Nach der Hessenwahl 2008 konnte man in der Presse- und Medienöffentlichkeit besichtigen, wie Dagmar Metzger, Abgeordnete der SPD-Fraktion im hessischen Landtag, partei- und fraktionsintern unter Druck geriet, weil sie sich weigerte, ihre Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti gemeinsam mit den Stimmen der Fraktion der Partei DIE LINKE zu wählen. Sie glaubte, es mit ihrem Gewissen als gebürtige West-Berlinerin nicht vereinbaren zu können, mit einer SED-Nachfolgepartei zu koalieren. Aber obwohl der Vorwurf an die SPD, das Wahlversprechen der Nicht-Zusammenarbeit mit DIE LINKE brechen zu wollen, medial am präsentesten war und damit Legitimation erhielt, berief sich Dagmar Metzger stets auf ihre individuelle Gewissensdisposition. Gleichzeitig wurde die
Politikerin in den Leitmedien als vorbildliche Volksvertreterin gefeiert, deren Beispiel in allen Parlamenten Schule machen sollte, um die Abgeordnetenfreiheit wieder herzustellen.Wird der deutsche Abgeordnete also von seiner Partei und Fraktion unangemessen in seiner Tätigkeit beeinflusst? Gibt es überhaupt reale Beschneidungen des Handlungsspielraums? Die Fragestellung soll zudem dem Phänomen nachzuspüren, auf dessen Grundlage die Sichtweisen Nahrung finden, dass a) Mandatsträger und ihre Tätigkeit nicht dem Bild entsprechen, welches wir uns vermeintlich gemäß der Verfassung von ihnen zu machen hätten, und b)Abgeordnete in Deutschland nur Anhängsel der Parteien wären, die regelmäßig ihre verfassungsgemäßen Kompetenzen überschreitender Vereinigungen sind. Am Anfang wird hierbei die kulturhistorische Darstellung der Entstehung einer Repräsentationskonzeption ausfallen, die nach wie vor die Wahrnehmung in Medien und Öffentlichkeit in Bezug auf deutsche Abgeordneten bestimmt: Die klassischliberale Repräsentationstheorie. Einer Skizze der bundesrepublikanischen Verfassungsgeschichte schließt sich die Beschreibung des Berufbildes Abgeordneter in formeller und informeller Hinsicht an. Dazu wurden persönliche Gespräche mit fünf norddeutschen Abgeordneten des Bundestages geführt, die jeweils einer der Fraktionen im Parlament angehören. Anschließend erfolgt eine Kritik an der Kritik von konservativ-liberaler Seite an der Parteiendemokratie BRD. Mit den Schlussfolgerungen zur Fragestellung werden die
betrachteten Aspekte gewichtet.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Abgeordnete in Vormärz und Paulskirchen-Verfassung
a) Der Abgeordnete als Vertreter der klassisch-liberalen Bürgergesellschaft im Vormärz
b) Parlamentarische Großorganisation Paulskirche: Notwendigkeit der Fraktionsbildung
c) Folgen des Widerspruchs von parlamentarischer Praxis und klassisch-liberaler Theorie
2. Konzeption von Abgeordneten und Fraktion im Grundgesetz durch den Parlamentarischen Rat
a) Die Weimarer Reichsverfassung: Negativbeispiel des Parlamentarismus für das Grundgesetz
b) Leitbild des Parlamentarischen Rates für den Parlamentarismus im Grundgesetzes
3) Berufsbild(er) Abgeordnete/r: Vielfalt der Aufgaben und Funktionen in Partei und Fraktion
a) Die formelle und informelle Position der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
b) Wahlkreiskönig, Parteisoldat oder Parlamentsstar? Selbstverortung norddeutscher Bundestagsabgeordneter
(1) Selbstverständnis der Volksvertreter
(2) Verhältnis des einzelnen Abgeordneten zur Partei
(3) Stellung des einzelnen Abgeordneten in der Fraktion
4) Kritik an Geschlossenheit von Fraktion und Partei: Analyse einer Fehlinterpretation
a) Ursprünge und Beispiele klassisch-liberalen Kritik an der Parteiendemokratie
b) Das Missverständnis der klassisch-liberalen Repräsentationstheorie in Bezug auf die Verfassungsrealität in der Bundesrepublik Deutschland
Schlussfolgen
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen Abgeordneten, Fraktionen und Parteien in der Bundesrepublik Deutschland, um die häufig geäußerte Kritik zu prüfen, Abgeordnete seien lediglich fremdgesteuerte „Parteisoldaten“, die in ihrer Gewissensfreiheit durch Fraktionszwang beschnitten werden.
- Historische Entwicklung der Repräsentationskonzepte vom Vormärz bis zum Grundgesetz
- Analyse des Spannungsfeldes zwischen freiem Mandat und Parteienbindung
- Empirische Untersuchung des Selbstverständnisses norddeutscher Bundestagsabgeordneter
- Kritische Analyse der klassisch-liberalen Kritik an der heutigen Parteiendemokratie
Auszug aus dem Buch
b) Wahlkreiskönig, Parteisoldat oder Parlamentsstar? Selbstverortung norddeutscher Bundestagsabgeordneter
Im März und Juni 2008 wurden im Rahmen dieser Seminararbeit in Berlin und Hamburg fünf norddeutsche Abgeordnete des Bundestages aus in dem Parlament vertretenden Fraktionen zu ihrem jeweiligen Verständnis von Abgeordnetentätigkeit im Spannungsfeld zwischen Fraktion, Partei, Wahlkreis und individueller Agenda im persönlichen Gespräch befragt:
Heidrun Bluhm (DIE LINKE/Mecklenburg-Vorpommern), Jg. 1958, Bauzeichnerin und Gesellschaftswissenschaftlerin, MdB seit 2005, ordentliches Mitglied im Petitionsausschuss und Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss.
