Ist „die Zulassung von Aktionärsklagen […] der Versuch, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben“ oder kann sich der Aktionär als „Robin Hood“ erweisen? Dass (Klein-)Aktionäre eine problematische Kontrollinstanz sind, ist spätestens mit der Zunahme missbräuchlicher Anfechtungsklagen durch sog. „räuberische Aktionäre“ allgemein bekannt. Im Rahmen der Diskussion um die Klage-rechte des Aktionärs spielt auch die actio pro socio eine wichtige Rolle. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie der einzelne Aktionär Ansprüche der Gesellschaft geltend machen kann. Die Frage verschließt sich einer pauschalen Antwort schon deshalb, weil sich die Kontroverse um die actio pro socio in der AG im Spannungsfeld zwischen innerer Kompetenzordnung der Aktiengesellschaft und der Erhaltung ihrer Handlungsfähigkeit einerseits, und dem Schutz des Aktionärs vor gesellschaftsschädigendem Verhalten von Verwaltungsmitgliedern und Mitaktionären andererseits, bewegt. Die vorliegende Arbeit nähert sich daher dem Problem um die actio pro socio in mehreren Untersuchungsschritten.
In einem ersten Schritt soll nach der historischen Herleitung der actio pro socio die besondere Problematik aufgezeigt werden, die die Übertragung dieses Instituts auf das Aktienrecht mit sich bringt. Den zweiten Schritt stellt eine Analyse der für das Aktienrecht gesetzlich geregelten Fälle der actio pro socio vor dem Hintergrund der erläuterten Problematik dar. Den Kern dieser Darstellung bildet die Untersuchung des Klagezulassungsverfahrens nach § 148 AktG. In einem dritten Schritt ist zu fragen, ob über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus noch weitere Anwendungsbereiche der actio pro socio im Aktienrecht möglich sind. Daran schließt sich in einem vierten Schritt die Analyse eines möglichen Vorgehens des Aktionärs aus eigenem Recht an. Abschließend werden die gefundenen Ergebnisse in einem Fazit zusammengefasst.
Anmerkung: Die Arbeit wurde als Abschlussarbeit für das erste juristische Staatsexamen im Jahre 2010 mit dem Schindhelm Förderpreis ausgezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Grundsätzliches zur actio pro socio
I. actio pro socio im römischen Recht
II. actio pro socio im Personengesellschaftsrecht
III. Untersuchungsgegenstand: „actio pro socio“
IV. Problemstellung
V. Vergleich mit dem GmbH-Recht
C. Gesetzlich geregelte Fälle
I. Die Aktionärsklage nach § 148 AktG
1. Entstehungsgeschichte
2. Voraussetzungen für die Klagezulassung
a) Ersatzanspruch der Gesellschaft
aa) Grundlagen
bb) Analogien zu den §§ 147 I 1, 148 AktG für weitere Ansprüche
b) Quorum (§ 148 I)
aa) Grundlagen
bb) Relevanz von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
c) Zeitpunkt des Aktienerwerbs
d) Aufforderung und Fristsetzung
aa) Erklärungsempfänger
bb) Angemessenheit der Frist
e) Qualifizierter Pflichtverstoß
f) Keine überwiegenden Gründe des Gesellschaftswohls
g) Antragsgegner
3. Die Haftungsklage der Aktionäre
4. Rolle der Gesellschaft
5. Kostentragung
II. Zwischenergebnis zu § 148 AktG
III. Konzernrechtliche Fälle der actio pro socio
1. §§ 309, 310 AktG
2. §§ 317, 318 AktG
3. Geltendmachung durch Aktionäre
a) Problemstellung
b) Lösungsvorschlag
4. Analogiefähigkeit der konzernrechtlichen Vorschriften
a) Die Konzeption von Wiedemann
b) Stellungnahme
c) Analogie für Ansprüche aus § 117 AktG
5. Zwischenergebnis
D. Weitere Anwendungsbereiche der actio pro socio
I. Notgeschäftsführung nach Lutter
II. Konzeption von Becker
III. Stellungnahme
IV. Zulässigkeit aus Gründen der Prozessökonomie nach Schulz-Gardyan
V. Zwischenergebnis
E. Vorgehen aus eigenem Recht als Alternative zur actio pro socio
I. Ansprüche gegen Mitaktionäre
1. Aufgrund von Vertrag?
2. „actio pro socio“ aus der Mitgliedschaft?
