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Bedeutung und Verbindlichkeit sozialer Grundrechte in der Europäischen Union und in Deutschland im Rechtsvergleich

Title: Bedeutung und Verbindlichkeit sozialer Grundrechte  in der Europäischen Union und in Deutschland im Rechtsvergleich

Research Paper (undergraduate) , 2010 , 73 Pages , Grade: 14

Autor:in: Marco Athen (Author)

Law - Comparative Legal Systems, Comparative Law

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Summary Excerpt Details

„Soziale Rechte, also insbesondere das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf Wohnung, leiden von je her und immer noch unter einer verbreiteten Geringschätzung der Juristen“ – derart beschrieb Helmut Simon, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, die Situation sozialer (Grund-)Rechte Anfang der 90er Jahre.
Heute stellt sich das Problem grundrechtlich verankerter sozialer Gewährleistungen nicht nur in nationalen Rechtsordnungen, sondern aufgrund des immer weiter fortschreitenden europäischen Integrationsprozesses auch auf der Ebene der Europäischen Union. Inwieweit die Einschätzung Simons auch heute noch gilt, welche Ursachen bzw. Besonderheiten sozialer Grundrechte zu einer derartigen Geringschätzung führ(t)en und inwieweit sich auf Ebene der Europäischen Union gleichartige Problemstellungen finden, sind einige der in dieser Arbeit zu klärenden Fragen.

Zunächst wird dabei neben dem historischen Ursprung geklärt, welche Gewährleistungen vom Begriff sozialer Grundrechte umfasst werden. Sodann wird festgestellt, ob derartige soziale Grundrechte im deutschen Grundgesetz sowie im Recht der Europäischen Union zu finden und welche Verbürgungen ihnen zu entnehmen sind. Daran schließt sich die Frage nach den Berechtigten an, also den Grundrechtsträgern, sowie den Verpflichteten, den Grundrechtsadressaten. Anschließend wird untersucht, wie die sozialen Grundrechte in den Rechtsordnungen geschützt und somit zur verbindlichen Rechtsquelle werden, bevor ein Fazit gezogen wird.

Excerpt


Gliederung

A. Einleitung

B. Definition und historischer Überblick

I. Definition – Was sind soziale Grundrechte?

1. Soziale Grundrechte im engeren Sinn

2. Soziale Grundrechte im weiteren Sinn

II. Historischer Überblick

C. Existenz und Umfang Soziale Grundrechte

I. Soziale Gewährleistungen des Grundgesetzes

1. Soziale Grundrechte

a) Justiziabilität und Verfassungsverständnis

b) Begrenzung durch Leistungsfähigkeit und Wirtschaftsordnung

c) Ausnahme

2. Sozialstaatsprinzip

3. Umdeutung von Grundrechten in Teilhaberechte

a) Recht auf Existenzminimum

aa) Schutzbereich

(1) Kernbereich

(2) Rahmenbedingungen

bb) Verbindlichkeit durch Leistungsanspruch

(1) Kernbereich

(2) Rahmenbedingungen (soziokulturelles Existenzminimum)

