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Verbrechen und Strafe im Mittelalter

Title: Verbrechen und Strafe im Mittelalter

Term Paper , 2009 , 31 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Daniel Valente (Author)

German Studies - Older German Literature, Medieval Studies

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Summary Excerpt Details

Das Mittelalter wird häufig als dunkles Zeitalter beschrieben, gekennzeichnet durch ein brutales System von Folter, Qual und drakonischen Urteilen, vollzogen an unmündigen Bürgern. Kann überhaupt von einem Strafrecht gesprochen werden, so scheint es barbarische Strafen vorgesehen zu haben, deren öffentliche Durchführung der Abschreckung dienen sollte. Die Bürger schienen diesen Hinrichtungen und Körperstrafen beizuwohnen, um den verachteten Verbrecher möglichst hart gestraft zu wissen. Der Gewalttopos ist aus heutiger Sicht ein bestimmender Allgemeinplatz bei der Rückschau auf das Mittelalter. Hält er aber einer genaueren Betrachtung in diesem Maße stand? In welchem Verhältnis stehen Verbrechen und Strafen zueinander, in einer Zeit, die ein ausgebildetes Strafsystem heutiger Tage noch nicht kannte?
Diese Arbeit beschäftigt sich mit typischen Verbrechen und deren Bestrafung im Mittelalter vor dem Hintergrund der allmählichen Urbanisierung der Gesellschaft. Im Mittelpunkt werden daher nicht die frühen Formen des Strafrechts (Leges u.a.) stehen, vielmehr wird zu zeigen sein, wie städtisches Leben im Mittelalter mit Verbrechen und Strafe verbunden war. Dabei wird versucht, nicht unbewusst ein ausdifferenziertes modernes Strafrecht als Maßstab für eine Zeit anzulegen, der eine einheitliche Gesetzgebung noch unbekannt war. Ziel der Arbeit ist keine Strafrechtsgeschichte, sondern eine differenziertere bzw. deskriptive Betrachtung von vornehmlich in mittelalterlichen Städten begangenen Straftaten und deren Sanktionierung, vor dem Hintergrund eines sich wandelnden Strafrechts, wobei mentalitätsgeschichtliche Aspekte zu berücksichtigen sein werden.
Die Arbeit behandelt zunächst allgemeine Aspekte zum Zusammenhang von Stadt und Verbrechen. Nachdem diese einleitend thematisiert worden sind, wird in aller Kürze auf die Entwicklung der wichtigsten Rechtsschriften und die Begriffe „Verbrechen“ und „Strafe“ eingegangen. Danach werden die Verbrechen und die damit zusammenhängenden Strafen, unterschieden nach Todes- und Körperstrafen, dargestellt, um am Ende die Einstellungen der Bürger des Mittelalters zu den Verurteilten hinterfragen zu können.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung:

II Hauptteil

II.1 Die Stadt

II.2. Die Entwicklung des Rechtswesens

II.3 Verbrechen und Strafe im Mittelalter

II.3.1 Zu den Begriffen „Verbrechen“ und „Strafe“

II.3.2 Verbrechen

II.3.2.1 Die „vier hohen Fälle“

II.3.3 Das Strafsystem

II.3.3.1 Todesstrafen

II.3.3.2 Körperstrafen

II.3.3.3 Freiheitsstrafen und Folter

II.3.3.4 Der Henker

II.3.4 Die Einstellung der Bürger zum Strafen

III Fazit

IV Literaturverzeichnis

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das Strafwesen in mittelalterlichen Städten und analysiert dabei die Wechselwirkung zwischen der zunehmenden Urbanisierung und der Entwicklung von Verbrechen und deren Sanktionierung. Im Fokus steht dabei die Forschungsfrage, wie städtisches Leben mit Verbrechen und Strafe verbunden war und inwieweit die mittelalterliche Mentalität die Einstellung zu den Verurteilten prägte, ohne dabei moderne strafrechtliche Maßstäbe unreflektiert auf die Vergangenheit zu übertragen.

