Nachdem Anfang 2006 sowohl die FDP, als auch das Bündnis 90/Die Grünen und die Linke jeweils einen Gesetzesentwurf, zur Einführung direktdemokratischer Elemente in das Grundgesetz, vorgelegt hatten, wurde in der Bundestagsdebatte vom 11. Mai 2006 im Plenum darüber beraten. Neben den drei Oppositionsparteien sprach sich auch die SPD für die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene aus. Einzig die CDU/CSU-Fraktion äußerte Bedenken und sah gar eine „Gefahr des Missbrauchs und der politischen Desta-bilisierung“ .
Ein Vergleich mit den Wahlprogrammen 2009 bestätigt die Vermutung, nach welcher die Forderung nach direktdemokratischen Entscheidungsverfahren vor allem aus dem linken Parteienspektrum hervorgeht. Es scheint also, dass die Parteien in Deutschland von einer eher linksgerichteten Wirkung direkter Demokratie ausgehen.
Richtet man den Blick allerdings auf Staaten in denen die unmittelbare Demokratie bereits eine große Rolle auf nationaler Ebene spielt, stellt sich ein anderes Bild dar. So stößt man beispielsweise auf Referenden wie 1983 in Irland: In einem Verfas-sungsreferendum sollte darüber entschieden werden, ob das bereits bestehende Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen noch verschärft werden sollte. Das Referendum wurde mit 54 Prozent der Stimmen angenommen. Als weiteres Beispiel dient die Proposition 187, die 1994 in Kalifornien vorgelegt wurde und vorsah, Kinder illegaler Immigranten vom öffentlichen Schulbesuch auszuschließen und ihnen die Krankenfürsorge zu verwehren. Auch diese Vorlage wurde ange-nommen, hier mit 58,9 Prozent der Stimmen. Dieser kurze Blick wirft die Frage nach der tatsächlichen Wirkungsrichtung direktdemokratischer Entscheidungen auf. So zeigt sich beispielsweise für Obinger und Wagschal, in ihrer Studie zur direkten Demokratie in der Schweiz, „ein strukturkonservativer […] Effekt von Volksab-stimmungen“ und Möckli kommt in seiner Untersuchung der direkten Demokratie im internationalen Vergleich zu dem Schluss, dass direkte Demokratie „vor allem den gebildeten Mittelschichten (dient)“ .
Diese Arbeit geht nun der Frage nach, ob und in wieweit ein konservativ-rechter Effekt der Direktdemokratie auf die Staaten die sie ausüben zu beobachten ist. Gegenstand der Untersuchung sind die Ergebnisse von Volksentscheiden in drei Staaten, welche allesamt mit direktdemokratischen Elementen in der Verfassung ausgestattet sind: die Schweiz, Irland und Kalifornien.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungs- und Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Analyserahmen
2.1 zur direkten Demokratie
2.2 zur Links-Rechts-Kategorisierung
3. Die direkte Demokratie in der Schweiz, in Irland und Kalifornien
3.1 Schweiz
3.1.1 Die direkte Demokratie in der Schweiz
3.1.2 Volksabstimmungen in der Schweiz
3.2 Irland
3.2.1 Die direkte Demokratie in Irland
3.2.2 Volksabstimmungen in Irland
3.3 Kalifornien
3.3.1 Die direkte Demokratie in Kalifornien
3.3.2 Volksabstimmungen in Kalifornien
4. Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis