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Hausarbeit, 2009
13 Seiten, Note: 1,0
1 Einführung
1.1 Begriff Innovation
1.2 Begriff Soziale Innovation
1.3 Begriff Recht und Menschenrechte
2 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
2.1 Regelungsgegenstand der Menschenrechte
2.2 Regelungsinhalte der Menschenrechte
3 Bedeutung für soziale Innovation
4 Schlussbetrachtung
5 Anhang/Internetlinks zu Menschenrechten
In meiner Hausarbeit möchte ich die Bedeutung der Menschenrechte, als einen Bereich des Rechts, für soziale Innovationen erläutern. Die Menschenrechte spielen vermehrt eine Rolle in internationaler Politik. Im Kontext der Globalisierung und des Klimawandels, als zwei Beispiele, benötigen wir einen gemeinsamen, weltweiten Maßstab für Gerechtigkeit. Hier könnte meiner Ansicht nach die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO als Grundsatz gelten. Die verstärkte Verbreitung, internationale Aufklärung, Bildung und Mög- lichkeiten der besseren Durchsetzung dieser Regeln könnten Themen für soziale Innovation sein.
Beginnen werde ich mit den Begriffsbestimmungen. Die Menschenrechte sind ein sehr um- fassender Bereich, da sie einem historischen Prozess unterliegen, der von der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 bis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 reicht. Und damit auch noch nicht abgeschlossen ist, da die Menschenrechte Ein- fluss nahmen auf viele staatliche Verfassungen. Dies sprengt allerdings den Umfang dieser Hausarbeit, deshalb werde ich nur auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO eingehen und auch hier dieses Rechtsthema nur kurz umreißen, um meine Meinung der Bedeutung für soziale Innovationen erklären zu können. Ich werde im Anhang auf einige Internetlinks verweisen, die eine intensivere Auseinandersetzung mit den Menschenrechten ermöglichen
„Innovation [zu lat. novare > erneuern<, >verändern<] die, -/-en, die planvolle, zielgerichte- te Erneuerung und auch Neugestaltung von Teilbereichen, Funktionselementen oder Verhal- tensweisen im Rahmen eines bereits bestehenden Funktionszusammenhangs (soziale oder wirtschaftl. Organisationen) mit dem Ziel, entweder bereits bestehende Verfahrensweisen zu optimieren oder neu auftretenden und veränderten Funktionsanforderungen besser zu ent- sprechen. Im Unterschied zur Invention, die den gedankl. Prozess der weiteren Verbreitung und Übertragung eines neuen Impulses oder Verfahrens benennt, beschreibt I. den Punkt, an dem eine Neuerung praktisch und in einer für den jeweiligen Zusammenhang relevanten Weise eingeführt wird. Untersuchungen über Entstehung, Wirkungsweise, Durchsetzung, Verwendbarkeit (Evaluation), Wirkungszusammenhang und Akzeptanz spielen in der sozialwiss. I.-Forschung ebenso eine Rolle wie in den Bereichen der Politik und Wirtschaftsberatung.“1
Innovation im Kontext der Soziologie: Innovation wird in der Soziologie analysiert u.a. im Zusammenhang von Machtverteilung und Innovationspotenzialen in der Gesellschaft. Und daraus resultierenden Faktoren, die fördernd, oder beschränkend auf Innovationen wirken. Innovationen stellen im Bereich der Soziologie Verhaltensweisen und Lebensstile dar, wel- che in individuellen und persönlichen Bereichen auftreten, bei sich verändernden Lebens- und Umweltbedingungen, wie z.B. durch technischen Fortschritt etc. (vgl. Brockhaus 1997, Bd. 10, S.555)
„sozial [frz., von lat. socialis >gesellschaftlich<, >gesellig<], 1) allg.: 1) das Zusammenleben der Menschen in Staat und Gesellschaft betreffend, auf die menschl. Gemeinschaft, Gesellschaft bezogen, gesellschaftlich; 2) dem Gemeinwohl, der Allgemeinheit dienend. 2) Zoologie: gesellig, nicht einzeln lebend, Staaten bildend.“2
Allgemein sind soziale Innovationen somit Neuerungen, Lösungsstrategien im zwischen- menschlichen Bereich, die auf neu auftretende gesellschaftliche Probleme und Veränderun- gen reagieren. So zum Beispiel kommen durch Prozesse der Globalisierung neue Herausfor- derungen an das Zusammenleben der Menschen als eine globale Gemeinschaft. Wie auch durch Klimawandel, der ein globales Denken erfordert für eine globale Gerechtigkeit. Da die Auswirkungen des Klimawandels oft in wenig industriell entwickelten Ländern auftreten, die „Verursacher“ allerdings vielmehr Industrie- und Schwellenländer sind. Verursacher in An- führungszeichen, da der Klimawandel ein sehr komplexes Phänomen ist und man sicher nicht so ohne weiteres Verursacher nennen kann. Sagen möchte ich damit vielmehr, dass diese Länder sicherlich einen größeren Beitrag zu Klimaveränderungen geleistet haben, als Entwicklungsländer. Aber die Auswirkungen des Klimawandels verstärkt in diesen Ländern auftreten, bzw. die Entwicklungsländer am wenigsten über Mittel verfügen auf Klimakata- strophen zu reagieren.
