Chimären, Mischwesen aus verschiedenen Spezies, haben ihren Ursprung in mythologischen und historischen Darstellungen, die bis in die Steinzeit zurückreichen. Während sie in der ägyptischen und griechischen Mythologie besonders populär wurden, sind sie heute Gegenstand moderner Wissenschaft und ethischer Diskussionen. Insbesondere die Forschung an Mensch-Tier-Chimären wirft zentrale Fragen hinsichtlich ihrer moralischen Vertretbarkeit auf.
Diese Arbeit analysiert die ethischen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Dimensionen der Erforschung menschlicher Chimären. Zunächst wird der historische und mythologische Hintergrund beleuchtet, bevor auf die gegenwärtige rechtliche und ethische Debatte eingegangen wird. Es wird erörtert, wie sich die Forschung an Mensch-Tier-Chimären von tierischen Chimären unterscheidet und welche spezifischen Herausforderungen sich daraus ergeben. Die Arbeit wägt die potenziellen Vorteile, wie Fortschritte in der Medizin und Organtransplantation, gegen die Risiken und moralischen Bedenken ab.
Im Ergebnis zeigt sich, dass eine differenzierte Betrachtung notwendig ist, um eine ausgewogene Beurteilung der Forschung an menschlichen Chimären zu ermöglichen. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen und die Notwendigkeit einer internationalen Regulierung dieses sensiblen Forschungsfeldes.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2 Was sind Chimäre?
3. Forschung
3.1 Tier-Tier-Hybride
3.2 Tier-Tier-Chimäre
3.3 Tier-Mensch-Chimäre
5 Rechtslage
5.1.Verfassungsrechtlicher Rahmen
5.2 Tierschutz
5.2.1 Forschungsfreiheit
5.3 Embryonenschutz
6 Diskussion und Ausblick
6.1 Ungleichgewicht zwischen Mensch und Tier
6.1.1 Was wäre, wenn... (ein Gedankenexperiment)
6.2 Für die Forschung
6.2.1 Mensch 2.0 - Homo Perfectus (ein Gedankenexperiment)
6.3 Ethische Probleme
6.3.1 Gegen die Menschenwürde
6.3.2 Gegen die Tiere
6.3.3 Gegen die Natur
6.4 Möglichkeiten der Besserung
6.4.1 Gesetzesanpassung
6.4.2 Gerechtigkeit für Tiere
6.4.3 Eine artifizielle Lösung
7. Fazit
8. Literaturverzeichnis
9. Webverweise
1. Einleitung
Die Vorstellung von Chimären existiert schon seit Jahrhunderten, nachweislich seit der Steinzeit auf der Welt. Höhlenmalereien zeigten eindeutige tierköpfige Mischwesen oder hundeköpfige Menschen auf Steinen (vgl. Schmidt, 2006, S. 210ff). Ihre größte Popularität erzielten Chimären aber vor allem durch die ägyptische und griechische Mythologie. Heutzutage sind mythische Chimären vielen Menschen bekannt und auch die Forschung sieht ihren Vorteil darin. Während vielerorts die reale genetische Entwicklung von Mischwesen untersagt ist, so kommt es in manchen Ländern doch immer wieder zu bahnbrechenden Erkenntnissen und Forschungsfortschritten bezüglich ihrer Entwicklung und Aufrechterhaltung. Gerade die Forschung an Mensch-Tier-Mischwesen ist ein durchaus interessanter Schritt in der Forschung, welcher zwar gute Erkenntnisse und Möglichkeiten für die Zukunft liefert, jedoch auch auf viel moralische Kritik stößt. In der folgenden Arbeit soll abgewogen werden, inwieweit eine Erforschung menschlicher Chimäre moralisch vertretbar ist, wie dieses sich von dem jeweiligen rein tierlichen Versuchen unterscheidet und welche Vor- und Nachteile diese Erforschung für uns bürgt.
2. Was sind Chimäre?
Aus heutiger Forschungssicht versteht man unter einer Chimäre einen „Organismus, der Gewebe verschiedener genetischer Herkunft und damit unterschiedlicher Zusammensetzung enthält. Auf zellulärer Ebene sind hier die Erbinformationen jedoch nicht vermischt. Beispiele: Eine Mensch-Mensch-Chimäre entsteht bei der Organtransplantation, auch bei einer Bluttransfusion; eine Mensch-Tier-Chimäre beim Herzklappenersatz durch Gewebe tierischer Herkunft („Schweineklappen“). “ [1] Diese Definition unterscheidet sich maßgeblich von der allgemeinen Sichtweise aus der Mythologie, bei welcher es sich vor allem um ein Wesen oder Ungeheuer aus Sagen handelt, welches optisch aus verschiedenen Tieren (oder Menschen) zusammengesetzt wurde. (vgl. Bane, 2016).
3. Forschung
Direkte körperliche Mischwesen aus der Mythologie, mit dem Oberkörper eines Menschen und dem Unterteil eines Tieres, wie es bei Sirenen oder Harpyien zu bestaunen ist, werden wahrscheinlich Wunschdenken bleiben, dennoch hat die Forschung es des Häufigeren geschafft erfolgreich, lebensfähige Mischwesen aus Tieren zu generieren. Auch der Einsatz beim Menschen zur gesundheitlichen Aufrechterhaltung durch Implantate konnte mehrfach erfolgreich nachgewiesen werden.
3.1 Tier-Tier-Hybride
Bereits „seit den 1970er Jahre experimentieren Wissenschaftler in Laboren weltweit damit, Chimären zu erzeugen.“ [2] Die Forschung hat erfolgreich gezeigt, dass eine Kreuzung zweier Gattungen, deren Erbgut nahe beieinander liegt, durchaus möglich ist. Hierzu werden Stammzellen einer Art in eine andersartige Eizelle währen des embryonalen Stadiums injiziert [2][3] oder eine direkte Befruchtung beider Arten forciert. Daraus ergaben sich beispielsweise Kreuzungen aus Löwen und Tiger, ein sogenannter Liger. Menschlich forcierte Hybrid-Tiere zeigen aber meist geringe bis gar keine Fruchtbarkeit und sind nur selten lange selbstständig lebensfähig. (vgl. Kure, 2009, S. 35f). Die Entwicklung dieser tierischer Hybride dient aber meist der alleinigen Forschung ohne Selbstzweck. Zudem existieren nur wenige geglückte Versuche, da sich beispielsweise Tiger und Löwe unter natürlichen Bedingungen nie auf der Welt begegnen würden. Dies lässt darauf schließen, dass eine Verbindung zwischen Menschen und Tier die Forschung auf jeden Fall stets vor eine Herausforderung stellt. Dennoch gab es ab 1984 immer wieder technische Fortschritte in der Chimären-Forschung.
3.2 Tier-Tier-Chimäre
Während durch Züchtung erzeugte Hybride wie Liger in jeder Zelle Genanteile beider Elternarten tragen, verschmilzt bei einer Chimäre das Erbgut nicht. Stattdessen entwickeln sich beide Zellarten zwar in einem Körper, aber genetisch getrennt voneinander weiter und differenzieren sich zu den verschiedenen Geweben aus. [4] Im Jahr 1984 gelang es dem Forschungsteam um Carole B. Fehilly an dem Institute of Animal Physiology in Cambridge erstmals das so genannte „Geep“, ein Tier, in dem sich die Gewebe und Organe beider Ursprungstierarten (Ziege und Schaf) auch äußerlich sichtbar abwechselten, zu erzeugen. [5] Dies sollte aber erst den Anfang der aktiven Chimären-Entwicklung zeigen und bald schon wurde die Forschung 1998 auch mittels menschlicher Embryonen und Stammzellen weitergeführt.
3.3 Tier-Mensch-Chimäre
Der erste Durchbruch in der Mensch-Tier-Chimären Forschung gelang Prof. Esmail Zanjani von der University of Nevada, welcher nach sieben Jahren Forschung im März 2007 die erste Mensch-Schaf-Chimäre mit 85 Prozent Schafszellen und 15 Prozent Menschenzellen, geschaffen hatte. [6] Darauf folgten viele weitere Experimente mit injizierten Menschenzellen. So ergaben sich Mäuse mit menschlichen Nieren, Schweine mit Menschenorganen oder sogar Affen mit ins Gehirn injizierten menschlichen Stammzellen. [7] 2005 konnten Wissenschaftler nachweisen, dass Mäuse mit Menschenzellen im Gehirn tatsächlich lernfähiger waren als ihre normalen Artgenossen. [8]
Dabei dient die Einpflanzung menschlicher Stammzellen in tierische Organismen nicht ihrem Selbstzweck, sondern primär dem Erhalt der menschlichen Spezies mittels zuverlässiger Organzüchtung und Implantate. Organspenden sind vielerorts Mangelware und es wäre revolutionär, funktionierende Organe und Implantate einfach einem Tier entnehmen zu können. [9] Schließlich lieferte ein Mensch-Schwein-Hybrid 2017 einen ultimativen Durchbruch für eben diese Organzüchtung. Auch wenn der Hintergrund zukunftstauglich ist, so stoß diese Forschung auf viel Kritik, zudem das Erschaffen von Mischwesen weitestgehend auf der Welt als illegales Handeln stark abgestraft wird. Die Meinungen unter Ethikexperten gingen weit auseinander [10][11], dennoch hielt dies die Chimären-Forschung nicht auf, sodass ein neues Gesetz in Japan Forschern erlaubte, Mischwesen aus Mensch- und Tierzellen zu erschaffen und sie auf die Welt zu bringen. Dies sollte unter dem Gesichtspunkt der Produktion von Ersatzorganen für kranke Menschen geschehen. [12] Unter dieser Prämisse gelang es dem Forschungsteam um Tao Tan erfolgreich eine Mensch-Affen-Chimäre zu entwickeln, [13] was weltweit hohe Wellen geschlagen hat. Etliche Zeitungs- und Nachrichtendienste berichteten über den großen Forschungsdurchbruch. Doch auch hier zeigten sich die Emotionen sehr durchmischt: Während es sich als bahnbrechender Fortschritt für den menschliche Fortbestand zeigt, wird es von vielen Seiten ethisch und moralisch hinterfragt. Die Grenzen sind trotz etlicher Richtlinien und Gesetze nicht gänzlich eindeutig.
