Die Europäische Kommission hat als Motto für das Jahr 2008 das „Jahr des
Interkulturellen Dialogs“ angenommen. In diesem Zusammenhang wurde
auf Wunsch von Kommissionspräsident José Manuel Barroso und Leonard
Orban, Kommissar für Mehrsprachigkeit, ein Gremium gebildet, dass sie
hinsichtlich des Beitrages, den Mehrsprachigkeit zum interkulturellen
Dialog leisten kann, beraten soll. Ausgangsgedanke der Arbeit dieser
Arbeitsgruppe war folgende Annahme:
„Für jede Gesellschaft bringt die sprachliche, kulturelle, ethnische oder
religiöse Vielfalt zugleich Vorteile und Nachteile mit sich, sie ist eine
Quelle von Reichtum, aber auch von Spannungen. Es zeugt von Klugheit,
die Komplexität dieses Phänomens zu Kenntnis zu nehmen und sich
gleichzeitig darum zu bemühen, seine positiven Auswirkungen zu
verstärken und seine negativen so gering wie möglich zu halten. […] Wenn
auch die Mehrzahl der europäischen Nationen auf der Basis ihrer
identitätsstifenden Sprache begründet wurde, so kann sich die Europäische
Union nur auf ihre Sprachenvielfalt gründen. […] Geboren aus dem Willen
ihrer verschiedenen Völker, die aus freien Stücken die Wahl getroffen
haben, sich zu vereinen, ist die Europäische Union weder berufen, noch
imstande, ihre Vielfalt auszulöschen.“ (Maalouf 2008: 4-6).
Die sprachliche Vielgestaltigkeit in Europa manifestiert sich nicht nur in
den vielen Nationalsprachen, die auf europäischem Boden gesprochen
werden. In nahezu jedem Land existieren darüber hinaus auch Minderheiten,
die eigene, von der jeweiligen Nationalsprache klar abgrenzbare Sprachen
sprechen. Viele dieser Minderheitensprachen sind vom Aussterben bedroht,
da die Bedrohung von Sprachen bis hin zum Sprachtod zumeist in bi- oder
multilingualen Kontexten auftritt, in denen eine „Mehrheitssprache“ den
Nutzungsbereich und die Funktionalität einer Minderheitensprache ersetzt
und letztere damit verdrängt (vgl. May 2000: 366). Fest steht, dass mit jeder
verschwindenden Sprache Quellen spezifischer Sichtweisen und Ideen
unwiederbringlich verloren gehen (vgl. Bußmann 2002: 630).
Gliederung
1.0 Einleitung
2.0 Sprachpolitik
2.1 Sprache als Menschenrecht
2.2 Sprachplanung
2.3 Möglichkeiten und Grenzen von Sprachplanung
3.0 Sprachplanung auf Europäischer Ebene
3.1 Definitionsproblematik „Minderheit“
3.2 Das „Sprachenproblem“ der EU
4.0 Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
4.1 Die Struktur der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
4.2 Vor- und Nachteile der Struktur
4.3 Die Sonderrolle von Dialekten und Migrantensprachen
5.0 Die geschützten Sprachen in Deutschland
5.1 Dänisch
5.2 Friesisch
5.3 Sorbisch
5.4 Romanes
5.5 Niederdeutsch
6.0 Die Umsetzung der Charta in Deutschland
6.1 Sprachplanerischer Wert der Maßnahmen in den einzelnen Gebrauchsdomänen
6.2 Konkrete Maßnahmen
6.2.1 Umsetzung in den Sprachen Dänisch, Friesisch, Sorbisch und Niederdeutsch
6.2.2 Der Sonderfall Romanes
6.3 Stellungnahmen der Minderheitenvertreter
7.0 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Magisterarbeit untersucht die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Deutschland. Dabei wird analysiert, inwieweit dieses völkerrechtliche Instrument tatsächlich dazu geeignet ist, den Erhalt bedrohter Sprachen zu sichern und ihre Stellung in öffentlichen Domänen zu stärken.
- Grundlagen der europäischen Sprachpolitik und Sprachplanung
- Strukturanalyse und Bewertung der Europäischen Charta
- Charakterisierung der in Deutschland geschützten Minderheitensprachen
- Analyse der nationalen und regionalen Umsetzungspraxis
- Diskussion von Herausforderungen bei der Sprachförderung
Auszug aus dem Buch
4.1 Die Struktur der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Im Gegensatz zu anderen Konventionen wie z.B. der Allgemeinen Menschenrechtskonvention zielt die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen nicht darauf ab, individuelle oder allgemein gültige Rechte für die Sprecher von Regional- oder Minderheitensprachen festzulegen. Vielmehr werden Maßnahmen und Verpflichtungen aufgeführt, die von den Unterzeichnerstaaten in die eigenen Gesetzgebungen implementiert werden sollen. Das Ziel ist der Schutz der Sprachen selbst, nicht der Schutz der Sprecher als Individuen (vgl. Ruiz Vieytez 2004: 28).
