In dieser Ausarbeitung, welche auf einem im Sommersemester 2010 gehaltenen Referat basiert, soll es im Kern zunächst um die Richtlinie als solche gehen, also ihre wichtigsten Inhalte und deren Bedeutungen sowohl für die Arbeitnehmervertretungen, als auch für die Konzerne erläutern.
Anschließend werden zur Verdeutlichung der Wirkung im Hinblick auf die Kernaufgaben der EBR drei Beispiele angebracht, in denen die EBR / EWC zum Teil bereits mehrfach gewirkt haben. Auf Grundlage dieser Ausführungen wird es im weiteren Verlauf um die mehr oder minder problematische Beziehung zwischen den nationalen Gewerkschaften mit der europäischen Gewerkschaftsorganisation ( ETUC ) einerseits und den EBR andererseits gehen, was schlussendlich zu der Auswertung der Richtlinie und Ihrer Folgen führt, geleitet von einer Kernfrage:
Welche tatsächlichen Möglichkeiten gibt es für die EBR, eine funktionierende Arbeitnehmervertretung in Europa darzustellen?
Um sich der Beantwortung dieser Frage anzunähern, werden im Zuge der Arbeit folgende Leitfragen behandelt.
- Wie wirken die EBR in Krisensituationen?
- Welche tatsächlichen und umsetzbaren Sanktionsmöglichkeiten bietet die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, gemessen an den vorher beschriebenen Beispielen?
- Stellen die EBR eine Konkurrenz zu den nationalen Gewerkschaften dar, besonders in denjenigen Ländern, in denen die Gewerkschaftskultur sehr ausgeprägt ist, wie z.B. Deutschland und Frankreich?
Dabei ist jedoch im Bereich der Erläuterung und der entsprechenden Bewertung der juristischen Situation, also der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht, darauf zu achten, dass es sich bei dieser Arbeit schwerpunktmäßig um eine politologische, respektive soziologische Erarbeitung handelt, wodurch sich
die juristischen Kenntnisse und Schlussfolgerungen insbesondere auf Quellen berufen, welche die juristischen Inhalte ebenfalls nur semi-professionell darzustellen und zu erläutern in der Lage sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung & Vorwort
2. Die Richtlinien der EU
2.1 Richtlinie der EU, 94/45/EG von 1994
2.2 Richtlinie der EU, 2009/38/EG von 2009
2.3 Sanktionsmöglichkeiten per Richtlinie
3. Fallbeispiele der EBR / EWC
3.1 Renault
3.2 GM Europe / OPEL
3.3 Volkswagen AG
3.4 Zusammenfassung der Beispiele und kritische Aspekte
4. nationale Gewerkschaften und die EBR / EWC
5. Schlussbetrachtung & Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle und Wirksamkeit von Europäischen Betriebsräten (EBR/EWC) bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen in multinationalen Konzernen. Dabei wird insbesondere analysiert, inwieweit die rechtlichen Rahmenbedingungen der EU ausreichen, um die Mitbestimmung bei Restrukturierungen effektiv zu sichern und welche Rolle die Kooperation mit nationalen Gewerkschaften dabei spielt.
- Rechtliche Analyse der EU-Richtlinien 94/45/EG und 2009/38/EG
- Untersuchung der Sanktionsmöglichkeiten bei Richtlinienverstößen
- Fallstudien zur Wirksamkeit von EBR bei Renault, GM Europe/Opel und Volkswagen
- Evaluierung der Beziehung zwischen nationalen Gewerkschaften und europäischen Arbeitnehmervertretungen
- Diskussion über soziale Gerechtigkeit und Machtverhältnisse in europäischen Konzernen
Auszug aus dem Buch
3.1 Renault
1997 plante der Automobilkonzern Renault, der seinen Unternehmenssitz auch per Definition der Richtlinie 94/45/EG in Frankreich hatte, die Schließung eines Belgischen Werkes und eine entsprechende Verlegung der Produktion nach Spanien. Sicherlich also eine Entscheidung, die nach der Richtlinie mit einem EBR hätte diskutiert werden müssen der seinerzeit nach einer Artikel 13 Vereinbarung bei Renault installiert war ( vgl. Traub-Merz, 2001: 17 ), also nach einer Vereinbarung, die vor der Richtlinie in Kraft trat und ihr in den geforderten Punkten nicht widersprach.
