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Die Gleichstellung geringfügig Beschäftigter nach dem SGB IX - ein praktischer Fall

Title: Die Gleichstellung geringfügig Beschäftigter nach dem SGB IX  - ein praktischer Fall

Scientific Essay , 2010 , 7 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour

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Eine Gleichstellung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes soll erfolgen, wenn der Betreffende infolge seiner Behinderungen bei wertender Betrachtung (i. S. einer wesentlichen Bedingung) in seiner Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Nichtbehinderten in besonderer Weise beeinträchtigt und deshalb nur schwer vermittelbar ist. Unter dieser Voraussetzung ist eine Gleichstellung zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes gerechtfertigt, denn die Gleichstellung hat zur Folge, dass der Gleichgestellte auf die Pflichtquote (§ 71) des ArbG angerechnet wird. Die Gleichstellung kann dazu dienen, dem Minderbehinderten einen Arbeitsplatz zu verschaffen oder zu erhalten. Hintergrund der Gleichstellung ist die Tatsache, dass bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 nicht automatisch eine uneingeschränkte Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt vorliegt. Eine Gleichstellung kommt in Betracht, wenn eine Schutzbedürftigkeit vorliegt, d. h. behinderte Mensch ansonsten nicht in der Lage ist, sich einen geeigneten Arbeitsplatz zu verschaffen oder zu erhalten. Jede Gleichstellung ist von drei persönlichen Voraussetzungen abhängig.
Der Gleichzustellende muss zum Personenkreis des § 2 Abs. 2 SGB IX gehören, also im Bundesgebiet rechtmäßig wohnen, sich aufhalten oder arbeiten.
Es muss eine Feststellung über den Grad der Behinderung nach § 69 SGB IX vorliegen.
Der Gleichzustellende muss sich ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht verschaffen oder erhalten können. Ob der Behinderte bereits in einem Betrieb als Arbeitnehmer tätig ist oder eine Beschäftigung erst aufnehmen will, ist nicht von Belang.
Die Auslegung und Anwendung des § 73 SGB IX durch die Arbeitsagentur verstößt gegen § 4 TzBfG. § 4 Abs. 1 TzBfG differenziert in der ab 01.04.1999 geltenden Fassung nicht zwischen teilzeitbeschäftigten und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern. § 4 enthält ein Verbot der Diskriminierung: Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftiger Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Genau das passiert aber, wenn man wie die Arbeitsagentur § 73 SGB IX auf § 68 und das Gleichstellungsverfahren bezieht. Dies ist weder vom Gesetzgeber so gedacht, noch formuliert und erst recht gar nicht gewollt. Kapitel 2 (SGB IX) regelt die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Die Gleichstellung geringfügig Beschäftigter nach dem SGB IX - ein praktischer Fall

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit analysiert die rechtliche Problematik bei der Gleichstellung geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer im Kontext des SGB IX. Zentral ist die Frage, ob die wöchentliche Arbeitszeit als Ausschlusskriterium für eine Gleichstellung herangezogen werden darf, insbesondere im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot und den gesetzlichen Schutzzweck des SGB IX zur Sicherung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen.

  • Rechtliche Voraussetzungen einer Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX.
  • Diskriminierungspotenzial durch die Anrechnungspraxis bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
  • Vereinbarkeit der Agenturpraxis mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
  • Bedeutung des Schutzzwecks des SGB IX für die berufliche Integration.
  • Rechtskonformität und verfassungsrechtliche Einordnung der Gleichbehandlung.

Auszug aus dem Buch

Die Gleichstellung geringfügig Beschäftigter nach dem SGB IX - ein praktischer Fall

Frau A hatte im Dezember 2009 einen Antrag auf Gleichstellung gestellt. Sie ist als geringfügig Beschäftigte in einem Abrufarbeitsverhältnis gemäß § 12 TzBfG seit knapp 2 Jahren tätig. Die Arbeitsagentur Mannheim hat mit Bescheid vom 25.03.2010 entschieden und den Antrag abgelehnt hat. Maßgebend stützt sich die Begründung auf eine angebliche wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 18 Stunden. Im Übrigen erlaube § 23 TzBfG eine differenzierende Betrachtung.

