Mit der Herauslösung der Markgrafschaft Österreich aus dem bayrischen Herzogtum gelang Friedrich I. Barbarossa 1156 nicht nur die Beilegung des staufisch-welfischen Gegensatzes. Dank seines diplomatischen Geschicks blieb auch die Ehre und das Ansehen des davon maßgeblich betroffenen Babenbergers Heinrich II. Jasomirgott in vollem Umfang erhalten .
In der hier vorliegenden Analyse sollen nun die dafür relevanten Quellen gegenübergestellt und untersucht werden. Zum einen ist dies das Privileg selbst, von dessen Echtheit nach neuestem Forschungsstand unbedingt auszugehen ist. Auf der anderen Seite steht der Augenzeugenbericht des Belehnungsaktes durch den zeitgenössischen Historiker Otto von Freising.
Die Vorgehensweise ist systematisch. Nach einen Vergleich der jeweils zugrundeliegenden Symbolik zur Konstituierung der Rechtshandlung soll in einem weiteren Kapitel auf die Motivation zur Ausfertigung des Privilegs und die besondere Intention, die die Geschichtschreibung Ottos von Freising bestimmte, eingegangen werden. Auf dieser Grundlage können die besonderen Vorrechte, die Heinrich Jasomirgott erhielt, analysiert und eingeordnet werden. Damit kann aufgezeigt werden, wie sich die Urkunde und die erzählende Quelle ergänzen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Symbolik: Fahnenübergabe versus Urkunde
II. Motivation: Geschichtsschreibung versus Gesetzgebung
II.1 Ausgleich zwischen Staufern und Welfen
II.2 Aufrechterhaltung der babenbergischen Ehre
III. Die besonderen Vorrechte für Heinrich Jasomirgott
III.1 Die babenbergischen Forderungen
III.2 Die Verbriefung des Rechts
III.2.1 Wahrung der fürstlichen Ehre
III.2.2 Dynastisch- familiäre Interessen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen dem Privilegium minus und der zeitgenössischen Geschichtsschreibung Ottos von Freising. Ziel ist es aufzuzeigen, wie sich die erzählende Quelle und die Urkunde ergänzen, um die politische Motivation Friedrich Barbarossas bei der Beilegung des staufisch-welfischen Gegensatzes zu beleuchten.
- Vergleich von Rechtssymbolik (Fahnenübergabe) und urkundlicher Fixierung
- Analyse der machtpolitischen Hintergründe des staufisch-welfischen Ausgleichs
- Untersuchung der Rolle Heinrich Jasomirgotts und seiner babenbergischen Forderungen
- Diskussion der dynastischen Vorrechte und deren lehensrechtlicher Einordnung
Auszug aus dem Buch
III.1 Die babenbergischen Forderungen
Man kann die Österreich gewährten Rechte gewissermaßen als einen Forderungskatalog auffassen, den auch ein anderer Fürst des Reiches damals zu gegebenem Anlaß unter analogen Voraussetzungen hätte aufstellen können.
Darin liegt aber auch eine Gleichsetzung von Forderung und dem durch die Urkunde gesetzten Recht. Das Privileg liefert dafür keinen Beweis, sondern nur eine Reduzierung der Vorgeschichte auf einen Streit, der „diu agitata fuit“. Insbesondere war es eine Auseinandersetzung „inter ... patruum nostrum Heinricum ducem Austrie et ... nepotum nostrum Heinricum ducem Saxonie“ und damit ein Konflikt zwischen zwei Reichsfürsten, die in vergleichbarer verwandtschafticher Beziehung zum Kaiser standen. Ein Hinweis auf zähe Verhandlungen seitens des Babenbergers lässt Ottos Formulierung von einem „consilium, quod iam diu secreto retentum celabatur“ eher möglich erscheinen, zumal für die Bewegung des Kaisers zu seinem Onkel das Verb „occurro“ verwendet wurde. Im materiellen Sinn bewegte er sich zum abseits des Hoftages liegenden Feldlager von Heinrich Jasomirgott hin, die Konnotation des Entgegenkommens ist aber durchaus implizit. Für einen schlagkräftigen Beweis erweist sich dies allerdings nur als hinreichend.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Thematik der Belehnung Heinrichs II. Jasomirgott und die methodische Gegenüberstellung von Privileg und Geschichtsschreibung.
