Nach dem Motto der Übung „Der König ist tot, lang lebe der König“ soll hier betrachtet werden, wie sich Theophanus Macht nach den Toden sowohl Ottos I. als auch Ottos II. erweitert. Ein Vergleich mit Adelheid kann dabei nicht ausbleiben. Somit soll erstens beobachtet werden, wie ihre Rolle als Kaiserin noch zu Lebzeiten Ottos I. aussah. Mit ihrer Rolle als Mitregentin Ottos II. nach dem Tod seines Vaters soll anschließend die Erweiterung ihres Einflusses analysiert werden. Dabei soll vor allem ihre Stellung als consors regni sowie als coimperatrix betrachtet werden, ebenso wie ihr Einfluss als Interventin. Im gleichen Kapitel soll auch der Vergleich mit Adelheid und den unterschiedliche Ressourcen gezogen werden. Als drittes folgt die Betrachtung ihrer Zeit als Regentin, in dem die Rolle der Königinwitwe auch nochmal stärker in den Fokus gerückt werden soll.
Kaiserin Theophanu, die „falsche Braut“. Mit dieser Ansicht startete Theophanus ihr Leben als Kaiserin des ostfränkischen Reiches schon vor ihrer Hochzeit mit Otto II. als Fremde. Als Unterpfand für die Anerkennung des westliche Kaisertums von Byzanz hatte man sich eigentlich eine andere Frau vorgestellt, eine Porphyrogenita, eine purpurgeborene Tochter eines bereits gekrönten Kaisers. Stattdessen bekam man eine Nichte. Dementsprechend heftig fiel der Protest aus, man solle sie wieder zurückschicken, um diese Verbindung mit den Griechen zu unterbinden. Doch es kam anders und trotz der anfänglichen Schwierigkeiten wurde sie als Kaiserin des Reiches mit Otto II. verheiratet. Ob als Mitkaiserin für ihren Gemahl oder Regentin für ihren Sohn, sie hatte dennoch weiterhin stark mit den Problemen und Vorurteilen ihrer Zeitgenossen zu kämpfen. Auch mit ihrer Stiefmutter, Kaiserin Adelheid, wird der Vergleich gezogen und eine schwierige Beziehung beschrieben. Dennoch stellte sie vor ihrem frühen Tod die Weichen sowohl für ihren Sohn als auch für die nachfolgenden Generationen an Königen und Kaisern.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Zeiten Ottos I.
3. Regierungswechsel Otto I. zu Otto II.
3.1 Theophanu und Adelheid
3.2 Theophanu als coimperatrix
4. Otto III. und die Regierung Theophanus
4.1 Von Königinwitwen und Kindkönigen
4.2 Theophanus Regentschaft
5. Fazit
6. Quellen-, Literatur- und Hilfsmittelverzeichnis
6.1. Quellen
6.2. Literatur
6.3. Hilfsmittel
1. Einleitung
Kaiserin Theophanu, die „falsche Braut“. Mit dieser Ansicht startete Theophanus ihr Leben als Kaiserin des ostfränkischen Reiches schon vor ihrer Hochzeit mit Otto II. als Fremde. Als Unterpfand für die Anerkennung des westliche Kaisertums von Byzanz hatte man sich eigentlich eine andere Frau vorgestellt, eine Porphyrogenita, eine purpurgeborene Tochter eines bereits gekrönten Kaisers. [1] Stattdessen bekam man eine Nichte. Dementsprechend heftig fiel der Protest aus, man solle sie wieder zurückschicken, um diese Verbindung mit den Griechen zu unterbinden. [2] Doch es kam anders und trotz der anfänglichen Schwierigkeiten wurde sie als Kaiserin des Reiches mit Otto II. verheiratet. Ob als Mitkaiserin für ihren Gemahl oder Regentin für ihren Sohn, sie hatte dennoch weiterhin stark mit den Problemen und Vorurteilen ihrer Zeitgenossen zu kämpfen. Auch mit ihrer Stiefmutter, Kaiserin Adelheid, wird der Vergleich gezogen und eine schwierige Beziehung beschrieben. [3] Dennoch stellte sie vor ihrem frühen Tod die Weichen sowohl für ihren Sohn als auch für die nachfolgenden Generationen an Königen und Kaisern. [4]
In der Forschung genossen Frauen, auch Kaiserinnen, nur eine untergeordnete Rolle und bis auf einige wenige Ausnahmen geraten diese erst seit kurzem in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Mit Autorinnen und Autoren wie Amelie Fößel, Gunther Wolf und Stefan Weinfurtner konnte ein großer Fortschritt in diesem Bereich erzielt werden. Stützen mussten sie sich dabei auf eine dürftige Quellenlage, ein verbreitetes Problem der Mediävistik, welches bei Frauen nochmal verstärkt auftritt. Die widerstreitenden Aussagen der zeitgenössischen Geschichtsschreiber, die entweder in Kaiserin Adelheid oder in Theophanu die mächtige Mutter und Regentin sehen, erschweren diese Arbeit zusätzlich. Somit ergibt sich ein widerstrittiges Bild Theophanus, welche mal als fortschrittlich und mal als intrigant dargestellt wird.
Nach dem Motto der Übung „Der König ist tot, lang lebe der König“ soll hier betrachtet werden, wie sich Theophanus Macht nach den Toden sowohl Ottos I. als auch Ottos II. erweitert. Ein Vergleich mit Adelheid kann dabei nicht ausbleiben. Somit soll erstens beobachtet werden, wie ihre Rolle als Kaiserin noch zu Lebzeiten Ottos I. aussah. Mit ihrer Rolle als Mitregentin Ottos II. nach dem Tod seines Vaters soll anschließend die Erweiterung ihres Einflusses analysiert werden. Dabei soll vor allem ihre Stellung als consors regni sowie als coimperatrix betrachtet werden, ebenso wie ihr Einfluss als Interventin. Im gleichen Kapitel soll auch der Vergleich mit Adelheid und den unterschiedliche Ressourcen gezogen werden. Als drittes folgt die Betrachtung ihrer Zeit als Regentin, in dem die Rolle der Königinwitwe auch nochmal stärker in den Fokus gerückt werden soll.
