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"Ad Extirpanda" - Foltern im Namen des Herrn

Zur päpstlichen Erlaubnis der Tortur im Inquisitionsprozess

Title: "Ad Extirpanda" - Foltern im Namen des Herrn

Seminar Paper , 2009 , 10 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Dominik Wiedemann (Author)

History of Europe - Middle Ages, Early Modern Age

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Summary Excerpt Details

Die Arbeit gibt - ausgehend von der durch Papst Innozenz IV. im Jahr 1252 erlassenen Bulle "Ad Extirpanda" - einen kurzen Überblick über Bedeutung und Praxis der Folter beim Verhör eines Angeklagten im mittelalterlichen Inquisitionsprozess.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Inhalt der Quelle

3. Die Bedeutung des Geständnisses im mittelalterlichen Strafrecht

4. Die Vorgehensweise bei der Folterung

5. Schluss

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht die Einführung und die rechtliche sowie inhaltliche Begründung der Folter im Inquisitionsprozess durch die päpstliche Bulle "Ad Extirpanda" von 1252. Dabei wird analysiert, welche Rolle das Geständnis als Beweismittel im mittelalterlichen Strafrecht spielte und wie die Kirche versuchte, die Anwendung körperlicher Gewalt mit der Intention der Seelenrettung zu legitimieren.

  • Historischer Kontext der Häresiebekämpfung im 13. Jahrhundert
  • Analyse der Bulle "Ad Extirpanda" von Papst Innozenz IV.
  • Bedeutung des Geständnisses als "regina probationum" im mittelalterlichen Recht
  • Kritische Untersuchung der Folterpraxis und ihrer theoretischen Grenzen
  • Religiöse Rechtfertigungsstrategien für die Anwendung von Zwangsmitteln

Auszug aus dem Buch

Die Vorgehensweise bei der Folterung

Im Hinblick auf die Anwendung der Folter im Inquisitionsprozess muss an dieser Stelle zunächst betont werden, dass diese als Teil des Verhörs nicht als Maßnahme der Bestrafung diente, sondern eben ausschließlich zur Ermittlung der Wahrheit. Dabei war es üblich, dem Angeklagten vor der eigentlichen Prozedur der Folterung zunächst die Folterkammer und die Folterinstrumente zu zeigen, um ihn bereits im Vorfeld zu einem Geständnis zu bewegen und somit auf die ‚Peinliche Befragung’ verzichten zu können. Dieses Verfahren der so genannen Territio zeigte zumeist auch die gewünschte Wirkung und lässt darauf schließen, „dass die Wirksamkeit der Folter nicht so sehr in dem lag, was durch ihre Anwendung herausgelockt wurde, als vielmehr in den unzähligen Fällen, in denen die Furcht vor ihr […] die Entschlossenheit lähmte durch die Aussicht auf die tötlichen Qualen.“

Doch ganau das, nämlich tötlich, sollten die zugefügenten Leiden ausdrücklich nicht sein, wie in »Ad Extirpanda« betont wird: „[C]itra membri diminutionem et mortis periculum“ lautet die Einschränkung hier. Und auch in manchen Statuten oder Gesetzen wurden der Prozedur der Folter – zumindest theoretisch – Grenzen gesetzt, von denen hier zwei der wichtigsten kurz dargestellt werden sollen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in den historischen Kontext der Häresiebekämpfung ein und erläutert die Fragestellung bezüglich der Einführung der Folter in den Inquisitionsprozess durch die Bulle "Ad Extirpanda".

2. Inhalt der Quelle: Hier werden die Bestimmungen der Bulle Papst Innozenz’ IV. analysiert, insbesondere die Verpflichtung der weltlichen Herrscher zur Ketzerverfolgung und die Einführung der Folter gemäß "Lex 25".

3. Die Bedeutung des Geständnisses im mittelalterlichen Strafrecht: Dieses Kapitel beleuchtet, warum das Geständnis als "Königin der Beweise" galt und warum die Inquisitoren angesichts unzureichender Zeugenaussagen auf Zwangsmittel zur Wahrheitsfindung angewiesen waren.

