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Pseudowissenschaftliche Wahrscheinlichkeitsaussagen

Kritische Analyse der Prozesspraxis im Lichte der so genannten an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit

Titel: Pseudowissenschaftliche Wahrscheinlichkeitsaussagen

Fachbuch , 2010 , 50 Seiten

Autor:in: Mag. Georg Schilling (Autor:in)

Jura - Sonstiges

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

In dieser praxisnahen Forschungsarbeit wird der Frage nachgegegangen, inweit 'das' Begriffsverständnis der Jurisprudenz von sog "Wahrscheinlichkeit" bzw "Wahrscheinlichkeiten" idR ein seriöses ist.

Damit schließt diese Forschungsarbeit zT eine Lücke, die bis dato in dieser Dimension kaum je wirklich (in nuce) durchdacht wurde.

Es tun sich (wissenschaftliche) Abgründe auf, was insbesondere das sog Beweismaß einer (vermeintlich) "an Sicherheit grenzenden [sic!] Wahrscheinlichkeit" anbetrifft, was ua qua dBGH- und öOGH-Judikaten thematiert wird.

Neben einem rechtsvergleichenden Blick hierzu wird ua auf die Problematik der Gewinnung quantitativer Wahrscheinlichkeitsaussagen in Zivil- wie (Kriminal-)Strafprozessen in Ö und Dtl eingegangen.

Darüberhinaus wird der scheinwissenschaftliche Ansatz von sog "Graden von Sicherheit" (!) bzw "Graden von Gewissheit" (!)problematisiert.

Zahlreiche (Fehl-)Behauptungen insbesondere von österreichischen (zB F. BYDLINSKI; WELSER; RECHBERGER; HEINRICH; BUMBERGER; HARRER), deutschen sowie ua auch britischen Autoren werden kritisch und (seriös-)wissenschaftlich offengelegt.

Insbesondere werden de facto unkritische und unwisssenschaftliche Behauptungen iZm Forschungseinrichtungen der ÖAW (Österr. Akademie der Wissenschaften; Stichwort: zB Worte ua K. OLIPHANTs zur sog "probability bordering on a certainty" [sic!]) wissenschaftlich und kritisch hinterfragt und pseudo-wissenschaftliche Fehler offengelegt und (sachlich) problematisiert.

Insgesamt wirft diese Arbeit auch die Frage auf, ob (und inwieweit) sich in der sog Jurisprudenz wissenschaftlich saubere, seriös-wissenschaftliche Aussagen (ua bei Höchstgerichten?) Platz machen dürfen oder aber, ob - mitunter - schein-wissenschaftlichen gutachterlichen Aussagen weiterhin (umfassend) praktischer (wie wissenschaftlicher) Raum zu widmen ist.

Mit Blick auf Reformgedanken betreffend etwa das österreichische Schadenersatzrecht könnte diese Frage vermehrt Bedeutung erlangen.
Bisherige Arbeiten deuten eher auf das (teils: peinliche, da unwissenschaftliche) Gegenteil.

Fernerhin wird ua auf Fragen der so genannten "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" in diversen (Kriminal-)Strafprozessen (zT im Rahmen auch medial thematisierter Causen) zT (implicite) verwiesen.

Überdies: mit Blick ua auf das ö Kriminalstrafrecht werden ua pseudo-wissenschaftliche Aussagen - nicht zuletzt ua von KIENAPFEL/HÖPFEL, FUCHS, TIPOLD, SEILER und unwissenschaftliche OGH-Judikatur - offengelegt.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Einführung (ua iZm Worten K. OLIPHANTs und WELSERs)

1.2 Gang der Untersuchung

2 Zur so genannten „Wahrscheinlichkeit“

2.1.1 Der Begriff „Wahrscheinlichkeit“ - Abgrenzungen

2.1.2 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Wirtschaftswissenschaften

2.1.3 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in der Umgangssprache

2.1.4 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den/der Rechtswissenschaft/en

3 Zur so genannten „Sicherheit“

3.1.1 Das Wort „Sicherheit“ in der Umgangssprache

3.1.2 Das Wort „Sicherheit“ in der Wissenschaft/den Wissenschaften

3.1.3 Zur so genannten „Quasi-Kausalität“ – (Fehl-)Behauptungen

3.1.4 Sachkritischer Kommentar zu FUCHS und KIENAPFEL/HÖPFEL

3.1.5 Die FUCHSsche „media sententia“ und Fragen hiezu

4 Zur „Wahrscheinlichkeit“ in „der“ Prozesspraxis

4.1 „Heisenberg’sche Unschärfe-Relation“ der Sprache?

4.2 „An Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ - öRSpr

4.2.1 Die „aSgW“, ua bei FOREGGER/FABRIZY und SEILER

4.2.2 „aSgW“: BUMBERGER, FASCHING, KODEK, RECHBERGER?

