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Was soll die Bezugnahmeklausel bewirken? Zum einen soll die Verweisungsklausel dem tarifgebundenen Arbeitgeber ermöglichen, eine Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen zu schaffen, und zum anderen eine Gleichbehandlung der nicht organisierten Arbeitnehmer mit den Gewerkschaftsmitgliedern bewirken.
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Die Verweisung auf Tarifverträge ist in der Praxis kaum noch wegzudenken und in vielen Arbeitsverträgen wiederzufinden. So ist der Trend, in Arbeitsverträgen auf Tarifverträge zu verweisen, bereits vor 17 Jahren von Preis erkannt worden. „Sie gehören zum Kernbestand jeder arbeitsvertraglichen Regelung.“ Die Auslegung dieses Kernbestandes ist strittig und „für die Vertragsgestaltung … eine Herausforderung.
Zahllose Probleme des Verhältnisses von Kollektiv- und Individualarbeitsrecht, zur Auslegung entsprechender Klauseln, zum Rangverhältnis und zur Inhaltskontrolle stellen sich, so dass bei der Verwendung von Verweisungsklauseln genau zu bedenken ist, welche Art den gewünschten Zweck erreicht.“
Das am 01.01.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat zu zahlreichen Prozessen geführt. So mussten sich die Gerichte damit befassen, wie die Bezugnahmeklausel auszulegen und die Inhaltskontrolle vorzunehmen ist.
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Eine weitere Schwierigkeit der Bezugnahme auf Tarifverträge wirft der Tarifwechsel auf. Die Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Tarifstruktur zu ändern. So können sie Betriebsteile ausgliedern, Verschmelzungen von Unternehmen vornehmen und den Arbeitgeberverband wechseln.
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Im Schwerpunkt wird aber der Frage nachgegangen, ob Tarifverträge mithilfe der Bezugnahmeklausel durch die AGB-Kontrolle gerichtlich geprüft werden können und der Vertragsfreiheit zuwiderlaufen. Einleitend wird deshalb erläutert, welche Arten der Bezugnahmeklausel existieren und was die Rechtsprechung bezüglich der Verweisung auf Tarifverträge angekündigt hat und was umgesetzt wurde. Überleitend zur gerichtlichen Prüfbarkeit werden die Auswirkungen des § 613a BGB dargestellt. Anschließend wird unter Einbeziehung der Literatur und der Rechtsprechung geprüft, ob Tarifverträge einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden können. Abschließend wird dargestellt, welche Anforderungen die Bezugnahmeklausel heutzutage erfüllen muss, wie diese aussehen kann und wie eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge zu bewerten ist.
Inhaltsverzeichnis
A. Bezugnahmeklausel
I. Einführung
1. Verbreitung von Bezugnahmen
2. Unterschied zwischen Bezugnahmeklausel und Verweisungsklausel?
3. Arten der Bezugnahmeklausel
a) Statische Bezugnahmeklausel
b) Dynamische Bezugnahmeklausel
II. Historie
1. Funktion der Bezugnahmeklausel
2. Rechtslage vor und nach der BAG-Entscheidung vom 14.12.2005
B. Auswirkung des § 613a BGB
C. Prüfbarkeit von Tarifverträgen
I. Richtigkeitsgewähr von Tarifverträgen
II. Bezugnahmeobjekt
III. AGB-Kontrolle
1. Verwendung von AGB im Arbeitsrecht
2. Bezugnahmeklausel als allgemeine Geschäftsbedingung
3. Einziehungskontrolle
4. Überraschende Klausel
5. Auslegung der Bezugnahmeklausel nach § 305c II BGB
6. Inhaltskontrolle
a) Anwendungsbereich
b) Klauselverbote nach §§ 308, 309 BGB
c) Angemessenheit gemäß der Generalklausel
d) Mittelbare Tarifzensur
aa) Globalbezugnahme
(1) Branchenfremder Tarifvertrag
(2) Einschlägigkeit des Tarifvertrages
bb) Einzelverweisung
cc) Teilbezugnahme
7. Rechtsfolgen nach § 306 BGB
8. Zwischenfazit
IV. Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebote (Art. 3 GG und AGG)
D. Vertragsgestaltung
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit befasst sich mit der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge und untersucht insbesondere, ob solche Bezugnahmeklauseln einer AGB-Kontrolle durch die Gerichte unterliegen und wie sich dies auf die Vertragsgestaltung auswirkt.
