Durch Globalisierung und die immer rasanter werdende Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien werden die
Wettbewerbsbedingungen auf den Märkten zunehmend verschärft. Neue
Produktionsländer können heute, nach westlichen Standards vergleichbare Qualität, zu geringeren Produktionskosten liefern. Viele Kunden wünschen keine Massenproduktion mehr, sondern individuelle, maßgeschneiderte und termingerechte Lieferung in hoher Qualität und zu einem günstigen Preis.
Unternehmen mit traditionellen Organisationsformen sind durch die steigenden Kundenanforderungen und den neuen Technologien diesem neuen Erwartungsdruck besonders ausgesetzt. Sie können durch ihre starren Organisationenstrukturen weniger flexibel auf diese neuen Kundenwünsche eingehen.
Um diesem Problem entgegen zu wirken, wird insbesondere in der
Betriebswirtschaftslehre nach neuen, flexibleren und wettbewerbsfähigeren Organisationsformen gesucht. Eine wichtige Anforderung hierfür ist, dass sich Unternehmen auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und die übrigen Leistungen über Kooperationen erbracht werden. Dies hat den Vorteil, dass selten benötigtes Fachwissen nicht teuer selbsterbracht werden muss, sondern
kostengünstiger durch Experten eingebracht wird.
Eine in Zukunft immer wichtiger werdende Form ist das „virtuelle Unternehmen“. William H. Davidow und Michael S. Malone legten mit ihrem 1992 veröffentlichten Buch den Grundstein für die betriebswirtschaftliche Diskussion dieses Modells.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Definition
2.1 Virtuelle Unternehmen ohne Unternehmenspool
2.2 Virtuelle Unternehmen mit Unternehmenspool
3 Rechtliche Probleme
3.1 Rechtliche Einordnung der Vereinbarungen
3.2 Gerichtliche Zuständigkeit
3.3 Rechtsform
3.4 Haftung der Partner für Gesellschaftsverbindlichkeiten
3.5 Geschäftsführung und Außenvertretung
3.6 Erwerb von Vermögensrechten
3.7 Informationsrechte und –pflichten der Partner
3.8 Geheimhaltungspflichten und Wettbewerbsverbote
3.9 Auflösung des virtuellen Unternehmens
4 Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Herausforderungen bei der Gründung und dem Betrieb virtueller Unternehmen, die als flexible Kooperationsformen auf temporäre Marktchancen reagieren. Dabei liegt der Fokus auf der gesellschaftsrechtlichen Einordnung und den notwendigen vertraglichen Absicherungen der beteiligten Partner.
- Definition und Arten virtueller Unternehmen (mit/ohne Unternehmenspool)
- Rechtliche Einordnung und vertragliche Gestaltung von Kooperationen
- Haftungsfragen und Geschäftsführung in der BGB-Gesellschaft
- Umgang mit Schutzrechten, Geheimhaltung und Wettbewerbsverboten
- Auflösungsprozesse bei kurzfristigen Projektkooperationen
Auszug aus dem Buch
3.1 Rechtliche Einordnung der Vereinbarungen
Absprachen zwischen Mitgliedern eines virtuellen Unternehmens reichen von konkludenten Vereinbarungen über mündliche Absprachen bis hin zu umfangreichen schriftlichen Regelungen. Auf Grund der meist kurzfristigen Zusammenarbeit wird bei kleinen und mittleren Unternehmen gelegentlich ausdrücklich auf schriftliche Vereinbarungen verzichtet. Dies liegt primär am Aufwand von Zeit und Kosten, der mit der Ausarbeitung von Verträgen durch Spezialisten verbunden ist. Darüber hinaus wird in mittelständigen Unternehmen häufig das Anfertigen von detaillierten Verträgen als Ausdruck tiefen Misstrauens verstanden.
Schriftliche Vereinbarungen sind bei Mitgliedern eines Unternehmenspools tendenziell häufiger anzutreffen. Dabei wird oft auf Vertragsmuster zurückgegriffen die von Partnern des Pools oder der Trägergesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Eine wesentliche Disparität zwischen Beteiligungspools und Dienstleistungspools liegt darin, dass bei Beteiligungspools der Kunde den Vertrag mit einem Mitglied des Pools schließt und dieser wiederum mehrere bilaterale Verträge mit den beteiligten Partnern schließt. Dieser „zentrale Partner“ übernimmt im Innenverhältnis regelmäßig die Koordination und Kontrolle der Kooperation. Bei dem Dienstleistungspool wird nur ein einziger multilateraler Vertrag, häufig auch „Gesellschaftsvertrag“ genannt, geschlossen.