Bei der Entscheidung über den Antrag auf Gleichstellung wurde nicht berücksichtigt, dass im Hinblick auf die derzeitige und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dauerhafte Behinderung (ein Antrag auf Neubewertung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen wurde ebenfalls zeitlich vor der ausgesprochenen Kündigung gestellt) eine Gleichstellung nicht nur vor einer unbegründeten Kündigung schützen, sondern auch die Aufnahme einer Beschäftigung fördern kann und soll.

Zusammenfassung der Kapitel

Die Gleichstellung geringfügig Beschäftigter nach dem SGB IX - ein praktischer Fall: Das Kapitel führt anhand eines konkreten Fallbeispiels in die Problematik ein, bei der die Arbeitsagentur eine Gleichstellung aufgrund der geringen wöchentlichen Arbeitszeit verweigert.

Schlüsselwörter

Gleichstellung, SGB IX, Schwerbehinderte, geringfügige Beschäftigung, Diskriminierungsverbot, Arbeitsagentur, TzBfG, Arbeitsplatzsicherung, Beschäftigungspflicht, Schwerbehindertenrecht, Teilzeit, behinderte Menschen, Sonderkündigungsschutz, Integrationsförderung, arbeitsrechtliche Gleichbehandlung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Ablehnung von Gleichstellungsanträgen für geringfügig beschäftigte behinderte Menschen durch die Arbeitsagentur.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Im Fokus stehen das SGB IX, das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das Diskriminierungsverbot und die Auslegung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gleichstellung.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist aufzuzeigen, dass die wöchentliche Arbeitszeit kein zulässiges Kriterium zur Ablehnung einer Gleichstellung ist und diese Praxis gegen geltendes Arbeitsrecht verstößt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es erfolgt eine rechtsdogmatische Analyse unter Berücksichtigung von Gesetzen, Rechtsprechung und juristischer Kommentarliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit den persönlichen Voraussetzungen der Gleichstellung, der Kritik an der Auslegung des § 73 SGB IX und der Kollision dieser Auslegung mit dem TzBfG.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Gleichstellung, SGB IX, Diskriminierungsverbot, geringfügige Beschäftigung und arbeitsrechtliche Gleichbehandlung.

Warum ist die Unterscheidung der Arbeitszeit laut Autor willkürlich?

Der Autor argumentiert, dass die wöchentliche Arbeitszeit den Schutzzweck des SGB IX – die Sicherung von Arbeitsplätzen für Behinderte – nicht konterkarieren darf und die Unterscheidung sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Was bedeutet die Gleichstellung in diesem Kontext konkret?

Die Gleichstellung soll den Betroffenen Schutz vor unbegründeten Kündigungen bieten und ist ein wesentliches Instrument zur Förderung der beruflichen Integration.

Wie verhält sich die Praxis der Arbeitsagentur zum TzBfG?

Die Arbeit legt dar, dass die Praxis gegen das Verbot der Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gemäß § 4 TzBfG verstößt, da keine sachlichen Gründe für die Ungleichbehandlung vorliegen.

Welche Rolle spielt die Beschäftigungspflicht?

Die Arbeit erläutert, dass die Beschäftigungspflicht für Arbeitgeber eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung darstellt, die durch die Gleichstellung von behinderten Menschen gestützt wird.

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Details

Title
Die Gleichstellung geringfügig Beschäftigter nach dem SGB IX - ein praktischer Fall
College
University of Cooperative Education Mannheim
Grade
1,3
Author
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author)
Publication Year
2010
Pages
7
Catalog Number
V162264
ISBN (eBook)
9783640758944
Language
German
Tags
geringfügig Beschäftigter SGB IX Behinderung TzBfG Verbot der Diskrimminierung Arbeitgeber Beschäftigungspflicht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author), 2010, Die Gleichstellung geringfügig Beschäftigter nach dem SGB IX - ein praktischer Fall, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/162264
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