  • Zusammenhang von mittelalterlicher Urbanisierung und Kriminalität
  • Entwicklung und Wandel des mittelalterlichen Rechtswesens
  • Deskriptive Analyse der gängigen Verbrechen und Bestrafungsmethoden
  • Mentalitätsgeschichtliche Betrachtung der gesellschaftlichen Haltung zu Straftätern
  • Rolle des Scharfrichters als spezialisierte Instanz im städtischen Kontext

Auszug aus dem Buch

II.3.2.1 Die „vier hohen Fälle“

Die „vier hohen Fälle“ standen seit dem hohen Mittelalter für die todeswürdigen Delikte Diebstahl, Raub, Mord und Notzucht. Das mit Abstand häufigste Verbrechen im gesamten Mittelalter war der Diebstahl, wegen seiner Heimlichkeit besonders verachtet und hart bestraft. Der Raub hingegen galt als „ehrliche“ Untat, der mit der „ehrlichen“ Todesstrafe, dem Köpfen, geahndet wurde. Dieser Tatbestand lässt die Heimtücke vermissen und räumt dem Opfer in vielen Fällen zumindest die Möglichkeit der Verteidigung ein. Der heimlich Stehlende hingegen fand meist am „unehrlichen“ Galgen den Tod. Es scheint verwunderlich, dass die Menschen des Mittelalters selbst für schwerwiegende Taten wie Totschlag oder Körperverletzungen, auf die ich an späterer Stelle noch genauer zu sprechen kommen werden, mehr Verständnis aufzubringen schienen, als für den vorsätzlichen Diebstahl. Etymologisch betrachtet bedeutete das Wort „Diebstahl“ ursprünglich noch „gestohlene Sache“, seine Bedeutung verschiebt sich allerdings im 14. Jahrhundert zu „Missetat“, die nicht mehr der Geschädigte selbst, sondern die Gemeinschaft strafen sollte.

Verbreitete Armut scheint der entscheidende Grund zu sein, warum trotz harter Strafen Diebstähle nicht unterbunden werden konnten, es kam vielmehr zu einer Art Professionalisierung. Diebe spezialisierten sich bspw. auf Pferdesiebstahl oder fertigten spezielle Werkzeuge für die Durchführung ihrer Verbrechen an. Türen wurden nicht mehr mit dem Brecheisen, sondern mit speziellen Bohrwerkzeugen geöffnet. Besonders mit der entstehenden Urbanität im späten Mittelalter ergaben sich neue Möglichkeiten. Ein erst dem hohen und späten Mittelalter bekannter Dieb war der sog. „Beutelschneider“. Dieser war darauf spezialisiert, die Geldbeutel, welche seit einer modischen Entwicklung Ende des 13. Jahrhunderts am Gürtel getragen wurden, mit Geschick abzutrennen. Besonders geeignet waren dafür natürlich Menschenansammlungen auf dem Marktplatz, Begräbnisse oder Messen.

Zusammenfassung der Kapitel

I Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den „Gewalttopos“ des Mittelalters und definiert das Ziel der Arbeit, eine deskriptive Untersuchung von Straftaten und Sanktionen unter Berücksichtigung mentalitätsgeschichtlicher Aspekte zu liefern.

II Hauptteil: Der Hauptteil analysiert die städtische Entwicklung, die Evolution des Rechtswesens, die Einteilung von Verbrechen, das Strafsystem inklusive der Rolle des Henkers sowie die spezifische Wahrnehmung und Einstellung der Bürger gegenüber Bestraften.

II.1 Die Stadt: Dieses Kapitel beschreibt die mittelalterliche Stadt als neuen Rechtsraum und beschreibt den Wandel von archaischen Bußverfahren hin zu einer normativen Verrechtlichung innerhalb der Stadtmauern.

II.2. Die Entwicklung des Rechtswesens: Es werden die Leges (leges barbarorum), der Sachsenspiegel und die Constitutio Criminalis Carolina als entscheidende Meilensteine in der Konstitution des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtswesens behandelt.

II.3 Verbrechen und Strafe im Mittelalter: Dieses Kapitel bildet den Kern der Arbeit und befasst sich mit der Etymologie der Begriffe sowie der systematischen Einordnung von Delikten und Strafen.

II.3.1 Zu den Begriffen „Verbrechen“ und „Strafe“: Hier wird der sprachliche Wandel von schadensorientierten Bußbegriffen hin zu modernen, schuldbezogenen Begriffen in der Zeit ab dem 12. Jahrhundert erläutert.

II.3.2 Verbrechen: Es wird die Differenzierung von Delikten behandelt, wobei der Fokus insbesondere auf der Schwere und der gesellschaftlichen Wahrnehmung der Taten liegt.

II.3.2.1 Die „vier hohen Fälle“: Dieser Unterpunkt analysiert die todeswürdigen Delikte Diebstahl, Raub, Mord und Notzucht sowie deren unterschiedliche Bewertung durch die mittelalterliche Gemeinschaft.

II.3.3 Das Strafsystem: Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über die verschiedenen Sanktionsformen, angefangen bei der Todesstrafe bis hin zu Leibes- und Stadtverweisungen.

II.3.3.1 Todesstrafen: Es wird der Abschreckungscharakter der Todesstrafe im Mittelalter diskutiert, wobei spezifische Hinrichtungsarten wie Hängen, Rädern oder Enthaupten im Kontext ihrer Bedeutung für die Obrigkeit analysiert werden.