Bei virtuellen Unternehmen ohne Unternehmenspool werden Kooperationen zwischen persönlich bekannten Einzelpersonen, meist ohne schriftliche Regelungen der Zusammenarbeit geschlossen. Hierbei sind auch mündliche Abreden nur gelegentlich zu beobachten. Vielmehr arbeiten die Partner „automatisch“ zusammen. Besteht zwischen den Partnern (nur) ein geschäftlicher Kontakt, sind vielmalig schriftliche Vereinbarungen anzutreffen, wobei der Kooperation oft eine gesellschaftsvertragliche Regelung zugrunde gelegt wird.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung beleuchtet den durch Globalisierung und technologischen Fortschritt gestiegenen Druck auf Unternehmen und führt das Modell des virtuellen Unternehmens als Antwort auf den Bedarf nach Flexibilität ein.
2 Definition: Dieses Kapitel erläutert den Begriff des virtuellen Unternehmens als Zusammenschluss rechtlich unabhängiger Einheiten und unterscheidet zwischen Modellen ohne Unternehmenspool und solchen mit Unternehmenspool.
3 Rechtliche Probleme: Der Hauptteil analysiert detailliert die rechtlichen Implikationen, von der Vertragsgestaltung und Haftung bis hin zur Geschäftsführung, dem Schutz von Know-how und der Auflösung der Gesellschaft.
4 Schlussbetrachtung: Das Fazit unterstreicht die Notwendigkeit schriftlicher Vereinbarungen zur Rechtssicherheit bei gleichzeitigem Appell an den Gesetzgeber, die Dynamik dieses Kooperationsmodells nicht durch übermäßige Regulierung zu gefährden.
Schlüsselwörter
Virtuelle Unternehmen, Kooperation, Gesellschaftsrecht, BGB-Gesellschaft, Unternehmenspool, Haftung, Geschäftsführung, Wettbewerbsverbot, Geheimhaltungspflicht, Vertragsrecht, Informations- und Kommunikationstechnologien, Know-how-Schutz, Outsourcing, Rechtssicherheit, Projektmanagement.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen, die bei der Gründung und Führung virtueller Unternehmen unter Berücksichtigung deutscher Gesetze entstehen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten zählen die gesellschaftsrechtliche Einordnung, vertragliche Gestaltung, Haftungsrisiken, der Erwerb von Rechten an Arbeitsergebnissen sowie Geheimhaltungs- und Wettbewerbsaspekte.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die rechtliche Unsicherheit bei der Gründung virtueller Unternehmen zu beleuchten und aufzuzeigen, warum schriftliche Vereinbarungen trotz des oft informellen Charakters solcher Kooperationen essenziell sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die aktuelle Gesetzeslage, Kommentarliteratur und Fachzeitschriften analysiert, um eine rechtskonforme Ausgestaltung virtueller Kooperationen abzuleiten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der rechtlichen Einordnung der Vereinbarungen, der Zuständigkeit, Haftung, Geschäftsführung, dem Schutz geistigen Eigentums und den Szenarien einer Unternehmensauflösung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind virtuelle Unternehmen, Kooperation, BGB-Gesellschaft, Gesellschaftsvertrag und Rechtssicherheit.
Wie unterscheidet sich ein Beteiligungspool von einem Dienstleistungspool?
Beim Beteiligungspool schließt der Kunde einen Vertrag mit einem Mitglied, das wiederum bilaterale Verträge mit Partnern hält. Beim Dienstleistungspool wird ein zentraler, multilateraler Gesellschaftsvertrag geschlossen.
Warum ist die Wahl der Rechtsform für ein virtuelles Unternehmen so bedeutsam?
Da virtuelle Unternehmen im Gesellschaftsrecht nicht explizit definiert sind, gelten oft unbewusst die Regeln der BGB-Gesellschaft, was weitreichende Konsequenzen für Haftung und Geschäftsführung hat.
Warum ist der Schutz von Know-how bei virtuellen Unternehmen schwierig?
Da Wissen im Rahmen der intensiven Zusammenarbeit geteilt wird und bestehende gesetzliche Schutzmechanismen wie das UWG oft Lücken aufweisen, ist eine explizite vertragliche Regelung zwingend notwendig.
Was passiert rechtlich bei der Auflösung eines virtuellen Unternehmens?
Da meist kein nennenswertes Gesellschaftsvermögen existiert, erfolgt nach einem Auflösungsbeschluss keine komplexe Auseinandersetzung gemäß BGB, sondern meist eine sofortige Beendigung der Gesellschaft.
- Quote paper
- Patrick Wuckel (Author), 2011, Rechtliche Aspekte für die Gründung eines virtuellen Unternehmens, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/168717