Seit Menschengedenken bewegt das heikle Thema der Abtreibung die Gemüter der Menschen. In allen Kulturkreisen führen Juristen, Theologen, Mediziner, Politiker, sowie der kleine Bürger hitzige Debatten und Diskussionen über den § 218 StGB. Dieser Abtreibungskompromiss legitimiert die Abtreibung unter Berücksichtigung und Einhaltung bestimmter Vorschriften, auf welche später genauer eingegangen werden soll. Der § 218 StGB soll den Schutz des Lebens gewährleisten. Doch gibt es ein Recht auf Abtreibung? Juristisch gesehen ja, nämlich den § 218 StGB, aber eine Norm der Menschenrechte in diesem Zusammenhang gibt es nicht, denn es gibt kein explizites Recht einen Fötus zu töten. Es gibt aber ein Gebot, das Menschenleben zu schützen. Welches Leben jedoch geschützt werden muss, ob es das Leben der Mutter ist oder des Ungeboren führt zu regen Diskussionen. Kann man bei einem Ungeborenen schon von einem Leben sprechen oder ist es „nur“ ein
Chromosomenhaufen? Ist ein Embryo ein Mensch mit Rechten, vergleichbar mit einem geborenen Menschen? Solche und viele andere Fragen kommen in diesen Debatten zum Vorschein. Die moralisch-ethische Seite, wie zum Beispiel die Kirche, kämpft gegen die juristischen Rechte der Frau. Bestreiter des § 218 StGB befürchten
eine unverantwortliche Handhabung in Bezug auf Schwangerschaft und Abtreibung. Befürworter sehen aber gerade in diesem Paragraphen, die Chance auf ein Leben der Mutter, dass den Umständen und Lebensbedingungen angepasst ist. Sowohl bei den Menschenrechten, als auch im Leben muss man schwierige Entscheidungen treffen, und es gibt Situationen wie in diesem Fall, da kommen Werte zum Kollidieren. Das Thema „Mein Bauch gehört mir. Das Bundesverfassungsgericht und der Abtreibungskompromiss“ ist eine solche Kollisionssituation, mit der ich mich in meiner Ausarbeitung näher beschäftigen werde: Das Augenmerk in dieser Arbeit liegt auf der politisch-juristischen Seite der Mutter sowie des Ungeborenen. Nach einem kurzen historischen Rückblick auf den § 218 StGB, wird der Abtreibungskompromiss dargestellt. Danach werden die Rechte der Frau, sowie die Rechte des Ungeborenen aufgezeigt. Ein kurzes Resümee zum Schluss, rundet dann diese Arbeit ab.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und methodisches Vorgehen:
2. Kurzer historischer Rückblick auf die deutsche Gesetzgebung zur Abtreibung:
3. Der Abtreibungskompromiss:
4. Rechte der Frau vs. Rechte des Ungeborenen:
5. Schluss:
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des ungeborenen Lebens im Kontext der deutschen Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch, insbesondere unter Berücksichtigung der Rolle des Bundesverfassungsgerichts.
- Historische Entwicklung der Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
- Analyse des aktuellen Abtreibungskompromisses (§ 218a StGB)
- Gegenüberstellung der Rechte der Schwangeren und der Rechte des Ungeborenen
- Diskussion ethischer und verfassungsrechtlicher Kollisionspunkte
- Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Kontrollinstanz
Auszug aus dem Buch
1. Einleitung und methodisches Vorgehen:
Seit Menschengedenken bewegt das heikle Thema der Abtreibung die Gemüter der Menschen.
In allen Kulturkreisen führen Juristen, Theologen, Mediziner, Politiker, sowie der kleine Bürger hitzige Debatten und Diskussionen über den § 218 StGB. Dieser Abtreibungskompromiss legitimiert die Abtreibung unter Berücksichtigung und Einhaltung bestimmter Vorschriften, auf welche später genauer eingegangen werden soll.
