Warum die Bundesrepublik Deutschland den Veganismus steuerlich fördern und den Konsum ihrer Bürgerinnen und Bürger in die Richtung eines veganen Lebens lenken sollte, wird in der folgenden Arbeit dargelegt. Auch die Hindernisse, welche diesem Vorhaben entgegenstehen, werden betrachtet und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten beschrieben.
Immer mehr Menschen in Deutschland entscheiden sich für eine vegane Lebensweise. Sowohl gesundheitliche, ökologische, als auch ethische Gründe sprechen klar für ein veganes Leben. Der Staat hat die Möglichkeit über das Steuerrecht den Konsum seiner Bürgerinnen und Bürger zu beeinflussen. Steuern können eine Lenkungsfunktion entfalten und eingeführt und erhoben werden, um gesellschaftspolitisch nicht gewünschte Verhaltensweisen zu belasten. Andersherum besteht auch die Möglichkeit, das gewünschte Verhalten steuerlich zu entlasten, oder steuerfrei zu stellen, beispielsweise durch die Einführung von Steuerbefreiungsvorschriften oder Freibeträgen in den Einzelsteuergesetzen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition Veganismus
3 Gründe für die steuerliche Förderung des Veganismus
3.1 Gesundheitliche Vorteile
3.2 Vorteile für die Umwelt
3.3 Ethische Gründe
3.3.1 Das Leid der Schweine
3.3.2 Das Leid hinter Milchprodukten
3.4 Zwischenergebnis
4 Hindernisse einer steuerlichen Förderung des Veganismus
4.1 Fleisch - und Milchindustrie
4.1.1 Lobbyismus
4.1.2 Umsatzeinbrüche
4.2 Vorbehalte in der Bevölkerung durch Karnismus
4.2.1 Verborgenheit
4.2.2 Aufbau von Mythen
4.2.3 Wahrnehmungsverzerrung
4.3 Zwischenergebnis
5 Umsetzung der steuerlichen Förderung des Veganismus
5.1 Anpassung der Umsatzsteuersätze zur Förderung einer veganen Ernährung
5.2 Steuerermäßigung bei Übergang zur nutztierlosen Landwirtschaft
5.3 Zwischenergebnis
6 Ergebnis
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Beispielhafte Darstellung des Einflusses verschiedener Nachfrageelastizitäten (Szenarien 1 und 2) auf die Auswirkungen einer Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für tierische Produkte von aktuell 7 % auf den Regelsatz von 19%
Abb. 2: VE pro Tier
Abb. 3: VE - Höchstgrenzen
Abb. 4: § 34e EStG Tarifermäßigung bei Übergang zur nutztierlosen Landwirtschaft (eigener Entwurf)
1 Einleitung
Über 629.000 Menschen haben am „Veganuary 2022“ teilgenommen. Hierbei handelt es sich um eine Aktion, die Menschen dazu animiert, im Januar einen Monat lang vegan zu leben. Die Teilnehmenden werden dabei online und per E-Mail mit zahlreichen Informationen, Fakten und veganen Rezepten versorgt. Das Ziel ist es, möglichst viele Menschen dazu zu bewegen auch langfristig ein veganes Leben zu führen. Auch 420 deutsche Unternehmen haben die Aktion unterstützt, indem sie neue vegane Produkte auf den Markt gebracht, TV - Spots für diese ausgestrahlt oder Aktionen für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins Leben gerufen haben.1
Tatsächlich entscheiden sich immer mehr Menschen in Deutschland für eine vegane Lebensweise. Laut dem BMEL - Ernährungsreport 2021 hat sich die Zahl der Veganerinnen und Veganer im Vergleich zum Vorjahr von ein auf zwei Prozent der Deutschen verdoppelt2. Sowohl gesundheitliche, ökologische, als auch ethische Gründe sprechen klar für ein veganes Leben3.
Der Staat hat die Möglichkeit über das Steuerrecht den Konsum seiner Bürgerinnen und Bürger zu beeinflussen. Bereits § 3 Abs. 1 AO, welcher Steuern legal definiert, stellt im zweiten Halbsatz klar, dass die Erzielung von Einnahmen lediglich ein Nebenzweck sein kann. Steuern können also eine Lenkungsfunktion entfalten und eingeführt und erhoben werden, um gesellschaftspolitisch nicht gewünschte Verhaltensweisen zu belasten4. Andersherum besteht auch die Möglichkeit, das gewünschte Verhalten steuerlich zu entlasten, oder steuerfrei zu stellen, beispielsweise durch die Einführung von Steuerbefreiungsvorschriften oder Freibeträgen in den Einzelsteuergesetzen5.
Warum die Bundesrepublik Deutschland den Veganismus steuerlich fördern und den Konsum ihrer Bürgerinnen und Bürger in die Richtung eines veganen Lebens lenken sollte, wird in der folgenden Arbeit dargelegt. Auch die Hindernisse, welche diesem Vorhaben entgegenstehen, werden betrachtet und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten beschrieben.
2 Definition Veganismus
Zunächst sollte festgehalten werden, was genau unter dem Begriff „Veganismus“ verstanden wird. Der Veganismus umfasst zum einen eine Ernährungsweise, bei der sämtliche Produkte tierischen Ursprungs abgelehnt werden. Veganerinnen und Veganer konsumieren folglich kein Fleisch, keinen Fisch, keine Eier, keine Milch und keine daraus hergestellten Produkte. Auch Lebensmittel bei deren Herstellungsprozess tierische Produkte eingesetzt werden, etwa Wein, der durch Gelatine geklärt wird, werden vermieden.6 Bei einer vollwertig veganen Ernährung wird zudem darauf geachtet, dass die Energiezufuhr bedarfsgerecht und das Verhältnis der Makronährstoffe ausgewogen ist und dass genügend Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe konsumiert werden7.
Neben der Ernährung dehnt sich der Veganismus aber auch auf sämtliche weitere Lebensbereiche aus, sodass etwa auch bei Reinigungsmitteln, Kosmetikprodukten und Bekleidung Optionen ohne tierische Inhaltstoffe gewählt werden.8
3 Gründe für die steuerliche Förderung des Veganismus
3.1 Gesundheitliche Vorteile
Die Bundesrepublik Deutschland gab im Jahr 2019 rund 51,7 Milliarden Euro für das Gesundheitswesen aus, etwa durch den Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds oder durch Beihilfen, für die im öffentlichen Dienst beschäftigten9. Wenn die Bevölkerung nun durch eine vegane Ernährung gesünder leben und seltener krank werden und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müsste, so könnte die BRD in erheblichem Maße Steuergelder einsparen oder diese anders, beispielsweise für den Ausbau und die bessere Ausstattung der Krankenhäuser investieren. Diesem Argument steht potenziell entgegen, dass Umsatzeinbußen im Gesundheitssektor dem wirtschaftspolitischen Ziel des stetigen und angemessenen Wirtschaftswachstums aus §1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft entgegenstehen könnten. Schließlich wird dieses durch das reale Bruttoinlandsprodukt indiziert, an welchem die Gesundheitsbranche im Jahr 2019 einen Anteil von 11,9 Prozent trug.10 Das Interesse des Staates an der Gesundheit seiner Bürgerinnen und Bürger sollte jedoch stets überwiegen, denn Art. 2 Abs. 2 GG mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit begründet eine objektive Schutzpflicht des Staates. Es handelt sich hierbei um ein „Jedermanns-Grundrecht“, welches allen natürlichen Personen zusteht und im sachlichen Schutzbereich vor allem die Gesundheit im biologisch-physiologischen Sinn umfasst.11 Der Gesundheitssektor könnte außerdem trotz einer gesünderen Bevölkerung durch einen Ausrichtungswechsel hin zu einer präventiv ausgerichteten Arbeitspraxis wirtschaftlich stark erhalten werden und es würden Entlastungen für Krankenkassen und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber resultieren. Wenn eine vegane Ernährung also gesundheitsfördernd ist, sollte sich der Staat steuerlich für sie einsetzen, um Ausgaben zu sparen und seiner Schutzpflicht gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern nachzukommen.
Im bereits oben herangezogenen Vergleichsjahr 2019, waren Herz- /Kreislauferkrankungen mit 35,3 Prozent die häufigste Todesursache in Deutschland12. Hauptursache für Herz-/Kreislauferkrankungen ist die sog. Atherosklerose13. Hierunter versteht man Ablagerungen, auch atherosklerotische Plaque genannt, unter anderem bestehend aus Proteinen und Blutfetten, die sich an den inneren Arterienwänden bilden. Diese Ablagerungen werden über Jahrzehnte hinweg immer größer und der Blutfluss zunehmend eingeschränkt, was zu Brustschmerzen bei körperlicher Anstrengung, bezeichnet als Angina pectoris, führen kann. Platzen Teile des Plaques in den Arterien ab, können sich Blutgerinnsel bilden, die die Arterie plötzlich verschließen und die Sauerstoffzufuhr zum Herzmuskel blockieren. Es kommt zum Herzinfarkt.14
Dass Herzerkrankungen folglich keine gewöhnliche Alterserscheinung sind, zeigt auch eine zum Ende des Koreakrieges im Jahr 1953 veröffentlichte Studie. Insgesamt wurden 300 der im Kampf gefallenen amerikanischen Soldaten im Alter von durchschnittlich 22 Jahren obduziert. Obwohl bei keinem der untersuchten Soldaten vor dem Tod je Herzprobleme diagnostiziert wurden, zeigten 77,3 Prozent von ihnen deutliche Anzeichen einer Atherosklerose.15 In einem im Jahr 2017 veröffentlichten Konsensuspapier der Europäischen Arteriosklerose - Gesellschaft wird klargestellt, dass Cholesterin, insbesondere der LDL (Low Density Lipoprotein) - Cholesterinwert ursächlich für die Entstehung von Atherosklerose ist16. Anstatt Cholesterin senkende Medikamente einzusetzen, sollten die Nahrungsmittel, welche den LDL - Cholesterinwert erhöhen, nicht mehr konsumiert werden. Das sind allen voran Transfette, welche man in Fleisch - und Milchprodukten, sowie industriell verarbeiteten Lebensmitteln findet, gesättigte Fette aus tierischen Produkten und Junk-Food, sowie Cholesterin, das ausschließlich in tierischen Produkten, vor allem Eiern vorkommt.17
Eine vollwertig vegane Ernährung, bei der keine tierischen Produkte konsumiert werden, verhindert aber nicht nur das Entstehen von Atherosklerose und damit Herz-/Kreislauferkrankungen. Während die heute üblichen, kostspieligen chirurgischen Eingriffe, wie etwa Bypassoperationen nur Symptome aber nicht die Ursache bekämpfen, zeigen die Forschungen von Dr. Caldwell B. Esselstyn Jr. und Dr. Dean Ornish, dass eine vegane Ernährung arterielle Blockaden sogar rückgängig machen kann. Bei der Studie von Dr. Dean Ornish etwa, wurden 20 Patientinnen und Patienten mit Herz-/Kreislauferkrankungen klassisch behandelt, während 28 andere auf eine pflanzenbasierte, nahezu vegane, Diät gesetzt wurden. Nach einem Jahr hatten die atherosklerotischen Ablagerungen der klassisch Behandelten um 8 Prozent zugenommen, während die Ablagerungen der Vergleichsgruppe mit pflanzenbasierter Diät um 4 Prozent zurückgingen.18
Die Behauptung, da Cholesterin die Hauptursache für Herzerkrankungen sei, solle lieber mageres Fleisch und Geflügelfleisch konsumiert werden erweist sich als trügerisch. Der Konsum von Fleisch und jeglichen tierischen Produkten führt über diverse entzündliche Moleküle, wie bakterielle Giftstoffe, sog. Endotoxine, zu einer Versteifung der Arterien. Pflanzliche Proteine hingegen sind in der Lage diese Entzündungen zu heilen, da sie etwa in Antioxidantien verpackt sind. Dies ist der Grund, warum in der oben genannten Studie von Dr. Dean Ornish bei der Patientengruppe, welche sich pflanzenbasiert ernährte, bereits nach einer Woche ein Rückgang der Angina - Anfälle in Höhe von 91 Prozent verzeichnet wurde. Obwohl die arteriellen Ablagerungen noch nicht abgebaut wurden, verbesserte sich die Arterienfunktion, aufgrund der Verbesserung des Entzündungszustandes.19
Die zweithäufigste Todesursache in Deutschland waren im Jahr 2019 Krebserkrankungen mit einem Anteil von circa 25 Prozent20. Bei der Zellteilung wird die Erbinformation, die DNA, an die entstehenden Tochterzellen weitergegeben. Ist sie beschädigt, und scheitern die zelleigenen Reparaturmechanismen, wird die fehlerhafte Erbinformation weitergegeben. Die mutierten Zellen vermehren sich immer weiter und Krebs entsteht.21
Das insulinähnliche Wachstumshormon Insulin - like Growth Factor 1 (IGF 1) reguliert die Wachstumsrate von Zellen22. Bei Kindern, die sich in der Entwicklungsphase befinden ist der IGF 1 - Wert hoch, im Erwachsenenalter sinkt er23. Bleibt der IGF 1 - Wert bei Erwachsenen weiterhin hoch, so wird die Teilungsrate und das Wachstum der Zellen gesteigert und weniger alte Zellen werden beseitigt24. Mit steigendem IGF 1 - Wert steigt auch das Risiko an Krebs zu erkranken25. Durch eine vegane Ernährung lässt sich der IGF 1 - Wert senken, denn tierisches Eiweiß, vor allem aus Milchprodukten, aber auch das Muskeleiweiß in Fleisch, sowie Eiklareiweiß steigert die IGF 1 - Produktion26. Eine von 1993 bis 1999 in Großbritannien durchgeführte Studie hat erwiesen, dass der IGF 1 - Wert von Veganerinnen um 13 Prozent geringer ist, als der von Vegetarierinnen oder Frauen, die auch Fleisch konsumieren. Des Weiteren ist die Konzentration der IGF 1 bindenden Eiweiße, welche der menschliche Körper ausschüttet, um die IGF 1 - Konzentration im Blut zu senken, bei Veganerinnen um 20 - 40 Prozent höher.27
Ein weiterer Grund warum Menschen, die tierische Produkte konsumieren, ein höheres Risiko haben an Krebs zu erkranken, sind die sog. heterozyklischen Amine (HCA). Es handelt sich hierbei um krebsverursachende Stoffe, die entstehen, wenn Muskelfleisch von Rindern, Schweinen, Fischen oder Geflügel geröstet, gebraten, gegrillt oder gebacken wird.28 Das Long Island Breast Cancer Study Project hat nachgewiesen, dass postmenopausale Frauen, die ihr gesamtes Leben über mehr gegrilltes, geräuchertes und geröstetes Fleisch konsumiert haben, ein 47 Prozent höheres Risiko haben, an Brustkrebs zu erkranken29. Dies liegt daran, dass etwa eine bestimmte Art heterozyklischer Amine, das sog. PhIP, eine östrogenartige Wirkung entfaltet und dadurch das Brustkrebswachstum beschleunigt und zur Metastasierung führen kann30.
