Der BGH, XII. ZS., hat mit seinen Urteilen vom 09.07.2008, abgedruckt in BGH FamRZ 2008, 1822 ff und 1828ff, eine Revolution eingeleitet, als er die Grundsätze zum Ausgleich ehebedingter Zuwendungen auf den Vermögensausgleich von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und sonstigen Partnerschaften wie verwitweten Geschwistern, sonstigen Verwandten und Freunden erstreckte.
Die Arbeit stellt anhand der Entscheidung des BGH die Grundsätze zu den Ausgleichsansprüchen des Partners dar, der während der Dauer der Lebensgemeinschaft erhebliche finanzielle Beiträge oder seinen Arbeitseinsatz zum Hausbau bzw. Immobilienerwerb des anderen Partners geleistet hat.
Die Rechtsprechung des BGH begründet eine neue Ära. Mit der Annäherung an die Ehe bleibt dennoch ein Konfliktpotential, das mit dem Abschluss einer notariellen Vereinbarung vermieden werden kann.
INHALTSVERZEICHNIS
Literaturverzeichnis
I Einleitung
II Die Übertragung der Grundsätze zum Ausgleich ehebedingter Zuwendungen
1. Die Ausgangssituation in einer Ehe
2. Die Übertragung der Grundsätze – dogmatische Grundlagen
3. Die Ausnahme: Die dogmatischen Grundlagen
a. Gesellschaftsrecht, Ausgleich nach den §§ 730 ff BGB
b. Bereicherungsrecht, §§ 812 ff BGB
c. Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB
III Bewertung
1. Aufwertung der Einstandsgemeinschaften
2. Die neue Rechtsprechung begründet eine neue Ära, weil sie u.a
3. Fazit: