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Brandenburgs schulischer Sonderweg

LER - Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde

Title: Brandenburgs schulischer Sonderweg

Term Paper (Advanced seminar) , 2006 , 25 Pages , Grade: 1

Autor:in: Heike Fournier (Author)

Theology - Religion (For Pre-University Students)

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Summary Excerpt Details

Wie kann die Zukunft des Religionsunterrichts aussehen? Wird es in Zukunft überhaupt noch einen konfessionellen Religionsunterricht geben?

Diesen Fragen müssen wir uns als Religionslehrer und Religionslehrerinnen immer wieder stellen. Momentan sogar verstärkt da zur Zeit die Diskussion über das in Brandenburg neu etablierte Schulfach „L-E-R“ – „Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde“ den Kritikern neuen Zündstoff liefert.

Gerade in den neuen Bundesländern ergibt sich durch die jahrelange DDR-Diktatur eine problematische Situation bezüglich des Religionsunterrichts. Das SED-Regime versuchte in seiner jahrzehntelangen Herrschaftszeit, systematisch den Glauben in der Bevölkerung zu verdrängen und durch staatseigene Inszenierungen (Jugendweihe etc.) zu ersetzen. Der Lebensraum Schule sollte keinesfalls mit einer möglicherweise regimekritischen Instanz beladen werden. So gab es auch keinen Religionsunterricht an den Schulen der DDR.

Sich in dieser Zeit zu seinem Glauben öffentlich zu bekennen, bedeutete für die Menschen in der DDR stark negative Konsequenzen. Es ist nur verständlich, dass die Bevölkerungsmehrheit diesen steinigen Weg nicht ging.

Als Ergebnis erkannte man nach der „Wende“ 1989, dass der prozentuale Anteil konfessionell gebundener Christen in diesem Teil Deutschlands verschwindend gering war. Die größte Anzahl der Bürger in den neuen Ländern bezeichnet sich auch heute noch als konfessionslos.

Mit der Übernahme des Grundgesetzes verpflichteten sich diese Länder allerdings auch, den Artikel 7, Absatz 3 zu verwirklichen. Dieser Artikel, in dem der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an staatlichen Schulen garantiert ist, hat gerade in Brandenburg zu heftigen Diskussionen und Kontroversen geführt. Das Land Brandenburg wollte einen Sonderweg einschlagen und hat dies letztendlich, wenn auch mit Einschränkungen, durchgesetzt.
Ich möchte, in meinem Teil der vorliegenden Arbeit, einen kurzen Einblick in die Entstehung und Problemfelder dieses neuen Schulfaches geben.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Hauptteil

2.1 Das Zusammenwirken von Kirche und Staat

2.2 Die rechtliche Gewährleistung des Religionsunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland

2.3 Die Bremer Klausel

2.4 Das Reichskonkordat vom 20. Juli. 1933

2.5 Die Situation in den neuen Bundesländern

2.6 Die Entstehung eines neuen Schulfaches - Brandenburgs Sonderweg

2.6.1 Die Situation in Brandenburg

2.6.2 Was ist LER ?

2.6.3 Die Chronologie der Entstehung von LER

3 Schluss

3.1 Beurteilung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Einführung und die rechtlichen sowie gesellschaftlichen Kontroversen um das in Brandenburg etablierte Schulfach „Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde“ (LER). Dabei steht die Frage im Zentrum, wie das Land Brandenburg trotz der im Grundgesetz verankerten Garantie des konfessionellen Religionsunterrichts einen eigenen bildungspolitischen Sonderweg einschlagen konnte und welche Konfliktlinien zwischen staatlichem Bildungsauftrag und kirchlichen Ansprüchen dabei entstanden sind.

  • Historische und rechtliche Grundlagen des Staatskirchenrechts
  • Die Sonderrolle Brandenburgs im Kontext der deutschen Wiedervereinigung
  • Struktur, Ziele und Konzeption des Schulfaches LER
  • Die kritische Auseinandersetzung mit der Qualifikation der Lehrkräfte und didaktischen Ansätzen
  • Der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf die endgültige Ausgestaltung des Faches

Auszug aus dem Buch

Was ist das Besondere an LER ?

1. Alle Schülerinnen und Schüler befassen sich gemeinsam in einem Unterrichtsfach mit Fragen der Lebensgestaltung, mit ethischen Kategorien, Normen und Vorstellungen und erhalten Einblick in religionskundliche Inhalte. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie überhaupt, und wenn ja, welcher Konfession die Schülerinnen und Schüler angehören, oder welcher Weltanschauung sie nahe stehen.

2. Der Unterricht in Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde ist weltanschaulich neutral. D.h., LER vermittelt nicht ein bestimmtes religiöses Bekenntnis, sondern Kenntnisse verschiedener Lebensanschauungen, Überzeugungen, Werthaltungen und Religionen. LER ist insofern zwar bekenntnisneutral, nicht aber wertneutral.