Im Gegensatz zur verbreiteten Sorge, Soja mit seinen enthaltenen Phytoöstrogenen könne das Brustkrebsrisiko steigern, ist genau das Gegenteil der Fall31. Phytoöstrogene docken an denselben Rezeptoren an, wie das menschliche Östrogen. Da sie aber eine geringere Wirkung haben, und das Andocken körpereigener Östrogene verhindern, ergibt sich ein positiver Effekt. Des Weiteren haben Soja - Phytoöstrogene die Eigenschaft ein sog. selektiver Östrogenrezeptor - Modulator zu sein. Das bedeutet, dass Phytoöstrogene je nach Bedarf sowohl antiöstrogene als auch proöstrogene Wirkung entfalten und so auf der einen Seite das Brustkrebsrisiko verringern, aber gleichzeitig auch menopausale Symptome lindern können.32 Eine von 2004 bis 2006 in China durchgeführte Studie hat gezeigt, dass ein höherer Sojakonsum das Risiko an Brustkrebs zu sterben um 36-38 Prozent verringern kann33. Auch zahlreiche weitere pflanzliche Lebensmittel wie beispielsweise Brokkoli, Rosenkohl oder Leinsamen sind nachweislich dazu in der Lage Krebserkrankungen vorzubeugen34.
Wie anhand der zwei häufigsten Todesursachen in Deutschland exemplarisch erörtert, hat unsere Ernährung erhebliche Auswirkungen auf unsere Gesundheit. Eine vollwertig vegane Ernährung kann unser Leben verlängern und Erkrankungen vorbeugen. Die BRD sollte sich also, im Rahmen der in Art. 2 Abs. 2 GG begründeten objektiven Schutzpflicht gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern, für eine vegane Lebensweise einsetzen und steuerliche Maßnahmen hierfür ergreifen.
3.2 Vorteile für die Umwelt
Dass sich der Staat steuerlich für den Schutz unserer Umwelt und unseres Klimas einsetzen sollte, ist unstrittig. Die Norm des Art. 20a GG wird auch als „Staatsziel Umweltschutz“ bezeichnet und schreibt vor, dass die natürlichen Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen zu erhalten sind. Es handelt sich um eine zunächst recht allgemeine Grundsatzverpflichtung, die alle Organe staatlicher Gewalt bindet, ihr Handeln auf die Erhaltung unserer Umwelt auszurichten.35 Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2021 bestätigt, dass Art. 20a GG den Staat zum Klimaschutz und daraus resultierend auch zur Schaffung von Klimaneutralität verpflichtet. Darüberhinausgehend hat es festgehalten, dass Art. 20a GG eine internationale Dimension hat und das staatliche Handeln auf den Schutz des gesamten globalen Klimas hinwirken soll. Auch aus Art. 2 Abs. 2 S.1 GG, also dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit folgert das Bundesverfassungsgericht die Pflicht des Staates zum Umwelt - und Klimaschutz. Die objektivrechtliche Schutzpflicht gelte auch gegenüber künftigen Generationen, die vor Umweltbelastungen und den Gefahren des Klimawandels geschützt werden müssen.36
Von seiner Möglichkeit über Steuern den Konsum und das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zu lenken, hat der Staat gerade im Bereich des Umweltschutzes bereits mehrfach Gebrauch gemacht. Im Jahr 2020 haben die umweltbezogenen Steuerarten insgesamt 57,1 Milliarden Euro Steuergelder eingebracht. Den größten Anteil daran haben die Energie-, die Strom- und die Kraftfahrzeugsteuer verursacht.37
Wenn nun eine vegane Lebensweise zum Erhalt unserer Umwelt und zum Schutz des Klimas beiträgt, sollte der Staat folglich auch steuerliche Maßnahmen ergreifen, um den Veganismus zu fördern und damit seinen im Grundgesetz verankerten Pflichten nachzukommen.
Die größte Herausforderung des 21. Jahrhunderts stellt der menschengemachte Klimawandel dar. Die Industrialisierung, die Abholzung von Wäldern und großflächige Landwirtschaft haben zu einem nie dagewesenen Anstieg der Treibhausgase in der Erdatmosphäre geführt.38 Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts ist die Durchschnittstemperatur der Erde bereits um 1,1° C angestiegen. Wenngleich dieser Wert nicht allzu hoch erscheint, sind die, zum Teil schon deutlich spürbaren, Konsequenzen erheblich. Wetterkatastrophen, wie Waldbrände, anhaltende Dürren, Stürme, Überflutungen, sowie steigende Wasserknappheit und sinkende Biodiversität gefährden unsere Lebensgrundlagen, Gesundheit und Sicherheit.39
Wird über die Ursachen des Klimawandels gesprochen, werden meist fossile Brennstoffe thematisiert und wie diese durch erneuerbare Energien bestmöglich ersetzt werden können. Die industrielle Tierhaltung spielt jedoch ebenfalls eine immense Rolle, werden die dabei entstehenden Treibhausgasemissionen betrachtet.40 Eine im Jahr 2018 veröffentlichte Studie des unabhängigen Institute for Agriculture and Trade Policy (IATP) und der Umweltorganisation GRAIN zeigt auf, dass die fünf größten Fleisch - und Milchkonzerne der Welt zusammen mehr jährliche Treibhausgasemissionen verursachen als die größten Ölkonzerne Exxon, Shell oder BP41. Der Anteil der Massentierhaltung an den jährlichen, vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen weltweit, wird von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf 14,5 Prozent geschätzt42. Die Umweltexperten Dr. Robert Goodland und Jeff Anhang haben unter Berücksichtigung zusätzlicher Faktoren sogar einen Wert von 51 Prozent der industriellen Tierhaltung an den jährlichen Emissionen errechnet43.
Ein Faktor, der zu der schlechten Klimabilanz von Fleisch - und Milchprodukten beiträgt ist die Landnutzung. Laut Angaben des Umweltbundesamtes werden ganze 70 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Erdoberfläche als Weideflächen für die Viehhaltung beansprucht. Wobei die zusätzlich benötigten Flächen für den Anbau von Futtermitteln für Nutztiere in dieser Zahl noch nicht enthalten sind.44 Um diesen enormen Flächenbedarf decken zu können, werden ganze Landschaften zerstört. In den Jahren 2005 bis 2013 war die Viehhaltung mit 41 Prozent der Hauptgrund für die Abholzung tropischer Wälder. Auf Platz zwei folgt die Herstellung von Soja und Palmöl mit 18,4 Prozent.45 Häufig wird angenommen, man sollte aus diesem Grund auf Produkte wie Tofu, Tempeh oder Sojamilch verzichten. Tatsächlich wird aber nur ein geringer Anteil von 7 Prozent der weltweiten Sojaernte zu Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr verarbeitet, während 77 Prozent zu Futter für Nutztiere verarbeitet werden.46 Da Wälder wichtige Klimafunktionen erfüllen, indem sie etwa riesige Mengen an Kohlenstoffdioxid (CO2) binden, ist ihre Abholzung fatal. Werden Wälder gerodet fällt diese Funktion nicht nur weg, es wird auch ein Großteil des zuvor gespeicherten CO2 wieder freigesetzt. Die Vernichtung von Wäldern verursacht rund 13 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen.47 Bringt man diese Zahl nun in Verbindung mit der Tatsache, dass die Tierhaltung für Milch- und Fleischprodukte, sowie der Anbau von Futtermitteln für diese Tiere, Hauptgrund für die Vernichtung von Wäldern sind, wird deutlich warum die eingangs genannten Werte der Treibhausgasemissionen der Milch - und Fleischindustrie, je nach Einkalkulierung aller Faktoren so stark divergieren.
Ein weiterer bedeutender Faktor sind die bei der Verdauung von Wiederkäuern, sowie bei der Lagerung von Festmist und Gülle entstehenden Methan - Emissionen. An den gesamten aus dem deutschen Landwirtschaftssektor stammenden Methan - Emissionen im Jahr 2020 haben Verdauungsprozesse, auch Fermentation genannt, einen Anteil von 77 Prozent und die Lagerung von Festmist und Gülle einen Anteil in Höhe von 19 Prozent gehabt. Die Viehhaltung ist also für ganze 96 Prozent der Methanemissionen aus dem Landwirtschaftssektor verantwortlich, welche umgerechnet zu CO2 - Äquivalenten wiederum etwas mehr als die Hälfte der gesamten Treibhausgasemissionen des deutschen Landwirtschaftssektors verursachen.48
Des Weiteren müssen auch die CO2 - Emissionen aus Produktion, Verarbeitung und Transport beachtet werden. Futtermittel und Tiere werden transportiert, Ställe beheizt und Belüftungsanlagen betrieben, Kühlhäuser benötigt und verschiedenste Maschinen mit Energie versorgt.49
Dass ein veganes Leben und eine Verringerung des Konsums tierischer Produkte folglich erhebliche positive Auswirkungen auf unsere Umwelt nach sich ziehen, haben auch Forschende der Oxford University herausgefunden. Durch einen Wandel zu einer pflanzenbasierter Ernährung sollen im Vergleich zu einem Beibehalt der bisherigen Ernährungsgewohnheiten bis zum Jahr 2050 zwischen 29 und 70 Prozent der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen eingespart werden können.50
Die Erzeugung tierischer Produkte stellt des Weiteren einen großen Risikofaktor für die Wasserversorgung dar. Zum einen werden für die Produktion von Lebensmitteln tierischen Ursprungs immense Wassermengen benötigt, während bei veganen Produkten zumeist das Gegenteil der Fall ist. Für die Produktion von einem Kilogramm Hähnchenfleisch werden etwa 20.000 Liter Wasser benötigt, für die gleiche Menge an Gemüsenuggets oder -schnitzeln nur 1.000 Liter. Während für einen Liter Vollmilch 2.000 Liter Wasser benötigt werden, verursacht die Herstellung eines Liters Haferdrink nur einen Wasserverbrauch von 300 Litern. Selbst Tofu, für dessen Produktion 7.000 Liter Wasser je Kilogramm eingesetzt werden, ist deutlich sparsamer als Rindfleisch mit 20.000 Litern oder Fisch aus Aquakulturen mit 15.000 Litern.51
Zum anderen kommt es durch die Landwirtschaft mit Nutztierhaltung auch zu erheblichen Wasserverschmutzungen. Antibiotika, die etwa Schweinen oder Kühen, aber auch den Fischen in Aquakulturen verabreicht werden, gelangen in den Wasserkreislauf und können im Grundwasser nachgewiesen werden. Dadurch können sich multiresistente Keime entwickeln. Auch der Stickstoff, aus als Dünger verwendeter Gülle, gelangt in Form von Nitrat in das Grundwasser und kann negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.52
Die BRD sollte den Veganismus demnach steuerlich fördern, um die Umwelt zu schützen und ihrer Pflicht zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit aller Bürgerinnen und Bürger nachzukommen.