- Grundlagen und Arten der Bezugnahmeklauseln
- Die historische Entwicklung der Rechtsprechung
- Die Auswirkungen des § 613a BGB auf Bezugnahmeklauseln
- Die Anwendung der AGB-Kontrolle auf tarifliche Bezugnahmen
- Möglichkeiten der rechtskonformen Vertragsgestaltung
Auszug aus dem Buch
I. Einführung
„Eine Bezugnahmeklausel ist nichts anderes als eine einzelvertragliche Vereinbarung, die den Tarifvertrag ‚abschreibt‘, …“ Trotzdem können durch die Bezugnahme auf Tarifverträge zahlreiche Probleme auftreten. Die Gestaltung von Arbeitsverträgen wie auch die Bezugnahmeklausel fällt unter die Vertragsfreiheit, die durch Art. 2 I GG sowie § 241 I, § 311 I BGB verfassungsrechtlich geschützt ist. Fraglich ist jedoch das Verhältnis von Vertragsfreiheit und Bezugnahmeklausel. In dieser Einführung sowie in der nachfolgenden Arbeit werden die Fragen, die durch die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge entstehen, beantwortet z.B.: Was soll die Bezugnahmeklausel bewirken? Zum einen soll die Verweisungsklausel dem tarifgebundenen Arbeitgeber ermöglichen, eine Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen zu schaffen, und zum anderen die Gleichbehandlung der nicht organisierten Arbeitnehmer mit Gewerkschaftsmitgliedern bewirken.
Die Verweisung auf Tarifverträge ist in der Praxis kaum noch wegzudenken und in vielen Arbeitsverträgen wiederzufinden. So ist der Trend, in Arbeitsverträgen auf Tarifverträge zu verweisen, bereits vor 17 Jahren von Preis erkannt worden. „Sie gehören zum Kernbestand jeder arbeitsvertraglichen Regelung.“ Die Auslegung dieses Kernbestandes ist strittig und „für die Vertragsgestaltung … eine Herausforderung.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Bezugnahmeklausel: Einführung in die Thematik der vertraglichen Tarifverweisungen, Darstellung verschiedener Arten von Klauseln und deren historische Entwicklung sowie die Änderung durch BAG-Rechtsprechung.
B. Auswirkung des § 613a BGB: Analyse der rechtlichen Folgen bei Betriebsübergängen für die Anwendung von Bezugnahmeklauseln und die Wahrung des Status quo für Arbeitnehmer.
C. Prüfbarkeit von Tarifverträgen: Detaillierte Untersuchung der AGB-Kontrolle, der Auslegungsregeln, des Anwendungsbereichs und der Grenzen der Inhaltskontrolle, einschließlich Sonderproblemen wie Mittelbare Tarifzensur.
D. Vertragsgestaltung: Praktische Empfehlungen und konkrete Formulierungsbeispiele für verschiedene Klauseltypen zur rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen.
E. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse, insbesondere der Notwendigkeit einer klaren Gestaltung der Bezugnahmeklauseln unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und der Anforderungen des AGB-Rechts.
Schlüsselwörter
Bezugnahmeklausel, Tarifvertrag, AGB-Kontrolle, Arbeitsvertrag, Vertragsfreiheit, Tarifgebundenheit, Gleichstellungsabrede, Betriebsübergang, § 613a BGB, Inhaltskontrolle, Dynamische Bezugnahme, Statische Bezugnahme, Tarifzensur, Vertragsgestaltung, BAG-Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Zulässigkeit und Auslegung von Klauseln in Arbeitsverträgen, mit denen auf Tarifverträge Bezug genommen wird.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Mittelpunkt stehen die AGB-rechtliche Prüfbarkeit dieser Klauseln, die Unterscheidung zwischen statischen und dynamischen Verweisen sowie die Auswirkungen bei Betriebsübergängen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Vereinbarkeit der Bezugnahmeklauseln mit der AGB-Kontrolle zu klären und Gestaltungshinweise für die arbeitsvertragliche Praxis zu entwickeln.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die primär auf der Auswertung von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und einschlägiger Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historische Entwicklung, die Kontrollmechanismen des AGB-Rechts (Einbeziehung, Inhaltskontrolle, Transparenzgebot) sowie spezifische Konstellationen wie Branchenfremdheit und Betriebsübergänge.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Bezugnahmeklausel, Tarifvertrag, AGB-Kontrolle, Arbeitsrecht, BAG-Rechtsprechung, Vertragsgestaltung.
Warum ist die Unterscheidung zwischen statischer und dynamischer Bezugnahme so wichtig?
Sie entscheidet darüber, ob der Arbeitnehmer an zukünftige Änderungen des in Bezug genommenen Tarifvertrags gebunden ist oder ob die Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich bleibt.
Welche Rolle spielt der Betriebsübergang für die Wirksamkeit von Bezugnahmeklauseln?
Der Betriebsübergang nach § 613a BGB stellt hohe Anforderungen an die Kontinuität der Arbeitsbedingungen, wobei die Rechtsprechung sicherstellen will, dass Arbeitnehmer nicht durch den Übergang schlechter gestellt werden als zuvor.
- Arbeit zitieren
- Hendrik Meyer (Autor:in), 2011, Die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/168003