Diese Arbeit bietet eine detaillierte Untersuchung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des A. in Bezug auf eine Vielzahl von Delikten, einschließlich schweren Raubes, räuberischer Erpressung, erpresserischem Menschenraub, Geiselnahme, Angriffen auf Kraftfahrer, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung, Bedrohung, Nötigung und Aussetzung. Der erste Teil konzentriert sich auf die Analyse der spezifischen Straftatbestände und deren Qualifikationen. Der zweite Teil behandelt die versuchte schwere Brandstiftung und deren rechtliche Implikationen. Der abschließende Teil fasst die Ergebnisse zusammen und diskutiert die konkurrierenden Rechtsnormen. Diese Arbeit zielt darauf ab, die Komplexität der strafrechtlichen Bewertung in Bezug auf die Handlungen des A. umfassend zu beleuchten und bietet wertvolle Einsichten für Juristen und Studierende der Rechtswissenschaften.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Teil
- A. Strafbarkeit des A wegen schweren Raubes, §§ 249 I, 250 I Nr. 1 a), b), II Nr. 1 StGB
- 1. Grundtatbestand des § 249
- b) Wegnahme
- aa) Fremder Gewahrsam
- bb) Begründung neuen Gewahrsams
- cc) unter Bruch
- (a) äußeres Erscheinungsbild
- (b) innerer Wille
- (c) Zwischenergebnis
- c) qualifiziertes Nötigungsmittel
- aa) Gewalt gegen eine Person
- bb) Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben
- cc) Zwischenergebnis
- e) Finalität
- d) Vorsatz
- f) Zueignungsabsicht
- b) Wegnahme
- 2. Qualifikation des § 250
- a) § 250 I Nr. 1 a) 1. Fall
- 2. Fall
- b) § 250 I Nr. 1 a) 2. Fall
- aa) Rein abstrakt – objektive Betrachtungsweise
- bb) Situationsbezogene abstrakt – objektive Betrachtungsweise
- cc) Konkret – subjektive - Betrachtungsweise
- dd) Zwischenergebnis
- c) § 250 I Nr. 1 b)
- d) Verwenden eines anderen gefährlichen Werkzeug, § 250 II Nr. 1
- 1. Grundtatbestand des § 249
- B. Strafbarkeit des A wegen räuberischer Erpressung §§ 253 I, 255
- 1. § 249 I als lex specialis
- 2. Exklusivitätsverhältnis
- 3. Stellungnahme
- C. Strafbarkeit des A wegen erpresserischen Menschenraubs, § 239a I, 1. Fall
- A. Strafbarkeit des A wegen schweren Raubes, §§ 249 I, 250 I Nr. 1 a), b), II Nr. 1 StGB
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der vorliegende Text analysiert die strafrechtliche Relevanz von verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit Raub und Erpressung. Die Arbeit befasst sich mit den Rechtsfragen der Wegnahme und Nötigung im Kontext von Raub, räuberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub.
- Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung
- Die Anwendung des § 249 I StGB als lex specialis
- Die rechtliche Bedeutung des Exklusivitätsverhältnisses bei Raub und Erpressung
- Die Strafbarkeit des A wegen erpresserischen Menschenraubs gemäß § 239a I StGB
- Die verschiedenen Problemdimensionen der Abgrenzung von Raub und Erpressung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel untersucht die Strafbarkeit des A wegen schweren Raubes, §§ 249 I, 250 I Nr. 1 a), b), II Nr. 1 StGB, indem es die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 249 sowie die Qualifikationen des § 250 StGB analysiert.
Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Strafbarkeit des A wegen räuberischer Erpressung §§ 253 I, 255 und analysiert die Frage, ob der § 249 I StGB als lex specialis anzusehen ist. Darüber hinaus befasst sich das Kapitel mit dem Exklusivitätsverhältnis zwischen Raub und Erpressung und nimmt eine Stellungnahme zu dieser Thematik vor.
Das dritte Kapitel behandelt die Strafbarkeit des A wegen erpresserischen Menschenraubs, § 239a I, 1. Fall.
Schlüsselwörter
Die zentralen Themen des Textes sind Raub, räuberische Erpressung, erpresserischer Menschenraub, Wegnahme, Nötigung, lex specialis, Exklusivitätsverhältnis, § 249 I StGB, § 250 StGB, §§ 253 I, 255 StGB, § 239a I StGB.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2023, Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei schwerem Raub und weiteren Delikten. Eine detaillierte Analyse der Taten des A, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1478679