3.3 Ethische Gründe
„Die Größe einer Nation und ihre moralische Reife lassen sich daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt. (Mahatma Gandhi)“53
Mit Wirkung zum 01. August 2002 sind Tierrechte offiziell im Grundgesetz der BRD verankert worden. In den bereits thematisierten Art. 20a GG wurden die Worte „und die Tiere“ aufgenommen. Auch der Tierschutz stellt folglich ein für alle Organe staatlicher Gewalt bindendes Staatsziel dar.54 Das deutsche Tierschutzgesetz wurde bereits am 24.07.1972 erlassen und § 1 TierSchG legt als Grundsatz und Zweck des Gesetzes folgendes fest: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ In grobem Widerspruch zu diesem Leitsatz reglementieren die §§ 4-9 TierSchG das Töten von Tieren, Eingriffe an Tieren und die Durchführung von Tierversuchen, wobei nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 TierSchG etwa eine Betäubung beim Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen nicht erforderlich ist. Es wird deutlich, dass der Formulierung „ohne vernünftigen Grund“ in § 1 TierSchG eine immense Bedeutung zukommt, da Tieren laut dem deutschen Tierschutzgesetz unter vermeintlich vernünftigen Gründen, erhebliche Schäden zugefügt werden dürfen.
Betrachtet man nun die bereits erörterten gesundheitlichen und ökologischen Risiken und Nachteile einer omnivoren Lebensweise, stellt die Misshandlung von Tieren für die menschliche Ernährung und Nutzung keinen wissenschaftlich vernünftigen Grund dar. Werden Tieren also durch eine nicht vegane Lebensweise Schmerzen, Leid oder Schäden zugefügt, so sollte sich der Staat steuerlich für den Veganismus einsetzen, um seiner Verpflichtung aus Art. 20a GG i.V.m. § 1 TierSchG nachzukommen.
Der heutige, durch zahllose Studien und Forschungsprojekte belegte, wissenschaftliche Konsens, besagt klar, dass sämtliche Wirbeltiere, also sowohl Säugetiere als auch Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische empfindungsfähig sind. Wie auch beim Menschen, kann Tieren anhand der vorhandenen morphologischen und neurophysiologischen Bedingungen, der physiologischen Veränderungen, wie Beschleunigung der Atemfrequenz oder Veränderung der Körpertemperatur, sowie spezifischem Ausdrucksverhalten und Vokalisation ein Schmerzempfinden zugesprochen werden.55 Im Bereich der Ethik besagt nun die pathozentrische Position, dass alle empfindungsfähigen Individuen moralisch berücksichtigt werden müssen. Tiere nicht miteinzubeziehen, lediglich aufgrund der Tatsache, dass sie keine Menschen sind, wäre speziesistisch, also diskriminierend aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Art.56
3.3.1 Das Leid der Schweine
Schweine sind intelligente und hochsensible Tiere, die in ihrer natürlichen Umgebung bis zu 50 Kilometer pro Tag zurücklegen und enge Beziehungen zueinander aufbauen. Auch Menschen gegenüber sind sie äußert kontaktfreudig und Ferkel lernen bereits im Alter von 3 Wochen auf ihren Namen zu reagieren.57
Laut Angaben des BMEL beträgt der Schweinebestand in der deutschen Massentierhaltung rund 28 Millionen Tiere. Jährlich werden circa 59 Millionen Schweine geschlachtet. Einem 50 bis 110 Kilogramm schweren Schwein müssen dabei gerade einmal 0,75 Quadratmeter Platz im Stall zur Verfügung gestellt werden. Unter 0,4 Prozent der Schweine leben in sog. Bio-Haltung, wobei auch diesen Tieren jeweils nur 2,3 Quadratmeter Platz zugesprochen wird.58 Die körperlichen Schäden dieser zu Produktionsfaktoren reduzierten Lebewesen sind vielfältig. Die in Schweineställen verbreiteten Spaltenböden führen zu Klauenverletzungen und Hautschäden und der durch die Gülle hohe Ammoniakgehalt in der Luft zu Atemwegserkrankungen und veränderten Lungen. Die kotverdreckten Böden verursachen des Weiteren Entzündungen und Abszesse und es kommt zu infektionsbedingten Bewegungsstörungen und Lähmungen. Herz - Kreislaufversagen, Muskeldegenerationen und der Befall mit Spulwürmern sind nur einige weitere Beispiele.59 Doch Schweine leiden vor allem auch psychisch stark unter den prekären und ihren natürlichen Bedürfnissen völlig zuwiderlaufenden Lebensbedingungen und entwickeln das sog. Porcines Stress-Syndrom (PSS), welches mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung beim Menschen vergleichbar ist. So entstehen häufig neurotische Verhaltensweisen und die Schweine beginnen ihren Artgenossen die Schwänze abzubeißen, weshalb diese von den Züchtern mit Heißschneidegeräten abgetrennt werden. Weitere Symptome sind etwa Muskelstarre, Atemnot und ein plötzlicher Tod.60
Haben die Tiere den Transport zum Schlachthof überlebt, folgt dort die Betäubung und Tötung. In Deutschland werden vor allem die Gas - und die Elektrobetäubung eingesetzt. Bei der Gasbetäubung leiden die Schweine etwa eine halbe Minute lang unter Todesangst, bis die Betäubungswirkung einsetzt. Es kommt allerdings immer wieder zu Fehlbetäubungen, etwa durch eine zu niedrige CO2-Konzentration oder zu kurze Verweildauer in der Gaskammer. Bei der Elektrobetäubung wird mithilfe von Elektroden ein Stromstoß abgegeben, der das Bewusstsein der Tiere durch einen epilepsieartigen Anfall nach 0,2 Sekunden ausschalten soll.61 Laut Angaben der Bundesregierung aus dem Jahr 2012 liegt die Fehlbetäubungsrate bei der Elektrobetäubung zwischen 3,3 und 12,5 Prozent. Das heißt, die betroffenen Tiere erleben die weiteren Schritte des Schlachtprozesses, also das Ausbluten durch Stich in die Brust, das Aufhängen an den Hinterbeinen und das Eintauchen in die Brühanlage bei vollem Bewusstsein. Aus dem genannten Dokument der Bundesregierung geht ebenso hervor, dass etwa 0,1 bis 1 Prozent aller Schweine unmittelbar vor dem Eintauchen in die Brühanlage noch Empfindungs - und Wahrnehmungsvermögen aufweisen.62 Hinzu kommen häufig auch noch Gewaltausbrüche gegenüber den Tieren durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche stundenlang alle vier Sekunden ein Lebewesen töten oder betäuben müssen und unter großer psychischer Belastung stehen63.
3.3.2 Das Leid hinter Milchprodukten
Während den meisten Menschen zumindest grundsätzlich bewusst ist, dass der Konsum von Fleischprodukten das Töten von Tieren voraussetzt, ist die ethische Problematik hinter Milchprodukten weitaus weniger bekannt. Auch Kühe produzieren, wie alle anderen Säugetiere, nur dann Muttermilch, wenn Sie ein Kind geboren haben. Milchkühe werden folglich einmal jährlich künstlich befruchtet und nach der Geburt innerhalb weniger Stunden oder Tage von ihrem Kalb getrennt. Mutter und Kalb stehen unter erheblichem Stress und rufen zum Teil tagelang verzweifelt nacheinander, doch die Kälber werden einzeln in sog. Kälberiglus untergebracht und mit Ersatznahrung gefüttert.64
Ein Kalb benötigt rund 10 Liter Muttermilch pro Tag. Milchkühe in Deutschland produzieren durch entsprechende Züchtung zum Teil jedoch über 50 Liter, weshalb zahlreiche Kühe an Mastitis, einer schmerzhaften Entzündung der Euter erkranken.65 Lässt die Milchleistung der Kühe nach rund fünf Jahren dieses qualvollen Zyklus aus künstlicher Befruchtung, Verlust des Kalbes und Melken nach, endet ihr Leben im Schlachthof. Das Leben der männlichen Kälber ist zumeist deutlich kürzer, da diese ein „Abfallprodukt“ der Milchindustrie darstellen und entweder für Kalbfleisch gemästet oder ins Ausland verkauft werden.66
Wie exemplarisch anhand von Schweinen und Kühen dargestellt, verursacht der Konsum von tierischen Produkten erhebliches Tierleid und die BRD sollte sich steuerlich für den Veganismus einsetzen, um ihren Verpflichtungen aus Art. 20a GG i.V.m. § 1 TierSchG nachzukommen.
3.4 Zwischenergebnis
Wie zuvor erörtert, erhöht der Konsum tierischer Produkte unter anderem das Risiko an Herz-/Kreislauferkrankungen und Krebs zu erkranken immens. Gleichzeitig hat eine vegane Ernährung positive Effekte auf die menschliche Gesundheit und im Kampf gegen eben diese Erkrankungen. Gegen den Klimawandel stellt der Veganismus eine echte Chance dar, die Treibhausgasemissionen drastisch zu verringern und damit das menschliche Überleben und unsere Umwelt langfristig zu schützen. Aus ethischen Gesichtspunkten ist der Konsum tierischer Produkte nicht vertretbar, da er in keiner Weise notwendig und das Leid der Tiere damit vermeidbar und nicht gerechtfertigt ist. Da der Staat diese Güter und Werte, nämlich Gesundheits -, Umwelt - und Tierschutz aufgrund diverser Staatszielbestimmungen und Gesetze zu fördern verpflichtet ist, ist die steuerliche Förderung des Veganismus die logische Konsequenz.
4 Hindernisse einer steuerlichen Förderung des Veganismus
Unter Betrachtung der wissenschaftlichen Faktenlage, gerade in Hinblick auf die Vorteile des Veganismus für Gesundheit und Umwelt, stellt sich die Frage, weshalb ein veganes Leben nicht schon längst steuerlich gefördert und proklamiert wird. Im Folgenden werden aus diesem Grund die Hindernisse einer steuerlichen Förderung des Veganismus dargestellt und bewertet.
4.1 Fleisch - und Milchindustrie
4.1.1 Lobbyismus
Damit entsprechende Gesetzesänderungen durchgeführt oder neue Gesetze zur steuerlichen Förderung des Veganismus erlassen werden können, ist ein hierauf gerichteter Wille in der Politik erforderlich. Die Macht der Fleisch - und Milchindustrie und ihr Einfluss auf die Politik sind allerdings groß67. Der Jahresumsatz des Schlachterei - und Fleischverarbeitungsgewerbes in Deutschland hat im Jahr 2020 rund 44 Milliarden Euro betragen68. Die milchverarbeitende Industrie erwirtschaftete 2020 einen Umsatz von rund 28 Milliarden Euro69. Durch Lobbyismus, also die Einflussnahme organisierter Interessengruppen auf die Exekutive und Legislative, versuchen die genannten Branchen politische Entscheidungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen70.