3. Ansprüche aus Treuepflicht
a) Treuepflicht als Grundlage im GmbH-Recht („ITT“)
b) Übertragung auf das Aktienrecht
aa) Einfluss von § 117 I 2 AktG
bb) Einfluss der §§ 148, 309 IV 1, 310 IV, 317 IV, 318 IV AktG
cc) Subsidiarität der horizontalen Treuepflicht
c) Zwischenergebnis
4. Deliktsrechtlicher Ansatz
II. Eigene Ansprüche gegen Verwaltungsmitglieder
1. Anstellungsvertrag mit Schutzwirkung zugunsten der Aktionäre
2. Deliktsrechtlicher Ansatz
III. Zwischenergebnis
F. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die dogmatischen und praktischen Grundlagen der actio pro socio im Aktienrecht, mit einem besonderen Fokus auf dem durch das UMAG eingeführten Klagezulassungsverfahren gemäß § 148 AktG. Ziel ist es, das Spannungsfeld zwischen der inneren Kompetenzordnung der Aktiengesellschaft und dem notwendigen Schutz der Aktionäre bei gesellschaftsschädigendem Verhalten von Organmitgliedern oder Mitaktionären zu analysieren und zu klären, ob über die gesetzlich kodifizierten Fälle hinaus weitere Spielräume für eine solche Klagebefugnis bestehen.
- Historische Herleitung und dogmatische Einordnung der actio pro socio.
- Analyse der Voraussetzungen und des Verfahrens der Aktionärsklage nach § 148 AktG.
- Untersuchung konzernrechtlicher Fälle und deren Analogiefähigkeit.
- Erörterung alternativer Vorgehensweisen des Aktionärs aus eigenem Recht (z.B. Treuepflicht, Deliktsrecht).
- Bewertung des § 148 AktG als Kompromiss zwischen Verfolgungsrechten und Missbrauchsschutz.
Auszug aus dem Buch
IV. Problemstellung
Um die Besonderheit der actio pro socio bei der AG zu verdeutlichen, soll zunächst die besondere Problematik dieses Instituts für das Aktienrecht dargestellt werden:
Im Aktienrecht besteht Fremdorganschaft. Das heißt, die AG verfügt im Gegensatz zur Personengesellschaft über Verwaltungsorgane (Vorstand und Aufsichtsrat), deren Mitglieder nicht notwendigerweise Gesellschafter sein müssen.21 Für die actio pro socio im Aktienrecht bedeutet dies im Wesentlichen zweierlei:
Einerseits treten die Verwaltungsmitglieder als mögliche Schuldner eines Anspruchs, der im Wege der actio pro socio geltend zu machen sein könnte, hinzu. Zum anderen droht aber auch ihre Kompetenz unterlaufen zu werden, denn grundsätzlich sind die Verwaltungsorgane für die Verfolgung von Ansprüchen der Gesellschaft zuständig.22 Geht es um die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Verwaltungsmitglieder, besteht überdies die Gefahr, dass deren Entscheidungsfreudigkeit zurückgedrängt würde, wenn ihre Tätigkeit zu leicht richterlicher Kontrolle ausgesetzt wäre.23 Auch wird immer wieder vor einer Missbrauchsgefahr der actio pro socio gewarnt.24 Zwar steht die bei den Anfechtungsklagen stets befürchtete Registersperre für die actio pro socio nicht im Raum, andererseits dürfen aber auch ein Imageschaden und die innere Unruhe, die ein Prozess gegen Verwaltungsmitglieder nach sich zieht, nicht unterschätzt werden.25
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet das Spannungsfeld zwischen der Kontrollfunktion der Aktionäre und der Handlungsfähigkeit der AG und führt in die Fragestellung zur Zulässigkeit der actio pro socio ein.