(3) Leistungs- und Berechnungsgrundlage

(a) Maßstab der individuellen Bedarfsdeckung

(b) Selbsthilfegrundsatz

(c) Amtsprinzip

cc) Weitere Wirkungsebenen

dd) Weitere Leistungsansprüche

(1) Recht auf Arbeit

(a) Grundgesetz und Landesverfassungen

(b) Einfachgesetzliche Regelungen

(2) Recht auf Wohnung

(3) Recht auf Bildung

4. Soziale Freiheitsrechte

a) Individualrechte

b) Kollektivrechte

5. Übersicht weiterer Gewährleistungen

II. Soziale Gewährleistungen in der Europäischen Union

1. Quellen sozialer Grundrechte

2. Die soziale Dimension der Charta der Grundrechte

a) Diskussion um die Aufnahme sozialer Grundrechte

b) Gewährleistungen der Charta

aa) Soziale Sicherheit, soziale Unterstützung und Wohnung

(1) Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und sozialen Diensten

(2) Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit und Vergünstigungen

(3) Soziale Unterstützung und Unterstützung für die Wohnung

(4) Schranken

bb) Existenzminimum

cc) Arbeit

(1) Das Recht zu arbeiten und die Berufsfreiheit

(a) Das Recht auf Berufsberatung und Berufsausbildung

(b) Das Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst

(c) Schutz des bestehenden Arbeitsverhältnisses

(aa) Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung

(bb) Recht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen

(2) Die unternehmerische Freiheit

(3) Kollektivrechte

(a) Koalitionsfreiheit

(b) Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen

(c) Unterrichtung, Anhörung, Mitbestimmung

dd) Bildung

ee) Übersicht weiterer Gewährleistungen

3. Schranken der sozialen Gewährleistungen

D. Grundrechtsträger

I. Deutschland

1. Natürliche Personen

2. Juristische Personen

II. Europäische Union

1. Natürliche Personen

2. Juristische Personen

E. Grundrechtsadressaten

c) Deutschland

aa) Träger öffentlicher Gewalt

bb) Drittwirkung

d) Europäische Union

aa) Träger öffentlicher Gewalt

bb) Drittwirkung

F. Grundrechtsschutz

e) Deutschland

f) Europäische Union

aa) Anforderungen an die Klagebefugnis

bb) Notwendigkeit einer Grundrechtsbeschwerde

cc) Erweiterung des Rechtsschutzes durch EMRK-Beitritt

G. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Verbindlichkeit sozialer Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union im Rechtsvergleich. Ziel ist es, die Diskrepanz in der Anerkennung dieser Rechte zu analysieren, ihre grundrechtliche Fundierung in beiden Rechtsordnungen zu prüfen und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes bei Verletzungen gegenüberzustellen.

  • Historische Entwicklung und Definition sozialer Grundrechte.
  • Sozialstaatsprinzip und Ausgestaltung sozialer Rechte im deutschen Grundgesetz.
  • Die Rolle der Grundrechtecharta der Europäischen Union für soziale Verbürgungen.
  • Rechtsschutzmöglichkeiten und Klagebefugnisse in beiden Rechtsordnungen.
  • Vergleich der Drittwirkung und der Bindungswirkung gegenüber Trägern öffentlicher Gewalt.

Auszug aus dem Buch

C. Existenz und Umfang Soziale Grundrechte

Im Kontrast zu vielen vergleichbaren Verfassungsdokumenten verzichteten die Väter des Grundgesetzes, auch im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung von 1919 und älteren Landesverfassungen, weitestgehend auf die Aufnahme klassischer sozialer Grundrechte (i.e.S.).

Begründet liegt dieser Verzicht zum einen in der Konstruktion des Grundgesetzes, der damit einhergehenden vollumfänglichen Justiziabilität und einem Verfassungsverständnis, welches eine vorbehaltslose rechtliche Verbindlichkeit des Grundgesetztes für die Staatsorgane voraussetzt. Das Grundgesetz unterliegt in seiner Gänze der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht. Sozial- und gesellschaftspolitische Fragestellungen sind allerdings weder nach ihrer historischen Genese noch nach ihrer rechtlichen Verankerung Sache des Verfassungsgebers, sondern liegen originär im Verantwortungsbereich der politischen Entscheidungsorgane. Beschränken sich soziale verfassungsrechtliche Gewährleistungen nicht auf eine Absicherung dieser in einem allgemeinen Rahmen, sondern maßt sich der Verfassungsgeber an, konkrete und weitreichende Handlungskonzepte für die staatliche Sozial- und Gesellschaftspolitik zu entwerfen, so fällt damit zugleich die Entscheidung, dass letztlich nicht der vom Volk gewählte und dem Volk verantwortliche Politiker, sondern der Jurist – und somit das BVerfG – Umfang und Reichweite sozialer Garantien bestimmt.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Geringschätzung sozialer Rechte durch Juristen und leitet die Forschungsfrage nach deren aktueller Bedeutung und Verbindlichkeit in Deutschland und der EU ab.

B. Definition und historischer Überblick: Dieses Kapitel arbeitet ein einheitliches Begriffsverständnis für soziale Grundrechte im engeren und weiteren Sinne heraus und skizziert deren historische Wurzeln in der sozialen Frage.

C. Existenz und Umfang Soziale Grundrechte: Hier wird detailliert analysiert, wie soziale Gewährleistungen im Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip) und in der EU (Grundrechtecharta) verankert sind, unter besonderer Berücksichtigung des Existenzminimums und der Arbeitsrechte.