5. Rechtslage
Konkret wird sich mit der in Deutschland vorherrschenden Rechtsgrundlage zur Forschung an Embryonen und Chimären beschäftigt. Dabei wird einerseits der Schutz des ungeborenen Lebens und Embryonen, andererseits auch der Tierschutz genauer betrachtet, um etwaige Unterschiede zwischen Menschen und Tier zu abstrahieren.
5.1. Verfassungsrechtlicher Rahmen
Das Grundgesetz liefert keine konkreten Vorschriften bezüglich Mischwesen, dennoch lassen sich Gesetze zum Schutze von Menschen und Tieren an sich finden.
In verfassungsrechtlicher Hinsicht wird der Embryo durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2, Satz 1 des Grundgesetzes geschützt. Der erste Artikel dient zum persönlichen Schutze der menschlichen Würde, während der zweite das menschlichen „Leben“ an sich schützen soll. Das Grundgesetz sorgt für eine menschliche Unversehrtheit gegenüber dem Staat, welcher zugleich verpflichtet ist, alles menschliche Leben zu schützen. [14] Die Schutzpflicht beginnt stets mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter, wodurch jegliche Form eines menschlichen Embryos vor unmittelbaren Eingriffen geschützt wird. Tier werden bei der Erhaltung von Grundrechten jedoch gänzlich außen vorgelassen. Ob ein etwaiges Mischwesen unter diesen rechtlichen Rahmen fällt, ist ebenfalls nicht eindeutig zu entscheidbar. Dabei ist die Unterscheidung zwischen Menschen und demnach dem Grundgesetz und Tier und einhergehenden Tierschutzgesetz nur sehr schwierig korrekt einzuschätzen. Je nachdem aus welcher Perspektive man es betrachtet, erhält ein Tier-Mensch-Mischwesen unterschiedliche Rechte, was die Forschung mit eben diesen Wesen maßgeblich beeinflusst.
5.2 Tierschutz
Nach Art. 20a des Grundgesetzes „schützt [der Staat] [...] die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ [15] Der Tierschutz ist also auch neben dem Tierschutzgesetz in der Verfassung verankert. „Die staatliche Schutzpflicht bezieht sich vor allem auf höher entwickelte Tiere, deren Leidens- und Empfindungsfähigkeit einen sittlich verantwortlichen Umgang mit ihnen erfordert.“ [16] Dabei richtet sich der tierliche Schutz nach der Ähnlichkeit zum Menschen. [16]
Das deutsche Tierschutzgesetz (TierSchG) manifestiert in Abschnitt 4 Paragraf 6 Abschnitt 4, dass „das Verbot [zur Entnahme von Organen als nicht verboten gilt], wenn das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben erforderlich ist, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, Kulturen anzulegen oder isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen“ [17] Dies hat zur Folge, dass man theoretisch an Tieren problemlos forschen darf und sie ebenfalls nicht davor geschützt sind, als „Organersatzlager“ für Menschen zu dienen.
Unter Paragraf 7 werden Bestimmungen zu Tierversuchen verankert. Darin werden eindeutig Tierversuche erlaubt, welche zur „Forschung im Hinblick auf die Erhaltung der Arten“ (§7a, 6) unerlässlich sind, sowie der „Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden bei Menschen oder Tieren“ (§7a, 1a) dienen. Demnach können auch weiterhin Versuche, ergo Befruchtungen und Stammzelleninjektionen zur Mischwesen-Erzeugung durchgeführt werden, sofern sie für den Menschen relevant für ihn selbst sind, zum Erhalt der eigenen Spezies. Es ist nicht zu übersehen, dass diese Formulierungen sehr im Auge des Betrachters stehen, ab wann ein Tiereingriff als Notwendigkeit gilt, um das menschliche Wohlergehen zu schützen. Die einzige Tatsache, welche Tiere hierbei tatsächlich schützt ist ihr Schmerz- und Leidensempfinden [17], wobei dieses bei vielen Arten nur mangelhaft erforscht ist.
