzepte
3. Zum Zusammenhang von Natur- und Menschenrecht
4. Globale Menschenrechtserklärungen und ihr Zusammenhang mit dem Naturrecht
5. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht den theoretischen und historischen Zusammenhang zwischen dem System des Naturrechts und der Entstehung der Menschenrechte, um zu prüfen, ob die Idee der Menschenrechte tatsächlich aus der Tradition des Naturrechtdenkens entspringt.
- Historische Entwicklung und Pluralität des Naturrechtsbegriffs
- Analyse zentraler Naturrechtskonzepte (Hobbes, Locke, Rousseau)
- Theoretische Herleitung der Menschenrechte aus dem Naturrecht
- Kritische Überprüfung globaler Menschenrechtserklärungen (AEMR, Banjul Charta, islamische Erklärungen) auf ihre naturrechtlichen Bezüge
Auszug aus dem Buch
2.2. Einige Naturrechtskonzepte
Da der Anspruch und die Entstehung des NR dargelegt wurden, sollen im Folgenden einige Konzepte insbesondere aus der Neuzeit dargestellt werden, da diese für den Bereich des MR von herausragender Rolle sind. Es soll sich herausstellen, dass die MR seit dem späten 17. Jahrhundert als Kern eines genuin neuzeitlichen NR formuliert wurden (Menke, Pollmann; 2007; S. 12).
Wie im vorigen Kapitel ersichtlich wurde, berief sich das antike NR auf die Gleichheit und Freiheit des Menschen. Das Ziel des Staates sollte vor allem das Glück seines Bürgers sein. Diese hedonistische Forderung wurde durch aristotelisches und später christliches Denken mit gemeinschaftlichen Pflichten durchsetzt. Augustin setzte hierbei den Schöpfergott mit der Natur gleich. NR wurde somit zum Gesetz Gottes, das sich in der Gleichheit des Menschen äußert (Neschke-Hentschke; 2009; S. 23). Die zentrale Stellung Gottes wurde erst in der Aufklärung überwunden.
Zunächst war es Thomas Hobbes, der die erste bedeutende Naturrechtskonzeption entwickelte. In seinem „Leviathan“ führte er die Gründung des absolutistischen Staates auf die Abgabe aller Bürgerrechte an das Staatsoberhaupt zurück. Durch den Herrschaftsvertrag erlangten die Bürger Sicherheit, die im anarchischen Naturzustand nicht gegeben war. Der Antrieb zur Staatsgründung lag bei ihm in der Todesfurcht, die sich aus dem Überlebenskampf des Naturzustandes ergab (Brieskorn; 1997; S. 85). Der Leviathan wurde oft als sterblicher Gott bezeichnet. Tatsächlich war für Hobbes der Staat nur auf natürliche Rechte, nicht auf überstaatliche oder göttliche Ursachen, gegründet. Natürliche Rechte stehen hier für naturwissenschaftliche Gesetze, nicht für metaphysische Letztbegründungen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit definiert Menschenrechte als vom Menschsein abgeleitete Rechte und stellt die zentrale Forschungsfrage nach deren Abhängigkeit vom naturrechtlichen Denken.
2. Der Topos Naturrecht und seine verschiedenen Formulierungen: Dieses Kapitel skizziert die antiken Ursprünge sowie verschiedene neuzeitliche Konzeptionen des Naturrechts, die als Grundlage für spätere Menschenrechtsvorstellungen dienten.
3. Zum Zusammenhang von Natur- und Menschenrecht: Hier wird der Übergang von der naturrechtlichen Begründung hin zur Individualisierung der Menschenrechte in der Aufklärung sowie deren notwendige rechtliche Positivierung analysiert.
4. Globale Menschenrechtserklärungen und ihr Zusammenhang mit dem Naturrecht: Dieses Kapitel überprüft verschiedene internationale Erklärungen wie die AEMR oder die Banjul Charta auf ihre ideologischen Grundlagen und zeigt die Herausforderung einer globalen Konsensfindung auf.
5. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Erkenntnis, dass Menschenrechte zwar historisch im westlichen Naturrecht wurzeln, heute jedoch auch unabhängig davon ihre Gültigkeit beanspruchen können.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, Naturrecht, Aufklärung, Rechtsstaat, Staatlichkeit, Individuum, Universalität, Positivierung, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Banjul Charta, Scharia, politische Philosophie, Rechtsethik, Naturzustand, gesellschaftlicher Vertrag
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das ideengeschichtliche Verhältnis zwischen dem klassischen System des Naturrechts und der Entstehung sowie Begründung der modernen Menschenrechte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themenfelder sind die historische Genese des Naturrechts, die Bedeutung des Individuums in der politischen Philosophie sowie die globale Anwendbarkeit und Vielfalt von Menschenrechtserklärungen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die Hypothese zu überprüfen, inwiefern die Idee der Menschenrechte direkt aus der Tradition des Naturrechtsdenkens hervorgegangen ist und ob sie zwingend darauf angewiesen sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine geisteswissenschaftliche, analytische Herangehensweise, bei der zentrale philosophische Quellentexte und historische Menschenrechtserklärungen im Hinblick auf ihre theoretischen Fundamente verglichen werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Differenzierung zwischen vorstaatlichem Naturrecht und positivem Recht, der Analyse von Philosophen wie Hobbes, Locke und Rousseau sowie der kritischen Betrachtung regionaler Menschenrechtserklärungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Naturrecht, Menschenrechte, Aufklärung, Universalität, Rechtsstaat, Positivierung und kulturelle Pluralität.
Wie unterscheidet sich die Rolle des Staates bei Hobbes und Locke?
Bei Hobbes dient die Staatsgründung zur Abgabe der Rechte gegen Sicherheit (Absolutismus), während bei Locke der Staat primär als notwendige Instanz zur Absicherung bereits bestehender natürlicher Rechte wie Leben, Freiheit und Eigentum fungiert.
Warum wird die Banjul Charta in der Arbeit als Beispiel herangezogen?
Sie dient als Beispiel für eine nicht-westliche Perspektive, die das Kollektiv als Träger von Rechten und Pflichten stärker betont und somit eine Verschiebung gegenüber den westlich-libertären Modellen markiert.
Welches Fazit zieht der Autor bezüglich des Naturrechts?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Unveränderlichkeit des Menschen das Naturrecht möglich macht, während seine tatsächliche Veränderlichkeit die Menschenrechte als normative, positivierte Forderungen notwendig macht.
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- Thomas Kraatz (Author), 2009, Die Entstehung des Menschenrechts aus dem System des Naturrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/169781