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP/Schleswig-Holstein), Jg. 1950, Biologin, MdB seit 2002, ordentliches Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, stellvertretendes Mitglied im Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung, in den Ausschüssen für Tourismus und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Krista Sager (Bündnis ´90/ DIE GRÜNEN/Hamburg), Jg. 1953, Lehrerin, MdB seit 2002, ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, 2002 bis 2004 Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis ´90/ DIE GRÜNEN.
Dr. Hans Peter Bartels (SPD/Schleswig-Holstein), Jg. 1961, Politikwissenschaftler, MdB seit 1998, ordentliches Mitglied im Verteidigungsausschuss, stellvertretendes Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung der NATO, Mitglied der „Küstengang“ der SPD Bundestagsfraktion.
Otto Bernhardt (CDU/Schleswig-Holstein), Jg. 1942, Unternehmensberater, MdB seit 1998, ordentliches Mitglied im Finanzausschuss, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Finanzen und Finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Arbeit thematisiert anhand aktueller Beispiele die Frage, ob Abgeordnete durch ihre Partei und Fraktion unangemessen in ihrer Tätigkeit beeinflusst werden.
1. Abgeordnete in Vormärz und Paulskirchen-Verfassung: Es wird die historische Entstehung der klassisch-liberalen Repräsentationstheorie und die Notwendigkeit frühzeitiger Fraktionsbildung analysiert.
2. Konzeption von Abgeordneten und Fraktion im Grundgesetz durch den Parlamentarischen Rat: Das Kapitel beleuchtet, wie der Parlamentarische Rat das Grundgesetz in Abgrenzung zur Weimarer Republik gestaltete und die Parteien verfassungsrechtlich würdigte.
3) Berufsbild(er) Abgeordnete/r: Vielfalt der Aufgaben und Funktionen in Partei und Fraktion: Hier werden die formelle Position der Abgeordneten sowie persönliche Einblicke und Interviews mit norddeutschen Bundestagsabgeordneten wiedergegeben.
4) Kritik an Geschlossenheit von Fraktion und Partei: Analyse einer Fehlinterpretation: Dieses Kapitel kritisiert die klassisch-liberale Parteienfeindlichkeit und stellt dem ein realistisches Verständnis der Parteien als notwendige Vermittler des politischen Willens gegenüber.
Schlussfolgen: Die Arbeit schließt mit dem Ergebnis, dass die These von der unangemessenen Beeinflussung der Abgeordneten nicht haltbar ist, da Partei, Fraktion und Abgeordnete eine Symbiose bilden.
Schlüsselwörter
Abgeordnete, Fraktion, Partei, freies Mandat, Grundgesetz, Parlamentarismus, Repräsentation, Parteiendemokratie, Fraktionsdisziplin, Politische Willensbildung, Gewissensfreiheit, Parteisoldat, Parlamentarischer Rat, Politikwissenschaft, Interessenabgleich
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das reale Verhältnis zwischen Abgeordneten, ihren Parteien und den Fraktionen im Deutschen Bundestag und hinterfragt, ob Abgeordnete als freie Volksvertreter oder als bloße „Parteisoldaten“ agieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die historische Entwicklung des Parlamentarismus, das Spannungsfeld zwischen der Unabhängigkeit des Mandats (Art. 38 GG) und der Parteienrolle (Art. 21 GG) sowie die empirische Selbstverortung praktizierender Abgeordneter.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die häufig geäußerte Kritik an der „Parteiendemokratie“ und dem vermeintlichen Fraktionszwang auf ihre wissenschaftliche Tragfähigkeit zu prüfen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Neben einer historischen und verfassungsrechtlichen Analyse basiert die Arbeit auf qualitativen persönlichen Gesprächen mit fünf norddeutschen Bundestagsabgeordneten aus verschiedenen Parteien.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstehung des Fraktionswesens im 19. Jahrhundert, die verfassungsrechtliche Einbettung der Parteien im Grundgesetz sowie die alltägliche Praxis und das Selbstverständnis der Abgeordneten in den Fraktionsstrukturen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Abgeordnete, Fraktion, Partei, freies Mandat, Parteiendemokratie, Fraktionsdisziplin und politische Willensbildung.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Fraktionszwangs?
Der Autor argumentiert, dass der Vorwurf des „Fraktionszwangs“ eine Fehlinterpretation darstellt, da die parlamentarische Handlungsfähigkeit und der Interessenausgleich ohne geschlossenes Auftreten der Fraktionen kaum möglich wären.
Welche Rolle spielt die „Personenidentität“ bei der Abgeordnetentätigkeit?
Der Autor betont, dass Abgeordnete oft maßgeblich an der Entstehung der Parteiprogrammatik beteiligt sind, wodurch die Trennung zwischen „Parteisoldat“ und eigenständigem Politiker verschwimmt.
- Quote paper
- Johannes Wiedemann (Author), 2008, Zum Verhältnis zwischen Fraktion und Partei, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/162292