Dies geschieht zum einen durch Spendengelder. So hat beispielsweise, der Schlachtkonzern Tönnies, bestehend aus der B. & C. Tönnies GmbH & Co. KG, der Tönnies Holding GmbH & Co KG und der Privatperson Clemens Tönnies, seit dem Jahr 2002 insgesamt 158.474 Euro an die CDU gespendet.71
Eine weitere Form der Einflussnahme ist der sog. Wissenschaftslobbyismus, bei dem Lobbyverbände und Interessensgruppen Studien und Gutachten in Auftrag geben und finanzieren. Durch die vorhandenen finanziellen Ressourcen gelingt es ihnen, Professorinnen und Professoren für industriefinanzierte Forschung anzuwerben. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft etwa, hat im März 2019 eine politische Veranstaltung im Bundestag organisiert, an der auch agrarpolitische Bundestagsabgeordnete von CDU und FDP teilgenommen haben. Thema waren die, laut Veranstalter negativen, Auswirkungen von veganer Ernährung auf die deutsche Volkswirtschaft und das Klima. Belegen sollte die Thesen der Experte Professor Michael Schmitz, welcher eine Studie des von ihm gegründeten Institut für Agribusiness vorgestellt hat. Die genannte Studie wurde von der Stiftung eines Geflügelzüchters finanziert, und das inzwischen aufgelöste Institut für Agribusiness hatte enge Verbindungen und Mitglieder bei ehemaligen Landwirtschaftsministern, der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft, und umstrittenen Pestizidherstellern. Angesichts der offensichtlichen finanziellen und personellen Verflechtungen erscheint die wissenschaftliche Neutralität der Studie zweifelhaft. Die Justus-Liebig-Universität Gießen, bei welcher Herr Schmitz angestellt war, hat sich im Nachgang zu der kritisierten Studie ausdrücklich vom Institut für Agribusiness distanziert.72
Letztlich üben die Milch - und Fleischindustrie aber auch über Abgeordnete aus den eigenen Reihen politischen Einfluss aus. Besonders hervorzuheben ist hier der Deutsche Bauernverband (DBV) mit seinen angegliederten Bauernverbänden, welcher etwa zugunsten des Profits und zuungunsten des Tierschutzes eine Verschiebung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration, vom 01.01.2019 auf den 01.01.2021 erreicht hat73. Im Agrarausschuss des 19. Deutschen Bundestages hatten 42 Prozent der Abgeordneten einen direkten Bezug zur Landwirtschaft, zumeist durch eigene Betriebe. Unter den Ausschussmitgliedern der CDU/CSU - Fraktion lag die Zahl bei 85 Prozent, wobei mehr als die Hälfte dieser Abgeordneten auch ein Amt auf einer der Organisationsebenen des Bauernverbandes innehatte.74 Selbstverständlich bringen diese Abgeordneten durch ihren privaten Hintergrund ein hohes Maß an Sachverstand und Wissen in den Bundestag ein. Es stellt sich aber die Frage, inwiefern sie durch ihre persönlichen, wirtschaftlichen Interessen ihr Mandat wie in Art. 38 GG vorgesehen als Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen, ausführen können. Einem oder einer Abgeordneten, welcher oder welche selbst eine Schweinezucht betreibt, wird die Entscheidung, zum Wohle der Allgemeinheit, den Veganismus zu fördern schwerfallen.
Grundsätzlich hat Lobbyarbeit auch positive Aspekte und kann in einer Demokratie sehr wichtig sein, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, sowie Fachwissen und Sachverstand in den Bundestag und politische Entscheidungen einzubringen. Problembehaftet ist jedoch vor allem die Tatsache, dass gegensätzliche Interessen zumeist nicht gleichwertig in die Debatte eingebracht werden können, da die Akteurinnen und Akteure mit der größeren wirtschaftlichen Macht und Finanzstärke in deutlich höherem Maße Lobbyismus betreiben können.75 Gerade in Hinblick auf das Thema Veganismus trifft dies zweifelsohne zu. Fleisch - und Milchlobby haben genügend Mittel zur Verfügung, während Tierschutz - und Umweltorganisationen in der Regel nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind und sich über Spendengelder finanzieren müssen. Folglich ist es elementar, dass Politikerinnen und Politiker ihrem Auftrag als Vertreterinnen und Vertreter des gesamten Volkes gerecht werden und die für die Allgemeinheit und unsere Zukunft besten Entscheidungen treffen. Um die Neutralität bei der politischen Willensbildung zu verbessern, wäre es unter anderem sinnvoll, die Veröffentlichungspflichten bezüglich Parteispenden zu reformieren. Bislang müssen gemäß § 25 Abs. 3 des Parteiengesetzes nur Spenden mit einem Betrag von über 50.000 Euro sofort und Spenden über 10.000 Euro im Kalenderjahr im sog. Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden. Ein Herabsetzen der 10.000 Euro - Grenze auf etwa 1.000 Euro würde für mehr Transparenz sorgen. Um den Wissenschaftslobbyismus zu begrenzen und bei der politischen Willensbildung nur wissenschaftlich neutrale und sachliche Forschungsergebnisse und Studien einzubeziehen muss auch hier auf vorhandene Transparenz geachtet und hingewirkt werden. In medizinischen Studien haben sich sog. „conflict of interest - Erklärungen“ bereits etabliert. In diesen legen die Autorinnen und Autoren der Studie offen, inwiefern finanzielle Beziehungen zu Organisationen oder Unternehmen bestehen, die Einfluss auf die Forschung oder deren Ergebnisse gehabt haben könnten.76 Eine solche Erklärung sollte in sämtlichen, vom Bundestag für seine Entscheidungen herangezogenen, Studien enthalten sein und berücksichtigt werden.
4.1.2 Umsatzeinbrüche
Wenn sich immer mehr Menschen für ein veganes Leben entscheiden, etwa durch steuerliche Fördermaßnahmen, bedeutet dies zwangsläufig, dass weniger tierische Produkte nachgefragt werden und die Umsätze für entsprechende Produzenten und Hersteller fallen. Diese Entwicklung würde sowohl große Schlacht - und Molkereikonzerne, als auch die Landwirtinnen und Landwirte direkt betreffen. Bislang stammen in Deutschland fast zwei Drittel der landwirtschaftlichen Erlöse aus der Produktion von Fleisch und Milch77.
Geht der Konsum von tierischen Produkten zurück, steigt aber gleichzeitig die Nachfrage nach pflanzlichen Lebensmitteln und veganen Ersatzprodukten, was wiederum zu Mehrumsätzen und neuen Arbeitsplätzen führt. Während der durchschnittliche Fleischkonsum pro Haushalt in Deutschland von 1978 bis 2018 von 6,7 Kilogramm auf 2,3 Kilogramm pro Monat gesunken ist, ist die Produktion von Fleischersatzprodukten von 2019 auf 2020 um knapp 39 Prozent gestiegen78.
Ein positives Beispiel ist hier das Unternehmen Rügenwalder Mühle, welches seit Dezember 2014 neben Fleischprodukten auch vegetarische und vegane Ersatzprodukte anbietet. Durch einen internen strukturellen Wandel und gezielte Investitionen ist das Unternehmen so zukunftsfähig und erweitert sein veganes Sortiment stetig.79 Im Juli 2020 erzielte die Rügenwalder Mühle mit ihren vegetarischen und veganen Alternativen mit 53 Prozent erstmals mehr Umsatz als mit den Fleischprodukten80. Zahlreiche weitere Unternehmen setzen bereits auf den Vertrieb veganer Produkte, so produziert etwa eine Tochterfirma der Käserei Hochland seit 2015 mit großem Erfolg vegane Milchprodukte unter dem Namen „Simply V“. Auch die pflanzlichen Brotaufstriche unter dem Namen „Noa“ stammen mit Karwendel von einem Unternehmen, das in der Vergangenheit nur Milchprodukte, wie Frischkäse oder Joghurt, unter der Marke „Exquisa“ vertrieben hat.81 Es wird deutlich, dass ein Großteil der Unternehmen die Entwicklung der steigenden Zahlen an vegan lebenden Menschen erkannt hat und Anpassungen an Sortiment und Produktion vornimmt, um auch in Zukunft umsatzstark zu bleiben.
Auch für Landwirtinnen und Landwirte ist eine Neuausrichtung nötig. In Hinblick auf die unzähligen Probleme der Massentierhaltung, gerade auch in Bezug auf Umweltprobleme und die vorherrschenden ethisch nicht vertretbaren Zustände, stellt die sog. bio - vegane Landwirtschaft eine echte Alternative dar. Durch den Wegfall der Nutztierhaltung werden immense Flächen frei, die nun nicht mehr als Weideflächen oder für den Anbau von Futtermitteln benötigt werden und stattdessen für den Nahrungsmittelanbau für den Menschen genutzt werden können. Dabei sollen im Rahmen eines bio-veganen Landbaus enge Stoffkreisläufe angestrebt und synthetische Dünger, Pestizide und gentechnisch veränderte Organismen abgeschafft werden. Neben der Nutztierhaltung im Allgemeinen soll auch auf Produkte der Tierhaltung und - schlachtung, wie Gülle, Knochenmehl oder Haarpellets verzichtet werden. Ein weiteres Ziel sind dezentrale Strukturen in Verbindung mit einer weitgehend regionalen Erzeugung und Vermarktung. Letztlich sollen auch die Artenvielfalt gefördert und Ressourcen geschont werden. Als Ersatz für herkömmliche Düngemittel tierischen Ursprungs werden etwa die Gründüngung, Mulch oder Schwarzerde eingesetzt. Eine ausreichende Stickstoffversorgung des Bodens und eine verbesserte Phosphataufnahme der Pflanzen werden mittels durchdachter Fruchtfolgen erreicht. Grünland kann für die Gewinnung von Kompostmaterial oder als Obstwiesen genutzt werden.82 Das International Biocyclic Vegan Network bietet konkrete Richtlinien zum biozyklisch - veganen Anbau, welche auf den Erkenntnissen von Adolf Hoops basieren. Dieser hat bereits in den 1950er Jahren eine nutztierfreie Landwirtschaft in der Lüneburger Heide begründet.83 Gerade für Milchviehbetriebe bietet sich außerdem der Umstieg auf die Produktion von Pflanzenmilch an, da die bereits vorhandene Ausstattung gut genutzt werden kann. Je nach den individuellen Gegebenheiten der Höfe sind beispielsweise auch eine Gewinnerzielung durch Ökotourismus, Hof-Cafes oder der Verkauf auf Wochenmärkten möglich. Auch der Verein Begleitung zur Veganen Landwirtschaft (BeVeLa) e.V. setzt sich gerade in Deutschland für Landwirtinnen und Landwirte ein, die über eine Umstellung hin zur veganen Landwirtschaft nachdenken und bietet Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, sowie Unterstützung.84 Wenngleich die Förderung und Verbreitung des Veganismus für landwirtschaftliche Betriebe zunächst große Herausforderungen und Veränderungen erfordert, sind diese letztlich nötig und möglich, um Umwelt, Gesundheit und Tierschutz zu fördern. Die Meinung, dass der Veganismus für die Landwirtinnen und Landwirte viel mehr eine Chance, als eine Bedrohung ist, teilt seit neuestem auch der Bauernpräsident, Joachim Rukwied. Er stellte im Januar 2022 in einem Interview fest, dass es letztendlich gerade die Landwirtinnen und Landwirte seien, die die Rohstoffe für vegane Produkte produzieren und mit hochwertigen, heimischen Pflanzen punkten könnten. Kichererbsen etwa, könnten in Deutschland sehr gut angebaut und vermarktet werden.85
4.2 Vorbehalte in der Bevölkerung durch Karnismus
Ein weiteres Hindernis für die steuerliche Förderung des Veganismus könnte die Ablehnung eines veganen Lebens und dessen Förderung durch einen Großteil der Bevölkerung sein. Wie bereits genannt sind Politikerinnen und Politiker die Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und rund 98 Prozent der Deutschen leben bislang nicht vegan86.