B. Grundsätzliches zur actio pro socio: Dieses Kapitel behandelt die historischen Ursprünge im römischen Recht sowie die dogmatische Einordnung im Personengesellschaftsrecht als Kontrast zum Aktienrecht.
C. Gesetzlich geregelte Fälle: Hier wird der Kern der Arbeit dargelegt, insbesondere das Klagezulassungsverfahren nach § 148 AktG und die konzernrechtlichen Sondervorschriften.
D. Weitere Anwendungsbereiche der actio pro socio: Dieses Kapitel prüft, ob außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle ein Raum für die actio pro socio besteht, etwa durch Notgeschäftsführung oder prozessökonomische Erwägungen.
E. Vorgehen aus eigenem Recht als Alternative zur actio pro socio: Es wird analysiert, ob Aktionäre neben dem Anspruch der Gesellschaft eigene vertragliche oder deliktische Ansprüche aus Treuepflichten gegen Mitaktionäre oder Verwaltungsorgane geltend machen können.
F. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass § 148 AktG einen gelungenen Kompromiss darstellt und die gesetzlichen Regelungen abschließend zu verstehen sind.
Schlüsselwörter
Aktionärsklage, actio pro socio, § 148 AktG, UMAG, Klagezulassungsverfahren, Prozessstandschaft, Minderheitenrecht, Gesellschaftswohl, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsrat, Konzernrecht, Treuepflicht, Organverantwortung, Missbrauchsschutz, Aktionärsrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Studienarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den Möglichkeiten des einzelnen Aktionärs, Ansprüche der Aktiengesellschaft gegen Organmitglieder oder Mitaktionäre im eigenen Namen geltend zu machen, bekannt als actio pro socio.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die zentralen Felder sind die historische Entwicklung der Klagemöglichkeiten, die detaillierte Analyse der Voraussetzungen nach § 148 AktG, das Konzernrecht sowie die Prüfung alternativer Ansprüche aus Treuepflicht oder Deliktsrecht.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Ziel ist die Klärung, inwieweit die actio pro socio als Instrument zur Kontrolle von Verwaltungsorganen und Mitaktionären in der Aktiengesellschaft zulässig ist und wo die Grenzen der gesetzlichen Kodifizierung liegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auslegung von Gesetzesvorschriften (insbesondere AktG), der Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und der kritischen Auseinandersetzung mit der einschlägigen Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der gesetzlich geregelten Fälle (insb. § 148 AktG), die Untersuchung von Analogiemöglichkeiten sowie die Prüfung, ob Aktionäre auf Basis von Treuepflichten oder Deliktsrecht aus eigenem Recht gegen die Beteiligten vorgehen können.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Aktionärsklage, Prozessstandschaft, UMAG, Organverantwortung, Minderheitenrecht und Treuepflicht geprägt.
Wie bewertet der Autor das Klagezulassungsverfahren nach § 148 AktG?
Der Autor sieht in § 148 AktG einen gelungenen Kompromiss, der einerseits die berechtigten Verfolgungsrechte der Aktionäre stärkt und andererseits durch hohe Hürden den Missbrauch der Klagebefugnis verhindert.
Wird die actio pro socio als allgemeines verbandsrechtliches Prinzip angesehen?
Nein, der Autor kommt zu dem Schluss, dass die gesetzlichen Regelungen im Aktiengesetz abschließend sind und die actio pro socio somit nicht als ungeschriebenes allgemeines Prinzip neben diesen Regelungen gilt.
- Arbeit zitieren
- Christoph Kramer (Autor:in), 2010, Die actio pro socio im Aktienrecht unter besonderer Berücksichtigung des Klagezulassungsverfahrens nach § 148 AktG, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/154989