Achtung: 5. Auflage 2015 ist bereits erhältlich:
ISBN eBook: 978-3-656-90290-4
ISBN Buch: 978-3-656-90291-1
In Deutschland unterliegt die Besteuerung des fliegenden Personals im internationalen Verkehr einigen Besonderheiten. Zum einen betrifft dies die Frage ob Bordpersonal – insbesondere beschränkt steuerpflichtige Flugcrews – überhaupt in Deutschland mit ihrem Gehalt (anteilig) steuerpflichtig sind. Zum anderen betrifft dies dies ggf. als Werbungskosten absetzbaren Aufwendungen. Die Grundsätze hierzu werden nachfolgendend unter Beachtung aktueller Rechtsprechung und Literatur kurz und prägnant anhand zahlreicher Beispiele dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
- VORWORT
- ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
- NATIONALES STEUERRECHT
- HINWEIS ZU SOG. STANDBY-WOHNUNGEN
- BEISPIEL
- INTERNATIONALES STEUERRECHT
- GRAFIK: UNBESCHRÄNKTE UND BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT
- BEISPIEL
- GRAFIK: ZUSAMMENSPIEL ARTIKEL 15 (3) OECD-MA UND § 49 ABS.1 NR. 4E ESTG
- BEISPIEL
- RÜCKFALLKLAUSELN
- HINWEISE ZUR DEUTSCHEN DBA-POLITIK
- KOMMENTIERUNG DES § 49 ABS.1 NR. 4E ESTG (BEI BESCHRÄNKTER STEUERPFLICHT)
- DAS TATBESTANDSMERKMAL „AN BORD ... AUSGEÜBT”
- BEISPIEL
- DAS TATBESTANDSMERKMAL „IM INTERNATIONALEN LUFTVERKEHR”
- BEISPIEL (AUS DEM GESETZGEBUNGSVERFAHREN)
- BEISPIEL
- DAS TATBESTANDSMERKMAL „UNTERNEHMEN”
- DAS TATBESTANDSMERKMAL „GESCHÄFTSLEITUNG IN INLAND”
- BEISPIEL
- DAS TATBESTANDSMERKMAL „BETREIBEN”
- BEISPIEL
- PRAKTISCHE ASPEKTE ZUR VERANLAGUNG BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGER
- ANLAGEN
- SCHREIBEN BETR. BESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT VON BORDPERSONAL INLÄNDISCHER FLUGGESELLSCHAFTEN; BERICHT DER BUNDESREGIERUNG V. 19. APRIL 2006 - BMF IV C 8-S 2300-10/06
- ERLASS BETR. ABZIEHBARE WERBUNGSKOSTEN DES FLIEGENDEN PERSONALS VOM 6.02.2009 - FSEN BERLIN III B - S 2354 - 1/2006
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Steuerpflicht von Personal an Bord von Verkehrsflugzeugen im internationalen Verkehr. Der Fokus liegt dabei auf der Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 4e EStG im Kontext von Tätigkeiten ausländischer Crews an Bord deutscher Airlines. Der Autor beleuchtet die relevanten Regelungen des nationalen und internationalen Steuerrechts, insbesondere die OECD-Musterabkommen, und analysiert deren praktische Anwendung.
- Anwendbarkeit des § 49 Abs. 1 Nr. 4e EStG auf ausländisches Bordpersonal
- Zusammenspiel von nationalem und internationalem Steuerrecht
- Definition von „Tätigkeiten an Bord“ im internationalen Luftverkehr
- Praktische Aspekte der Steuerveranlagung
- Relevante Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
Zusammenfassung der Kapitel
- Das Vorwort liefert eine kurze Einführung in die Thematik der Steuerpflicht von Bordpersonal im internationalen Luftverkehr.
- Kapitel 3 behandelt das nationale Steuerrecht, insbesondere die relevanten Vorschriften des Einkommensteuergesetzes.
- Kapitel 4 beschäftigt sich mit dem internationalen Steuerrecht, insbesondere mit den Regeln des OECD-Musterabkommens und der deutschen DBA-Politik.
- Kapitel 5 kommentiert den § 49 Abs. 1 Nr. 4e EStG im Detail und analysiert die Tatbestandsmerkmale der beschränkten Steuerpflicht.
- Kapitel 6 widmet sich praktischen Aspekten der Steuerveranlagung beschränkter Steuerpflichtiger.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Schlüsselthemen des internationalen Steuerrechts, insbesondere der beschränkten Steuerpflicht, dem OECD-Musterabkommen und der deutschen DBA-Politik. Weitere wichtige Begriffe sind § 49 Abs. 1 Nr. 4e EStG, Bordpersonal, internationaler Luftverkehr, Tätigkeiten an Bord und Steuerveranlagung. Der Text beleuchtet die praktischen Auswirkungen der rechtlichen Regelungen auf die Steuerpflicht von Flugpersonal.
Häufig gestellte Fragen
Sind ausländische Flugcrews in Deutschland steuerpflichtig?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen unterliegt das fliegende Personal an Bord von Verkehrsflugzeugen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 4e EStG.
Was regelt § 49 Abs. 1 Nr. 4e EStG?
Diese Vorschrift regelt die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die an Bord von Flugzeugen im internationalen Luftverkehr ausgeübt wird, wenn das Unternehmen die Geschäftsleitung im Inland hat.
Welche Rolle spielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?
DBAs, oft basierend auf dem OECD-Musterabkommen (Art. 15 Abs. 3), entscheiden darüber, welcher Staat das Besteuerungsrecht für das Gehalt der Crewmitglieder hat.
Können Flugbegleiter Werbungskosten in Deutschland absetzen?
Ja, die Arbeit erläutert die Grundsätze für abziehbare Werbungskosten unter Beachtung aktueller Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.
Was gilt für sogenannte „Standby-Wohnungen“?
Die Arbeit enthält spezielle Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Wohnungen, die vom fliegenden Personal für Bereitschaftszeiten genutzt werden.
Gibt es Besonderheiten bei der Steuerveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger?
Ja, Kapitel 6 widmet sich den praktischen Aspekten und Formularen, die für die Veranlagung von ausländischem Bordpersonal in Deutschland relevant sind.
- Arbeit zitieren
- Dipl. Finanzwirt (FH), MITax, Steuerberater Ruediger Urbahns (Autor:in), 2011, Deutschland: Zur Steuerpflicht von Personal an Bord von Verkehrsflugzeugen im internationalen Verkehr, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/169151