Spricht man Menschen, die tierische Produkte konsumieren, hierauf an oder werden sie in anderer Form mit dem Thema Veganismus konfrontiert, folgen oftmals Wut - und Stressreaktionen87. Begründen lässt sich dies durch das sog. Fleisch - Paradoxon. Die meisten Menschen mögen Tiere und wollen nicht, dass diese Schmerz oder Leid erfahren und konsumieren dennoch Fleisch und andere tierische Produkte. Das eigene Verhalten steht folglich im Widerspruch zu den eigenen
Werten. Die Konfrontation mit einem veganen Lebensstil stellt dann einen Auslöser dar, welcher die betroffene Person auf diese Dissonanz zwischen Werten und Verhalten aufmerksam macht, was wiederum Abwehr - und Verteidigungsmechanismen auslöst.88
Die Sozialpsychologin Melanie Joy hat sich ausführlich mit diesem Phänomen befasst und den Begriff des Karnismus entwickelt. Sie selbst definiert ihn wie folgt: „Karnismus ist das Glaubenssystem, das uns darauf konditioniert, bestimmte Tiere zu essen“89. Der Karnismus ist dabei eine gewaltvolle und dominante Ideologie, die tief und unsichtbar in unserer Gesellschaft verankert ist. Durch eine Vielzahl psychologischer Verteidigungsmechanismen werden Karnistinnen und Karnisten dazu veranlasst, in gewissen Situationen ihre Empathie auszuschalten und Praktiken, die ihren Werten zuwiderlaufen, zu unterstützen.90
4.2.1 Verborgenheit
Der erste Komplex der Verteidigungsmechanismen ist die Verborgenheit. Die meisten Menschen ertragen es nicht, die mit der Produktion tierischer Produkte einhergehende Gewalt mit eigenen Augen zu sehen, da sie grundsätzlich Mitgefühl und Empathie gegenüber anderen fühlenden Wesen empfinden. Der Karnismus muss diese Gewalt somit vor der Öffentlichkeit verbergen, damit die Konsumierenden beispielsweise nur ein Schnitzel und nicht das seiner Mutter entrissene, misshandelte und getötete Kälbchen sehen.91 Im Jahr 2020 wurden allein in Deutschland rund 759 Millionen Tiere geschlachtet92. Die durchschnittlichen Verbraucherinnen und Verbraucher haben wohl kein einziges davon zuvor lebend gesehen, da es so leichter fällt, die Herkunft des Fleisches zu verdrängen. Dokumentationen, wie beispielsweise der Film Dominion, welcher ungeschönt die vielfältige Misshandlung und das Leid der Tiere durch den Menschen zeigt, leisten einen wichtigen Beitrag, um gegen die Verborgenheit anzukämpfen93. Häufig wird die sog. Schlachtmenge auch in Kilogramm oder Tonnen angegeben, da dies von der Tatsache, dass es sich um getötete Individuen handelt, ablenkt.94 Eben diese Taktik lässt sich auch sehr gut an zahlreichen Euphemismen erkennen. So wird in den Kreisen der Fleischindustrie empfohlen, das Schnabelkürzen bei Hühnern als Schnabelpflege zu bezeichnen und das Wort ausgeblutet durch exsanguiniert zu ersetzen. Das Wort Verarbeitung klingt angenehmer als Schlachtung und Schlachthöfe selbst werden gerne als Fleischbetriebe betitelt.95
4.2.2 Aufbau von Mythen
Die nächste Kategorie der Verteidigungsmechanismen ist der Aufbau von Mythen. Um eine Ideologie, hier die des Karnismus, zu legitimieren, werden Mythen benötigt, die derart gesellschaftlich und institutionell anerkannt sind, dass ein Handeln im Sinne der Ideologie vernünftig und ethisch legitim erscheint. Die Mythen des Karnismus lassen sich hierbei in die „drei Ns“ der Rechtfertigung unterteilen.96
Das erste „N“ steht hierbei für n ormal. Für die meisten Menschen ist der Konsum tierischer Produkte seit ihrer Kindheit Gewohnheit und Tradition und wird daher als völlig normal erachtet und nicht weiter hinterfragt. Den eigenen Genuss über das Leben eines Tieres zu stellen, stellt dabei eine nicht angeborene, sondern gesellschaftlich erlernte Norm dar. Ein Leben gegen die Norm, also die Ablehnung von Produkten tierischen Ursprungs stößt auf Widerstand und Unverständnis.97
Das zweite „N“ bedeutet n atürlich. Menschen, die sich omnivor ernähren, führen häufig an, dass die Menschheit seit je her Fleisch konsumiert hat und Tiere ebenfalls Fleisch fressen. Werden Handlungen durch ihre vermeintliche Natürlichkeit gerechtfertigt, spricht man von der sog. Naturalisierung. Karnistinnen und Karnisten sind überzeugt, dass der Fleischkonsum Teil der natürlichen Ordnung und der Naturgesetze ist und dadurch auch legitim.98
Die Annahme, Fleischkonsum sei n otwendig, bildet das dritte „N“. Eng verbunden mit der Naturalisierung ist der daraus resultierende Gedanke, der Konsum von Fleisch oder anderen tierischen Produkten müsse für ein gesundes Überleben auch erforderlich sein. Wenngleich die wissenschaftliche Faktenlage zu den gesundheitlichen Vorteilen des Veganismus eindeutig ist, halten sich Vorurteile über die Mangelversorgung von Veganerinnen und Veganern oder die Herkunft von Proteinen hartnäckig. Auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit des karnistischen Systems wird häufig indiziert, wogegen Joy mit der Tatsache argumentiert, dass etwa die Abschaffung der Sklaverei in den Südstaaten der USA ebenfalls lange Zeit für unmöglich gehalten wurde.99
Der Sozialpsychologe Benjamin Buttlar spricht des Weiteren von einem vierten „N“, welches für n ice, also nett oder gut, steht. Die meisten Menschen mögen den Geschmack von Fleisch und anderen Produkten tierischen Ursprungs, was einen Verzicht hierauf erschwert.100
4.2.3 Wahrnehmungsverzerrung
Letztlich gehört auch die Verzerrung der Wahrnehmung zu den Verteidigungsmechanismen des Karnismus. Die Objektifizierung von Tieren stellt einen wirksamen Distanzierungsmechanismus dar, um ethische Bedenken zu verringern. Dies äußert sich etwa in der Sprache, wenn nicht mehr von Kühen und Bullen, sondern von Rindfleisch und nicht mehr von jemandem, sondern von etwas gesprochen wird. Die Objektifizierung wird zudem institutionell, politisch und rechtlich vollzogen.101 Auch in der BRD sind auf Tiere, die nach § 90a S. 1 BGB zwar keine Sachen sind, nach S.3 der Norm dennoch die für Sachen geltenden Rechtsvorschriften entsprechend anzuwenden.
Psychische und emotionale Distanz werden ebenfalls durch die Entindividualisierung und Abstraktion von Tieren geschaffen. Diese werden hierdurch als Teil einer homogenen Gruppe mit denselben Eigenschaften betrachtet, anstatt als fühlende Individuen mit Charakter, Vorlieben und Abneigungen.102 Bereits Mutter Theresa sagte: „If I look at the mass I will never act. If I look at the one, I will“, was übersetzt bedeutet: „Wenn ich mir die Masse anschaue, werde ich nicht handeln. Wenn ich den Einzelnen betrachte, werde ich es tun“103. Der Psychologe Paul Slovic hat sich mit psychischer Betäubung und Völkermord und in diesem Hinblick mit den Auswirkungen der Zahl der Opfer auf die Wahrnehmung der Zeugen beschäftigt. Slovic hat dabei einen engen Zusammenhang zwischen Opfermasse und psychischer Betäubung entdeckt und dass einzelne individuelle Opfer mehr Mitgefühl wecken, als größere Gruppen. Dass diese Thesen auch auf das menschliche Mitgefühl gegenüber Tieren zutreffen, wird am Beispiel des Kalbes Phoenix deutlich. Im Jahr 2001 wurden in Großbritannien, um eine Ausbreitung der Maul - und Klauenseuche zu verhindern, mehrere Millionen Rinder getötet. Tierrechtsaktivistinnen und - aktivisten hatten sich vergeblich für ein Ende der Tötungen eingesetzt, bis eine Zeitung ein Foto und die Geschichte des zwölf Tage alten Kalbes Phoenix veröffentlichte und damit einen Kurswechsel in der Politik erreichte.104
Auch die sog. Dichotomisierung, also die Einteilung in gegensätzliche, wertbeladene Kategorien, schafft eine Verzerrung der menschlichen Wahrnehmung, da sie oft auf wenigen, unzutreffenden Informationen beruht. So teilen die meisten Menschen Tiere in essbar und nicht essbar, Haustier und Nutztier, oder süß und schmutzig ein, ohne einen rationalen Grund benennen zu können.105
4.3 Zwischenergebnis
Die größten Hindernisse einer steuerlichen Förderung des Veganismus bestehen in der gegenläufigen Lobbyarbeit, drohenden Umsatzeinbußen bei den Herstellern tierischer Produkte und in der vorherrschenden Ideologie des Karnismus. Wird der Lobbyismus besser kontrolliert und transparenter gestaltet, kann er wieder als demokratisch wertvoll und ungefährlich eingestuft werden. Gerade große Konzerne
der entsprechenden Branchen erweitern ihr Produktsortiment stetig um vegane Alternativen und bereiten sich somit bereits auf den unvermeidbaren Wandel hin zu einem veganen Leben vor. Auch kleinere und größere Landwirtschaftsbetriebe haben trotz notwendiger Umstellungen und Umstrukturierungen neue Chancen, indem sie etwa vegane Lebensmittel bio-vegan anbauen oder auf die Produktion von Pflanzenmilch umsteigen.
Es ist zudem offensichtlich, dass das System des Karnismus durchbrochen werden muss, damit eine steuerliche Förderung des Veganismus durchgesetzt und gesellschaftlich akzeptiert werden kann. Der Schlüssel hierzu liegt nicht allein in der Information über gesundheitliche und ökologische Vorteile, sondern vor allem in der Überwindung des Fleischparadoxons und der karnistischen Ideologie. Um die Dissonanz zwischen Werten und Verhalten zu beseitigen, und Menschen zu einem Leben im Einklang mit ihrer Empathie gegenüber Tieren zu motivieren, ist Aufklärung elementar. Dokumentarfilme, wie etwa Dominion, die ungeschönt das Schicksal der Individuen hinter tierischen Produkten zeigt, leisten einen wertvollen Beitrag hierzu. Doch gerade auch eine klare Positionierung des Staates im Rahmen einer steuerlichen Förderung, würde den Veganismus in ein positives öffentliches Licht rücken und für mehr Aufklärung und Problembewusstsein sorgen. Die institutionelle und politische Verankerung des Karnismus kann so aufgebrochen werden.
5 Umsetzung der steuerlichen Förderung des Veganismus
Da gesundheitliche, ökologische und ethische Gründe für eine steuerliche Förderung des Veganismus sprechen und die entgegenstehenden Hindernisse überwindbar sind, muss geklärt werden, wie diese Förderung ausgestaltet werden kann. Grundsätzlich sind Lenkungssteuern zulässig, da bereits § 3 Abs. 1 Hs. 2 AO normiert, dass der Hauptzweck einer Steuer auch außerfiskalisch sein kann. Gerade der Schutz der Umwelt oder der Gesundheit kommen als derartiger Hauptzweck in Betracht. Potenziell problematisch ist, dass Steuern und Steuererhöhungen, die vorrangig Lenkungsziele verfolgen, jedoch von dem auch als Grundregel der Steuergerechtigkeit bezeichneten Leistungsfähigkeitsprinzip abweichen. Es ist daher elementar, dass der Gesetzgeber den Lenkungszweck konkret benennt und definiert, die Kohärenz des bisherigen Regelungssystems nicht beeinträchtigt und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz streng beachtet wird.106 Die vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geforderte Verfolgung eines rechtlich legitimen Zwecks, kann anhand der unter Gliederungspunkt 3 dargelegten Gründe für eine steuerliche Förderung des Veganismus stets bejaht werden. Die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit bzw. Verhältnismäßigkeit im eigentlichen Sinne müssen je nach konkreter Alternative der steuerlichen Förderung abgewogen werden.107
5.1 Anpassung der Umsatzsteuersätze zur Förderung einer veganen Ernährung
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, die sog. Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) stellt die Grundlage für das nationale, deutsche Umsatzsteuerrecht dar. Die nationalen umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften müssen dabei mit der MwStSystRL konform sein und auch richtlinienkonform ausgelegt werden.108
Art. 98 Abs. 1 MwStSystRL gestattet den Mitgliedstaaten die Einführung von ein oder zwei ermäßigten Umsatzsteuersätzen. In Abs. 2 der genannten Vorschrift wird eingeschränkt, dass die ermäßigten Steuersätze jedoch nur auf Lieferungen von Gegenständen und die Dienstleistungen der in Anhang III der MwStSystRL aufgeführten Kategorien angewandt werden dürfen. Gemäß § 12 Abs. 1 UStG beträgt der deutsche Umsatzsteuersatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage. § 12 Abs. 2 UStG räumt richtlinienkonform einen ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 Prozent für bestimmte in besagtem Absatz genannte Umsätze ein. Dabei verweist § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG auf die Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der dort genannten Gegenständen sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, ermäßigt zu besteuern.
Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen können durch den Gesetzgeber folglich durch einen niedrigeren Umsatzsteuersatz steuerlich subventioniert oder durch die Anwendung des Regelsteuersatzes stärker belastet werden. Anhang III der MwStSystRL lässt die Förderung von veganer Kleidung oder veganer, tierversuchsfreier Kosmetik, mangels Zugehörigkeit zu den aufgelisteten Kategorien grundsätzlich nicht zu. Eine Förderung bestimmter Ernährungsweisen ist jedoch grundsätzlich möglich, da Anhang III Nr. 1 MwStSystRL Nahrungsmittel aller Art, außer alkoholischen Getränken, für die Besteuerung mit einem ermäßigten Steuersatz freigibt. Die Mitgliedsstaaten haben hierbei die Möglichkeit, selektiven Gebrauch von den in Anhang III MwStSystRL genannten Kategorien zu machen. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes kann folglich auf spezifische Teile einzelner Kategorien, etwa der Nahrungsmittel, beschränkt werden.109
Eine Möglichkeit, diese Erkenntnisse zu nutzen, ist es, sämtliche Nahrungsmittel tierischen Ursprungs, wie etwa Fleisch, Milchprodukte und Eier, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Leistungen nicht mehr wie bislang ermäßigt, sondern mit dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 Prozent zu besteuern. Aus der bisherigen Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes müssten hierfür die laufenden Nummern 2, 4, 5, 28, 35 und 47 gänzlich gestrichen und die Nummern 1, 3 und 26 angepasst werden. Auch § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG, welcher etwa die Vatertierhaltung und künstliche Tierbesamung fördert, müsste aus Gründen der Akzessorietät ebenfalls gestrichen werden. Aus diesem Grund sollte auch § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG um die Begünstigung des Haltens von Vieh und der Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere gekürzt werden.
