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Miturheber: Gemeinsame Werkschöpfung in Abgrenzung zur Anregung und Gehilfenschaft

Urheberrecht

Title: Miturheber: Gemeinsame Werkschöpfung in Abgrenzung zur Anregung und Gehilfenschaft

Term Paper , 2011 , 20 Pages , Grade: 2.3

Autor:in: Marco Patzlaff (Author)

Law - Media, Multimedia Law, Copyright

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In meiner Hausarbeit geht es im Wesentlichen um das Miturheberrecht. Am Anfang gehe ich auf die Definition des Miturheberrechts im Sinne des Urheberrechts ein, indem ich die Grenzen der Reichweite erwidere. Über eine intensivere Darstellung der Verwertungsrechte hinweg komme ich zur Schutzdauer und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen.

Im zweiten Teil werde ich die internationalen Regelungen und deren Zusammenhänge genauer erläutern.

Im dritten Teil stelle ich die Abgrenzung zur Anregung und der Gehilfenschaft des Miturheberrechts an Hand von kurzen Beispielen dar. Diese werden anschließend an Hand von gerichtlichen Urteilen noch genauer in der Rechtssprechung erwidert.

Auch Ausnahmeregelungen und Schranken der Schöpfungshöhe sind untergeordnet veranschaulicht.

Insgesamt gesehen wird ein weitgehender Überblick des Miturheberrechts in Verbindung mit der Wirkung des eigentlichen Urheberrechts aufgezeigt. Ein Einklang aus Miturheberrecht und Urheberrecht ist dabei unerlässlich zu erwähnen. Die Abhängigkeit beider Rechte ist als aufeinander aufbauend anzusehen.

Jedoch gibt es auch Schranken der Miturheberschaft, die sich in der Abgrenzung oft in der Praxis zu Streitfällen entwickeln.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Definition des Miturheberrechts in Deutschland

1.1 Rechtsgrundlage

1.2 Schutzgegenstand

1.3 Schutzbereich

1.3.1 Verwertungsrecht

1.3.2 Vervielfältigungsrecht

1.3.3 Verbreitungsrecht

1.3.4 Ausstellungsrecht

1.4 Schutzdauer

1.5 Rechtsfolgen

1.6 Geltungsbereich

II. Internationale Regelungen

III. Gemeinsame Werkschöpfung in Abgrenzung zur Anregung und Gehilfenschaft

1.1 Gemeinsame Werkschöpfung

1.2 Abgrenzung zur Anregung

1.3 Abgrenzung zur Gehilfenschaft

IV. Aktuelle Rechtssprechung / Urteile

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit der detaillierten Untersuchung des Miturheberrechts im deutschen Rechtssystem sowie dessen Abgrenzung zu verwandten Begriffen wie der Anregung und der Gehilfenschaft, ergänzt durch eine Analyse der internationalen Rahmenbedingungen und relevanter höchstrichterlicher Rechtsprechung.

  • Definition und rechtliche Grundlagen der Miturheberschaft
  • Umfang der Verwertungsrechte und Schutzdauer
  • Internationale Regelungen (RBÜ, WUA, WIPO, TRIPS)
  • Abgrenzungskriterien zur bloßen Anregung und Gehilfenschaft
  • Analyse aktueller Urteile zur Miturheberschaft

Auszug aus dem Buch

1.3.1 Verwertungsrecht

Was schützt das Verwertungsrecht? Ein Urheber bzw. Miturheber besitzt die ausschließlichen Verwertungsrechte an seinem Werk. § 15 UrhG ordnet dem Urheber ein allgemeines Verwertungsrecht zu. Dieses ist als ausschließliches Recht ausgestaltet, wirkt mithin gegenüber jedermann. Diesem Gesamtverwertungsrecht „entspringen“ die einzelnen besonderen Verwertungsrechte, die in § 15 Abs.1, Abs.2 UrhG aufgezählt sind. In Bezug auf die Miturheberschaft ist natürlich wieder die Gesamthandsgemeinschaft als Ganzes gefragt, da jedem dieses Verwertungsrecht gleichermaßen zusteht, sofern kein Verzicht eines Miturhebers erklärt wurde.

Im § 15 Abs.1 UrhG werden die drei Hauptverwertungsrechte § 16, 17, 18 UrhG zusammengefaßt, die sogenannten körperlichen Verwertungsrechte. Daneben besitzt der Miturheber auch das Recht der öffentlichen Wiedergabe, dessen Einzelrechte in § 15 Abs.2 UrhG zusammengefaßt werden. Hier werden die Nebenverwertungsrechte (nichtkörperlichen Verwertungsrechte), zu denen zählen:

1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19), 2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a), 3. das Senderecht (§ 20), das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21), das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichkeitmachung (§ 22).