I. Symbolik: Fahnenübergabe versus Urkunde: Analyse der unterschiedlichen Legitimationswege durch traditionelle Handlungssymbolik bei Otto von Freising und die zunehmende Verschriftlichung im 12. Jahrhundert.
II. Motivation: Geschichtsschreibung versus Gesetzgebung: Untersuchung der politischen Ausgleichspolitik Friedrich Barbarossas zwischen Staufern und Welfen sowie die Intention Ottos von Freising zur Stärkung der babenbergischen Herkunft.
II.1 Ausgleich zwischen Staufern und Welfen: Darstellung der Integration beider Fürsten in das Reichssystem durch den Kaiser und die unterschiedliche Gewichtung dieses Ereignisses in der Urkunde und bei Otto.
II.2 Aufrechterhaltung der babenbergischen Ehre: Erläuterung der Bedeutung der familiären Herkunft und der Agnatenlinie für die Selbstwahrnehmung und das Werk des Historikers.
III. Die besonderen Vorrechte für Heinrich Jasomirgott: Einordnung der gewährten Privilegien in den machtpolitischen Kontext der Zeit.
III.1 Die babenbergischen Forderungen: Analyse der Verhandlungen zwischen Kaiser und dem Babenberger als Grundlage für die im Privileg verbrieften Rechte.
III.2 Die Verbriefung des Rechts: Betrachtung der rechtlichen Absicherung des neuen Herzogtums und der Stärkung der babenbergischen Stellung.
III.2.1 Wahrung der fürstlichen Ehre: Analyse der formalen Rechtssetzungen, die das Herzogtum Österreich in der mittelalterlichen Rechtsordnung etablierten.
III.2.2 Dynastisch- familiäre Interessen: Untersuchung der drei Kernforderungen – Mitbelehnung der Gattin, weibliche Erbfolge und die libertas affectandi – zur Sicherung der Dynastie.
Schlüsselwörter
Privilegium minus, Friedrich Barbarossa, Otto von Freising, Heinrich Jasomirgott, Babenberger, Staufer, Welfen, Lehensrecht, Geschichtsschreibung, Urkundswesen, Fahnenübergabe, Erbfolge, Diplomatie, Kaisertum, Mittelalter.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit vergleicht die rechtlichen Bestimmungen des Privilegium minus von 1156 mit der erzählenden Schilderung von Otto von Freising, um die politische Einordnung der Belehnung Heinrichs II. Jasomirgott zu analysieren.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen der staufisch-welfische Interessensausgleich, die Symbolik von Rechtsakten sowie die dynastische Sicherung des Hauses Babenberg.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie sich das gesetzte Recht (die Urkunde) und die zeitgenössische erzählende Quelle gegenseitig ergänzen, um die Herrscherdarstellung Barbarossas zu manifestieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische Quellenanalyse, bei der eine erzählende Quelle und ein offizielles Dokument gegenübergestellt und kontextualisiert werden.
Was umfasst der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil analysiert die Motivation zur Ausfertigung des Privilegs, die Symbolik der Fahnenübergabe sowie die spezifischen Vorrechte hinsichtlich fürstlicher Ehre und dynastischer Interessen.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Neben den Eigennamen wie Barbarossa und Jasomirgott sind Begriffe wie Lehensrecht, Herrscherdarstellung und dynastische Erbfolge zentral.
Warum spielt die Fahnenübergabe bei Otto von Freising eine so wichtige Rolle?
Die Schilderung der Fahnenübergabe dient Otto zur Legitimation seines Werks als Augenzeuge, während das Privileg diesen symbolischen Akt der Verschriftlichung unterordnet.
Was bedeutete die "libertas affectandi" für die Babenberger?
Es handelte sich um ein außergewöhnliches Recht, das dem Herzogpaar gestattete, bei kinderlosem Tod das Lehen an einen von ihnen bestimmten Nachfolger zu vergeben.
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- Birgitt Reiß (Author), 2007, Vergleich des Priviligium minus mit der Überlieferung Ottos von Freising, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/158386