Es muss nun im Rahmen der Überprüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes betrachtet werden, inwiefern die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes auf tierische Produkte zur Erreichung des legitimen Zwecks, den Veganismus zu fördern, geeignet ist. Es ist davon auszugehen, dass die meisten der betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer die Preise ihrer Produkte und Dienstleistungen anheben würden, um die höhere an das Finanzamt abzuführende Steuerschuld zu kompensieren. Welche Auswirkungen dies auf das Nachfrageverhalten der Konsumierenden hat, kann anhand der Preiselastizität der Nachfrage beurteilt werden. Diese gibt den Prozentsatz an, um welchen die Nachfrage nach einem bestimmten Gut sinkt oder steigt, wenn der Preis dieses Gutes um ein Prozent erhöht oder gesenkt wird. Um diese Fragen zu beantworten haben der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim BMEL und der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik beim BMEL im Rahmen eines gemeinsamen Gutachtens die auf der nächsten Seite folgende Abbildung (Abb. 1) erstellt. Es hat sich gezeigt, dass bei Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milchprodukten, sowie bei Fisch und Fischprodukten Nachfragerückgänge von über 11 Prozent möglich sind. Die zusätzlichen Steuereinnahmen könnten sich nach diesen Berechnungen auf rund 4,3 bis 5 Milliarden Euro für den Konsum im privaten Haushalt und auf rund 1,2 bis 1,3 Milliarden für den Konsum außer Haus belaufen.110
Da die Nachfrage nach Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs demnach tatsächlich in relevantem Maße sinken, und gleichzeitig wohl die Nachfrage nach anderen Lebensmitteln, wie Obst, Gemüse und veganen Alternativprodukten steigen würde, kann die Geeignetheit der Maßnahme bejaht werden.
Abb. 1: Beispielhafte Darstellung des Einflusses verschiedener Nachfrageelastizitäten (Szenarien 1 und 2) auf die Auswirkungen einer Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für tierische Produkte von aktuell 7 % auf den Regelsatz von 19%111
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Anm.: [1] Geschätzter Wert, keine Daten verfügbar,b geschätzter Anteil am Gesamtwert: 30 %,
[1] Nachfrageelastizität nach Effertz und Adams (2014),d unkompensierte Eigenpreiselastizität nach Thiele (2008), * Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Aufwendungen privater Haushalte (Statistisches Bundesamt 2008).
Aspekte der sozialen Gerechtigkeit stellen einen möglichen Kritikpunkt dar. Menschen mit geringerem Einkommen sind tendenziell dazu gezwungen, ihr Nachfrageverhalten stärker anzupassen, während einkommensstärkere Haushalte ihren Konsum an tierischen Produkten nicht zwangsläufig einschränken müssen.
Dieses Argument wird allerdings dadurch entkräftet, dass die einkommensschwächeren Haushalte durch den möglicherweise geringeren Konsum der tierischen Produkte auch umso mehr von den gesundheitlichen Vorteilen profitieren, die sich durch eine vollwertig vegane Ernährung ergeben. Bezüglich des Schutzes der Umwelt, würden Menschen mit geringerem Einkommen nach diesem Prinzip einen größeren Teil zum Erreichen des gesamtgesellschaftlichen Zieles beitragen. Durch gezielte Information über die positiven Effekte einer veganen Ernährung und die Schaffung von mehr
Problembewusstsein im Rahmen der Einführung der Gesetzesänderung, könnten aber auch Menschen mit höheren Einkommen zu einer Änderung ihrer Ernährungsgewohnheiten unabhängig von finanziellem Zwang motiviert werden.112 Eine Anwendung des Regelsteuersatzes auf Produkte tierischen Ursprungs ist somit auch als angemessen und verhältnismäßig anzusehen. Der angestrebte Erfolg, also die Förderung des Veganismus und damit der Gesundheit, der Umwelt und des Tierwohls, wiegt im Rahmen einer Güterabwägung schwerer als Preisanstiege bei Produkten tierischen Ursprungs und die ratsame Änderung der Ernährungsgewohnheiten der Konsumierenden.113
Bezüglich des letzten Kriteriums des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der Erforderlichkeit, gilt es zu überprüfen, ob ein milderes Mittel zum gleichen Erfolg führen könnte114. Hier kann als weitere Möglichkeit in Betracht gezogen werden, den Steuersatz auf sämtliche vegane Lebensmittel auf 7 Prozent zu senken, anstatt den auf tierische Produkte zu erhöhen. Zahlreiche für eine vollwertig vegane Ernährung benötigte Lebensmittel werden bereits ermäßigt besteuert, wie etwa Obst, Gemüse oder Getreide, siehe Nr. 10, 11 und 13 in Anlage 2 des UStG. Tierischen Produkten nachempfundene Alternativprodukte, wie pflanzliche Milchalternativen und Fleischersatzprodukte, gelten jedoch als verarbeitete und damit mit dem Regelsteuersatz in Höhe von 19% zu versteuernde Lebensmittel115. Bereits im Jahr 2006 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass pflanzliche Milchersatzprodukte keine Milch oder Milchmischgetränke sind, die laut § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 4 und Nr. 35 der Anlage 2 des UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen116. Die Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes müsste folglich entsprechend ergänzt werden, damit auch pflanzliche Lebensmittelzubereitungen, wie Milch - und Fleischalternativen ermäßigt besteuert würden.
Letztlich werden die Alternativprodukte exakt wie die herkömmlichen tierischen verwendet, sei es zum Kochen, zum Backen oder pur in Kaffee und Müsli. Betrachtet man zusätzlich die unter Gliederungspunkt 3 aufgeführten Vorteile der veganen Produktalternativen, so kann die unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlung als fragwürdig und unbegründet erachtet werden. Durch den niedrigeren Steuersatz in Höhe von 7 Prozent könnten Alternativprodukte vergünstigt werden. Wenngleich der BFH im Jahr 2006 einen Wettbewerb zwischen Milchprodukten und deren pflanzlichen Alternativen aufgrund der Einordnung in unterschiedliche Unterpositionen des Zolltarifs verneinte, so ist dieser heute zweifelsohne gegeben117. Vegane Milchprodukte haben den Charakter von Substitutionsgütern und die steuerliche Bevorzugung der herkömmlichen Milchprodukte stellt eine Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung durch den Staat dar.
Inwiefern eine Senkung des Umsatzsteuersatzes veganer Ersatzprodukte zum Ziel der Förderung des Veganismus geeignet ist, bleibt fraglich, da keine genauen Studien zu diesem Szenario vorliegen. Grundsätzlich liegt bei Substitutionsgütern aber eine positive Kreuzpreiselastizität vor. Die Kreuzpreiselastizität gibt Auskunft darüber, wie stark die Nachfrage nach einem bestimmten Produkt steigt oder sinkt, wenn der Preis eines anderen Produktes steigt oder sinkt. Ist sie positiv, so bedeutet dies, das eine Preissenkung bei dem einen Produkt, hier etwa der pflanzlichen Milch, zu einem Nachfragerückgang bei dem anderen Gut, hier der Kuhmilch, führt118. Die Erhöhung des Steuersatzes auf tierische Produkte bleibt wohl dennoch die deutlich wirkungsvollere Alternative, weshalb diese Maßnahme auch erforderlich ist, um den Veganismus steuerlich zu fördern.
Zieht man eine noch viel grundlegendere Überarbeitung der in der BRD anzuwendenden Steuersätze in Betracht, könnte auch ein dritter Steuersatz zum Einsatz gebracht werden. Wie eingangs erläutert, eröffnet Art. 98 Abs. 1 MwStSystRL den Mitgliedsstaaten auch die Option, zwei ermäßigte Steuersätze einzuführen. Laut Art. 99 Abs. 1 MwStSystRL müssen diese mindestens 5 Prozent betragen. Es wäre folglich denkbar, besonders gesunde und von Natur aus vegane Grundnahrungsmittel, wie etwa Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte, anstatt mit 7 Prozent nur mit 5 Prozent zu besteuern. Auf diese Weise könnte zum einen unterstrichen werden, welche Nahrungsmittel für eine gesunde Ernährung besonders wichtig sind und zum anderen garantiert werden, dass auch einkommensschwache Haushalte Zugang zu einer vollwertig veganen Ernährung bekommen. Ein Vorteil im Gegensatz zu einer kompletten Steuerbefreiung solcher Grundnahrungsmittel ist, dass der Vorsteuerabzug für die betroffenen Unternehmer erhalten bleibt und gezahlte Vorsteuern bei der Preisgestaltung für die Konsumierenden nicht berücksichtigt werden müssen. Da eine derartige Anpassung des deutschen Umsatzsteuerrechts, mit Einführung eines dritten Steuersatzes allerdings mit deutlich höherem Aufwand und Änderungsbedarf verbunden ist, als eine Änderung, welche Produkte mit 19 oder 7 Prozent zu besteuern sind, ist sie zunächst nicht zu favorisieren. Langfristig sollte der Gesetzgeber aber auch die Einführung eines dritten Umsatzsteuersatzes prüfen.
Um durch das Instrument der verschiedenen Umsatzsteuersätze den Veganismus am effektivsten steuerlich zu fördern, sollte eine Kombination der beiden ausführlich erörterten Varianten gewählt werden: In einem ersten, dringend notwendigen Schritt, müssen vegane Ersatzprodukte, wie Milch - und Fleischalternativen, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterworfen werden. Im Anschluss sollte zudem der Steuersatz auf tierische Produkte von 7 auf 19% erhöht werden.
5.2 Steuerermäßigung bei Übergang zur nutztierlosen Landwirtschaft
Die persönliche Einkommensteuer wird nach § 32a EStG ermittelt und orientiert sich an der individuellen Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger. Dabei steht jeder und jedem Steuerpflichtigen ein Grundfreibetrag zu, der jährlich angepasst wird und im Veranlagungszeitraum (VZ) 2022 laut § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG 9.984 Euro beträgt. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag berechnet sich die tarifliche Einkommensteuer nach den in Nr. 2 bis 5 der genannten Vorschrift aufgeführten Formeln. Die auf diese Weise berechnete Steuer ist jedoch noch nicht endgültig, sondern kann durch diverse Steuerermäßigungstatbestä nde verringert werden.119120121
Eine solche Tarifermäßigung könnte dafür genutzt werden, Landwirtinnen und Landwirte, die zu einer nutztierlosen Landwirtschaft übergehen, oder ihren Bestand an Nutztieren drastisch reduzieren, zu unterstützen und zu diesem Schritt zu animieren. Grundsätzlich fallen Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG unter die Einkünfte aus Land - und Forstwirtschaft. In der zitierten Vorschrift sind allerdings Höchstgrenzen bezüglich der Vieheinheiten (VE) enthalten, deren überschreiten dazu führt, dass die Einkünfte zu gewerblichen Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG werden. Die veranschlagten Vieheinheiten pro Tier, sowie die Höchstgrenzen, die sich je nach Fläche ergeben sind in den Abbildungen 2 (Abb. 2) und 3 (Abb. 3) ersichtlich.
Abb. 2: VE pro Tier
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: VE-Höchstgrenzen
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Für die ersten 20 Hektar dürfen laut § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG nicht mehr als 10 VE je Hektar erzeugt oder gehalten werden, für die nächsten 10 Hektar nicht mehr als 7, für die folgenden 20 Hektar nicht mehr als 6, für die nächsten 50 Hektar nicht mehr als 3 und für die weitere Fläche nicht mehr als 1,5.