3. LER ist ein Fach mit einem eigenen, unverwechselbaren Profil und kein Ersatz für Religionsunterricht. Die Evangelische Kirche bietet - mit staatlicher Unterstützung - eigenverantwortlich in den Räumen der Schule, die Katholische Kirche in ihren eigenen Räumen, Religionsunterricht an. Die Teilnahme am Religionsunterricht ist freiwillig.

4. Alle Schülerinnen und Schüler, die im LER- Unterricht sind, können auch am Religionsunterricht teilnehmen, denn das schließt sich gegenseitig nicht aus. Die Schulen sorgen dafür, dass dies möglich ist. Niemand muss sich also zwischen den beiden entscheiden.

5. Schülerinnen und Schüler, die nur den bekenntnisorientierten Religionsunterricht wünschen, können sich auf Antrag von LER befreien lassen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Herausforderungen des Religionsunterrichts in den neuen Bundesländern und führt in die Diskussion um das brandenburgische Schulfach LER ein.

2 Hauptteil: Der Hauptteil analysiert das Staatskirchenrecht, die historische Entwicklung der Schulhoheit sowie die spezifische Entstehung und Implementierung des Schulfaches LER in Brandenburg.

3 Schluss: Im Schlusskapitel wird die rechtliche und gesellschaftliche Kontroverse bewertet und die Frage aufgeworfen, ob LER eine tragfähige Alternative zum klassischen Religionsunterricht darstellt.

Schlüsselwörter

Brandenburg, LER, Lebensgestaltung Ethik Religionskunde, Religionsunterricht, Staatskirchenrecht, Grundgesetz, Konfessionslosigkeit, Schulgesetz, Modellversuch, Verfassungsgericht, Bildungsauftrag, Weltanschauung, Konkordat, Ethikunterricht, DDR-Vergangenheit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Einführung und die rechtliche Einordnung des brandenburgischen Schulfaches „Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde“ (LER) vor dem Hintergrund des Staatskirchenrechts.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Zu den zentralen Themen gehören die rechtliche Gewährleistung des Religionsunterrichts in Deutschland, die Situation in den neuen Bundesländern nach 1989 und die spezifische Genese des Faches LER in Brandenburg.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, den „Sonderweg“ Brandenburgs in der Bildungspolitik verständlich zu machen und zu hinterfragen, wie sich staatliche Neutralität und konfessionelle Ansprüche in diesem Modell begegnen.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewandt?

Die Arbeit basiert auf einer Analyse historischer Dokumente, verfassungsrechtlicher Grundlagen, wissenschaftlicher Begleitgutachten zum Modellversuch sowie der Auswertung von Gesetzesblättern und Stellungnahmen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der rechtlichen Rolle der Kirchen, der Entwicklung des Staatskirchenrechts, der besonderen Situation in Brandenburg sowie einer detaillierten Chronologie des Modellversuchs LER.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe umfassen LER, Brandenburg, Religionsunterricht, Staatskirchenrecht, Grundgesetz, Säkularisierung und Bildungsreform.

Wie unterscheidet sich LER vom klassischen Religionsunterricht?

LER ist als bekenntnisneutrales, schulisches Pflichtfach konzipiert, das Einblicke in verschiedene Religionen und ethische Werte gibt, während der konfessionelle Religionsunterricht bekenntnisgebunden ist.

Welche Rolle spielte das Bundesverfassungsgericht für das Fach LER?

Das Bundesverfassungsgericht ermöglichte durch einen Kompromissvorschlag im Jahr 2001, dass Religionsunterricht neben LER als gleichberechtigtes Fach existieren kann und beendete damit einen jahrelangen juristischen Streit.

Warum wurde LER gerade in Brandenburg eingeführt?

Aufgrund des hohen Anteils konfessionsloser Bürger nach der DDR-Zeit und der Berufung auf die „Bremer Klausel“ sah sich Brandenburg in der Lage, einen eigenen Weg abseits des standardmäßigen konfessionellen Religionsunterrichts zu gehen.

Wie kritisch bewertet die Autorin den aktuellen Stand von LER?

Die Autorin sieht erhebliche Probleme bei der Umsetzung, insbesondere durch den Mangel an ausgebildeten Lehrkräften und fehlende didaktische Standards, und zweifelt am Status von LER als vollwertige Alternative.

Excerpt out of 25 pages  - scroll top

Details

Title
Brandenburgs schulischer Sonderweg
Subtitle
LER - Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde
College
University of Koblenz-Landau  (theologisches Institut)
Course
Jeder nach seiner Fasson? Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen
Grade
1
Author
Heike Fournier (Author)
Publication Year
2006
Pages
25
Catalog Number
V154412
ISBN (Book)
9783640672103
ISBN (eBook)
9783640672288
Language
German
Tags
Brandenburgs Sonderweg Lebensgestaltung Ethik Religionskunde
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Heike Fournier (Author), 2006, Brandenburgs schulischer Sonderweg, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/154412
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