2. Die Zeiten Ottos I.
Welchen Einfluss eine byzantinische Prinzessin bereits von weitem auf die Regierungsgeschäfte ausübte, zeigt ein Blick in die Umstände der geplanten Hochzeit. Zur Bestätigung und Erhebung seiner eigenen Kaiserwürde, wünschte sich Otto I. eine byzantinische Prinzessin für seinen Sohn, wodurch er in Verhandlungen mit dem dortigen Kaiser trat. [5] Als einer der wichtigsten Motivatoren könnte der Papst genannt werden, welcher von der Idee der Purpurgeburt durch seine Stellung in Rom noch am ehesten gewusst haben könnte. [6] Wie sehr im Westen allerdings wirklich diese römische Idee bekannt war, kann angezweifelt werden. [7] Welche Unterschiede sich in den beiden kulturellen Sphären auftat, zeigte sich schon, bevor überhaupt eine Einigung erzielt werden konnte. Nach byzantischem Recht und Tradition durfte eine solche Porphyrogenita nicht außer Landes gegeben werden. [8] Die daraus entstandenen Konflikte konnten erst einige Thronumstürze später gelöst und die Verhandlungen erneut aufgenommen werden. Der neue byzantinische Kaiser bot daraufhin eine seiner Nichten als neue Braut an, Theophanu.
Über die Rolle und das Leben Theophanus in Byzanz wissen wir nur wenig und vor allem Oberflächliches. So stammte sie aus einer angesehenen Familie, welche nicht nur berühmte Generäle in ihrer Ahnenreihe, sondern auch ein gewisses Vermögen vorweisen konnte. [9] Auch wenn zeitgenössische, ottonische Quellen sie als eine Palastgeborene bezeichnen, wird anhand des Hofzeremoniells, welches nur die nahen weiblichen Verwandten des Kaisers am Hof eine wichtige Stellung einräumte, ein Aufwachsen außerhalb des Palastes wahrscheinlich, wo sie unter Verschluss der Eltern gehalten wurde. [10] Auch ihre Bildung wird im ostfränkischen Reich viel gelobt [11] Es ist allerdings genauso unbekannt, wie sie als Mädchen an der typischen Erziehung und Bildung eines Adeligen beteiligt war. [12]
Wie bereits erwähnt, kam es zu Widerständen innerhalb des Adels, die Heirat mit Theophanu zuzulassen. Im Gegenteil sollte sie sogar nach ihrer Ankunft direkt wieder zurückgeschickt werden. Ob dies an der zweifelhaften Machtergreifung ihres Onkels lag, kann nur vermutet werden. [13] Zur Hochzeit kam es aber dennoch und die Aussicht auf eine Hochzeit mit einer byzantinischen Prinzessin bedeutete die erstmalige komplette Königsvakanz Sachsens, da sich beide Könige in Italien aufhielten. [14] Und dabei zeigt sich besonders, wie wichtig die Ehe mit Theophanu für die Ottonen war. Ein Blick in die Heiratsurkunde verrät uns nämlich einiges, deren Ausfertigung und einzig erhaltenes Exemplar man auch heute noch in Wolfenbüttel betrachten kann, auch wenn mitunter an der Echtheit gezweifelt wird. [15] Diese wurde zumindest formal nicht von Otto I., sondern von seinem Sohn Otto II. ausgestellt, wobei Otto I. dennoch als Mitausteller genannt wird. [16] Vermutlich wurde die Urkunde auch nach den Angaben von Otto I. gefertigt, da sich bei einem direkten Vergleich zwischen dieser und der Hochzeitsurkunde Adelheids aus erster Ehe mit Lothar ein ähnlicher Aufbau sowie Inhalt findet, welche vermutlich als Vorbild für eine ähnliche Urkunde bei ihrer zweiten Ehe darstellte. [17] Es zeigt sich schon, dass diese Hochzeit für Otto I. sehr wichtig war. Gleichfalls wird Theophanu ein großes Maß an Besitztümern übergeben, die sogenannte Dos, welche die Gabe des Mannes an die Frau darstellt. Während diese Vergabe des Mannes an die Frau aus dem germanischen Recht stammte, brauchte es die Urkunde, um die Ehe auch aus römisch rechtlicher Sicht gültig zu machen. [18] Bezeichnend ist, dass die Besitztümer Theophanus und Adelheids sich in keiner Weise überschneiden und keine der beiden Länder in Sachsen, dem Kerngebiet der Ottonen erhielt. [19] Da die Besitztümer der Frau deren Macht und Aktionsrahmen im Reich repräsentierte, hielt man es offenbar nicht für nötig, die Macht der Ehefrau auch in diesem Gebiet zu versinnbildlichen. [20] Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vergabe des Titel als consors imperii, einen Titel, welcher schon zu augusteischen Zeiten genutzt wurden war und welchen wir auch bei Adelheid finden können. [21] Somit wird sie als Teilhaberin des Reiches ausgewiesen. Eine Einschränkung erhält sie bei der Verwaltung ihrer Güter. Dort wird sie in ihrer Verfügungsgewalt eingeschränkt, und darf nur formal darüber befinden, während z.B. Adelheid in aller Gänze über ihre Güter verfügen durfte. [22] Zugleich wird allerdings die Ehe auch als Zweck der Nachkommenschaft tituliert. [23] Ob Theophanu somit nicht direkt von Anfang an als eine Mitteilhaberin gesehen wurde, sondern nur als Mutter der zukünftigen Kinder und Sicherheit des Kaisertitels, bleibt dabei fraglich. Ein genaueres Bild ergibt sich bei der Beobachtung ihrer Zeit während der Lebzeiten von Otto I. Genau einmal können wir sie als Interventin vorfinden, was als Eingliederung in die Regierungsgeschäfte gesehen werden kann. [24] Von einem enormen persönlichen Einfluss kann also zu Lebzeiten Ottos I. nicht gesprochen werden. Dennoch zeigt sich, dass sie als wichtige Person erkannt wurde und entsprechend ihre Hochzeit inszeniert wurde.