5.2.1 Forschungsfreiheit
Ebenfalls zu Lasten der Tiere wird im Grundgesetz eine allgemeine Forschungsfreiheit in Art. 5 Abs. 3 bestimmt [18], welche eine Einschränkung von relevanten Forschungen untersagt, es sei denn, diese wird durch eine andere Gesetzmäßigkeit (wie dem TierSchG beim Tier oder dem GG beim Menschen) aufgehoben. Durch eine nicht einheitlich bestimmte Definition eines Embryos, ist ebenfalls unklar, bis zu welchem Punkt an einem (menschlichen) Embryo geforscht und injiziert werden darf. [16]
5.3 Embryonenschutz
Zum Schutze zumindest menschlicher Embryonen liefert das Embryonenschutzgesetz (ESchG) Klarheit und verbietet unter Paragraf 2 Abs. 1 in vitro Forschungen mit diesen [19]. Weiter besagt lautet es in Paragraf 7 des ESchG:
„(1) Wer es unternimmt,
1. Embryonen mit unterschiedlichen Erbinformationen unter Verwendung mindestens eines menschlichen Embryos zu einem Zellverband zu vereinigen,
2. mit einem menschlichen Embryo eine Zelle zu verbinden, die eine andere Erbinformation als die Zellen des Embryos enthält und sich mit diesem weiter zu differenzieren vermag, oder
3. durch Befruchtung einer menschlichen Eizelle mit dem Samen eines Tieres oder durch Befruchtung einer tierischen Eizelle mit dem Samen eines Menschen einen differenzierungsfähigen Embryo zu erzeugen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt,
1. einen durch eine Handlung nach Absatz 1 entstandenen Embryo auf a) eine Frau oder
b) ein Tier
zu übertragen oder
2. einen menschlichen Embryo auf ein Tier zu übertragen.“ [20]
Damit wird eindeutig festgelegt, dass sobald ein Mensch bei einer Embryonenverschmelzung beteiligt ist, diese unter Strafe gestellt wird. Dies beinhaltet sowohl eine forcierte Mensch-Mensch- oder Mensch-Tier-Kreuzung (§7, 1.1), als auch eine menschliche Embryoverbindung mit einem Andersartigem mit anderem Erbgut (§7, 1.2). „§ 7 Abs. 1 Nr. 3 ESchG stellt die Bildung von Interspezies-Hybriden, also von Lebewesen, die mit Keimzellen von Mensch und Tier erzeugt wurden, unter Strafe.“ [16] Dies schließt jedoch nur Erzeugungen mittels Befruchtung einer Eizelle mithilfe von Samen ein, was die Möglichkeit der Zellkerntransplantation offenlässt. Ebenfalls nicht mit eingeschlossen wird dabei eine Vorkernbildung von menschlichen und tierischen Kreuzungen, sowie eine Einpflanzung von menschlichen DNA-Sequenzen in Tiere für Ersatzorganbildungen für den Menschen. [16]
In Absatz 2 wird ebenfalls untersagt, dass durch die Art und Weise der in Absatz 1 vorgestellten Möglichkeiten der Embryonenbildung entstandene Embryonen weder auf eine Frau noch auf ein Tier übertragen werden dürfen. Weiter darf auch kein menschlicher Embryo auf ein Tier übertragen werden (§7, 2.2)
Nach deutschem Gesetz zeigt sich also eine Mischwesen-Bildung aus Mensch und Tier als unmöglich, wobei dies stets mit der Würde des Menschen oder dem Verbot von Humanexperimenten einhergeht. Ein embryonaler Schutz ohne menschliche Beteiligung existiert bis dato nicht.
6. Diskussion und Ausblick
Es tut sich ein offensichtlicher Zwiespalt zwischen Forschung und Würde beim Thema Tier-Mensch-Mischwesen auf. Vor allem ungerecht erscheint die starke gesetzliche Differenzierung zwischen Menschen und Tieren. Allgemein sind Mischwesen gesetzlich nicht einheitlich manifestiert und finden keine genaue Zugehörigkeit, wodurch die gesamte Gesetzeslage um sie nur sehr schwammig formuliert ist.
6.1 Ungleichgewicht zwischen Mensch und Tier
Jahrhundertelang schon macht sich der Mensch das Tier Untertan und wurde seit je her genutzt und verzehrt. Die Würde, die dem Menschen im Grundgesetz zugesagt wird, erlangt ein Tier nicht. Während eine Kreuzung zweier Tiere völlig normal erscheint und viele erfolgreiche Forschungsversuche aufweist (siehe Liger oder Geep), wird in den meisten Ländern alles darangelegt, den Menschen so unversehrt wie möglich lassen. Aus heutiger Perspektive erscheint es sinnvoller ein Tier als Organlager zu nutzen, als auf andere Menschen zu setzen. Aber was gibt dem Menschen eigentlich das Vorrecht so über Tiere werten zu dürfen?
Den einzigen aktiven Schutz, welchen die Tiere erhalten, ist ihre Leidensfähigkeit. Das Tierschutzgesetz verbietet ausdrücklich Untersuchungen an Tieren, welche vermeidbar oder mit einem zu hohen Kosten-Nutzen-Faktor belegt sind. Dort wird klar dargelegt, dass das Leiden und die Schmerzen eines Tieres auf ein Minimum zu reduzieren sind. Wie jedoch bereits erwähnt, sind die meisten Spezies nur sehr bedingt erforscht und es ist schier unmöglich, genaustens zu urteilen, bis zu welchem Punkt es zu schmerzvoll wäre. Zwar wird untersagt, dass Eingriffe, welche auch für den Menschen unzumutbar sind, auch für das Tier nur bedingt einsetzbar sind, dennoch steht das Tier dem Menschen gesetzlich deutlich nach.
Weiter erscheint es für die Forschung keinerlei Problem zu sein, einem Tier Organe und Gewebe zu entnehmen oder zu modifizieren, sofern diese dem Menschen (wohlbemerkt nicht dem Tier selbst) etwas nutzen. Rein gesetzlich wird also angenommen, dass es gänzlich rechtens sei, ein Tier für die eigenen Zwecke zu missbrauchen.
