Seit einigen Jahren ist ein verstärktes Engagement von sog. Private Equity Fonds auf dem deutschen Markt zu beobachten. Charakteristisch für jene Finanzinvestoren ist es, lediglich einen geringen Teil der Akquisitionskosten für einen Unternehmenskauf aus dem eigenen Fondsvermögen zu bestreiten und stattdessen den prozentual größten Teil des Kaufpreises durch Aufnahme von Fremdkapital aufzubringen. Nachdem das Zielunternehmen (Target) erworben wurde, soll es sodann umstrukturiert und zu einem höheren Kaufpreis weiterveräußert werden. Im Idealfall reicht eine erzielte Gewinnmarge schließlich dazu aus, Fremdkapitalkosten zu decken und zusätzlich eigene Gewinne für den Fonds zu erwirtschaften. Maßgeblicher Hintergedanke ist also der sog. „Leverage-Effekt“, d.h. die mit Hilfe des Fremdkapitaleinsatzes erzielte Hebelwirkung, welche dem Fonds sein Eigenkapital vielfach überschreitende Transaktionsvolumina zu stemmen ermöglicht (daher auch „Leveraged Buy-out“ bzw. „LBO“). Hierbei ist es gängige Praxis und üblicherweise aus Gesichtspunkten der Risikominimierung zwingende Bedingung, den Fremdkapitalgebern nach Durchführung der Transaktion Kreditsicherheiten am Target selbst zu bestellen (sog. Upstream Besicherung).
Diese Fallstudie befasst sich mit der Frage, ob und inwieweit die Durchführung einer solchen nachträglichen Sicherheitenbestellung an einer GmbH als Zielunternehmen den Kapitalerhaltungsgrundsatz aus §§ 30, 31 GmbHG betreffen kann. Exemplarisch wird dazu der Fall einer vertikalen Gewährung von Personalsicherheiten (Schuldbeitritt und Bürgschaft) durch das Target erläutert.
Eine in klarer Sprache abgefasste, gutachterliche Lösung des Beispielfalles, sowie zahlreich eingestreute Übersichtsgrafiken bringen Licht in eine hochkomplexe, gleichwohl praxisrelevante Materie. Die Beschränkung auf wenige, dafür jedoch hochkarätige Fundstellen ermöglicht dem Interessierten eine schnelle vertiefende Orientierung innerhalb der bis dato umfangreichen Fachliteratur zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
A. ANSPRÜCHE DER B-BANK
I. Anspruch gegen die X SARL aus § 488 I 2 BGB
II. Anspruch gegen die X-Tochter-GmbH aus §§ 488 I 2, 311 I BGB i.V.m. Abkommen
(1) Wirksame Darlehensverpflichtung
(2) Schuldbeitritt durch XT
(2.1) Missbrauch der Vertretungsmacht
(2.2) Wirksamkeit im Lichte des Kapitalerhaltungsrechts
(2.2.1) § 134 BGB
(2.2.2) § 138 BGB
(2.3) Zwischenergebnis
(3) Durchsetzbarkeit der Forderung
(3.1) Existenz einer Einwendung; Drittwirkung
(3.2) Anwendbarkeit der §§ 30, 31 GmbHG
(3.3) Prüfung von § 30 I GmbHG
(3.3.1) Schuldbeitritt der XT als Vermögensabfluss
(3.3.2) Angriff des Stammkapitals
(3.3.3) Bilanzneutraler Aktiventausch, § 30 I 2 (2. Alt.) GmbHG
(3.3.4) Leistung causa societatis
(3.3.5) Zwischenergebnis
(3.4) Auswirkungen der Sperre
III. Anspruch gegen die X-Beteiligungs-GmbH aus §§ 488 I 2, 311 I BGB i.V.m. Abkommen
(1) Wirksame Darlehensverpflichtung und Schuldbeitritt der XB
(2) Durchsetzbarkeit der Forderung ggü. XB
(2.1) Schuldbeitritt der XB als Vermögensabfluss
(2.2.1) Auszahlungszeitpunkt
(2.2.2) Gesellschafter als Leistungsempfänger
(2.2) Stammkapitalangriff
(2.3) Kompensation, § 30 I 2 (2. Alt.) GmbHG
(2.4) Leistung causa societas
(2.5) Ergebnis
B. ANSPRUCH DER XB GEGEN DIE X SARL AUS § 31 I GMBHG
(1) Tatbestand
(2) Anspruchsinhalt
C. ANSPRUCH DER XT GEGEN DIE X SARL AUS § 31 I GMBHG
(1) X als Anspruchsgegnerin
(2) Anspruchsinhalt
D. ANSPRUCH VON XB UND XT AUS § 823 II BGB I.V.M. SCHUTZGESETZ
(1) ENTSTEHEN DER BÜRGSCHAFTSFORDERUNG
(1.1) Einigung und Form
(1.2) AGB-Kontrolle
(1.2.1) Wirksame Einbeziehung
(1.2.2) § 305c I BGB
(1.2.3) Einordnung in die Anlassdogmatik
(1.2.4) Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB
(1.3) Sonstige Unwirksamkeitsgründe
(1.4) Gesicherte Hauptforderung
(2) DURCHSETZBARKEIT
I. ANSPRUCH XB → X AUS §§ 774 S.1, 675, 611 I BGB
II. ANSPRUCH XB → X AUS § 31 I GMBHG
(1) Verstoß gegen § 30 I GmbHG
(2) Anspruchsinhalt
III. ANSPRUCH XB → X AUS § 826 BGB WEGEN EXISTENZVERNICHTUNG
Sittenverstoß durch Existenzvernichtung
(1) Vermögensentziehung
(2) Gesellschaftervorteil
(3) Veranlassung durch X
(4) Keine Kompensation oder sonstige Rechtfertigung
(5) Insolvenzverursachung
a) Vorliegen eines Insolvenzgrundes
b) Eröffnung des Verfahrens
IV. WEITERE TATBESTÄNDE
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit der Besicherung einer Akquisitionsfinanzierung bei einem Leveraged-Buy-Out einer GmbH. Im Fokus steht die Vereinbarkeit solcher Sicherungsmaßnahmen mit den kapitalerhaltungsrechtlichen Vorschriften (§§ 30, 31 GmbHG) sowie der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere unter Berücksichtigung der "Trihotel"-Entscheidung und der Problematik des existenzvernichtenden Eingriffs.