Auch die Globalisierung stellt die Gesellschaften vor neue Herausforderungen. Da in den unterschiedlichen Ländern verschiedene Bedingungen, wie z.B. Arbeitsrechte u.a. gelten, diese aber auf einem globalen Markt aufeinander treffen und miteinander in Konkurrenz stehen, was eine Herausforderung für Gerechtigkeit darstellt.
Dies sind zwei Beispiele, die ich gewählt habe für meine Begründung der Bedeutung der Menschenrechte für soziale Innovationen. Durch diese Veränderungen und Problemstellungen benötigt man neue Wege, neue Ideen und Lösungsstrategien um das gesellschaftliche Zusammenleben zu regeln. Und zwar Innovationen nicht nur im technischen und wirtschaftlichen Bereich, sondern im sozialen, interkulturellen Ebenen genauso.
Zunächst gehe ich kurz auf den Begriff Recht ein.
Man kann Recht nicht mittels einer allgemeinen Definition benennen, da das Recht immer auch im gesellschaftlichen Wandel zu sehen ist. Mit geschichtlichen und politischen Entwicklungen hat sich auch der Begriff von Recht gewandelt. Heute kann man den Begriff folgendermaßen erklären (vgl. Fritzsche, K. Peter 2004, S. 14):
„Recht ist ein Regelungsmechanismus von sozialen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen. Es steuert, stabilisiert und befriedet das gesellschaftliche Zusammenleben. Ohne das Recht würde dieses Zusammenleben durch Willkür, gewaltförmige Konflikte und das Recht des stärkeren gekennzeichnet sein. Recht hat eine Friedens- und Schutzfunktion. Es versucht Gewalt zu bannen und Macht zu kontrollieren. Recht braucht allerdings auch Macht, um durchgesetzt zu werden.“3
Das Recht beinhaltet immer ein Rechtssubjekt, ein Rechtsobjekt und einen „Adressat“. Recht sollte darüber informieren wer wem gegenüber im Recht ist und welche Folgen aus der Nichtbeachtung, Verletzung der Regeln entstehen.
Auch für die Menschenrechte, die genauso Bezug nehmen auf bestimmte Inhalte und Angelegenheiten zwischen Rechtssubjekten und Adressaten gilt diese Gesetzmäßigkeit. (vgl. Fritzsche, K. Peter 2004, S. 16)
[...]
1 Brockhaus-Die Enzyklopädie (1997) 24 Bände. Band 10. 20. Überarbeitete Aufl., LeipzigMannheim, F.A. Brockhaus GmbH, S.555
2 Brockhaus-Due Enzyklopädie (1998) 24 Bände. Band 20. 20. Überarbeitete Aufl., LeipzigMannheim. F. A. Brockhaus GmbH, S. 458
3 Fritzsche, K. Peter (2004): Menschenrechte. Eine Einführung mit Dokumenten. Paderborn. Verlag Ferdinand Schöningh, S. 14
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