3. Regierungswechsel Otto I. zu Otto II.
3.1 Theophanu und Adelheid
Am 7. Mai 973 n. Chr. starb Otto I. im Alter von über 60 Jahren. Eine große Wende, schließlich hatte er beinahe 40 Jahre lang als König über sein Reich geherrscht. Dass die Regierung so nahtlos übergehen konnte, lag an der frühen Einbindung seines Sohnes in das Reichsgeschehen als Mitkönig und Mitkaiser, wenn auch in einer passiven Rolle. [25] Als Erbe, auf den alle Hoffnungen ruhen, so wurde er bezeichnet. [26] Da er allerdings in den Anfangszeiten seiner Herrschaft noch ein junger Mann war, musste er auf die Ratschläge seiner Vertrauten angewiesen sein, zu welchen auch seine Mutter Adelheid und seine Frau Theophanu gehörten. Anhand der Interventionen der beiden lassen ich Aufschlüsse über die Regierungstätigkeiten der Frauen ausmachen. Auffällig ist dabei die höhere Dichte an Interventionen Adelheids, was sich vielfach erklären lässt. [27] Als junge italienische Prinzessin konnte sie schon früh Regierungserfahrungen sammeln und wurde schon zu Zeiten Lothars als consors regni bezeichnet. [28] Die Hochzeit mit ihr brachte Otto I. also nicht nur die italienische Krone, sondern auch den Erfahrungsschatz und Verbindungen einer italienischen Königin. Wie groß ihr Einfluss war, zeigt sich an der Kaiserkrönung, bei welcher sie gleichfalls zur Kaiserin gekrönt wurde. Sie kann nach der Krönung sogar als direkte Partnerin im Kaisertum gesehen und bezeichnet werden. [29] Durch ihre weitreichenden Familienbande, welche bis nach Burgund reichen, konnte sie Otto I. wohl auch tatsächlich eine große Stütze sein, und ermöglichte ihm somit das direkte Eingreifen Vorort. [30] Ihren ersten Auftritt mit der consors-Formel hatte sie dabei 962. [31] Allerdings wurde dieser Titel selten benutzt und kam nur in Hinblick auf das italienische Königtum zum Einsatz. [32] Auch der größer werdende Bezug auf Italien und vor allem Rom könnte als ihre Idee angesehen werden. [33] Somit wird sie nicht nur als mater augusta oder imperatrix augusta bezeichnet, sondern von Odilo von Cluny sogar als Stereotyp einer perfekten Kaiserin gesehen, welche durch ihr demütiges Auftreten den Ottonen die Gunst Gottes verliehen habe. [34] Theophanu kommt hier nicht ganz so gut weg. Ob all dies nun tatsächlich der Wahrheit entspricht, sei dahingestellt, es zeigt sich aber dass ihr Einfluss auf die Regierung und das Reich dennoch immens gewesen sein wird. Durch ihre Familie und Königinnenherrschaft brachte sie einiges in die Herrschaft Ottos I. und somit auch Ottos II. mit.
Theophanu hingegen konnte solche Vorteile nicht mitbringen. Ihre Familienbande waren alle auf Byzanz verlagert und auf ihren kaiserlichen Onkel konnte sie sich schon sehr früh nicht mehr berufen, da bereits kurz nach ihrer Hochzeit dieser wieder abgesetzt wurden war. [35] Und aufgrund ihres geringen Alters wird sie mit der Erfahrung Adelheids nicht mitgehalten haben können, schließlich war sie zum Todeszeitpunkts Ottos I. noch um die 13 Jahre alt. [36] Da Interventionen als Zeichen der Herrschaftsbeteiligung und politischen Bedeutung der Frauen herhalten müssen, ist es daher nicht wunderlich, dass in den ersten Jahren von Ottos II. Regierung Adelheid als größte Interventin anzutreffen ist. [37] Über die Urkunden wurden ihr Mitsprache und Herrschaftsausübung möglich. [38] Der Großteil ihrer Interventionen bezieht sich dabei auf die Heinriche in Bayern, was für ein gutes Verhältnis zwischen Adelheid und den Heinrichen spricht. [39] Eine der wichtigsten Aufgaben einer Königin war aber die Memorialpflege des verstorbenen Königs. Dies wurde von Adelheid zugunsten der Interventionsbeteiligung vernachlässigt, was allgemeinhin auf ein angespanntes Verhältnis von Adelheid und Theophanu gesehen wird. [40] Und auch Odilo von Cluny sieht in Theophanu die natürliche Gegnerin Adelheids. [41] Ebenso sahen andere Chronisten in Theophanu ein Übel, welche mit ihrer griechischen Kultur und Luxus andere Frauen zu ähnlichem Verhalten verführt haben soll. [42] Da ihre persönlichen Ressourcen wie Familie offenbar nicht vorhanden waren, wird sie sich an Otto II. gehalten haben müssen. [43] Wie eng dabei das Verhältnis war, zeigt auch ein Blick in die Urkunden. Als „geliebte Gemahlin“ und weiteren netten Anreden wird sie in den Urkunden Ottos II. bezeichnet. Auch Adelheid wird als „geliebte Mutter“ angeredet. [44] Eine Besonderheit lässt sich aber während der Rebellion von Heinrich dem Zänker zeigen. Dabei findet nämlich ein Wechsel in der persönlichen Politik Otto II. statt. Mit dem Vertrauensbruch an Heinrich wird auch das Verhältnis zu seiner Mutter anders, sodass die Anreden und Interventionen Adelheids spürbar kürzertreten und von der Ansicht als „geliebte Mutter“ abweichen. [45] Ein Umschwung zugunsten Theophanus zeichnet sich im weiteren Verlauf ab, wobei sich klare Tendenzen einer Parteibildung des Adels ergeben. Während der alte eingesessene Adel sich Adelheid zuwendet, scheint der jüngere und weniger Familien betonte Adel sich mit Problemen an Theophanu zu wenden. [46] Auch die deutliche Vergrößerung von Theophanus Besitz zeigt eine deutliche Machtverschiebung zugunsten Theophanus. [47] Adelheid erscheint bei dieser Maßnahme nicht mehr als Interventin, sondern nur die Adeligen des Reiches. Auch werden Adelheids Interventionen nach der Niederlage Heinrichs um einen großen Teil reduziert und sie tritt deutlich weniger als Interventin auf, womit Theophanu als alleinige Mitkaiserin in Erscheinung tritt. [48] Vor allem seit 974 n. Chr. tritt sie schließlich regelmäßig als Interventin ihres Gatten auf. [49] Im Gegensatz zu Adelheid wird dabei auch ihr Titel als consors regni für Urkunden an Empfänger nördlich der Alpen verwendet, meist im Zusammenhang von Fürbitten. [50] Somit eine klare Verstärkung ihrer persönlichen Macht und einer Differenzierung von Adelheid, welche wie bereits erwähnt nur in Italien diesen Titel führte. Als weiteres Zeichen des verschlechternden Einflusses Adelheids zeigt auch ein Blick nach Frankreich. Dort wurde ihre Tochter aus erster Ehe, Hemma, noch zu Zeiten Ottos I. mit dem französischen König Lothar verheiratet, was wohl auch durch ihren Einfluss geschah. [51] Die Unterstützung Ottos II. zugunsten eines Rivalen ihrer Tochter zeigt eine deutliche Verminderung des Einflusses. [52] Es zeigt sich also ein starker Machtumschwung zugunsten Theophanus sowie eine zunehmende Distanzierung von Adelheids Politik.