Tiere waren schon immer Nutzwesen aus Sicht des Menschen und werden es wahrscheinlich auch immer sein, dennoch soll dem Grundgesetz nach zu urteilen, das Tier „im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung“ (GG Art. 20a) geschützt werden. Das wirft die Frage auf, wo dieser Schutz anfängt und wo er endet.
Neben dem Tierschutzgesetz existiert keine Rechtslage, welche den tierischen Schutz gemäß der verfassungsmäßigen Ordnung unterstützt. Daraus geht zwar hervor, dass man nicht willkürlich alles mit Tieren machen darf, ohne dafür unter Strafe gestellt zu werden, jedoch lässt es zu viele Dinge offen. Vor allem wenn das menschliche Wohl im Vordergrund steht, scheint es, als gäbe es kaum Grenzen, welche das Tier überhaupt vor einem Eingriff schützen könnten. (TierSchG §7) Gesetze sind menschengemacht, von daher ist es nicht wunderlich, dass sie vor allem zum Gute des Menschen formuliert sind.
Das größte Problem zeigt sich vor allem darin, dass Tiere keinerlei Mitspracherecht haben. Während bei einer menschlichen Organtransplantation der Spender eine Aufklärung erhält, seine Einwilligung geben muss und in den meisten Fällen eine Vor- und Nachbehandlung genießen darf, muss sich das Tier damit zurecht geben, dass es nun genutzt wird.
6.1.1 Was wäre, wenn... (ein Gedankenexperiment)
Man nehme an, anstelle eines Tieres würde an einem Menschen eine exakt gleiche Attitüde an den Tag gelegt; ergo keine freie Äußerung, willkürliches Handeln, kein Einverständnis und eben alles, was zum Wohle des Menschen bei einem Tier schlicht übersehen wird.
Es ist davon auszugehen, dass viele Menschen darauf mit Empörung stoßen würden. Dies sei ein menschunwürdiges Handeln und würde gegen unsere manifestierten Prinzipien gehen. Vielleicht würde es sogar als Ausbeutung gekennzeichnet werden. In jedem Fall kann man vermuten, dass der Respons eher kritisch ausfallen würde. Dabei ist es, sobald es sich „nur“ um ein Tier handelt, wieder gerechtfertigt.
Der Mensch nimmt sich also eine solch absolute Macht gegenüber dem Tier, dass er meint, straflos über es werten und handeln zu dürfen. Wenn aber eben dieses Handeln auf den Menschen übertragen werden würde, wäre es sehr wahrscheinlich unvertretbar.
Auf Basis unterschiedlichster hierarchischer und ethischer Pyramiden steht der Mensch grundsätzlich über dem Tier (über einigen auch mehr als über anderen), was evolutionsbiologisch auch durchaus sinnvoll ist, da der Mensch sich als kognitiv fortgeschrittenes Wesen durchsetzen konnte. Dennoch bleibt die ethische Frage offen, in welchem Umfang man in das tierliche Leben eingreifen kann, ohne dass es eine gewisse Tierwürde überschreitet, trotz dass sie hierarchisch unter dem Menschen stehen.
6.2 Für die Forschung
Die Chimären-Forschung hat vor allem in den letzten zwei Jahrzehnten große Fortschritte erzielen können. Wenn es Forschern ermöglicht wird, legal an Mischwesen experimentieren zu dürfen, so hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass dort ungeahnte Möglichkeiten für die Zukunft warten. Der Hauptfokus liegt hierbei in der Organ- und Transplantationsforschung. Ziel dabei ist es, Mensch-Tier-Mischorgane so weit zu entwickeln, dass sie als Spenderorgane für kranke Menschen in Frage kommen. Dies ist angesichts der geringen Spenderanzahl bei Menschen eine zukunftstaugliche Möglichkeit, kranken Menschen ein längeres Leben ermöglichen zu können. Zudem öffnet dies die Möglichkeit, lebensnotwendige Körperbestandteile, welche einem menschlichen Spender nicht entnommen werden könnten, einem Tier zu entnehmen, damit ein sonst sterbender Mensch überleben kann. Aus menschlicher Sicht ist das im Sinne der Arterhaltung eine unglaubliche Möglichkeit.
Das, was einst nur zwischen verschiedenen Tierarten, welche sich genetisch nahestehen, versucht wurde, kann nun auch auf den Menschen übertragen werden. Während Ende des 20. und Anfang dieses Jahrhunderts verschiedenste Tierarten, wie Tiger und Löwe (Liger), Schaf und Ziege (Geep) oder Mäuse und Ratten gekreuzt wurden, um neue Möglichkeiten zu erschaffen, aber auch die Forschung generell voranzubringen, gibt es neuerdings Entdeckungen über erfolgreich entwickelte Embryonen aus Mensch und Schwein und Mensch und Schimpanse, welche mitunter die dem Menschen genetisch am nahestehendsten Arten sind. Dies bot dem Menschen erstmalig die Möglichkeit, von tierischen Bestandteilen zu profitieren, anderes als sie bloß zu verzehren. Aus menschlicher Sicht ist dieser Durchbruch ein effizientes Zukunftsmodell für die eigene Arterhaltung. Dies jedoch leider zu Lasten der Tierwelt.