Es muss folglich zunächst entschieden werden, ob eine mögliche Tarifermäßigung konkret an land - und forstwirtschaftliche Einkünfte anknüpfen, oder auch für Betriebe mit gewerblicher Tierzucht nutzbar sein soll. Unter Betrachtung des angestrebten Ziels, sollten sowohl Steuerpflichtige mit Einkünften aus § 13 EStG, als auch diejenigen mit Einkünften aus § 15 EStG von einer Tarifermäßigung bei Abschaffung oder Reduzierung der Nutztierhaltung profitieren können. Schließlich wäre es, um den Veganismus zu fördern, ein besonderer Erfolg, wenn sich gerade Landwirtinnen und Landwirte mit sehr großen Mastbetrieben, für ein anderes Landwirtschaftskonzept entscheiden.
Für die neu zu erlassende Tarifermäßigung könnte etwa ein neuer § 34e EStG eingeführt werden, da diese Vorschrift bei den Steuerermäßigungen im Einkommensteuergesetz derzeit unbesetzt ist. Das erste Tatbestandsmerkmal wäre, dass die oder der Steuerpflichtige bislang Einnahmen im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG oder aufgrund einer Überschreitung der dort genannten Grenzen, Einnahmen im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG aus gewerblicher Tierzucht erzielt hat. Als zweites Tatbestandsmerkmal muss die Reduzierung oder Abschaffung der Nutztiere aufgegriffen werden. Hierfür bietet sich eine Orientierung an der im EStG ohnehin bereits verwendeten Größe der VE an. Besonders begünstigt werden sollte eine Reduzierung des Bestandes im aktuellen VZ auf 0 VE. Darüber hinaus könnte etwa bei einem durchschnittlichen Bestand im vorherigen VZ von über 100 VE auch eine Begünstigung bei einer Reduzierung dieses Bestandes um über 50 Prozent im aktuellen VZ gewährt werden. Bezüglich der Höhe der Steuerermäßigung muss dann ebenfalls zwischen den beiden begünstigten Varianten differenziert werden. Eine Möglichkeit wäre etwa, die Reduzierung des Bestandes auf 0 VE mit einer Kürzung der Steuer in Höhe von zwei Dritteln der im Vorjahr anteilig auf die Einkünfte aus Land - und Forstwirtschaft oder gewerblicher Tierzucht und - haltung entfallenden Steuer zu belohnen. Eine Verringerung des Bestandes, unter den oben dargelegten Bedingungen, um über 50 Prozent, könnte mit einer Steuerermäßigung in Höhe von einem Drittel des im
Vorjahr auf die Einkünfte aus Land - und Forstwirtschaft bzw. gewerblicher Tierzucht und - haltung entfallenden Steuerbetrages begünstigt werden. Um einen Missbrauch, der das eigentliche Ziel der Ermäßigung umgehen würde, zu verhindern, sollten weitere Bedingungen in den Gesetzeswortlaut mitaufgenommen werden. So könnte die Ermäßigung, ähnlich wie in § 34 Abs. 3 S. 1 und 4 EStG verwirklicht, nur auf Antrag und insgesamt nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden dürfen. Des Weiteren sollte, ähnlich wie beispielsweise in § 6 Abs. 5 S. 4 EStG, eine sog. Sperrfrist von 10 Jahren aufgenommen werden. Das heißt, wenn der Bestand an Nutztieren innerhalb dieses Zeitraums wieder erhöht wird, ist die gewährte Steuerermäßigung rückgängig zu machen, da die Voraussetzungen dafür weggefallen sind. Ein möglicher neuer § 34e EStG könnte beispielsweise wie in Abbildung 4 (Abb. 4) dargestellt aussehen.
Abb. 4: § 34e EStG Tarifermäßigung bei Übergang zur nutztierlosen Landwirtschaft (eigener Entwurf)
§ 34e Tarifermäßigung bei Übergang zur nutztierlosen Landwirtschaft.
(1)[1] Steuerpflichtige, die mindestens bis zum Ende des vorangegangenen Veranlagungszeitraums Einkünfte im Sinne des §13 Abs.1 Nr.1 S.2 EStG oder aufgrund einer Überschreitung der dort genannten Grenzen, Einkünfte im Sinne des §15 Abs.1 S.1 Nr.1 EStG aus gewerblicher Tierzucht erzielt und ihren Bestand an Nutztieren im aktuellen Veranlagungszeitraum auf 0 Vieheinheiten reduziert haben, können von der Tarifermäßigung nach Absatz 2 Gebrauch machen. Steuerpflichtige im Sinne des Satzes 1, die ihren Bestand an Nutztieren nicht auf 0 Vieheinheiten reduziert, aber im vorherigen Veranlagungszeitraum einen Nutztierbestand von mehr als 100 Vieheinheiten besessen haben und diesen im aktuellen Veranlagungszeitraum um über die Hälfte reduziert haben, können die Steuerermäßigung nach Absatz 3 in Anspruch nehmen.
(2) Auf Antrag wird die Steuer bei Steuerpflichtigen, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 erfüllen, um zwei Drittel des Steuerbetrages vermindert, der im vorherigen Veranlagungszeitraum anteilig auf die Einnahmen aus Land - und Forstwirtschaft oder gewerblicher Tierzucht entfallen ist.
(3) Auf Antrag wird die Steuer bei Steuerpflichtigen, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 erfüllen, um ein Drittel des Steuerbetrages vermindert, der im vorherigen Veranlagungszeitraum anteilig auf die Einnahmen aus Land - und Forstwirtschaft oder gewerblicher Tierzucht entfallen ist.
(4) [1]Die Steuerermäßigungen nach Absatz 2 oder 3 können durch einen Steuerpflichtigen nur einmal im Leben und wahlweise nur eine der beiden Varianten in Anspruch genommen werden. [2]Hat ein Steuerpflichtiger die Steuerermäßigung nach Absatz 2 oder 3 in Anspruch genommen und erhöht seinen Nutztierbestand im Zeitraum bis zum Ablauf des zehnten auf den Veranlagungszeitraum der Inanspruchnahme folgenden Veranlagungszeitraumes wieder, so ist die Steuerermäßigung rückgängig zu machen und der Einkommensteuerbescheid entsprechend zu ändern.
Damit die Steuerermäßigung auch von Körperschaften in Anspruch genommen werden kann, die Einkünfte aus der Nutztierhaltung erzielen, muss auch im Körperschaftsteuergesetz eine entsprechende Vorschrift eingefügt werden, etwa ein neu einzufügender § 26a KStG.
Die Geeignetheit der Steuerermäßigung muss aufgrund von Prognosen abgeschätzt werden122. Da gegen einen Wandel weg von einer Landwirtschaft mit Nutztierhaltung wohl oftmals vor allem auch finanzielle Unsicherheiten sprechen, kann eine Steuerermäßigung durchaus einen Anreiz darstellen, den Wandel hin zu einem tierfreundlicheren Leben umzusetzen. Die Steuerersparnis kann für notwendige Investitionen und nötige Umbauten im Zusammenhang mit der Umstellung eingesetzt werden und kommt dem einzelnen Betrieb unmittelbar zugute.
Auch die Erforderlichkeit der Maßnahme kann bejaht werden. Eine ebenso wirksame, aber die Rechte der Steuerpflichtigen weniger einschränkende Maßnahme, steht in diesem Hinblick nicht zur Verfügung. Die Steuerpflichtigen werden durch eine, wie oben beschrieben, eingeführte Steuerermäßigung nicht belastet, sondern das vom Staat gewünschte Verhalten entlastet. Im Rahmen einer Güterabwägung hält die Steuerermäßigung auch der Prüfung der Angemessenheit bzw. Verhältnismäßigkeit im eigentlichen Sinne stand. Wenn der Nutztierbestand in Deutschland immer weiter zurückgeht, ergeben sich positive Effekte auf die Umwelt, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, sowie auf das Tierwohl.123 Entgehende Steuereinnahmen, sind zur Zielerreichung der Förderung des Veganismus hinzunehmen und könnten etwa durch eine gleichzeitige Erhöhung des Umsatzsteuersatzes auf tierische Produkte kompensiert werden. Eine Steuerermäßigung zur Begünstigung der Reduzierung der Nutztiere würde somit den Ansprüchen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes standhalten.
5.3 Zwischenergebnis
Eine steuerliche Förderung des Veganismus kann durchgeführt werden, wenn der Lenkungszweck präzise benannt, die Kohärenz des Rechtssystems nicht beeinträchtigt und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz streng beachtet wird. Von dem System der verschiedenen Umsatzsteuersätze sollte Gebrauch gemacht werden, indem zunächst der ermäßigte Steuersatz auch auf vegane Alternativprodukte angewandt wird. Zudem stellt die Erhöhung des Steuersatzes von tierischen Produkten auf 19 Prozent ein wirksames Mittel dar, um den Veganismus steuerlich zu fördern. Der Gesetzgeber hat zahlreiche weitere Möglichkeiten dieses Ziel zu fördern, etwa die Einführung einer Steuerermäßigung für Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Bestand an Nutztieren aufgeben oder stark reduzieren möchten. Diese und weitere Möglichkeiten sollten geprüft und eine Umsetzung zeitnah in Betracht gezogen werden.
6 Ergebnis
Die Vorteile und Chancen eines veganen Lebens, sowohl in Bezug auf gesundheitliche, ökologische, als auch ethische Aspekte, sind inzwischen wissenschaftlich klar belegt. Es handelt sich hierbei um Werte, welche die Bundesrepublik Deutschland zu schützen und zu fördern verpflichtet ist. Die Branchen, die auf die Erzeugung und den Vertrieb tierischer Produkte spezialisiert sind, stehen diesem Vorhaben grundsätzlich, etwa auch unter Einsatz von Lobbyismus, entgegen und befürchten wirtschaftliche Nachteile oder Existenzverluste. Viele Unternehmen haben allerdings bereits mit einer Umstellung ihrer Produktion begonnen und es existieren umfangreiche Unterstützungs - und Beratungsangebote. Ebenso muss die in der Bevölkerung weitgehend vorherrschende Ideologie des Karnismus durchbrochen und eine Kultur der Empathie entwickelt werden, was gerade durch eine klare Positionierung des Staates auf institutioneller und politischer Ebene begonnen werden kann. Da die Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz von Steuern zu Lenkungszwecken legitimiert ist, eröffnen sich vielfältige Umsetzungsmöglichkeiten. Die naheliegendste und zu favorisierende, ist die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes auf tierische Produkte auf 19 Prozent, bei gleichzeitiger Senkung des Steuersatzes auf vegane Alternativprodukte auf 7 Prozent. Auch andere Optionen müssen geprüft und in Betracht gezogen werden, etwa die Einführung einer Tarifermäßigung für die Abschaffung und drastische Reduzierung des Bestandes an Nutztieren.
Es liegt in der Verantwortung des Gesetzgebers, sich trotz des zweifelsohne ergebenden Widerstandes aus Bevölkerung und Industrie, auf wissenschaftliche Fakten zu besinnen, und die für alle Bürgerinnen und Bürger und zukünftige Generationen besten Entscheidungen zu treffen und den Veganismus steuerlich zu fördern.
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Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2021 BGBl. I S. 5252.
Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 BGBl. I S. 3366, 3862, zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 20. August 2021 BGBl. I S. 3932.
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 BGBl. I S. 582, zuletzt geändert durch Artikel 267 der Verordnung vom 31. August 2015 BGBl. I S. 1474.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 u. 2 Satz 2 des Gesetzes vom 29. September 2020 BGBl. I S. 2048 geändert worden ist.
Körperschaftsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 BGBl. I S. 4144, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 BGBl. I S. 2056.
Parteiengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 BGBl. I S. 149, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. August 2021 BGBl. I S. 3436.
Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 BGBl. I S. 1206, 1313, zuletzt geändert durch Artikel 105 des Gesetzes vom 10. August 2021 BGBl. I S. 3436.
Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 BGBl. I S. 386, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.
Dezember 2021 BGBl. I S. 5250.
EU - Richtlinien:
Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347 S.1, ber. ABl. 2007 L 335 S. 60 und ABl. 2017 L 336 S. 60).
[...]
1 Vgl. Hollmann.
2 Vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Deutschland, wie es isst, Der BMEL- Ernährungsreport 2021, Seite 12.
3 Vgl. Greger/Stone, S. 176-180; vgl. Springmann u. a., Proceedings of the National Academy of Sciences 2021, Seite 4; vgl. Joy, Seite 46.
4 Vgl. Bundesministerium der Finanzen.
5 Vgl. Im Auftrag der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.
6 Vgl. Dahlke/Pichler, Seite 25.
7 Vgl. Beil.
8 Vgl. PETA Deutschland e.V.
9 Vgl. Statistisches Bundesamt, Gesundheitsausgaben 2019: Sozialversicherungsbeiträge mit fast 65 % wichtigste Finanzierungsquelle.