Die in § 15 UrhG enthaltene Aufzählung ist nur beispielhaft. Der Miturheber besitzt auch ein Bearbeitungsrecht nach § 23 UrhG. Dieses ist jedoch nur mit Einwilligung der anderen Miturheber zulässig. Hierzu zählen z.B. Übersetzungen, Dramatisierungen (Umwandlung in ein Theaterstück) oder Verfilmungen. Die Verwertungsrechte sind unverkäuflich, können eben nur durch Verzicht abgetreten werden.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema des Miturheberrechts ein und skizziert den Aufbau der Untersuchung, von den gesetzlichen Grundlagen bis hin zur praktischen Abgrenzung.

I. Definition des Miturheberrechts in Deutschland: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen, den Schutzgegenstand und die materiellen wie ideellen Schutzbereiche des Miturheberrechts nach deutschem Recht.

II. Internationale Regelungen: Hier werden völkerrechtliche Verträge wie die RBÜ, das WUA und das TRIPS-Abkommen analysiert, die den Urheberschutz über nationale Grenzen hinweg regeln.

III. Gemeinsame Werkschöpfung in Abgrenzung zur Anregung und Gehilfenschaft: Dieses Kapitel differenziert zwischen echter Miturheberschaft durch gemeinsames Schaffen und bloßer Unterstützung durch Anregungen oder gehilfenschaftliche Tätigkeiten.

IV. Aktuelle Rechtssprechung / Urteile: Anhand konkreter Gerichtsentscheidungen werden die theoretischen Abgrenzungskriterien in der praktischen Anwendung veranschaulicht.

Schlüsselwörter

Miturheberrecht, Urheberrechtsgesetz, Gesamthandsgemeinschaft, Schöpfungshöhe, Verwertungsrechte, Schutzdauer, RBÜ, Anregung, Gehilfenschaft, Werkschöpfung, Rechtsprechung, geistiges Eigentum, Nutzungsrechte, Zweckübertragungstheorie, Werkbegriff.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Definition und Ausgestaltung des Miturheberrechts in Deutschland sowie die Herausforderungen bei der Abgrenzung zu nicht schutzfähigen Beiträgen.

Welche zentralen Themenfelder deckt die Arbeit ab?

Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Einordnung der Gesamthandsgemeinschaft, den Verwertungsrechten, internationalen Schutzabkommen und der richterlichen Auslegung bei Konfliktfällen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, ein Verständnis für die Voraussetzungen der Miturheberschaft zu schaffen und aufzuzeigen, wo die Grenzen zwischen Miturhebern, Anregern und Gehilfen verlaufen.

Welche wissenschaftliche Methodik wird primär angewandt?

Es wird eine juristische Analyse auf Basis der geltenden Gesetzestexte (UrhG) sowie eine Auswertung einschlägiger nationaler und internationaler Gerichtsurteile vorgenommen.

Welche Aspekte stehen im Hauptteil der Arbeit im Fokus?

Der Hauptteil gliedert sich in die deutsche Rechtslage, internationale Verträge sowie eine tiefgehende Untersuchung der Abgrenzungsproblematik anhand von Praxisbeispielen.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Miturheberschaft, Schöpfungshöhe, Verwertungsrecht, Gesamthandsgemeinschaft und die Zweckübertragungstheorie.

Warum ist die Abgrenzung zur Anregung in der Praxis so relevant?

Die Abgrenzung ist entscheidend, da bloße Anregungen oder rein unterstützende Tätigkeiten keine eigene schöpferische Leistung darstellen und somit keinen urheberrechtlichen Schutz begründen können.

Was lässt sich aus dem Fallbeispiel der „Mausfigur“ für das Miturheberrecht ableiten?

Der Fall verdeutlicht, dass eine schöpferische Leistung zur Begründung einer Miturheberschaft zwingend erforderlich ist und dass bei einer gemeinsamen Arbeit eine Gesamthandsgemeinschaft bezüglich der Verwertungsrechte entsteht.

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Details

Title
Miturheber: Gemeinsame Werkschöpfung in Abgrenzung zur Anregung und Gehilfenschaft
Subtitle
Urheberrecht
College
University of Applied Sciences Darmstadt
Grade
2.3
Author
Marco Patzlaff (Author)
Publication Year
2011
Pages
20
Catalog Number
V168424
ISBN (Book)
9783640856145
ISBN (eBook)
9783640857333
Language
German
Tags
Gewerblicher Rechtsschutz Medienrecht Jura Urheberrecht Miturheberrecht Miturheber Urheber Geistiges Eigentum
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Marco Patzlaff (Author), 2011, Miturheber: Gemeinsame Werkschöpfung in Abgrenzung zur Anregung und Gehilfenschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/168424
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