Hier wird der Einheitliche Ansprechpartner, wie er im österr. Recht umgesetzt wurde, vorgestellt und die damit einhergehenden Rechtsprobleme werden beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
1. Die Entstehung der Dienstleistungsrichtlinie im Überblick
1.1. Die Genese bei den Institutionen der EU
1. 2. Die Genese der Umsetzung in Österreich
2. Die Ausgestaltungsvarianten des EAP
2.1. Der EAP als Koordinator
2.2. Der EAP mit Behördenkompetenz
2.3. Der EAP als Verfahrensmanager
2.4. Die Interessensvertretungen als EAP
3. Der EAP im österreichischen Umsetzungsgesetz
3.1. Der EAP in der Regierungsvorlage aus Mai 2008
3.2. Der EAP in der Regierungsvorlage aus Februar 2009
3.3. Der EAP, wie er nun eingerichtet ist
4. Rechtsfragen iZm dem EAP
4.1. Probleme iZm dem Internetauftritt des EAP
4.2. Amtshaftungsansprüche bei Pflichtverletzungen des EAP?
4.3. Rechtschutzmöglichkeit bei Untätigkeit des EAP?
4.4. Manuduktionspflicht des EAP?
5. Conclusio
Zielsetzung und Themenfelder
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle und Ausgestaltung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) als Behördenlotse im Kontext der europäischen Dienstleistungsrichtlinie sowie dessen Implementierung und rechtliche Einbettung im österreichischen Verwaltungsrecht.
- Historische Entwicklung der Dienstleistungsrichtlinie und deren Umsetzung in Österreich.
- Analyse verschiedener theoretischer und praktischer Ausgestaltungsvarianten des EAP.
- Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere zur Amtshaftung und zum Internetauftritt.
- Bewertung des EAP als Instrument zur Verwaltungsmodernisierung und Kundenorientierung.
Auszug aus dem Buch
4.1. Probleme iZm dem Internetauftritt des EAP
Zum Einen soll nicht der Eindruck erweckt werden, es handle sich hier um den Internetauftritt einer Behörde.
Der Bestandteil „gv“ in der Domain des EAP-Internetportals www.eap.gv.at ist nicht als Hinweis dahingehend, dass jetzt die Webseite einer Behörde aufgerufen wird, zu verstehen. Diese Abkürzung besagt bloß, dass eine offizielle, amtliche Webseite aufgerufen wird und gibt dem Dienstleistungserbringer die Sicherheit, auf die Inhalte dieser Seite vertrauen zu dürfen.
Allerdings mag das Impressum auf der Webseite des EAP Tirol verwirrend klingen: Klickt der Internetuser auf „Impressum“ so gelangt er auf das Impressum des Landes Tirol, wo unter „Haftungsausschluss“ angeführt wird, dass die „Webseite des Landes Tirol den „Zugang der Öffentlichkeit zu allgemeinen Informationen über die Arbeit der Tiroler Landesregierung, der Tiroler Landesverwaltung und des Tiroler Landtages ermöglichen“ soll. Das mag den Dienstleistungserbringer zur irrigen Annahme bringen, der EAP sei eine Behörde des Landes Tirol! Ich halte daher die Formulierung eines eigenen Impressums auf dem Webportal des EAP Tirol für sinnvoller.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Die Entstehung der Dienstleistungsrichtlinie im Überblick: Dieses Kapitel skizziert die EU-weite Genese der Richtlinie und beleuchtet die Herausforderungen und den Umsetzungsstand in Österreich.
2. Die Ausgestaltungsvarianten des EAP: Hier werden theoretische Modelle des Ansprechpartners, wie der Koordinator oder die Superbehörde, gegenübergestellt und deren Vor- und Nachteile erörtert.
3. Der EAP im österreichischen Umsetzungsgesetz: Der Abschnitt verfolgt die Entwicklung des österreichischen Gesetzesentwurfs von der Regierungsvorlage 2008 bis zur tatsächlichen Einrichtung des EAP.
4. Rechtsfragen iZm dem EAP: Eine eingehende juristische Untersuchung zu Haftungsfragen bei Fehlern oder Untätigkeit des EAP sowie zu technischen Aspekten des Internetauftritts.
5. Conclusio: Die Autorin zieht ein Fazit zum EAP als Instrument der Verwaltungsmodernisierung und stellt Vergleiche zu historischen Verwaltungsinstitutionen an.
Schlüsselwörter
Einheitlicher Ansprechpartner, EAP, Dienstleistungsrichtlinie, Verwaltungsrecht, Behördenlotse, Amtshaftung, Internetportal, EU-Binnenmarkt, Verwaltungsverfahren, Bürgernähe, Österreich, Dienstleistungsgesetz, E-Government, Rechtsberatung, Informationspflicht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Implementierung des "Einheitlichen Ansprechpartners" (EAP) in das österreichische Recht auf Basis der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Schwerpunkte liegen auf der Ausgestaltung des EAP, den rechtlichen Rahmenbedingungen, Haftungsfragen und der Einordnung in die Verwaltungsmodernisierung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu klären, wie der EAP rechtlich ausgestaltet ist, welche Rolle er einnimmt und ob durch seine Tätigkeit spezifische Haftungsrisiken entstehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin führt eine rechtsdogmatische Analyse der Gesetzesentwürfe und der Richtlinie durch und setzt diese in Bezug zur verwaltungsrechtlichen Praxis.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Es werden verschiedene Organisationsmodelle des EAP diskutiert und spezifische Rechtsfragen, wie die Amtshaftung bei unrichtigen Informationen, detailliert geprüft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind EAP, Dienstleistungsrichtlinie, Amtshaftung, Österreich, Verwaltungsverfahren und Bürgernähe.
Wie steht der EAP zum Unternehmensserviceportal (USP)?
Die Autorin sieht im aktuellen Stand kein Spannungsverhältnis, da das USP als allgemeine E-Government-Anwendung andere Zielgruppen und Funktionen bedient als der fachspezifische EAP.
Warum wird die Bezeichnung "Einheitliche Stelle" kritisiert?
Die Autorin und diverse Stellungnahmen in der Begutachtung bevorzugten den Begriff "EAP" (Einheitlicher Ansprechpartner), um die Funktion als "Poststelle" und nicht als Behörde klarer auszudrücken.
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- Tanja E. Lackner (Author), 2010, Die kommunikative Verwaltung: Der Einheitliche Ansprechpartner als Behördenlotse nach der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/154732