6.2.1 Mensch 2.0 - Homo Perfectus (ein Gedankenexperiment)
Wenn bereits jetzt erfolgreich gekreuzte Embryonen erzeugt werden können, ist die Idee von modifizierten „Supermenschen“ gar nicht mehr so weit entfernt. Es konnten schließlich Mensch-Maus-Mischwesen gezüchtet werden, welche eine signifikant höhere Lernfähigkeit aufwiesen als reguläre Mäuse. Es ist also nicht abwegig zu vermuten, dass sich auch der Mensch selbst modifizieren lässt. Natürlich ist das ein weit in der Zukunft liegendes Denken, dennoch keine Unmöglichkeit.
Man nehme an, es ließen sich beispielsweise ungeahnte Kräfte im menschlichen Körper aktivieren, indem Stammzellen eines wesentlichen stärkeren Lebewesens injiziert werden würde. Allein die Tatsache, das dies theoretisch in der Zukunft möglich sein könnte, hebt das Menschendasein auf eine weitaus höhere Ebene und würde eine weitere Forschung in dem Gebiet stark befürworten. An der Handhabung von Tieren in diesen Belangen unterscheidet sich nahezu gar nichts von der bloßen „Ersatzlagerbildung“, wie sie heutzutage verübt wird.
Allerdings wirft dieses Gedankenexperiment auch weitere ethische Fragen auf, ob der Eingriff in die Natur wirklich noch vernünftig sei. Schließich zeigt dies Ansätze des „Wir spielen Gott“, was vielerorts stark kritisiert wird.
6.3 Ethische Probleme
Gerade der Aspekt des „Gott Spielens“ und auch der direkte Eingriff in das Wesen des Menschen wird sehr häufig im Rahmen der Mischwesen-Forschung kritisiert.
6.3.1 Gegen die Menschenwürde
Der allererste Artikel des Grundgesetzes manifestiert die Menschenwürde als ein sehr wichtiges Element in unserer Gesellschaft. „Das Gebot, die Würde des Menschen zu achten, erinnert an die Grenze und die einschränkende Bedingung, unter der alles individuelle und staatliche Handeln in einer demokratischen Gesellschaft steht: Jeder Mensch ist um seiner selbst willen zu achten, niemand darf ausschließlich als Mittel zu fremden Zwecken benutzt werden.“ [16] Demnach wäre jegliche Modifikation des Menschen mittels Mischwesenbildung gegen seine Würde und folglich gegen die gesetzliche Grundlage. Die einzige Einschränkung findet sich wiederum in der Definition eines Embryos, beziehungsweise die Frage, ab wann eine befruchtete Eizelle als Mensch mit Grundrechten gilt. Nach verschiedenen Auffassungen stehen einem Embryo vor der Nidation noch keine Grundrechte zu. Dem zu Folge wird dessen Würde nicht über das Grundgesetz geschützt und eine Verwendung für die Chimärenbildung wäre wieder im Rahmen des Legalen. Es ist derzeit noch unklar, in welchem Ausmaß die Würde des Menschen die Forschung einschränken kann. Nach dieser Prämisse sei Vorsicht aber besser als Nachsicht und ein klares Regelwerk ist zwingend notwendig.
6.3.2 Gegen die Tiere
Der Moralphilosoph und Tierrechtbefürworter Jeremy Bentham deklarierte zu Lebzeiten, dass jedem schmerz- und leidensfähigen Wesen moralische Rücksicht einzugestehen ist. [21]
Eine weitere biozentrische Ansicht warf Albert Schweitzer in „Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben“ auf. Nach dieser sei jedes Lebewesen um seiner selbst willen schützenswert und „wir [dürfen] Tod und Leid über ein anderes Wesen nur bringen [...], wenn eine unentrinnbare Notwendigkeit dafür vorliegt“ (Schweitzer, 2015, S. 278)
Dieser Hintergedanke wird weitestgehend auch im deutschen Tierschutzgesetz manifestiert, in welchem „„aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen [ist]. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ (TierSchG § 1). Anhand dieser Bestimmung sind Tierversuche und Eingriffe an Tieren nur sehr beschränkt möglich. Jedoch kann diese „unentrinnbare Notwendigkeit“ oder der „vernünftige Grund“ auf unterschiedlichste Art und Weise ausgelegt werden. So sei der Eingriff durch die „Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden bei Menschen oder Tieren“ (§7a TierSchG) absolut begründet und im Rahmen des Machbaren.
Aus ethischer Sicht sollte jedoch deutlich mehr Rücksicht auf das Tierwohl genommen werden und jegliche Eingriffe, welche zu Schmerz oder Leid im Tier führen könnten, sollten verboten sein. Dies wäre dem Tier gegenüber nur recht.
6.3.3 Gegen die Natur
„Die moralische Bewertung der Erzeugung von Mensch-Tier-Mischwesen hängt möglicherweise von der Antwort darauf ab, welche ethische Relevanz der Einhaltung der „natürlichen“ Artgrenzen zukommt.“ [16] Eine Überschreitung der eigenen Artgrenze kann als ethisch problematisch aufgefasst werden. So berichtete der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach 2019, dass „Mensch-Tier-Chimären [...] eine Überschreitung zentraler ethischer Linien [sind]. Wir dürfen nicht anfangen, Gott zu spielen.“ [11] Nach dieser Auffassung sind diese Vermischungen sehr unnatürlich und bringen die Arteinheiten in ein Ungleichgewicht. Dies zeugt von einer leicht religiösen und vor allem christlichen Sichtweise, dass Gott alles so schafft, wie es sein soll und Gott keine Fehler mache. Demnach sei jeglicher Eingriff in das Werk Gottes eine ethisch und religiös falsche Entscheidung.