4.3 „An Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ der dRSpr

4.3.1 Die „aSgW“ iZm dem sog Morbus Sudeck

4.3.2 Die Causa KACHELMANN und die sog „aSgW“

4.3.3 Die Causa BENAISSA und die sog „aSgW“

4.4 Zur „beyond a reasonable doubt“- Common Law-RSpr

4.4.1 (Klare?) Grenzen des (noch) „reasonable doubt“?

4.4.2 Fehlbehauptungen K. OLIPHANTs betreffs „Comparative Analysis“

4.4.3 Implikationen für die (Prozess-)Praxis

4.5 Zusammenfassung und skeptisch-ambivalenter Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit verfolgt das Ziel, die wissenschaftliche Haltbarkeit der in der juristischen Prozesspraxis weit verbreiteten Wortfolge „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ einer kritischen Analyse zu unterziehen. Dabei soll aufgezeigt werden, dass die Vermischung von Wahrscheinlichkeit (als kontinuierlichem, graduellem Begriff) mit Sicherheit (als striktem Ja/Nein-Begriff) wissenschaftlich unzulässig ist und die Verwendung dieser Floskel oft auf mangelnden statistischen Grundkenntnissen beruht.

  • Kritische Analyse des Begriffs „Wahrscheinlichkeit“ in Theorie und Praxis.
  • Untersuchung des theoretischen und praktischen Verständnisses von „Sicherheit“.
  • Auseinandersetzung mit der sogenannten „Quasi-Kausalität“ im Haftungsrecht.
  • Analyse des Gebrauchs pseudo-wissenschaftlicher Floskeln in der Rechtsprechung.
  • Gegenüberstellung von kontinentalem Prozessverständnis und dem „beyond a reasonable doubt“-Konzept.

Auszug aus dem Buch

4.1 „Heisenberg’sche Unschärfe-Relation“ der Sprache?

Spricht man mit dem einen oder anderen Sachverständigen bei Gericht, so wird – angesprochen auf das falsche, inkorrekte, unwissenschaftliche Sprachbild der so genannten „mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ unter anderem – allen Ernstes – mit der so genannten „Heisenberg’schen Unschärferelation“ [sic!] – „argumentiert“. Dies zeigt, dass nicht verstanden wurde, worum es eigentlich geht, denn: Wahrscheinlichkeit „grenzt“ nicht (!) an Sicherheit. Das Bild im Kopfe des einen oder anderen – rein Jus – bisheriger Prägung - studiert habenden – Juristen, etwa bei Gericht, ist, um es in die – umgangssprachliche – „Wahr“-Nehmungswelt zu übersetzen, dass „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ („so etwas wie“, „in etwa“) von – salopp, unprofessionell formuliert - „verdammt wahrscheinlich“ sei.

Was aber sagt schon – strictu sensu, scharf nachgedacht und abgewogen – „verdammt wahrscheinlich“? Hört man dem einen oder anderen Menschen bei Gericht zu (quer durch die jeweiligen Funktionen), so ergibt sich folgendes Aussagenbild: „90%ige Wahrscheinlichkeit („oder so“)“, „na ja, 99% Wahrscheinlichkeit“, „99,9% (denk‘ ich jetzt einmal)“, „70%, 80% vielleicht“ etc. Auch die Aussage des einen oder anderen (Gerichts-)Gutachters, es handle sich um eine Frage, die die „Heisenberg’sche Unschärfe-Relation“ [sic!] tangiere, ist – völlig – verfehlt. Fragen dieser Tragweite spielen sich im Nano (!)-Bereich ab. Die Antwort des Gutachters zeichnet überdies ein – mehr als bloß „erschütterndes“ Bild – um statistische Grundaussagen. Statistische Grundaussagen, mit den in der Jurisprudenz – sub titulo – „impression management“ im „sozialen“ Moment des Prozessablaufs beeindruckt werden kann (arg „Totschlag-Argument“), die aber – strictu sensu – einerseits nicht das versprechen, was sie – (sprach-)bildhaft „gedacht“ – versprechen zu sein (Stichwort: Schein-Genauigkeit, Suggerierung einer Quanti- [sic!]- fizierbarkeit der Wortfolge „mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“) und andererseits überdies aufdecken, wie – hochgradig – subjektiv Beurteilungen sind.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Relevanz der Untersuchung von Wahrscheinlichkeitsaussagen im Recht ein und legt den Gang der Untersuchung dar.

2 Zur so genannten „Wahrscheinlichkeit“: Dieses Kapitel widmet sich der begrifflichen Abgrenzung der Wahrscheinlichkeit in verschiedenen Disziplinen, einschließlich Wirtschafts- und Rechtswissenschaften.