4. Die Vorgehensweise bei der Folterung: Diese Ausführung beschreibt die praktische Anwendung der Folter, das Verfahren der "Territio" sowie die rechtlichen Einschränkungen, um den Tod oder Verstümmelungen des Angeklagten zu vermeiden.

5. Schluss: Der Abschluss fasst zusammen, dass die Folter in den kirchlichen Prozess integriert wurde, um durch erzwungene Geständnisse die Rettung der Seele der Häretiker und die Stärkung des katholischen Glaubens zu erreichen.

Schlüsselwörter

Ad Extirpanda, Inquisition, Papst Innozenz IV., Häresie, Ketzerverfolgung, Folter, Tortura, Geständnis, mittelalterliches Strafrecht, Territio, Seelenrettung, Beweisführung, Lex 25, Kirchengeschichte, Klerus

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Einführung der Folter als offizielles Mittel der Wahrheitsfindung in den kirchlichen Inquisitionsprozess im 13. Jahrhundert.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentrale Themen sind die päpstliche Gesetzgebung durch die Bulle "Ad Extirpanda", die Funktion des Geständnisses im Recht des Mittelalters sowie die ideologische Rechtfertigung von Zwangsmitteln durch die Kirche.

Was ist die primäre Forschungsfrage des Autors?

Die Arbeit untersucht, warum die Folter Eingang in das Inquisitionsverfahren fand und wie sich die praktische Durchführung dieser Maßnahme im Kontext der damaligen Gesetzgebung darstellte.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Es handelt sich um eine historische Quellenanalyse, bei der die Bulle "Ad Extirpanda" in Verbindung mit einschlägiger Forschungsliteratur zur Inquisition und mittelalterlichen Rechtsgeschichte ausgewertet wird.

Was wird im Hauptteil des Buches behandelt?

Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Bestimmungen der Bulle, die Notwendigkeit von Geständnissen zur Verurteilung und die spezifische Praxis sowie die Grenzen der Folteranwendung.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe umfassen Ad Extirpanda, Inquisition, Häresiebekämpfung, Geständnis, Tortur, Seelenrettung und mittelalterliches Strafrecht.

Warum war ein Geständnis im Inquisitionsverfahren so extrem wichtig?

Da es kein modernes Indizienverfahren gab, galt das Geständnis als "Königin der Beweise" (regina probationum), das für ein rechtssicheres Urteil und die vermeintliche Heilung des Häretikers durch Buße unerlässlich war.

War die Folter durch die Kirche als reine Bestrafung gedacht?

Nein, der Autor betont, dass die Folter laut Theorie nicht als Bestrafung, sondern ausschließlich als Mittel zur Ermittlung der Wahrheit und zur anschließenden Seelenrettung des Angeklagten legitimiert wurde.

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Details

Title
"Ad Extirpanda" - Foltern im Namen des Herrn
Subtitle
Zur päpstlichen Erlaubnis der Tortur im Inquisitionsprozess
College
University of Regensburg  (Institut für Geschichte - Abteilung Mittelalterliche Geschichte)
Course
Inquisition im Mittelalter
Grade
1,0
Author
Dominik Wiedemann (Author)
Publication Year
2009
Pages
10
Catalog Number
V154953
ISBN (eBook)
9783640683963
ISBN (Book)
9783640684397
Language
German
Tags
Ad Extirpanda Inquisition Ketzer Kirche Mittelalter Papst Folter Folterbulle Papstbulle 1252 Innozenz IV. Innozenz Tortur Inquisitionsprozess Ketzerverfolgung Katharer Albigenser katholisch Strafrecht foltern Folterung Geständnis Häresie Häretiker Ketzerei Waldenser
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dominik Wiedemann (Author), 2009, "Ad Extirpanda" - Foltern im Namen des Herrn, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/154953
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