Gegenstand dieser Untersuchung ist die Fragestellung, ob und warum es die Selbstanzeige nach § 371 AO bedarf. Für die Untersuchung wird der mit § 371 AO verfolgte Zweck und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung dargelegt. Auch erfolgt eine Abgrenzung zu § 153 AO sowie eine Untersuchung der Konkurrenz zur Strafaufhebung nach § 24 StGB und ein Vergleich zum Geständnis im Strafverfahren. Das Fazit bilden eine kritische Zusammenfassung sowie die Beantwortung der Forschungsfrage.
„Kavaliersstrafrecht“ oder „Die Selbstanzeige muss bleiben“ titeln die Süddeutsche Zeitung und die Frankfurter Allgemeine Zeitung 2013 und greifen mit diesen Kommentaren die politische Diskussion um die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO auf. Insbesondere die medienwirksamen und prominenten Fälle von Alice Schwarzer und Ulrich Hoeneß stellen das Rechtsinstitut der Selbstanzeige in den Jahren 2013 bis 2015 in das öffentliche und politische Interesse. In diesem Zusammenhang wurden viele polarisierende Aussagen getätigt, weshalb im Folgenden eine rechtswissenschaftliche Betrachtung des Rechtsinstitutes der strafbefreienden Selbstanzeige erfolgen soll. Gegenstand dieser Untersuchung ist die Fragestellung, ob und warum es diese Norm bedarf. Beschränkt wird diese Untersuchung dabei auf den Anwendungsbereich der unter § 172 Abs. 1 Nr. 2 AO subsumierten Steuerarten und somit insbesondere auf die Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbe-, und Erbschaftssteuer und somit nicht auf Verbrauchssteuern und Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Gegenstand der Vorschrift
- Zweck der Vorschrift
- Fiskalpolitischer Zweck
- Kriminalpolitische Zielsetzung
- Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- Normenkonkurrenzen
- Abgrenzung zu § 153 AO
- Abgrenzung zu § 24 StGB
- Der Unterschied zum Geständnis
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO. Die Hauptfragestellung ist, ob und warum diese Norm notwendig ist. Die Untersuchung beschränkt sich auf den Anwendungsbereich von Steuerarten gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 AO (Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbe- und Erbschaftssteuer).
- Zweck der Selbstanzeige (§ 371 AO): Fiskalpolitische und kriminalpolitische Aspekte
- Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Selbstanzeige
- Abgrenzung der Selbstanzeige zu anderen Normen (§ 153 AO, § 24 StGB)
- Unterschied zwischen Selbstanzeige und Geständnis
- Politische Debatten um die Selbstanzeige
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung diskutiert die öffentliche und politische Debatte um die Selbstanzeige, insbesondere im Kontext prominenter Fälle, und umreißt den Forschungsfokus der Arbeit.
Gegenstand der Vorschrift: Dieses Kapitel beschreibt die Selbstanzeige nach § 371 AO als persönlichen Strafaufhebungsgrund im Steuerstrafrecht und erläutert die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige.
Zweck der Vorschrift (Fiskalpolitischer Zweck): Hier wird der fiskalpolitische Zweck der Selbstanzeige, nämlich die Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen und die Erhöhung des Steueraufkommens, beleuchtet. Die Rolle der Selbstanzeige als Anreiz zur Steuerehrlichkeit wird ebenfalls diskutiert.
Zweck der Vorschrift (Kriminalpolitische Zielsetzung): Dieses Kapitel behandelt den kriminalpolitischen Zweck der Selbstanzeige im Kontext von Wiedergutmachung und der eingeschränkten Möglichkeiten der Steuerbehörden bei der Aufdeckung von Steuerhinterziehungen. Die Gegenposition der Fraktion DIE LINKE zur Abschaffung der Selbstanzeige wird ebenfalls dargestellt.
Schlüsselwörter
Selbstanzeige, § 371 AO, Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehung, Fiskalpolitik, Kriminalpolitik, Straffreiheit, § 153 AO, § 24 StGB, Geständnis, Steuergerechtigkeit, Wiedergutmachung.
- Arbeit zitieren
- Leonard Becker (Autor:in), 2024, Die Selbstanzeige nach § 371 AO, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1510146