3.2 Theophanu als coimperatrix
Wie bereits gesehen, wurde die Idee der consors regni aus dem italischen Königtum entnommen. Eine Besonderheit Theophanus war aber der Titel der coimperatrix, welchen vor und nach ihr keine Kaiserin mehr getragen hatte. [53] Genutzt wurde er schon von Otto I. und Otto II. während ihrer gemeinsamen Kaiserzeit. Während er in der Anfangszeit offenbar einen Rangunterschied ausdrücken sollte und somit nur in Zusammenhang mit Otto II. genannt wurde, entwickelte er sich zu einem Titel des gleichrangigen Kaisertums. Somit benannte Otto II. auch seinen Vater als coimperator. [54] Adelheid hingegen trug ihn trotz ihrer Mitherrschaft als consors imperii nicht. Die Idee dahinter kommt wahrscheinlich aus dem byzantischen, wo des Kaiserkollegium oder consortium imperii üblicher war und womöglich von Theophanu eingebracht wurden sein könnte, was allerdings fraglich bleibt. [55] Als erstes taucht er in Zusammenhang mit Theophanu in einer Urkunde aus 974 n. Chr. auf, wo Theophanu mit den Worten coimperatrici augustae bezeichnet wird. [56] Dies wird meisten mit der Geburt ihrer ersten Tochter gleichgesetzt. Die Benennung ihrer zweiten Tochter nach ihrer byzantischen Vorfahrin Sophia kann gleichfalls als Zeichen ihres Machtzuwachses gesehen werden. [57] Der Titel des coimperator wird dabei als Mitgliedschaft in besagtem Kollegium gesehen und drückt somit eine stärkere Regierungsbeteiligung aus als der Titel des consors regni. [58] Wie stark Theophanu Regierungsbeteiligung allerdings wirklich durch diesen Titel definiert wurde ist zweifelhaft, da er nur in 5 Urkunden zu tragen kam. [59] Dennoch kann eine Gleichrangigkeit von Theophanu und Otto II. angenommen werden, da sie auf einer Elfenbeintafel als gleichrangige Herrscher abgebildet sind. [60]
Ein großer Einfluss Theophanus wird in der Veränderung von Ottos II. Politik und Selbstansicht gesehen. So schreiben gerade die zeitgenössischen Autoren von einer veränderten Hofkultur unter Otto II., in welcher ein arroganter Kaiser sich mit seiner Kaiserin als überhöhte Person darstellt. [61] Als besonders wird die Umänderung des kaiserlichen Titels gesehen, welcher ihn nicht mehr als ostfränkischen Kaiser sah, sondern als Kaiser aller Römer. Gleichgesetzt wird das mit einer Neuorientierung in Byzanz, wo der Titel des Basileus eine zentrierten Raum um Griechenland als eigentlich Herrschaftsraum ansehen sollte. [62] Somit wird diese neue Selbstansicht Ottos II. auf Theophanus Einfluss geschoben. [63] Ebenso wird der Krieg und die äußerst verlustreiche Schlacht in Süditalien gegen Byzanz und den Sarazenen auf Theophanus Einfluss zurückgeführt. [64] Da ihr Onkel, durch welchen sie überhaupt erst verheiratet wurde, vom Thron gestoßen wurde, wäre solch eine Absicht auch durchaus möglich. [65] Auch die Geschichte der Zeitgenossen, nach welcher Theophanu Otto II. nach seiner Niederlage in Süditalien von Theophanu mit gehässigem Spott empfangen wurde, ist in der Geschichtsschreibung zu lesen und wird in der Forschung aufgegriffen. [66] Dieses Bild eines so schlechten Verhältnisses spiegelt sich in den Urkunden und deren Interventionen allerdings nicht wider. Im Gegenteil lässt sich dort nichts von Unterstützung auf Seiten Theophanus lesen. [67] Ob sie also wirklich auf solch Überlegenheit gepocht haben könnte, bleibt fraglich. Dass solche diffamierende Texte vor allem von Personen geschrieben wurden, welche sich in ihrer späteren Regentschaft als Gegner ihrer Politik entpuppen, lässt allerdings an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln. [68] Alles in allem zeigt sich Theophanu auf einer Linie mit der ottonischen Art der Politik und scheint sich auch stark an Ottos II. Seite zu halten. Dies kann nicht zuletzt durch den Grund geschehen, dass sie durch ihre fremde Herkunft keine andere Wahl gehabt hat. Dennoch kann sie an seiner Seite stark an Einfluss und Macht gewinnen. Dass sie auch ohne Otto II. weiterhin auf dieser Linie bleiben sollte, zeigt ein Blick in ihre Regentschaft unter Otto III.
4. Otto III. und die Regierung Theophanus
4.1 Von Königinwitwen und Kindkönigen
Nach seiner Niederlage im Jahre 982 n. Chr. gegen die Sarazenen sollte Otto II. diese nicht mehr wett machen können, er starb schon bald darauf 983 n. Chr. in Rom. Sein Sohn, der gleichnamige Otto III., war gerade mal drei Jahre alt und auch im Mittelalter war klar, dass dieser nicht alleine regieren konnte. Doch die rechtlichen Umstände sind meist etwas komplizierter als diese alleinige Tatsache. So gab es nach offiziellem Recht keinerlei Einschränkungen eines minderjährigen Königs, er galt als vollständig mündiger König. [69] Als solcher bedurfte es nach dieser theoretischen Definition natürlich weder eines Vormundes noch eines Regenten. [70] In der Forschung wird diese Definition allerdings häufig nebeneinander verwendet und so finden sich die Begriffe von Unmündigkeit, Herrschaftsfähigkeit und vormundschaftlicher Regierung meist in denselben Texten. [71] Es ergibt sich aber die logische Schlussfolgerung, dass der oder die Verantwortliche für die Erziehung des Kindes auch für die Regentschaft verantwortlich war, trotz der rechtlichen Unklarheiten. Durch diese etwas komplizierte Regelung haben wir es also im Falle eines Kindkönigs mit einer faktischen Regierung zu tun, welche sich außerhalb des ihr gültigen Rechtbereiches bewegt. [72] Da sich die Regentschaft eines Kindkönigs nicht auf eine rechtliche Basis stützen konnte, war die Frage der Regierung also eine Frage der Macht. Besonders entscheidend war dabei die Verfügung über den minderjährigen König. [73] Somit konnte die Verwandtschaft zum König zwar ein Vorteil sein, bedeutete aber nicht automatisch die Wahl zur Regentschaft. [74] Daher war die Rolle der Mutter als Regentin zwar die aufdringlichste Wahl, bot dieser aber keinerlei rechtlichen Anspruch.