10 Vgl. Gesundheitsberichterstattung des Bundes; vgl. Ziegler, S. 15-17.
11 Vgl. Papier/Krönke, Seite 104.
12 Vgl. Statistisches Bundesamt, Zahl der Todesfälle im Jahr 2019 um 1,6 % gesunken.
13 Vgl. Kuhlmann u. a., S. 1-3.
14 Vgl. Greger/Stone, Seite 17 f.; vgl. Campbell/Campbell, Seite 118 f.
15 Vgl. Campbell/Campbell, Seite 118.
16 Vgl. Ference u. a., European heart journal 38 (32), 2017, Seite 2470.
17 Vgl. Greger/Stone, Seite 21.
18 Vgl. Campbell/Campbell, S. 129-136.
19 Vgl. Greger/Stone, Seite 24 f.; vgl. Luber.
20 Vgl. Statistisches Bundesamt, Zahl der Todesfälle im Jahr 2019 um 1,6 % gesunken.
21 Vgl. Internisten-im-Netz.
22 Vgl. Campbell/Campbell, Seite 187.
23 Vgl. Greger/Stone, Seite 206.
24 Vgl. Campbell/Campbell, Seite 187.
25 Vgl. Greger/Stone, Seite 206.
26 Vgl. Greger/Stone, Seite 207.
27 Vgl. Allen u. a., Cancer epidemiology, biomarkers & prevention: a publication of the American Association for Cancer Research, cosponsored by the American Society of Preventive Oncology (11) 2002, Seite 1441.
28 Vgl. Greger/Stone, Seite 170.
29 Vgl. Steck u. a., Epidemiology (Cambridge, Mass.) (18(3)) 2007, Seite 376.
30 Vgl. Greger/Stone, Seite 171 f.
31 Vgl. Rittenau, Seite 375.
32 Vgl. Greger/Stone, Seite 180 f.
33 Vgl. Zhang u. a., Asian Pacific Journal of Cancer Prevention (13(2)) 2012, Seite 481.
34 Vgl. Greger/Stone, S. 176-180.
35 Vgl. Murswiek, Seite 2 f.
36 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 -, BVerfGE 157, 30-177
37 Vgl. Statistisches Bundesamt, Umweltökonomische Gesamtrechnungen. 57,1 Milliarden Euro Einnahmen aus umwelt-bezogenen Steuern im Jahr 2020 - 3,6 Milliarden Euro Rückgang gegenüber dem Vorjahr.
38 Vgl. United Nations, Climate Change.
39 Vgl. United Nations, What Is Climate Change.
40 Vgl. Anhang/Goodland, World Watch, November/December 2009, Seite 11.
41 Vgl. IATP/GRAIN.
42 Vgl. Gerber u. a., Seite 15.
43 Vgl. Anhang/Goodland, World Watch November/December 2009, Seite 11.
44 Vgl. Jering u. a., Seite 12.
45 Vgl. Ritchie/Roser, Drivers of Deforestation.
46 Vgl. Ritchie/Roser, Soy.
47 Vgl. WWF.
48 Vgl. Umweltbundesamt.
49 Vgl. Gerber u. a., Seite 20.
50 Vgl. Springmann u. a., Proceedings of the National Academy of Sciences 2016, Seite 4.
51 Vgl. Reinhardt u. a., Seite 19 f.
52 Vgl. Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Wasserverbrauch der Ernährung.
53 Joy, Seite 4.
54 Vgl. Deutscher Bundestag, Wie Umwelt- und Tierschutz ins Grundgesetz kamen.
55 Vgl. Balcombe; vgl. Michel.
56 Vgl. Michel.
57 Vgl. Joy, Seite 45.
58 Vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Schweine.
59 Vgl. Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Mastschweine; vgl. PETA Deutschland e.V., An diesen Krankheiten leiden Schweine in der Mast.
60 Vgl. Joy, Seite 46.
61 Vgl. Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Mastschweine.
62 Vgl. Deutscher Bundestag - 17. Wahlperiode. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/9824 -. Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren, Seite 5 f.
63 Vgl. Joy, Seite 51 f.
64 Vgl. Johnson; vgl. PETA-Team.
65 Vgl. PETA Deutschland e.V., Die wichtigsten Infos zu Tierleid, Gesundheit & Umwelt.
66 Vgl. Johnson; vgl. PETA-Team.
67 Vgl. Sharma.
68 Vgl. Ahrens, Fleischverarbeitung in Deutschland.
69 Vgl. Ahrens, Statistiken zu Milch und Milchprodukten.
70 Vgl. Schöbel.
71 Vgl. Niesmann.
72 Vgl. Deckwirth; vgl. Justus-Liebig-Universität Gießen.
73 Vgl. Köhnke.
74 Vgl. Nischwitz/Chojnowski. S. 2,41,42.
75 Vgl. Plehwe.
76 Vgl. Deckwirth.
77 Vgl. Zinke/agrarheute.
78 Vgl. Statistisches Bundesamt, Vegetarische und vegane Lebensmittel: Produktion stieg 2020 um mehr als ein Drittel gegenüber dem Vorjahr.
79 Vgl. Rügenwalder Mühle Carl Müller GmbH und Co. KG.
80 Vgl. Mattgey.
81 Vgl. Jahberg.
82 Vgl. Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bio-veganer Landbau ist eine reale Alternative.
83 Vgl. Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e.V.
84 Vgl. Verein Begleitung zur Veganen Landwirtschaft (BeVeLa) e.V.
85 Vgl. Deter.
86 Vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Deutschland, wie es isst. Der BMEL- Ernährungsreport 2021, Seite 12.
87 Vgl. Schneider.
88 Vgl. Gradidge u. a., Social Psychological Bulletin Vol. 16(3) 2021, Seite 2569 f.
89 Joy, Seite 32.
90 Vgl. Mannes.
91 Vgl. Joy, S. 36-38.
92 Vgl. Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Schlachtzahlen 2020: fast 4 Mio. Tiere weniger.
93 Vgl. Pope.
94 Vgl. Mannes.
95 Vgl. Joy, S. 52-54.
96 Vgl. Joy, Seite 116 f.
97 Vgl. Joy, Seite 120 f.
98 Vgl. Joy, Seite 122.
99 Vgl. Joy, S. 124-127.
100 Vgl. Vergin.
101 Vgl. Joy, Seite 133 f.
102 Vgl. Joy, S. 134-136.
103 Slovic, Judgment and Decision Making, Vol. 2, No. 2, April 2007, Seite 80.
104 Vgl. Slovic, Judgment and Decision Making, Vol. 2, No. 2, April 2007, S. 80-92.
105 Vgl. Joy, Seite 138 f.
106 Vgl. Wissenschaftlicher Beirat Agrarpolitik Ernährung und gesundheitlicher Verbraucherschutz/Wissenschaftlicher Beirat Waldpolitik beim BMEL, Seite 102.
107 Vgl. Clement u. a., Seite 50 f.
108 Vgl. Meissner/Neeser, Seite 4.
109 Vgl. Lippross, Seite 791.
110 Vgl. Wissenschaftlicher Beirat Agrarpolitik Ernährung und gesundheitlicher Verbraucherschutz/Wissenschaftlicher Beirat Waldpolitik beim BMEL, S. 98-100.
111 Vgl. Wissenschaftlicher Beirat Agrarpolitik Ernährung und gesundheitlicher Verbraucherschutz/Wissenschaftlicher Beirat Waldpolitik beim BMEL, Seite 99.
112 Vgl. Wissenschaftlicher Beirat Agrarpolitik Ernährung und gesundheitlicher Verbraucherschutz/Wissenschaftlicher Beirat Waldpolitik beim BMEL, Seite 100.
113 Vgl. Clement u. a., Seite 51.
114 Vgl. Clement u.a., Seite 51
115 Vgl. PETA Deutschland e.V., Warum der Steuersatz für Fleisch erhöht werden muss.
116 Vgl. BFH, Urteil vom 09. Februar 2006 - V R 49/04 -, BFHE 213, 88, BStBl II 2006, 694, Leitsatz.
117 Vgl. BFH, Urteil vom 09. Februar 2006 - V R 49/04 -, BFHE 213, 88, BStBl II 2006, 694, Rz. 3739
118 Vgl. BWL-Wissen.net.
119 Vgl. Hottmann u. a., Seite 4 f.
120 Moser, Seite 6.
121 Moser, Seite 8.
122 Vgl. Clement u. a., Seite 51.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Veganismus laut diesem Dokument?
Veganismus umfasst eine Ernährungsweise, bei der sämtliche Produkte tierischen Ursprungs abgelehnt werden. Dies schliesst Fleisch, Fisch, Eier, Milch und daraus hergestellte Produkte ein. Veganismus dehnt sich aber auch auf sämtliche weitere Lebensbereiche aus, etwa bei Reinigungsmitteln, Kosmetikprodukten und Bekleidung.
Welche Gründe werden für die steuerliche Förderung des Veganismus genannt?
Die Gründe sind gesundheitliche Vorteile (z. B. Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs), Vorteile für die Umwelt (z. B. Reduktion von Treibhausgasemissionen, geringerer Wasserverbrauch) und ethische Gründe (Tierleid in der Landwirtschaft).
Welche gesundheitlichen Vorteile einer veganen Ernährung werden hervorgehoben?
Eine vegane Ernährung kann das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen reduzieren, insbesondere Atherosklerose. Sie kann auch das Krebsrisiko senken, indem sie den IGF-1-Wert senkt und den Konsum von krebserregenden Stoffen wie heterozyklischen Aminen (HCA) vermeidet.
Wie trägt Veganismus zum Umweltschutz bei?
Die vegane Lebensweise reduziert den Flächenbedarf für Weideflächen und Futtermittelanbau, reduziert Treibhausgasemissionen (insbesondere Methan aus der Tierhaltung) und verringert den Wasserverbrauch und die Wasserverschmutzung durch Antibiotika und Gülle.
Was sind die ethischen Argumente für Veganismus?
Die Misshandlung von Tieren für die menschliche Ernährung und Nutzung stellt keinen wissenschaftlich vernünftigen Grund dar. Schweine, Kühe etc. werden erheblich gequält und leiden. Es geht um die Empfindungsfähigkeit von Tieren und das Vermeiden von Speziesismus.
Welche Hindernisse stehen einer steuerlichen Förderung des Veganismus entgegen?
Die Hindernisse sind die Macht und der Einfluss der Fleisch- und Milchindustrie (Lobbyismus), die Angst vor Umsatzeinbrüchen in diesen Branchen, Vorbehalte in der Bevölkerung aufgrund des Karnismus (die Ideologie, die den Konsum tierischer Produkte normalisiert).
Was ist Karnismus?
Karnismus ist das Glaubenssystem, das uns darauf konditioniert, bestimmte Tiere zu essen. Es ist eine gewaltvolle und dominante Ideologie, die durch Verteidigungsmechanismen wie Verborgenheit (Verbergen der Gewalt), Aufbau von Mythen (die "drei Ns": Normal, Natürlich, Notwendig) und Wahrnehmungsverzerrung (Objektifizierung von Tieren) aufrechterhalten wird.
Welche konkreten Massnahmen werden zur steuerlichen Förderung des Veganismus vorgeschlagen?
Vorschläge sind die Anpassung der Umsatzsteuersätze (Erhöhung für tierische Produkte, Senkung für vegane Produkte) und Steuerermässigungen für Landwirte, die auf nutztierlose Landwirtschaft umstellen.
Wie könnte eine Anpassung der Umsatzsteuersätze aussehen?
Sämtliche Nahrungsmittel tierischen Ursprungs, wie etwa Fleisch, Milchprodukte und Eier, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Leistungen nicht mehr wie bislang ermässigt, sondern mit dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 Prozent zu besteuern. Vegane Ersatzprodukte, wie Milch -und Fleischalternativen mit einem verminderten Steuersatz versehen.
Wie könnte eine Steuerermäßigung für Landwirte aussehen, die auf nutztierlose Landwirtschaft umsteigen?
Durch eine neue Richtlinie § 34e EStG (Einkommensteuer Gesetz), die Steuerpflichtige die bis zum Ende des vorangegangenen Veranlagungszeitraums Einkünfte im Sinne des §13 Abs.1 Nr.1 S.2 EStG oder aufgrund einer Überschreitung der dort genannten Grenzen, Einkünfte im Sinne des §15 Abs.1 S.1 Nr.1 EStG aus gewerblicher Tierzucht erzielt und ihren Bestand an Nutztieren im aktuellen Veranlagungszeitraum reduziert haben. Dies könnte mit einer Kürzung der Steuer belohnt werden.
- Arbeit zitieren
- Jenny Caspari (Autor:in), 2022, Veganismus steuerlich fördern. Gründe, Hindernisse und Umsetzungsmöglichkeiten, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1490753