- Kapitalerhaltungsrechtliche Grenzen bei der Besicherung von Konzernfinanzierungen.
- Die dogmatische Einordnung des Schuldbeitritts und der Bürgschaft als Haftungskredit.
- Ansprüche der Gesellschaft gegen Gesellschafter bei Verstoß gegen das Auszahlungsverbot.
- Haftungstatbestände bei existenzvernichtenden Eingriffen im faktischen Konzern.
- Fallbasierte Anwendung des § 30 I 1 GmbHG auf komplexe Restrukturierungsszenarien.
Auszug aus dem Buch
(3.3.1) Schuldbeitritt der XT als Vermögensabfluss.
Während ein sprichwörtlicher „Griff in die Kasse“ zugunsten des Gesellschafters unproblematisch als auszahlungsrelevante Handlung gesehen werden kann, stellt sich vorliegend die Frage, ob der Schuldbeitritt durch die XT überhaupt als Vermögensabfluss zugunsten ihrer Alleingesellschafterin X einzustufen ist ohne die äußere Wortlautgrenze von § 30 I 1 GmbHG zu überschreiten.
a) Bemessungszeitpunkt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung eines Vermögensabflusses i.S.v. § 30 I 1 GmbHG ist zunächst derjenige des Erfüllungsgeschäfts. Im Falle eines Schuldbeitritts durch Vertrag zwischen Gläubiger und Beitretendem fallen naturgemäß Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft zusammen: Mit Abschluss der Vereinbarung wird unmittelbar die Einbeziehung in die Verbindlichkeit begründet. Inwieweit dieses Erfüllungsgeschäft nun einen Vermögensabfluss für XT zugunsten ihrer Alleingesellschafterin XB bedeutet, muss hier anhand der Funktion des Schuldbeitrittes nach dem Abkommen untersucht werden.
b) Funktion des Schuldbeitrittes der XT. Zwar sollten XT und XB gemeinsam als „gesamtschuldnerisch haftende Primärschuldner“ in die Kreditverbindlichkeit eintreten, was gemäß § 421 S.1 BGB grds. eine gleichrangige Haftung beider bedeuten würde. Allerdings wurde weiterhin vereinbart, dass die XT „primär in den Schuldendienst eintritt“. Zu klären bleibt also durch Auslegung gem. §§ 157, 133 BGB, welche rechtliche Wirkung dieser Rangvereinbarung zukommt.
Der Begriff „Schuldendienst“ bezeichnet zunächst nach allgemeinem Verständnis die Erbringung von Tilgungsleistungen und Zinsen durch einen Schuldner. Die Parteien wollten somit, dass XB erst dann haften soll, wenn B zuvor erfolglos versucht hat, ihren Anspruch bei XT zu befriedigen. Hierfür spricht unter Beachtung der Interessenlage der Bank auch die gesunde Finanzlage der XT. Damit kann die Vereinbarung als eine an § 771 S.1 BGB orientierte Einredegewährung zugunsten der XB gesehen werden, welche das Gesamtschuldverhältnis i.S.v. § 425 I BGB modifiziert. Die Schuldbeitrittsabrede zwischen XB und B stellt sich somit strukturell als Personalsicherheit dar, wohingegen dem Schuldbeitritt der XT die vertraglich begründete Wirkung einer primären Haftungsübernahme zukommt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. ANSPRÜCHE DER B-BANK: Untersucht die wirksame Einbeziehung der Tochtergesellschaften in die Kreditverbindlichkeiten und prüft deren Durchsetzbarkeit vor dem Hintergrund des Kapitalerhaltungsverbots.
B. ANSPRUCH DER XB GEGEN DIE X SARL AUS § 31 I GMBHG: Erläutert den gesellschaftsrechtlichen Restitutionsanspruch der Gesellschaft gegen ihren Gesellschafter bei Verstoß gegen das Auszahlungsverbot.