Die Idee der Mutter des Königs als Regentin ist keine ottonische Neuheit, bereits im merowingische Frankenreich des 5. Jahrhunderts ist eine solche Regentschaft nachweisbar. [75] Die Vormundschaft der Witwe ergab sich dabei aus dem privatrechtlichen Verhältnissen, wobei die Grenzen zwischen Vormundschaft, Regentschaft und Mitherrschaft immer wieder verschwammen und eher eine Frage der Persönlichkeit als der Stellung war. [76] So musste die Witwe vor allem die Autorität zur Durchsetzung mitbringen, während die Zustimmung der Großen des Reiches sowie des vorherigen Königs einen Vorteil darstellten. [77] Je nach Persönlichkeit konnte sich diese Regentschaft sogar in eine Mitherrschaft in der Zeit des erwachsenen Königs entwickeln, was sich aber auf die Zeit des frühen Mittelalters beschränkte. [78] Als mündiger König war das Kind trotz der Frage der Regierungstätigkeit für die maßgebliche Handlungen entscheidend. So konnte auch eine Regentin nicht die Investitur vornehmen. Stattdessen wurde diese symbolisch vom König übernommen. Die Regentin findet sich in solchen Fällen als Interventin in den Urkunden und die Kandidaten sind meisten in enger Beziehung zur Königin anzutreffen. [79] Auch der Treueeid wurde vor dem König, nicht der Regierung gehalten. [80] Allerdings konnte eine regierende Königin auch alleinige Maßnahmen vollziehen. So konnte die Königin als alleinige Gerichtsvorsteherin auftauchen. [81] Auch die Regalien konnten in bestimmten Fällen von der Königin vergeben werden. [82] Es zeigt sich, dass der Fall eines Kindkönigs immer für eine schwierige Lage sorgte, trotz der immerwährenden Präsenz der geringen Sterblichkeit des Mittelalters. Das Theophanu als Regentin allerdings dennoch einen enormen Einfluss aufbauen konnte, zeigt sich im Folgenden.
4.2 Theophanus Regentschaft
Zu dem Zeitpunkt, als Otto II. starb, waren sowohl Theophanu als auch Adelheid in Italien, während Otto III. nördlich der Alpen verweilte. Dass die Macht über den Kindkönig auch Macht über das Reich verband, verstanden offenbar auch die Zeitgenossen, denn es entbrannte ein heftiger Streit um dessen Person, in welchen Heinrich der Zänker, ein ewiger Rivale Ottos II., seine Rolle als nächster männlicher Verwandter mit der Rolle als Regent und Vormund verbinden wollte. [83] Dass Theophanu und Adelheid einige Zeit in Italien verweilten, kann verschiedene Gründe gehabt haben. So kann es als taktisches Verständnis gewertet werden, auf einen schwachen Moment Heinrichs zu warten. [84] Bestätigt werden kann dies durch den nachweislichen Einfluss Theophanus im Reichsgeschehen während ihres Aufenthaltes in Italien. [85] Ihr Titel als coimperatrix scheint allerdings keinen Einfluss auf die Frage der Regentschaft gehabt zu haben, da er sich nirgendwo in diesem Zusammenhang finden lässt. [86] Wie sehr Adelheid alleine als Regentin in Frage kam, kann nicht genau geklärt werden, auch wenn es Stimmen gibt, welche für einen alleinigen Rückruf Adelheids in Norden sprechen, bei welchem Theophanu außen vor bleiben sollte. [87] Auch die Möglichkeit, dass Theophanus Einfluss ohne Adelheids nicht groß genug gewesen wäre, da diese über ihr großes Familiennetzwerk verfügte, steht im Raum. [88] Dennoch ist es geschehen, dass letztendlich die Regentschaft an Theophanu und Adelheid gingen, wobei Theophanu als die aktivere gesehen werden kann. [89] Eine vorher bereits angesprochene Rechtsfrage beantwortet sich bei der Beobachtung von Heinrichs Verhalten nach seiner Absetzung. So wird ein erneuter Treueeid geleistet, allerdings nicht auf die beiden Regentinnen, sondern gegenüber des dreijährigen Otto III. [90] Hierbei lässt sich auch sehen, wie die Regentschaft in den Urkunden aussah. So sind Theophanu und Adelheid als Interventinnen in den Urkunden zu sehen. [91] Die Regierung ergibt sich also aus der Interventionstätigkeit, welche Aufschluss über deren Aufbau gibt. So zeigt sich, dass Adelheid nach einiger Zeit wieder in Italien verbleibt, was entweder auf eine taktische Aufteilung des Reiches oder eines Streits geschoben werden kann. [92] Es ergibt sich aber auch, dass der Erzkaplan Willigis und der Kanzler Hildebald als Ausdruck einer vermehrten Interventionstätigkeit von Figuren abseits der Kaiserin gelten können. [93] Somit werden Theophanu, Willigis und Hildebald als die Köpfe der Regierung angesehen. [94] Welche Rolle die beiden Männer eingenommen haben, bleibt eine Streitfrage. Während einige sie als Aufpasser einer schwachen Regentin sehen, zeigen andere sie als gleichwertige Mitregenten. [95] Auch die Frage der Macht als Regentin lässt sich schwierig beantworten. So weist sie ein geringes Itinerar auf, welches sich nur auf die Kernregionen rund um den Rhein beschränkte und auch sprechen die geringen sächsischen Urkunden für ein erheblichen Widerstand. [96] Ihr Königsgut bleibt der zentrale Sitz ihrer Regentschaft, von welchem sie sich nur wenig entfernt. Das wird gemeinhin als Ausdruck einer schwachen Regentschaft gedeutet. [97] Auch ein geplanter Feldzug Richtung Osten wird von nur wenigen Großen begleitet und trotz ihres Widerstandes geändert und zeigt dort ihre Machtlosigkeit. [98] Es zeigt sich aber auch, dass einige von Theophanus Ideen und Umsetzungen noch in die Regierung Ottos III. miteinfließen. [99] An ihren Urkunden lässt sich ebenso erkennen, dass sie großen Einfluss in die Gebiete außerhalb des Reiches ausübte. Gerade in Polen, Ungarn und Böhmen konnte sie den Einfluss es Kaisers festigen. [100] Und auch in Frankreich wurde bei der Streitfrage um den neuen König sie zurate gezogen, sogar in den Briefen Gerberts von Reims wird sie direkt angeschrieben und nicht Otto III. als König. [101] Ein Zeichen, wie Theophanu als tatsächlich regierende erkannt wurde. In Italien zeigt sich sogar ein besonderes Verhalten Theophanus. So stellte sie in Rom und Ravenna Urkunden in ihrem eigenen Namen aus, sogar in der männliche Form als Kaiser. [102] Das dies als ein Einfluss der byzantischen Kultur gesehen werden kann, bleibt zweifelhaft. So war es schon bei einigen Herzoginnen vorgekommen, in der männlichen Form als Herzog zu Urkunden, um dem Verständnis der Zeit zu entsprechen. [103] Dass sich Theophanu als Kaiserin in Italien zeigen muss, kann auch mit der noch nicht erfolgten Kaiserkrönung ihres Sohnes erklärt werden, was ein solches Verhalten erforderte. [104] Allgemein bewegte sich Theophanu in ihrer Zeit als Kaiserin durchaus in ottonischen und nicht in byzantinischen Bahnen, wodurch sich auch der enorme Einfluss des Adels erklären lässt. [105] Somit kann der Einfluss Theophanus als Regentin durchaus als weitreichend eingestuft werden, auch wenn einige Ansichten über sie mitunter etwas zur Euphorie neigen. Die Ansicht, Theophanu durch ihre Herkunft und den Einfluss anderer Adliger als untätig einzustufen, kann allerdings auch nicht gestützt werden.
5. Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entwicklung Theophanus und ihrer Macht sowie ihres Einflusses stark von den Toden Ottos I. und II. abhing. Nach dem Tod Ottos I. konnte sie sich gegen die bisherige Königin und Kaiserin Adelheid durchsetzen sowie den zahlreichen Vorurteilen entgegentreten. Es zeigt sich, dass sie trotz ihrer byzantinischen Herkunft perfekt in das ottonische System der Regierung passte. Nicht nur konnte sie Otto II. in seiner Regierung unterstützen, sie schaffte sogar eine für damalige Zeiten gleichberechtigte Herrschaft. Und gerade nach dem Tod Ottos II. zeigt sich in ihrer Zeit als Regentin, wie einflussreich sie im Laufe der Zeit werden konnte. Die Ansicht, dass sie durch die Großen des Reiches und gerade durch ihre Mitregenten eingeengt wurde, kann nicht bestätigt werden. Im Gegenteil zeigt sich, dass sie mithilfe der fränkischen Sichtweise der Witwenschaft und Regentschaft einer Königsmutter umzugehen wusste. Auch ihr Selbstverständnis als Kaiserin zeigt sich bei genauerem Hinsehen nicht als byzantinisch.
Es lässt sich also schlussfolgern, dass Theophanu nach den genannten Toden ihren Einfluss vermehren konnte, bis hin zu einer den umständen gegeben souveränen Herrscherin. Bei einem Vergleich mit Adelheid zeigt sich eine Ausübung von Macht und Einfluss, welche als gleichwertig angesehen werden kann und bei der keine wirklich besser als die andere gewesen wäre. Es zeigt sich vielmehr eine Integration in das Reichssystem, bei welcher Theophanu als Fremde im Reich hervorstechen konnte. Dass sie keinerlei Familienbindungen mitbringen konnte, entwickelte sich zu einem neuen Kaiserverständnis, auf welchen einige Adlige ansprachen.
Dennoch zeigt sich auch, dass die Erforschung Theophanus und auch anderer Frauen gerade im Mittelalter noch lange nicht abgeschlossen ist. Und gerade bei Theophanu und Adelheid, welche nunmal zeitgleich als Königinnen und Kaiserinnen agierten, ist zu beobachten, wie die Forschung allzu leicht in eine Spaltung gerät. Dass verschieden Historiker bei der Betrachtung gleicher Quellen zu solch unterschiedlichen Ergebnissen kommen, zeigt die Reichhaltigkeit, welches das Forschungsthema bereithält.
6. Quellen-, Literatur- und Hilfsmittelverzeichnis
6.1. Quellen
Annales Magdeburgenses, ed. Pertz, Georg Heinrich, in: MGH SS 16, Hannover 1859, S. 105-196.
Die Briefsammlung Gerberts von Reims, bearb. v. Weigle, Fritz (MGH Briefe d. dt. Kaiserzeit 2), Weimar 1966.
Die Urkunden Otto I., hrsg. v. d. Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, in: MGH DD Ko I./ H I./ O I., Hannover 1879—1884, S. 80-638.
Die Urkunden Otto des II., hrsg. v. d. Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, in: MGH DD O II. / O III., Hannover 1888, S. 1-378.
Die Urkunden Theophanus, hrsg. v. d. Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, in: MGH DD O II. / O III., Hannover 1888, S. 867-877.
Odilo von Cluny, Epitaphium domine Adelheide auguste. Die Lebensbeschreibung der Kaiserin Adelheid von Abt Odilo von Cluny, hrsg. v. Paulhart, Herbert (Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 20, Heft 2), Graz/Köln 1962 , S. 27-45.
Thietmar von Merseburg, Chronicon. Die Chronik des Bischofs Thietmar von Merseburg und ihre Korveier Überarbeitung, hrsg. v. Holtzmann, Robert (MGH SS rer. Germ. N. S. 9), Berlin 1935.
Widukind von Corvey, Rerum Gestarum Saxonicarum Libri Tres. Die Sachsengeschichte des Widukind von Korvei, hrsg. v. Lohmann, Hans-Eberhard, neu bearb. v. Hirsch, Paul (MGH SS rer. Germ. [60]), 5. Aufl., Hannover 1935.
6.2. Literatur
Deeters, Walter, Zur Heiratsurkunde der Kaiserin Theophanu, in: Braunschweigisches Jahrbuch 54 (1973), S. 9-23 .
Erkens, Franz-Reiner, Die Frau als Herrscherin in ottonisch-frühsalischer Zeit, in: Euw, Anton von (Hrsg.), Kaiserin Theophanu. Begegnung des Ostens und Westens um die Wende des ersten Jahrtausends; Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museums zum 1000. Todesjahr der Kaiserin, Köln 1991 (Kaiserin Theophanu 2), S. 245-259 .
Fleckenstein, Josef, Hofkapelle und Kanzlei unter der Kaiserin Theophanu, in: Euw, Anton von (Hrsg.), Kaiserin Theophanu. Begegnung des Ostens und Westens um die Wende des ersten Jahrtausends; Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museums zum 1000. Todesjahr der Kaiserin, Köln 1991 (Kaiserin Theophanu 2), S. 305-310 .
Fößel, Amelie, Die Königin im mittelalterlichen Reich. Herrschaftsausübung-Herrschaftsrechte-Handlungsspielräume, Stuttgart 2000 (Mittelalter-Forschungen 4).
Fried, Johannes, Kaiserin Theophanu und das Reich, in: Vollrath, Hanna/Weinfurter, Stefan (Hrsg.), Köln. Stadt und Bistum in Kirche und Reich des Mittelalters, Köln 1993 (Kölner historische Abhandlungen 39), S. 139-185 .
