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Institutioneller Menschenrechtsschutz in Europa

Title: Institutioneller Menschenrechtsschutz in Europa

Seminar Paper , 2007 , 17 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Cindy Schemmel (Author)

Politics - Topic: Public International Law and Human Rights

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Summary Excerpt Details

[...] Eine extrem unruhige
Weltpolitik, gefolgt von zwei Weltkriegen maßen dem Menschenrechtsschutz im 20.
Jahrhundert vor allem in nationalen Rechtsordnungen mehr Bedeutung bei als jemals zuvor.
Heute kennen wir Menschenrechtsschutz als ein Mehrebenensystem, sowohl auf internationaler
als auch auf nationaler Ebene. Je individueller eine Rechtsordnung ist, desto schwieriger wird
ihre Durchsetzung und Einhaltung wenn sie über ihre Legitimitätsgrenzen hinaus reicht. Im
Gegensatz dazu ist die Umsetzung universeller Rechtsnormen ebenfalls kompliziert, wenn sich
nicht alle damit zu gleichen Teilen identifizieren können. Oft rufen kulturelle Verschiedenheiten
Unstimmigkeiten hervor, welche zu unüberwindbaren Problemen werden können. Das wohl
prominenteste Beispiel dafür sind die offenbar sehr verschiedenen Auffassungen von
Rechtsnormen in der Welt des Okzident und des Orient. Eine zunehmend stärker
zusammenrückende Welt erfordert jedoch eine Abstimmung bestimmter Spielregeln, damit
diese auch von allen Beteiligten eingehalten werden. Nur wer von den ihm auferlegten Regeln
überzeugt ist, wird auch bereit sein, diese zu achten.
Wie kein zweites Projekt auf der Welt versucht die Europäische Union, verschiedene Nationen
und unterschiedlich individuell geprägte Rechtsordnungen auf einer supranationalen Ebene zu
einen. Ihr Ziel ist es soweit wie möglich europaweit einheitliche Standards, zur Erleichterung
internationaler Beziehungen zu schaffen und ein transnationales Bewusstsein zwischen den
Völkern Europas aufzubauen. Zur Etablierung einheitlicher Standards gaben die beigetretenen
Staaten nationale Hoheitsrechte an die EG ab und formten zur Kontrolle und Wahrung der
abgetretenen Normen Institutionen, vertreten durch supranationale Organisationen.
Problematisch wird es, wenn aus den einst abgegebenen Rechten nur noch Pflichten entstehen
und keine oder ungenügende institutionelle Ordnung vorherrscht. So auch die Problematik eines
supranational geregelten Menschenrechtsschutzes innerhalb der Europäischen Union.
Die folgende Hausarbeit zeigt die Organisation des europäischen Menschenrechtsschutzes in
einem Mehrebenensystem und stellt sich die Frage, welche Disparitäten zwischen den
beteiligten Parteien, aufgrund institutioneller Schwachstellen, auftreten können. Den Abschluss
bildet ein Ausblick auf einen abgestimmten Menschenrechtsschutz für eine reformierte und
institutionalisierte Europäische Union.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Institutioneller Rahmen

2.1 Begriffsklärung

2.2 Die Europäische Gemeinschaft als institutionelle Einrichtung

3. Schutz der Menschenrechte in Europa als institutionelles Instrument

3.1 Ebenen des Menschenrechtsschutzes

3.2 MRS im europäischen Raum

3.2.1 Die EMRK

3.2.2 Die Charta der Grundrechte der EU

3.2.3 Grundrechtsschutz in der EU/EG

3.2.4 EGMR versus EuGH

3.3 Die Umsetzung des europäischen MRS in der nationalen Rechtsordnung

3.3.1 Wie wirkt die EMRK im innerstaatlichen Recht?

4. Institutionelle Sicherung des Europäischen Menschrechtschutzes im VVE

4.1 Fehlende Rechtspersönlichkeit als institutionelles Problem

4.2 Warum tritt die EU nicht der EMRK bei?

4.3 Inkorporierung des Menschenrechtsschutzes als europäische Institution

5. Schlussbemerkung

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die Arbeit analysiert die Organisation des europäischen Menschenrechtsschutzes innerhalb eines komplexen Mehrebenensystems. Das primäre Ziel ist es, die institutionellen Schwachstellen aufzudecken, die zu Disparitäten zwischen den beteiligten Akteuren führen, und Perspektiven für einen abgestimmten Menschenrechtsschutz in einer reformierten Europäischen Union aufzuzeigen.