3 Zur so genannten „Sicherheit“: Hier wird der theoretische Charakter des Sicherheitsbegriffs beleuchtet und von umgangssprachlichen Fehlinterpretationen abgegrenzt.

4 Zur „Wahrscheinlichkeit“ in „der“ Prozesspraxis: Das Hauptkapitel analysiert die fehlerhafte Verwendung der Wortfolge „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in der österreichischen und deutschen Rechtsprechung anhand konkreter Fallbeispiele.

Schlüsselwörter

Wahrscheinlichkeit, Sicherheit, Quasi-Kausalität, Prozesspraxis, Sachverständiger, Beweismaß, Rechtswissenschaft, Statistik, Fehlerbehauptung, Arzthaftung, Unterlassungshaftung, Wissenschaftstheorie, Wahrscheinlichkeitsaussage, Prozessökonomie, Kausalitätsprüfung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich kritisch mit der wissenschaftlich unhaltbaren, aber in der juristischen Praxis weit verbreiteten Wortfloskel „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“.

Welches ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, die inkonsistente und pseudo-wissenschaftliche Natur dieser Wortfolge aufzuzeigen und Juristen sowie Sachverständige für die statistische Unzulässigkeit dieser Formulierung zu sensibilisieren.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die Arbeit behandelt die Begriffe „Wahrscheinlichkeit“ und „Sicherheit“ aus wissenschaftlicher und theoretischer Perspektive, die Problematik der Unterlassungshaftung, die „Quasi-Kausalität“ sowie die Prozesspraxis in Österreich und Deutschland.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgreifende Literatur- und Rechtsprechungsanalyse, wobei insbesondere der tatsächliche Aussagegehalt juristischer Termini im Lichte statistischer Grundkenntnisse geprüft wird.

Was wird im Hauptteil der Untersuchung erörtert?

Im Hauptteil wird analysiert, wie Gerichte und Gutachter die Floskel verwenden, warum diese aus strikt wissenschaftlicher Sicht falsch ist und welche problematischen Folgen sich daraus für die Beweiswürdigung ergeben.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Wahrscheinlichkeit, Sicherheit, Beweismaß, Sachverständigengutachten und Kausalität definiert.

Wie bewertet die Arbeit die Rolle von Gutachtern bei der Verwendung dieser Wortfolge?

Die Arbeit kritisiert, dass Gutachter durch die Verwendung der Floskel oft eine pseudo-wissenschaftliche Genauigkeit vortäuschen, wo de facto lediglich eine persönliche subjektive Ansicht geäußert wird.

Welchen Bezug stellt die Arbeit zur „Heisenberg’schen Unschärferelation“ her?

Die Arbeit führt aus, dass Gutachter diese physikalische Relation bei Gericht oft fälschlicherweise als Rechtfertigung für die Verwendung ihrer unwissenschaftlichen Sprachbilder heranziehen, was die Unkenntnis über die wahre Bedeutung physikalischer Begriffe offenbart.

Ende der Leseprobe aus 50 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Pseudowissenschaftliche Wahrscheinlichkeitsaussagen
Untertitel
Kritische Analyse der Prozesspraxis im Lichte der so genannten an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit
Hochschule
Universität Wien  (Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung)
Veranstaltung
Wissenschaftliche Analyse von unhaltbaren Fehlbehauptungen in der sog Jurisprudenz
Autor
Mag. Georg Schilling (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2010
Seiten
50
Katalognummer
V158415
ISBN (eBook)
9783640712380
ISBN (Buch)
9783640713233
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wahrscheinlichkeit Wahrscheinlichkeitsgutachten "prozentuelle Wahrscheinlichkeiten" "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" Pseudowissenschaft Prozesspraxis Oliphant Welser Kachelmann Benaissa "subjektive Gewissheit" Beweismaß Regelbeweismaß Reform des österreichischen Schadenersatzrechts Quasikausalität csqun-Formel modifizierte csqun-Formel "Grade der Gewissheit" "Grade der Sicherheit" öZPO dZPO Rechberger Bumberger Scheinwissenschaft Gutachten Wahrscheinlichkeitsaussage gradueller Begriff nicht-gradueller Begriff Theorie Praxis Wahrscheinlichkeitsgewinnung "probability bordering on a certainty" "probability bordering on certainty" "beyond a reasonable doubt" Verschraegen Foregger/Fabrizy Koziol scheinwissenschaftliche Aussagen Prozessgutachten richterliche Überzeugung Deutschland Österreich Schweiz Liechtenstein anglo-amerikanischer Rechtskreis Zahlenwerte
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Mag. Georg Schilling (Autor:in), 2010, Pseudowissenschaftliche Wahrscheinlichkeitsaussagen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/158415
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