Glocker, Winfried, Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Studien zur Familienpolitik und zur Genealogie des sächsischen Kaiserhauses (Dissertationen zur mittelalterlichen Geschichte 5), Köln – Wien 1989 .
Görich, Knut, Mathilde-Edgith-Adelheid. Ottonische Königinnen als Fürsprecherinnen, in: Schneidmüller, Bernd/Weinfurter, Stefan (Hrsg.), Ottonische Neuanfänge. Symposion zur Ausstellung "Otto der Große, Magdeburg und Europa", Mainz 2001, S. 251-291.
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Wolf, Gunther, Theophanu und Adelheid, in: Wolf, Gunther (Hrsg.), Kaiserin Theophanu. Prinzessin aus der Fremde – des Westreichs große Kaiserin, Köln/Wien 1991, S. 79-96 .
6.3. Hilfsmittel
Böhmer, Johann Friedrich, Regesta Imperii II. Sächsisches Haus 919-1024. 2: Die Regesten des Kaiserreiches unter Otto II. 955 (973)- 983, bearb. v. Mikoletzky, Hanns Leo, Wien 1950.
Hüffer, Hermann, Das Leben der Kaiserin Adelheid von Odilo von Cluny, dt., 2. Aufl., Leipzig 1891 (Die Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit 35).
Rotter, Ekkehart/ Schneidmüller, Bernd, Widukind von Corvey. Res gestae Saxonicae/ Die Sachsengeschichte, lat.-dt., Stuttgart 2011.
Trillmich, Werner, Thietmar von Merseburg. Chronik, lat.-dt., 9. Aufl., Darmstadt 2011 (Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe 9).
Winkelmann, Eduard, Die Jahrbücher von Magdeburg. Chronographus Saxo, dt., Berlin 1863 (Die Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit 12).
[1] Ohnsorge, Werner, Die Heirat Kaiser Ottos II. mit der Byzantinerin Theophanu (972), in: Braunschweigisches Jahrbuch 54 (1973), S. 24-60, S. 36.
[2] Thietmari Merseburgensis Episcopi, Chronicon, 2, 15.
[3] Vgl.Odilonis Cluniacensis abbatis, Epitaphium domine Adelheide auguste,8.
[4] Fried, Johannes, Kaiserin Theophanu und das Reich, in: Vollrath, Hanna/Weinfurter, Stefan (Hrsg.), Köln. Stadt und Bistum in Kirche und Reich des Mittelalters, Köln 1993 (Kölner historische Abhandlungen 39), S. 139-185, S. 184f.
[5] Thietmari Merseburgensis Episcopi, Chronicon, 14.
[6] Wolf, Gunther, Theophanu und Adelheid, in: Wolf, Gunther (Hrsg.), Kaiserin Theophanu. Prinzessin aus der Fremde – des Westreichs große Kaiserin, Köln/Wien 1991, S. 79-96, S. 80.
[7] Fößel, Amelie, Die Königin im mittelalterlichen Reich. Herrschaftsausübung-Herrschaftsrechte-Handlungsspielräume, Stuttgart 2000 (Mittelalter-Forschungen 4), S. 258f.
[8] Ohnsorge, Die Heirat, S. 32.
[9] Tinnefeld, Franz, Die Braut aus Byzanz. Fragen zu Theophanos Umfeld und gesellschaftlicher Stellung vor ihrer abendländischen Heirat, in: Wolf, Gunther (Hrsg.), Kaiserin Theophanu. Prinzessin aus der Fremde – des Westreichs große Kaiserin, Köln/Wien 1991, S. 253f.
[10] Ders., S. 257.
[11] Annales Magdeburgenses,972, 37.
[12] Tinnefeld, Braut, S. 260.
[13] Vgl. Schramm, Percy Ernst, Kaiser, Basileus und Papst in der Zeit der Ottonen, in: Historische Zeitschrift 129/1 (1924), S. 424-475 , S. 436.
[14] Schieffer, Rudolf, Otto II. und sein Vater, in: Frühmittelalterliche Studien 36 (2002), S. 255-270, S. 263f.
[15] Deeters, Walter, Zur Heiratsurkunde der Kaiserin Theophanu, in: Braunschweigisches Jahrbuch 54 (1973), S. 9-23, S. 9.
[16] Ohnsorge, Die Heirat, S. 41f.
[17] Deeters, Heiratsurkunde, S. 10.
[18] Ders. S. 18f.
[19] Fried, Theophanu und das Reich, S. 149f.
[20] Ders. S. 149.
[21] Glocker, Winfried, Die Verwandten der Ottonen und ihre Bedeutung in der Politik. Studien zur Familienpolitik und zur Genealogie des sächsischen Kaiserhauses (Dissertationen zur mittelalterlichen Geschichte 5), Köln – Wien 1989, S. 90.
[22] Ohnsorge, Die Heirat, S. 44f.
[23] Gussone, Nikolaus, Trauung und Krönung. Zur Hochzeit der byzantinischen Prinzessin Theophanu mit Kaiser Otto II., in: Euw, Anton von (Hrsg.), Kaiserin Theophanu. Begegnung des Ostens und Westens um die Wende des ersten Jahrtausends; Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museums zum 1000. Todesjahr der Kaiserin, Köln 1991 (Kaiserin Theophanu 2), S. 161-173, S. 162f.
[24] MGH DD O II., 26.
[25] Vgl. Schieffer, Otto II.
[26] Widukindi Monachi Corbeiensis, Rerum Gestarum Saxonicarum, 3, 76.
[27] Hlawitschka, Eduard, Kaiserin Adelheid und Kaiserin Theophanu, in: Schnith, Karl Rudolf (Hrsg.), Frauen des Mittelalters in Lebensbildern, Graz/Wien/Köln 1997, S. 27-71, S. 49.
[28] Fleckenstein, Josef, Hofkapelle und Kanzlei unter der Kaiserin Theophanu, in: Euw, Anton von (Hrsg.), Kaiserin Theophanu. Begegnung des Ostens und Westens um die Wende des ersten Jahrtausends; Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museums zum 1000. Todesjahr der Kaiserin, Köln 1991 (Kaiserin Theophanu 2), S. 305-310, S. 306.
[29] Weinfurter, Stefan, Kaiserin Adelheid und das ottonische Kaisertum, in: Frühmittelalterliche Studien 33 (1999), S. 1-19, S. 10.
[30] Ders., S. 11f.
[31] MGH DD O I., 238.
[32] Fößel, Königin, S. 57f.