Es ist in der Gesellschaft nicht explizit verankert, dass biologische Grenzen zwischen einzelnen Arten unantastbar sind, zudem dies auch gegen die Prämisse der Artenvielfalt handelt, jedoch lässt sich dieser Einwand insofern nachvollziehen, als dass man der Natur ihren freien Lauf lassen will. Demnach seien aber auch andere medizinische Eingriffe fragwürdig.
6.4 Möglichkeiten der Besserung
Der Fortschritt in der Chimären-Forschung ist wahrscheinlich nicht mehr aufzuhalten. Auch in der Zukunft werden Forschende alles daranlegen, unterschiedliche Arten verschmelzen zu lassen. Der Mensch ist sehr wissbegierig und möchte stets weiterkommen. Gerade wegen dieser wahrscheinlichen Unvermeidbarkeit der Thematik, sind Anpassungen zur Besserung des Tier-, aber auch Menschenwohls in dieser Forschung besonders wichtig. Nach derzeitiger Lage ist diese Art der Forschung ethisch mehr als fragwürdig und bedarf gesetzlicher und ethischer Anpassungen.
6.4.1 Gesetzesanpassung
Was in der Chimären-Forschung direkt auffällt, ist eine mangelnde Gesetzmäßigkeit, welche einerseits eindeutig definiert, was unter einer Chimäre und einem Embryo verstanden wird und andererseits Mensch-Tier-Mischwesen eindeutig kategorisieren kann. Nach derzeitigem Stand sind Mischwesen „irgendetwas dazwischen“, wodurch sie weder dem Menschen noch den Tieren korrekt zugeordnet werden kann. Im Moment werden sie tendenziell als „Nicht-menschlich“ klassifiziert, wodurch sie maximal unter das Tierschutzgesetz fallen. Klare Grenzen sind hier notwendig. Es muss eindeutig nachvollziehbar sein, ab wann ein Mischwesen als Mensch gilt, oder ob es überhaupt als Mensch gelten kann. Es muss klar sein, ob ein menschliches Mischwesen wie ein Tier zu behandeln ist, oder doch menschlicher, da Menschenanteile vorhanden sind. Mit dem Fortschritt der Forschung wird dieses Thema auf gesetzlicher Ebene steigend Probleme, Unstimmigkeiten und Unklarheiten aufwerfen. Eine umfassende Erweiterung der Gesetzeslage wird für die Zukunft zwingend notwendig sein, um sowohl das Tierwohl als auch das Menschenwohl umgehend zu schützen und eine Willkür in der Forschung mit Mischwesen zu verhindern.
6.4.2 Gerechtigkeit für Tiere
Im derzeitigen Forschungsablauf geht es grundsätzlich um die Nutzung von Tieren für das menschliche Wohl und die menschliche Arterhaltung. Eine Möglichkeit, zumindest etwas Gerechtigkeit für die Tiere einzuräumen, wäre eine ebenso wertvolle Nutzung für kranke Tiere. Es sollte an sich möglich sein, diese herangezüchteten Ersatzorgane ebenfalls für kranke Tiere nutzbar zu machen. Im Falle von Tier-Mensch-Mischwesen würde dies beispielsweise eine Lösung für kranke Schweine und Affen bedeuten. So würden zumindest einige Tiere eine gewisse Wertigkeit erhalten und werden nicht bloß als „Organlager“ missbraucht. Einem Tier sollte ein ebenso gesundes Leben zustehen, wie dem Menschen. Mit dieser Einstellung ließen sich womöglich auch Organprobleme bei domestizierten Tieren lösen und würde Haustierbesitzer nicht nur finanziell, sondern auch psychisch entlasten. Ersatzorgane sind sowohl bei den Menschen als auch in der Tierwelt ein großes Mangelproblem. Von der Mischwesen-Forschung könnten letztlich aber beide gut profitieren. Man würde trotzdem ein Leben gegen ein anderes aufspielen, dennoch mindert die Möglichkeit eines „Ersatzorganlagers“, welches nicht nur für Menschen funktioniert die hierarchische Position dieser und gesteht Tieren einen Wert und eine Würde ein.
6.4.3 Eine artifizielle Lösung
So banal wie es klingt, gibt es natürlich auch die Möglichkeit, die gesamte Mischwesen-Forschung still zu legen und aus ethischen Gründen darauf zu verzichten, da das Leben auch ohne diese Erkenntnisse prinzipiell funktionieren kann. Das Problem der mangelnden Ersatzorgane würde folglich weiterhin vorherrschen. Auf Basis des Fortschritts von Prothesen und bereits bestehenden artifiziellen Ersatzteilen, ist es aber auch naheliegend zu vermuten, dass in näherer Zukunft ein rein artifizieller Organersatz möglich sein könnte. Dies bedürft sicherlich noch einiger Forschung, dennoch ist es keine Sache der Unmöglichkeit und wäre aus ethischer Sicht, sowohl für Mensch als auch für die Tiere, deutlich vertretbarer.