D. Grundrechtsträger: Dieses Kapitel bestimmt, wer in Deutschland und der EU Inhaber sozialer Grundrechte ist, wobei zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden wird.

E. Grundrechtsadressaten: Die Untersuchung befasst sich hier mit der Frage, wer durch soziale Grundrechte verpflichtet wird, insbesondere im Hinblick auf Träger öffentlicher Gewalt und die Drittwirkung.

F. Grundrechtsschutz: Der Abschnitt widmet sich den gerichtlichen Schutzmechanismen in beiden Rechtsordnungen, etwa der Verfassungsbeschwerde in Deutschland und dem Rechtsschutzsystem der EU-Gerichtsbarkeit.

G. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass das Grundgesetz ein umfassendes Schutzsystem bietet, während die Charta zwar ehrgeizige soziale Ziele formuliert, jedoch durch Kompetenzfragen und Rechtsschutzlücken in ihrer praktischen Wirkung begrenzt bleibt.

Schlüsselwörter

Soziale Grundrechte, Grundgesetz, Europäische Union, Sozialstaatsprinzip, Charta der Grundrechte, Existenzminimum, Menschenwürde, Arbeitsrecht, Rechtsschutz, Drittwirkung, Justiziabilität, Leistungsanspruch, soziale Sicherheit, Kompetenzordnung, Rechtsvergleich.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Studie befasst sich mit dem Rechtsvergleich der Bedeutung und Verbindlichkeit sozialer Grundrechte im deutschen Grundgesetz und im Recht der Europäischen Union.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den zentralen Themen zählen die Definition sozialer Grundrechte, das Sozialstaatsprinzip, der Schutz durch die EU-Grundrechtecharta, Fragen der Rechtsträgerschaft sowie die Möglichkeiten des gerichtlichen Rechtsschutzes.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Arbeit untersucht, inwieweit soziale Rechte juristisch verbindlich verankert sind und ob die oft kritisierte Geringschätzung dieser Rechte auf nationaler und europäischer Ebene durch eine stärkere grundrechtliche Absicherung überwunden wurde.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsvergleichende Untersuchung, die auf der Analyse von Verfassungstexten, Gesetzen, der Rechtsprechung (insb. BVerfG und EuGH) sowie einschlägiger rechtswissenschaftlicher Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Existenz und Umfang sozialer Rechte, die Bestimmung der Grundrechtsträger und -adressaten sowie die Analyse der vorhandenen Rechtsschutzmöglichkeiten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Sozialstaatsprinzip, Menschenwürde, Leistungsanspruch, Grundrechtecharta, Kompetenzordnung und Drittwirkung.

Warum ist das "Recht auf Existenzminimum" ein so zentraler Punkt?

Weil es das wohl am stärksten diskutierte soziale Grundrecht ist, das in Deutschland maßgeblich durch die Rechtsprechung zur Menschenwürdegarantie aus der Verfassung abgeleitet wurde, während es in der EU unter Kompetenzvorbehalten steht.

Welche Rolle spielen die "Schranken-Schranken" bei der Auslegung der Grundrechtecharta?

Die Schranken-Schranken dienen dazu, den Kerngehalt der Grundrechte vor einer zu weiten Einschränkung durch den horizontalen Vorbehalt der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu schützen.

Unterscheiden sich Deutschland und die EU in der Anerkennung der Drittwirkung?

Ja, während in Deutschland die Drittwirkung der Grundrechte durch die Rechtsprechung des BVerfG (Wertesystem) etabliert ist, ist sie in der EU stärker von der jeweiligen Auslegung der Grundfreiheiten durch den EuGH abhängig.

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Details

Title
Bedeutung und Verbindlichkeit sozialer Grundrechte in der Europäischen Union und in Deutschland im Rechtsvergleich
College
University of Osnabrück
Grade
14
Author
Marco Athen (Author)
Publication Year
2010
Pages
73
Catalog Number
V162776
ISBN (eBook)
9783640777181
ISBN (Book)
9783640777464
Language
German
Tags
Soziale Grundrechte europäischer Grundrechtsschutz Charta der Grundrechte Leistungsansprüche
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Marco Athen (Author), 2010, Bedeutung und Verbindlichkeit sozialer Grundrechte in der Europäischen Union und in Deutschland im Rechtsvergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/162776
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