II.3.3.2 Körperstrafen: Dieser Teil befasst sich mit Verstümmelungen und Züchtigungen sowie dem Stadtverweis, die als wesentliche Sanktionen in einer Zeit vor der Etablierung moderner Freiheitsstrafen dienten.

II.3.3.3 Freiheitsstrafen und Folter: Hier wird die Rolle der Folter im Inquisitionsprozess sowie die Ausnahmecharakteristik von Gefängnisstrafen kritisch hinterfragt.

II.3.3.4 Der Henker: Es wird der soziale Status und die professionelle Funktion des Henkers innerhalb der städtischen Gesellschaft sowie dessen ökonomische Bedeutung beleuchtet.

II.3.4 Die Einstellung der Bürger zum Strafen: Dieses Kapitel arbeitet das Mitleid der Bürger gegenüber Verurteilten und die Rolle der Gnade als wichtigen mentalitätsgeschichtlichen Faktor heraus.

III Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das Mittelalter keineswegs pauschal als „dunkel“ oder rein brutal zu bezeichnen ist, da ein deutliches Bemühen um gerechte Verfahren und christliche Nächstenliebe im alltäglichen Denken erkennbar bleibt.

IV Literaturverzeichnis: Ein Verzeichnis der verwendeten fachwissenschaftlichen Quellen und Monografien zum Strafrecht und zur mittelalterlichen Geschichte.

Schlüsselwörter

Mittelalter, Strafrecht, Stadtfrieden, Kriminalität, Diebstahl, Hinrichtung, Henker, Folter, Rechtsgeschichte, Mentalitätsgeschichte, Sachsenspiegel, Carolina, Stadtverweisung, Sühne, Eigentumsschutz

Häufig gestellte Fragen

Was ist das grundlegende Thema der Arbeit?

Die Arbeit untersucht das Strafwesen im deutschen Mittelalter und analysiert, wie sich Verbrechen und Bestrafung im Kontext der städtischen Entwicklung verändert haben.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Zu den Schwerpunkten gehören die städtische Rechtsordnung, die Klassifizierung von Verbrechen, verschiedene Strafarten (Todes-, Körper- und Verweisungsstrafen) sowie die Einstellung der Bevölkerung gegenüber Straftätern.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist eine deskriptive Darstellung, die das Mittelalter von einem pauschalen „Gewalttopos“ befreit und die tatsächliche Mentalität sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeit differenziert aufzeigt.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit nutzt eine mentalitätsgeschichtliche und rechtshistorische Methodik, indem sie historische Rechtsquellen, Chroniken und Fachliteratur auswertet, um Thesen zu verbrecherischen Handlungen zu belegen oder zu hinterfragen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die Stadt als neuen Rechtsraum, die Entwicklung der wichtigsten Rechtsschriften (Leges, Sachsenspiegel, Carolina), die Definition von Verbrechen, die Funktion des Henkers und die Rolle der Gnade im Strafprozess.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Strafgerichtsbarkeit, Eigentumsschutz, Stadtfrieden, Inquisitionsverfahren und die Unterscheidung zwischen „ehrlichen“ und „unehrlichen“ Strafen.

Warum wurde dem Diebstahl ein so hoher Stellenwert beigemessen?

Der Diebstahl war im Mittelalter das häufigste Delikt. Da der Schutz des Eigentums als zentraler Pfeiler der städtischen Ordnung galt, wurde er – im Verhältnis zur Gewaltanwendung – oft drakonisch bestraft.

Welche Rolle spielte der Henker?

Der Henker war ein notwendiger Spezialist einer arbeitsteiligen Gesellschaft. Er führte nicht nur Hinrichtungen aus, sondern hatte durch medizinisches Wissen und abergläubische Dienste eine vielschichtige, wenn auch gesellschaftlich infame Sonderrolle inne.

War die mittelalterliche Gesellschaft wirklich so „grausam“, wie oft angenommen?

Der Autor argumentiert, dass das Mittelalter zwar harte Strafen kannte, jedoch eine ausgeprägte Kultur des Erbarmens und der Gnade existierte, die den heute verbreiteten „Gewalttopos“ in der Rückschau relativiert.

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Details

Title
Verbrechen und Strafe im Mittelalter
College
University of Wuppertal
Grade
1,3
Author
Daniel Valente (Author)
Publication Year
2009
Pages
31
Catalog Number
V154898
ISBN (eBook)
9783640674527
ISBN (Book)
9783640674718
Language
German
Tags
Verbrechen Strafe Mittelalter
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Daniel Valente (Author), 2009, Verbrechen und Strafe im Mittelalter, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/154898
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