[33] Weinfurter, Adelheid, S. 13.
[34] Odilonis Cluniacensis abbatis, Epitaphium domine Adelheide auguste, 8.
[35] Körntgen, Ludger, Starke Frauen. Edgith-Adelheid-Theophanu, in: Puhle, Matthias, Otto der Grosse. Magdeburg und Europa; Essays, eine Ausstellung im Kulturhistorischen Museum Magdeburg vom 27. August - 2. Dezember 2001; Katalog der 27. Ausstellung des Europarates und Landesausstellung Sachsen-Anhalt, Mainz 2001 (Otto der Grosse 1), S. 119-132, S. 128.
[36] Wolf, Theophanu und Adelheid, S. 81.
[37] Hlawitschka, Adelheid und Theophanu, S. 49.
[38] Fößel, Königin, S. 150.
[39] Fried, Theophanu und das Reich, S. 154.
[40] Ders., S. 152.
[41] Odilonis Cluniacensis abbatis, Epitaphium domine Adelheide auguste, 6.
[42] Körntgen, Starke Frauen, S. 128.
[43] Ders., S. 128.
[44] Hlawitschka, Adelheid und Theophanu, S. 49.
[45] Ders., S. 49f.
[46] Hoffmann, Gabriele, Frauen machen Geschichte. Von Kaiserin Theophanu bis Rosa Luxemburg, Bergisch-Gladbach 1995 (Bastei-Lübbe-Taschenbuch 64136), S. 26f..
[47] Fried, Theophanu und das Reich, S. 153.
[48] Hlawitschka, Adelheid und Theophanu, S. 51.
[49] Fößel, Königin, S. 353.
[50] Erkens, Franz-Reiner, Die Frau als Herrscherin in ottonisch-frühsalischer Zeit, in: Euw, Anton von (Hrsg.), Kaiserin Theophanu. Begegnung des Ostens und Westens um die Wende des ersten Jahrtausends; Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museums zum 1000. Todesjahr der Kaiserin, Köln 1991 (Kaiserin Theophanu 2), S. 245-259, S. 250.
[51] Weinfurter, Adelheid, S. 15.
[52] Hlawitschka, Adelheid und Theophanu, S. 52.
[53] Fleckenstein, Hofkapelle und Kanzlei, S. 306.
[54] Erkens, Frau als Herrscherin, S. 252.
[55] Ders., S. 252.
[56] MGH DD O II., 76.
[57] RI 771c; dazu Wolf, Theophanu und Adelheid, S. 84.
[58] Erkens, Frau als Herrscherin, S. 253.
[59] Fößel, Königin, S. 53f.
[60] Ders., S. 9.; Abb: Erkens, Frau als Herrscherin, S. 54.
[61] Fried, Theophanu und das Reich, S. 157.
[62] Seibert, Hubertus, Eines großen Vaters glückloser Sohn? Die neue Politik Ottos II., in: Schneidmüller, Bernd/Weinfurter, Stefan (Hrsg.), Ottonische Neuanfänge. Symposion zur Ausstellung "Otto der Große, Magdeburg und Europa", Mainz 2001, S. 293-320, S. 312f.
[63] Weinfurter, Adelheid, S. 19.
[64] Ders., S. 19.
[65] Hlawitschka, Adelheid und Theophanu, S. 55.
[66] Weinfurter, Adelheid, S. 19.
[67] Wolf, Gunther, Kaiserin Theophanu und Europa, in: Wolf, Gunther (Hrsg.), Kaiserin Theophanu. Prinzessin aus der Fremde – des Westreichs große Kaiserin, Köln/Wien 1991, S. 97-105, S. 99.
[68] Hlawitschka, Adelheid und Theophanu, S. 54.
[69] Offergeld, Thilo, Reges pueri. Das Königtum Minderjähriger im frühen Mittelalter, Hannover 2001 (Monumenta Germaniae Historica/Schriften 50), S. 35f.
[70] Ders., S. 35.
[71] Ders., S. 36.
[72] Ders., S. 37.
[73] Ders., S. 38.
[74] Ders., S. 38.
[75] Vgl. Wolf, Gunther, Königinwitwen als Vormünder ihrer Söhne und Enkel im Abendland zwischen 426 und 1056, in: Wolf, Gunther (Hrsg.), Kaiserin Theophanu. Prinzessin aus der Fremde – des Westreichs große Kaiserin, Köln/Wien 1991, S. 39-58.
[76] Ders., S. 58.
[77] Ders., S. 58.
[78] Erkens, Frau als Herrscherin, S. 259.
[79] Fößel, Königin, S. 199.
[80] Ders., S. 328.
[81] Ders., S. 158f.
[82] Ders., S. 147.
[83] Hoffmann, Gabriele, Frauen machen Geschichte. Von Kaiserin Theophanu bis Rosa Luxemburg, Bergisch-Gladbach 1995 (Bastei-Lübbe-Taschenbuch 64136), S. 36.
[84] Fößel, Königin, S. 323f.
[85] Wolf, Theophanu und Adelheid, S. 88.
[86] Fößel, Königin, S. 53f.
[87] Glocker, Verwandten, S. 93.
[88] Görich, Knut, Mathilde-Edgith-Adelheid. Ottonische Königinnen als Fürsprecherinnen, in: Schneidmüller, Bernd/Weinfurter, Stefan (Hrsg.), Ottonische Neuanfänge. Symposion zur Ausstellung "Otto der Große, Magdeburg und Europa", Mainz 2001, S. 251-291, S. 288.
[89] Wolf, Theophanu und Adelheid, S. 89.
[90] Fößel, Königin, S. 328.
[91] Ders., S. 328.
[92] Glocker, Verwandten, S. 94.
[93] Offergeld, Königtum Minderjähriger, S. 693f.
[94] Ders., S. 694.
[95] Zur Aufpasserfunktion vgl: Fried, Theophanu und das Reich, S. 169.
[96] Offergeld, Königtum Minderjähriger, S. 698.
[97] Fried, Theophanu und das Reich, S. 171.
[98] Offergeld, Königtum Minderjähriger, S. 699.
[99] Wolf, Theophanu und Europa, S. 105.
[100] Ders., S. 101.
[101] Vgl. MGH Briefe d. dt. Kaiserzeit, 2, 52/85/89/103/117/(119)/120/(138)/(158?).
[102] DD Theophanu 1-2.
[103] Fößel, Königin, S. 56.
[104] Glocker, Verwandten, S. 165.
[105] Körntgen, Starke Frauen, S. 128.
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- Tom-Pascal Weigelt (Autor:in), 2023, Kaiserin Theophanu und ihre Rolle als Herrscherin, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1500803