7. Fazit
Die Mischwesen-Forschung steht in einem Dilemma zwischen Erhaltung der menschlichen Spezies und Erhaltung der menschlichen Moral und Würde. Nach derzeitigem Forschungsstand ist nur eines von beidem möglich, umzusetzen. Es zeigt sich, dass der Forschungsbereich der Chimärenbildung noch zu jung ist, als dass er souverän gesetzlich und moralisch erfasst wird. Es ist jedoch gut begründet, dass in den meisten Ländern der Welt ein allgemeines Verbot der Chimärenbildung existiert. Dennoch sollte man die Möglichkeiten nicht unterschätzen, die damit einhergehen. Es klingt zunächst makaber, Tier als „Ersatzorganlager“ zu missbrauchen, allerdings kann ein tierunwürdiges Verhalten allein schon in Tierversuchen der Kosmetik- und Pharmaindustrie oder in der Massentierhaltung beobachtet werden. Tieren sollte ohnehin mehr Wohl und Würde zustehen. Aus reiner Tierschutzsicht ergibt es nicht viel Sinn, genau an dieser Stelle eine Grenze zu ziehen. Bei dieser Grenze geht es vielmehr wieder um den Schutz der menschlichen Würde.
Schließlich ist die Chimärenbildung ein sehr kompliziertes Thema, da es ein sehr starker Eingriff in die Natur ist, und der Begriff „Wir spielen Gott“ nicht von ungefähr kommt. Sie bietet auf der anderen Seite, ungeahnte Möglichkeiten für die Forschung. Eine weitere etwaige Forschung muss letztlich jeder für sich selbst mit seinen eigenen Werten und moralischen Vorstellungen vereinbaren können.
8. Literaturverzeichnis
Bane, T. (2016). Encyclopedia of Beasts and Monsters in Myth, Legend and Folklore.
North Carolina: McFarland & Company
Kure, J. (2009): Etymological background and further clarifying remarks. Chapter 1 in Taupitz, J.; Weschka, M. (Hrsg.): Cimbrids - Chimeras and Hybrids in Comparative
European and International Research: Scientific, Ethical, Philosophical and Legal Aspects. Berlin, Heidelberg: Springer
Schmidt, K. (2006): Sie bauten die ersten Tempel. Das rätselhafte Heiligtum der Steinzeitjäger. München: C. H. Beck
Schweitzer, A. (2015): Aus meiner Kindheit und Jugendzeit. Gesammelte Werke. Band
1. Müchen: C. H. Beck
Schweitzer, A. (1991): Die Ehrfurcht vor dem Leben - Grundtexte aus fünf Jahrzehnten. München: C. H. Beck
Scott, C. (2006): Chimeras in the crosshairs. Nat Biotechnol 24, 487-490
9. Webverweise
[1] https://www.mischwesen.net/#definition
[2] https://www.nationalgeographic.de/tiere/2022/10/liger-zorse-und-pizzly-kuriose- hybride-in-der-tierwelt
[3] https://www.prospecierara.ch/tiere/wissen/wissen-details/news/was-sind-hybriden- und-wo-liegen-die-probleme.html
[4] https://www.ethikrat.org/fileadmin/PDF-Dateien/Veranstaltungen/Impulsreferat Reich Genetische-Chimaerenbildung 2008- 06-26.pdf
[5] https://doi.org/10.1038/307634a0
[6] https://www.guinnessworldrecords.com/world-records/first-human-sheep-chimera/
[7] https://doi.org/10.1038/nbt0506-487
[8] https://doi.org/10.1073/pnas.0509315102
[9] https://science.orf.at/v2/stories/2822382/
[10] http://www.klinikum.uni-muenchen.de/SFB-TRR-127/download/de/news/Menschelnde-Schweine/Menschelnde-Schweine.pdf
[11] https://twitter.com/Karl Lauterbach/status/1156544725958254592?ref src=twsrc%5 Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1156544725958254592%7Ctwgr %5E%7Ctwcon%5Es1 &ref url=https%3A%2F%2Fwww.dw.com%2Fde%2Fforsche r-darf-mensch-tier-chimC3A4ren-zC3BCchten%2Fa-49833984
[12] https://www.n-tv.de/wissen/Japan-erlaubt-Geburt-von-Mischwesen-article21178387.html
[13] https://doi.org/10.1016/j.cell.2021.03.020
[14] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/
[15] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art 20a.html
[16] https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnah me-mensch-tier-mischwesen-in-der-forschung.pdf
[17] https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
[18] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art 5.html
[19] https://www.gesetze-im-internet.de/eschg/ 2.html
[20] https://www.gesetze-im-internet.de/eschg/ 7.html
[21] https://books.google.de/books?id=pEgJAAAAQAAJ&pg=PA235#v=onepage&q&f=fal se
- Arbeit zitieren
- Saskia Altenschmidt (Autor:in), 2023, Menschliche Chimären. Zwischen Menschlichkeit und Moral, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1524489