  • Strukturen des europäischen Mehrebenensystems beim Menschenrechtsschutz
  • Differenzierung zwischen EMRK, Charta der Grundrechte und nationalem Recht
  • Institutionelle Herausforderungen und fehlende Rechtspersönlichkeit der EU
  • Vergleich der Rollen von EGMR und EuGH
  • Rechtliche Implikationen des Verfassungsvertrags für Europa (VVE)

Auszug aus dem Buch

3.2.1 Die EMRK

Das wohl bekannteste und bisher effektivste Beispiel regionalen Menschenrechtsschutzes vermittelt die 1953 in Kraft getretene Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Sie gilt allgemein als „constitutional instrument of European public order“, entspricht also einem Verfassungsdokument des europäischen Menschenrechtsschutzes. Die EMRK gilt als Vorbild für andere Konventionen und ist richtunggebend für den MRS im gesamten europäischen Raum. Ihre Bedeutsamkeit zeigt sich in der erstmaligen Entwicklung eines Klagesystems, welches nicht ausschließlich nur Staaten in Form einer Staatenbeschwerde vorbehalten war. Vielmehr hat nun auch jedes Individuum die Möglichkeit, eine Verletzung seiner Rechte gegen einen Staat geltend zu machen. Somit gelten die Konventionsrechte als Abwehr- bzw. Leistungsrechte für Private, die sie gegen die Mitgliedsstaaten in Anspruch nehmen können. Es handelt sich dabei nicht nur um die Festschreibung bestimmter Rechte, sondern um die Festlegung eines Rechtsschutz Systems, die sich durch eine dynamische Auslegung nach dem „effet utile“ auszeichnet.

Während die Artikel 1-14 der EMRK für alle beigetretenen Staaten gelten, wurde die Konvention im Laufe mehrerer Jahre um verschiedene Zusatzprotokolle erweitert, die nicht von allen Ländern ratifiziert wurden. Da jedes Zusatzprotokoll einem eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag entspricht, ist die EMRK nicht in allen Ländern im gleichen Umfang gültig.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung des Menschenrechtsschutzes und definiert das Spannungsfeld zwischen nationalen Rechtsordnungen und supranationalen Anforderungen innerhalb der EU.

2. Institutioneller Rahmen: Dieses Kapitel klärt grundlegende Begriffe der Institutionenökonomie und beschreibt die EU als ein System, in dem nur die erste Säule über tragfähige supranationale Strukturen verfügt.

3. Schutz der Menschenrechte in Europa als institutionelles Instrument: Hier werden die verschiedenen Ebenen des Menschenrechtsschutzes, insbesondere das Verhältnis zwischen EMRK und der Charta der Grundrechte, sowie die divergierenden Rollen von EGMR und EuGH detailliert untersucht.

4. Institutionelle Sicherung des Europäischen Menschrechtschutzes im VVE: Dieser Abschnitt erörtert die Problematik der fehlenden Rechtspersönlichkeit der EU und diskutiert, wie eine Inkorporierung im Verfassungsvertrag für Europa zur Lösung beitragen könnte.

5. Schlussbemerkung: Die Schlussbemerkung resümiert die Notwendigkeit einer klaren institutionellen Kompetenzabgrenzung, um zukünftige Entscheidungsdiskrepanzen zu vermeiden und die Legitimität zu stärken.

Schlüsselwörter

Menschenrechtsschutz, Mehrebenensystem, EMRK, Europäische Union, Grundrechte, EGMR, EuGH, Institutionen, Rechtspersönlichkeit, Charta der Grundrechte, Verfassungsvertrag, Supranationalität, Rechtsvergleich, Demokratie, Legitimität

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der institutionellen Struktur des Menschenrechtsschutzes in Europa und untersucht, wie die verschiedenen rechtlichen und politischen Ebenen zusammenwirken.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Im Zentrum stehen die EMRK, die Grundrechtecharta der EU, die institutionelle Beschränkung der EU durch ihre fehlende Rechtspersönlichkeit sowie die Abgrenzung zwischen nationalem Recht und supranationalen Normen.

Was ist die zentrale Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage lautet, welche Disparitäten zwischen den beteiligten Parteien aufgrund institutioneller Schwachstellen in diesem Mehrebenensystem auftreten können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die Analyse von Verträgen und juristischen Rahmenbedingungen sowie einen wertenden Rechtsvergleich, um institutionelle Funktionsweisen zu evaluieren.

Was wird im Hauptteil der Arbeit thematisiert?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des institutionellen Rahmens, die Analyse der verschiedenen Schutzmechanismen (EMRK vs. Charta) und die Erörterung von Sicherungsmöglichkeiten durch den Verfassungsvertrag.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?

Zu den wichtigsten Begriffen gehören Menschenrechtsschutz, EMRK, Europäische Union, Institutionelle Schwachstellen und Supranationalität.

Warum ist das Verhältnis zwischen EGMR und EuGH problematisch?

Die Unabhängigkeit beider Höfe und die unterschiedliche Bindung der Akteure an die EMRK führen zu der Gefahr divergierender Entscheidungen, was die Rechtssicherheit beeinträchtigen kann.

Welche Rolle spielt die Rechtspersönlichkeit für den Menschenrechtsschutz der EU?

Die fehlende Rechtspersönlichkeit der EU schränkt derzeit ihre Handlungsfähigkeit ein, da sie nicht direkt als Vertragspartei der EMRK beitreten kann, was den Rechtsschutz der Bürger gegenüber EU-Organen erschwert.

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Details

Title
Institutioneller Menschenrechtsschutz in Europa
College
European University Viadrina Frankfurt (Oder)  (Kulturwissenschaftliche Fakultät)
Grade
1,3
Author
Cindy Schemmel (Author)
Publication Year
2007
Pages
17
Catalog Number
V165504
ISBN (Book)
9783640811878
ISBN (eBook)
9783640812004
Language
German
Tags
institutioneller menschenrechtsschutz europa
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Cindy Schemmel (Author), 2007, Institutioneller Menschenrechtsschutz in Europa, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/165504
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