Spätestens seit mit dem Facebook Konzern eine der größten Plattformen der gegenwärtigen digitalen Welt, das Kürzel „Meta“ im Namen führt, ist das sogenannte Metaversum als potenzielles Zentrum der zukünftigen digitalen Welt und damit möglicherweise auch als bald fester Bestandteil unserer aller Lebensrealität in aller Munde. Im Hinblick auf die von vielen Seiten hergestellte Parallelisierung mit der Entwicklung des Internets und die daraus abgeleitete Annahme einer kaum greifbaren Entwicklungs- und Verbreitungsdynamik, besteht ein hoher Druck auf Kartell- und Regulationsrecht dieser überhaupt aber vor allem besser gerecht zu werden, als dies schleppend und im Nachhinein wohl nicht immer weitsichtig genug für das Internet und die gegenwärtige Digitalökonomie der übermächtigen Digitalriesen geschehen ist.
Diese Erwägung soll auch das Leitbild für die nachfolgende Untersuchung der Handhabung der kartellrechtlichen und durch den DMA nun auch regulationsrechtlichen Fallgruppe des self preferencing für Plattformen innerhalb des Metaversums bilden. Diese Untersuchung hat aus diesem Grund in ganz besonderer Weise zukunftsorientiert zu erfolgen und auch immer am Vergleichsmaßstab zwischen den gegenwärtigen und der zukünftigen Digitalökonomie, um so Regelungsproblematiken bereits abstrakt und so möglichst frühzeitig identifizieren zu können.
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2024, Self preferencing im Metaverse. Der Betreiber einer virtuellen Welt als Regelsetzer und Wettbewerber. Welche Grenzen setzen Kartellrecht und Digital Markets Act (DMA)?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1490477