Die Charta weist eine sehr flexible Struktur auf: Den Mitgliedstaaten wird bezüglich der Intensität des Schutzes und der Förderung der entsprechenden Sprachen ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt (vgl. Blumenwitz et al. 2000: 23). Darüber hinaus ist jeder Staat frei in der Wahl der zu schützenden Sprachen sowie der Rechte, die den Sprechern dieser Sprachen gewährt werden sollen (vgl. Bär 2004: 32).
In der Charta enthalten ist ein 98 Maßnahmen umfassender „Katalog“, aus dem die Staaten für jede zu schützende Sprache mindestens 35 auswählen müssen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Ausgangssituationen der einzelnen Sprachen bzgl. Sprecheranzahl, Status, etc. in den unterschiedlichen Staaten sehr unterschiedlich sind (CoE 1992, im Internet).
Die nachfolgende Abbildung gibt einen Gesamtüberblick über die Struktur der Charta:
Zusammenfassung der Kapitel
1.0 Einleitung: Einführung in die Problematik des Sprachenschutzes in Europa und Zielsetzung der Untersuchung.
2.0 Sprachpolitik: Theoretische Bestimmung von Sprachpolitik und Sprachplanung als Teilgebiet der Soziolinguistik.
3.0 Sprachplanung auf Europäischer Ebene: Erörterung der Definitionsproblematik „Minderheit“ und Darstellung der sprachlichen Situation in der EU.
4.0 Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen: Analyse des Vertragswerks, seiner Struktur sowie der Kriterien für den Ausschluss von Dialekten und Migrantensprachen.
5.0 Die geschützten Sprachen in Deutschland: Detaillierte Betrachtung und historische Einordnung der in Deutschland anerkannten Sprachen (Dänisch, Friesisch, Sorbisch, Romanes, Niederdeutsch).
6.0 Die Umsetzung der Charta in Deutschland: Bewertung der konkreten Umsetzungsmaßnahmen in den verschiedenen Domänen sowie Analyse der Stellungnahmen der Minderheitenvertreter.
7.0 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Charta als Instrument zum Spracherhalt trotz identifizierter Schwachstellen.
Schlüsselwörter
Sprachpolitik, Sprachplanung, Minderheitensprachen, Europäische Charta, Regionalsprachen, Dänisch, Friesisch, Sorbisch, Romanes, Niederdeutsch, Sprachschutz, Kulturautonomie, Assimilierung, Europäische Union, Sprachwissenschaft
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, wie die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Deutschland umgesetzt wird und ob sie wirksam dazu beiträgt, bedrohte Sprachen zu erhalten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die theoretischen Grundlagen der Sprachplanung, die Struktur des Chartasystems, die Charakteristika spezifischer Minderheitensprachen und die praktische Umsetzung der Schutzverpflichtungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die kritische Evaluation der Charta als sprachpolitisches Instrument, um festzustellen, ob sie durch die Ausschöpfung gegebener Möglichkeiten den Erhalt von Minderheitensprachen tatsächlich gewährleistet.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, der Untersuchung von Vertragstexten sowie der Auswertung von Staaten- und Länderberichten zur Umsetzung der Charta in Deutschland.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische fundierte Einleitung zur Sprachplanung, eine detaillierte sprachwissenschaftliche Beschreibung der fünf geschützten Sprachen sowie eine Analyse ihrer rechtlichen und praktischen Umsetzung in verschiedenen Domänen.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Schlagworten gehören Sprachplanung, Europäische Charta, autochthone Minderheiten, Sprachschutz, Statusplanung und Korpusplanung.
Warum werden Dialekte und Migrantensprachen nicht von der Charta geschützt?
Die Charta schließt Dialekte der offiziellen Sprache und Migrantensprachen explizit aus, da der Schutz auf traditionell im Staatsgebiet verwurzelte Gruppen mit eigenständigen kulturellen Merkmalen fokussiert ist.
Welche besonderen Schwierigkeiten zeigen sich bei der Sprache Romanes?
Beim Romanes bestehen vor allem Vorbehalte seitens der Sprechergruppen gegen staatliche Eingriffe und Normierungsversuche, was die praktische Umsetzung der Schutzmaßnahmen in Bildung und Verwaltung erheblich erschwert.
Welches Fazit zieht die Autorin bezüglich der Wirksamkeit der Charta?
Die Autorin sieht in der bloßen Existenz der Charta einen Erfolg, stellt jedoch fest, dass die Flexibilität der Struktur und mangelnde Sanktionen die praktische Wirkung des Instruments abschwächen.
- Quote paper
- Juliane Engberding (Author), 2008, Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und ihre Umsetzung in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/165240