In dieser Hausarbeit werde ich auf die Behandlung der Sinti und Roma, die im abwertenden Sinne auch „Zigeuner“ genannt wurden, im Jahr 1933 unter den Nationalsozialisten eingehen. Hierbei werde ich mich vor allem auf das im selben Jahr verabschiedete „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN)“ beschränken und anhand dieses Gesetzes die eugenischen und rassenhygienischen Grundsätze der Nationalsozialisten darstellen. Des Weiteren werde ich darauf eingehen, wie sich die „Volksgemeinschaft“ durch den Ausschluss „Gemeinschaftsfremder“, wie den Sinti und Roma, definiert. Was bedeutete es aus der „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen zu sein und welche Folgen hatte es für die Betroffenen? Zum Verständnis der Situation der Sinti und Roma im Jahr 1933 ist es zunächst wichtig, die Herkunft und Vorgeschichte dieser Volksgruppe vorzustellen. Im ersten Teil des Hauptteils werde ich mich daher mit einer näheren Erläuterung dieser zwei Bereiche befassen. Im zweiten Teil werde ich den Schwerpunkt auf das GzVeN richten und erläutern, wie dieses Gesetz die Sinti und Roma betraf. Abschließend werde ich einen kurzen Überblick über die „Zigeunerpolitik“ nach 1933 geben und die mangelnde Aufklärungsarbeit am Völkermord der Sinti und Roma von der Nachkriegszeit bis heute beleuchten.
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2013, Die Sinti und Roma als "gemeinschaftsfremde" Gruppe im Jahr 1933. "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1504859