C. ANSPRUCH DER XT GEGEN DIE X SARL AUS § 31 I GMBHG: Überträgt die Grundsätze des Restitutionsanspruchs auf die Enkelgesellschaft im faktischen Konzern.
D. ANSPRUCH VON XB UND XT AUS § 823 II BGB I.V.M. SCHUTZGESETZ: Erörtert die Anwendbarkeit deliktischer Haftungsgrundlagen im Kontext der Kapitalerhaltung.
(1) ENTSTEHEN DER BÜRGSCHAFTSFORDERUNG: Analysiert die wirksame Begründung einer Globalbürgschaft im Rahmen des Abkommens sowie deren AGB-rechtliche Einordnung.
(2) DURCHSETZBARKEIT: Prüft, ob die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft eine verbotene Auszahlung im Sinne des § 30 I 1 GmbHG darstellt.
I. ANSPRUCH XB → X AUS §§ 774 S.1, 675, 611 I BGB: Behandelt den gesetzlichen Forderungsübergang (cessio legis) nach Erfüllung der Bürgschaft.
II. ANSPRUCH XB → X AUS § 31 I GMBHG: Untersucht den Befreiungsanspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschafter bei drohender oder erfolgter Inanspruchnahme.
III. ANSPRUCH XB → X AUS § 826 BGB WEGEN EXISTENZVERNICHTUNG: Erörtert die Voraussetzungen einer Haftung wegen Existenzvernichtung bei Entziehung der Solvenz durch den Gesellschafter.
IV. WEITERE TATBESTÄNDE: Führt ergänzende Aspekte zur deliktischen Haftung und zur Figur des faktischen Geschäftsführers aus.
Schlüsselwörter
Kapitalerhaltung, GmbH, Leveraged-Buy-Out, Schuldbeitritt, Bürgschaft, Haftungskredit, § 30 GmbHG, Existenzvernichtung, Konzernfinanzierung, Trihotel-Rechtsprechung, Restitutionsanspruch, Forderungsdurchsetzung, Unterbilanz, Gesellschafterhaftung, Avalprovision.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Problematik der Besicherung von Akquisitionskrediten in einem Leveraged-Buy-Out, insbesondere unter dem Aspekt, ob solche Sicherheiten gegen gesellschaftsrechtliche Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Kapitalerhaltungsrecht der GmbH, die Dogmatik der Kreditsicherung im Konzern (Haftungskredit) und die Haftung von Gesellschaftern bei existenzvernichtenden Eingriffen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die fallstudienbasierte Beantwortung der Frage, wie Ansprüche der finanzierenden Bank gegen beteiligte GmbHs rechtlich zu bewerten sind, wenn diese durch "Debt-Push-Down"-Strukturen in die Haftung einbezogen werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verwendet die Methode der Fallstudie, in der ein komplexer Sachverhalt anhand der geltenden Gesetze, BGH-Rechtsprechung und vorherrschender Lehrmeinungen in der rechtswissenschaftlichen Literatur methodisch analysiert und gelöst wird.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Ansprüche der Bank gegen die beteiligten Tochter- und Enkelgesellschaften sowie die Analyse möglicher Regressansprüche dieser Gesellschaften gegen ihre Konzernmutter.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Kapitalerhaltung, Schuldbeitritt, Haftungskredit, existenzvernichtender Eingriff, § 30 GmbHG und Konzernfinanzierung geprägt.
Warum ist die "Trihotel"-Entscheidung des BGH für diesen Fall relevant?
Die Trihotel-Entscheidung konkretisiert, wann die Bestellung einer Sicherheit bereits einen Eingriff in das Gesellschaftsvermögen darstellt und dient daher als wichtiger Maßstab für die Haftungsprüfung bei der Insolvenzverursachung.
Was ist unter einem "Haftungskredit" im Sinne der Arbeit zu verstehen?
Ein Haftungskredit liegt vor, wenn eine Tochtergesellschaft Vermögensgegenstände zur Besicherung eines Fremddarlehens der Muttergesellschaft zur Verfügung stellt, was wirtschaftlich als Auszahlung bzw. Valutierung und damit als Vermögensabfluss gewertet wird.
Führt jeder Schuldbeitritt im Konzern automatisch zu einem Verstoß gegen § 30 GmbHG?
Nein, ein Verstoß hängt von der bilanziellen Situation (Unterbilanz) und der Kompensation ab; das Gesetz verbietet nur solche Auszahlungen, die das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen verletzen.
Warum ist die Unterscheidung zwischen primärer Haftungsübernahme und Personalsicherheit wichtig?
Die Unterscheidung ist entscheidend für die Bewertung des Vermögensabflusses: Während eine primäre Haftungsübernahme sofort das Haftungsrisiko materialisiert, ist die Personalsicherheit in ihrer Auswirkung oft zeitlich verschoben, was die bilanzielle Bewertung beeinflusst.
- Quote paper
- Fabian Arhelger (Author), 2010, Die Besicherung der Akquisitionsfinanzierung beim Leveraged-Buy-Out einer GmbH, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/164960