Der § 218 StGB soll den Schutz des Lebens gewährleisten. Doch gibt es ein Recht auf Abtreibung? Juristisch gesehen ja, nämlich den § 218 StGB, aber eine Norm der Menschenrechte in diesem Zusammenhang gibt es nicht, denn es gibt kein explizites Recht einen Fötus zu töten. Es gibt aber ein Gebot, das Menschenleben zu schützen. Welches Leben jedoch geschützt werden muss, ob es das Leben der Mutter ist oder des Ungeboren führt zu regen Diskussionen. Kann man bei einem Ungeborenen schon von einem Leben sprechen oder ist es „nur“ ein Chromosomenhaufen? Ist ein Embryo ein Mensch mit Rechten, vergleichbar mit einem geborenen Menschen? Solche und viele andere Fragen kommen in diesen Debatten zum Vorschein. Die moralisch-ethische Seite, wie zum Beispiel die Kirche, kämpft gegen die juristischen Rechte der Frau. Bestreiter des § 218 StGB befürchten eine unverantwortliche Handhabung in Bezug auf Schwangerschaft und Abtreibung. Befürworter sehen aber gerade in diesem Paragraphen, die Chance auf ein Leben der Mutter, dass den Umständen und Lebensbedingungen angepasst ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung und methodisches Vorgehen:: Diese Einleitung führt in die ethischen und juristischen Dilemmata der Abtreibungsdebatte ein und erläutert den Aufbau der Untersuchung.
2. Kurzer historischer Rückblick auf die deutsche Gesetzgebung zur Abtreibung:: Das Kapitel beleuchtet die repressive Entwicklung vom Mittelalter bis hin zum Gesetzgeber in der DDR und BRD, die zur heutigen Regelung führte.
3. Der Abtreibungskompromiss:: Hier wird die aktuelle Rechtslage erläutert, nach der ein Schwangerschaftsabbruch zwar rechtswidrig, unter Einhaltung spezifischer Beratungsvorgaben jedoch nicht strafbar ist.
4. Rechte der Frau vs. Rechte des Ungeborenen:: Dieses Kapitel stellt die konkurrierenden Grundrechte gegenüber, wie etwa das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Frau und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes.
5. Schluss:: Das Fazit resümiert den gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit dem Thema und betont die Notwendigkeit einer ehrlichen Regelung, die den Gewissensentscheid der Frau respektiert.
Schlüsselwörter
§ 218 StGB, Abtreibung, Schwangerschaftsabbruch, Bundesverfassungsgericht, Lebensrecht, Selbstbestimmungsrecht, Grundgesetz, Indikationslösung, Fristenlösung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Gewissensfreiheit, Menschenwürde, Embryo, Rechtswidrigkeit, Straffreiheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die juristische und politische Debatte um den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Abwägung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Ausarbeitung?
Die Themenfelder umfassen die historische Entwicklung des Abtreibungsrechts, die Analyse des § 218a StGB und die kollidierenden Grundrechte von Mutter und Ungeborenem.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassung im Kontext des Abtreibungskompromisses zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine historisch-juristische Aufarbeitung der Gesetzestexte sowie eine Analyse der grundrechtlichen Argumentationsmuster.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in einen historischen Abriss, die Darstellung des geltenden Rechts (§ 218a) und eine Gegenüberstellung der gegensätzlichen Rechtsgüter.
Durch welche Schlüsselwörter wird die Arbeit charakterisiert?
Die zentralen Begriffe sind Abtreibungskompromiss, Selbstbestimmung, Lebensschutz, § 218 StGB und Grundgesetz.
Was unterscheidet die Fristenregelung von der Indikationsregelung?
Während die Fristenregelung den Abbruch innerhalb einer bestimmten Zeitspanne unter Beratung erlaubt, knüpft die Indikationsregelung den Abbruch an medizinische oder soziale Notlagen.
Warum wird im Dokument der Begriff "Schwangerschaftsabbruch" statt "Abtreibung" verwendet?
Die Arbeit weist darauf hin, dass der Gesetzgeber durch die Wortwahl "Schwangerschaftsabbruch" den Fokus auf das Recht des werdenden Menschen verschoben hat.
Welche Rolle spielt das Beratungsgespräch nach § 219 StGB?
Es dient der Konfliktklärung und ist eine zwingende Voraussetzung, damit der Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann.
- Quote paper
- Sara Bottaccio (Author), 2006, „Mein Bauch gehört mir“! Das Bundesverfassungsgericht und der Abtreibungskompromiss, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/161994