Die Mitarbeiter von Renault, selbst im betroffenen Werk in Belgien, erfuhren von dieser Entscheidung jedoch nicht zu einem ‚angemessenen Zeitpunkt‘ vorab, sondern erst nach der Entscheidung durch die Konzernleitung ( vgl. Traub-Merz, 2001: 17 ). Im Nachhinein wurde dann deutlich, dass das Motiv von Renault recht simpel war, immerhin hatten sie mit diesem Vorgehen eindeutig gegen die Richtlinie und entsprechendes nationales Recht, denn in diese musste die Richtlinie umgesetzt werden, verstoßen. Renault hatte durch sein Handeln sogenanntes „aid-shopping“ ( Traub-Merz, 2001: 17 ) zum Ziel, also finanziellen Gewinn mit dessen Hilfe man sich gesundstoßen wollte (vgl. Traub-Merz, 2001: 17 ). Das Unternehmen hatte sich für Zuschüsse des Regionalförderprogrammes der EU beworben, welche es für die Eröffnung einer Produktionsstätte und die damit eigentlich geplante Einrichtung neuer Arbeitsplätze in Spanien geben sollte. Somit sollte ein profitables Werk in einem Land geschlossen werden um ein anderes zu eröffnen, welches sich durch die Verlagerung ebenso rentiert aber eben zusätzlich noch Fördergelder eingebracht hätte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung & Vorwort: Historische Herleitung der Arbeitnehmervertretungen und Einführung in die Entstehung der EU-Richtlinien zur Einführung von Europäischen Betriebsräten.
2. Die Richtlinien der EU: Detaillierte Betrachtung der Richtlinien 94/45/EG und 2009/38/EG sowie die Problematik der mangelnden Sanktionen bei Nichteinhaltung.
3. Fallbeispiele der EBR / EWC: Analyse praktischer Krisensituationen in den Konzernen Renault, GM/Opel und VW, um die Wirksamkeit der EBR-Vereinbarungen zu bewerten.
4. nationale Gewerkschaften und die EBR / EWC: Untersuchung des Spannungsfeldes und der Kooperationsmöglichkeiten zwischen nationalen Branchengewerkschaften und unternehmensinternen Europäischen Betriebsräten.
5. Schlussbetrachtung & Fazit: Zusammenfassende Bewertung der EBR als oft wirkungsschwache Institution der Politik und Forderung nach engerer Vernetzung mit Gewerkschaften.
Schlüsselwörter
Europäischer Betriebsrat, Mitbestimmung, EU-Richtlinien, Arbeitnehmervertretung, Renault, General Motors, Volkswagen, Gewerkschaften, Restrukturierung, soziale Gerechtigkeit, Soft-Law, Subsidiarität, Arbeitnehmerrechte, Standortverlagerung, Konzerne
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Funktion, rechtliche Verankerung und praktische Wirksamkeit von Europäischen Betriebsräten (EBR) bei der Mitbestimmung in multinationalen Unternehmen in Europa.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt die EU-Gesetzgebung zu Arbeitnehmerrechten, die praktische Umsetzung dieser Regeln in Großkonzernen, die Problematik von Sanktionen bei Vertragsbrüchen und die Schnittstelle zwischen nationalen Gewerkschaften und europäischen Gremien.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Beantwortung der Kernfrage, welche tatsächlichen Möglichkeiten EBR haben, um in Europa eine funktionierende und wirksame Arbeitnehmervertretung gegenüber dem Management darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politologische und soziologische Ausarbeitung, die auf der Analyse von Gesetzestexten und Fallbeispielen basiert, um die juristische und soziale Situation der EBR zu evaluieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen der EU-Richtlinien und die Untersuchung von drei spezifischen Fallbeispielen (Renault, GM/Opel, VW) in Krisensituationen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Mitbestimmung, Europäischer Betriebsrat, EU-Richtlinien, Arbeitnehmerrechte, Restrukturierung und gewerkschaftliche Kooperation charakterisiert.
Warum wird das Beispiel Renault als negativ für die EBR-Wirksamkeit angeführt?
Renault nutzte vertragliche Grauzonen, um das Werk in Belgien trotz bestehender EBR-Vereinbarung ohne vorherige Konsultation zu schließen, was die Schwäche der Richtlinie hinsichtlich effektiver Sanktionen verdeutlichte.
Welche Rolle nimmt Volkswagen in der Untersuchung ein?
Volkswagen wird als positives Fallbeispiel für eine proaktive EBR-Kultur angeführt, wobei die Arbeit kritisch hinterfragt, ob dies auf eine enge Nähe des Konzerns zur Politik zurückzuführen ist.
Was ist das „sharing the pain“-Prinzip bei GM Europe?
Dieses Prinzip beschreibt den Versuch der Arbeitnehmervertretungen bei GM, unvermeidbare Nachteile durch Restrukturierungen gleichmäßig auf alle Standorte zu verteilen, um einen gesamteuropäischen Zusammenhalt zu wahren.
- Quote paper
- Peter Schröder (Author), 2010, Mitbestimmung in Europäischen Betriebsräten (EBR), Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/169217