Ziel des Beitrags ist es, die Reichweite und Grenzen des aktuellen § 19 II Nr. 4 GWB in Bezug auf Daten aufzuzeigen. Hierfür wird zunächst die Absicht der 10. GWB-Novelle mit Blick auf die essential facility doctrine durchleuchtet. Danach wird ihr Einflussbereich dargestellt, indem die Einordnung von Daten als essential facility näher analysiert und gezeigt wird, wann die essential facility doctrine für das Marktgeschehen relevant ist. Letztlich werden ihre Grenzen in Abhängigkeit des Datentypus‘ untersucht.
Die Digitalisierung der Märkte schreitet voran und stellt neue Herausforderungen an den Wettbewerb. Datenmengen werden gesammelt und als Währung, Produkte und Ressourcen genutzt, wodurch Datenbestände ins Zentrum der Wettbewerbspolitik rücken. Der Gesetzgeber will mit § 19 II Nr. 4 GWB zeigen, „dass [...] Verweigerung des Zugangs zu Daten den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung begründen kann.“ Das deutsche Kartellrecht wird herausgefordert und in einen Selbstfindungs- prozess gezwungen. § 19 II Nr. 4 GWB soll klarstellen, dass Daten eine essential facility und wesentliche Wettbewerbsfaktoren sind. Die Kernfrage entsteht aufgrund der unterschiedlichen Einordnung von Daten, die für die Reichweite des § 19 II Nr. 4 GWB entscheidend sind und jeweils unterschiedliche Grenzen aufzeigen.
Inhaltsverzeichnis
- Teil A. Einleitung
- I. Anlass und Begriffsbestimmungen
- 1. essential facility
- 2. Datenökonomie
- II. Problemstellung
- III. Ziel und Gang der Arbeit
- Teil B. Reichweite und Grenzen des § 19 Abs. 2 Nr. 4 GWB
- I. Die EFD
- 1. GWB-Digitalisierungsgesetz
- a. Neuerung
- b. Zweck und Absicht des Gesetzgebers
- 2. Zwischenergebnis
- II. Reichweite
- 1. Voraussetzungen der EFD bei Daten
- 2. Daten als essential facility?
- a. Nicht-Duplizierbarkeit
- b. Nicht-Substituierbarkeit
- c. Personenbezogene Daten
- d. Rohdaten
- e. Nutzungsbezogene Daten
- 3. Kartellrechtliche Zwangslizenz für Daten
- III. Grenzen
- 1. DSGVO
- a. Personenbezogene Merkmale
- b. Einwilligungen
- 2. Grundrechte
- 3. Entgegenstehende Interessen
- a. Kartellrechtliche Grundsätze
- b. Unternehmerische Gestaltungsfreiheit
- 4. Immaterialgüterrechte an Daten
- 5. Sektorspezifische Regulierung
- Teil C. Fazit und Ausblick
- Die Bedeutung der „essential facility“-Doktrin im Kartellrecht
- Die Rolle von Daten in der digitalen Wirtschaft und deren potenzielle Marktmacht
- Die Auswirkungen des GWB-Digitalisierungsgesetzes auf die Kartellrechtliche Regulierung
- Die Abgrenzung zwischen Daten als „essential facility“ und anderen Schutzgütern
- Die Bedeutung des Datenschutzes im Kontext von Kartellrecht
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und inwiefern Daten als „essential facility“ im Sinne des deutschen Kartellrechts zu betrachten sind. Sie untersucht dabei die Reichweite und Grenzen des § 19 Abs. 2 Nr. 4 GWB und analysiert die Relevanz des GWB-Digitalisierungsgesetzes für die Digitalisierung der Missbrauchsaufsicht.
Zusammenfassung der Kapitel
Teil A. Einleitung
Die Einleitung bietet eine Einführung in das Thema der „essential facility“-Doktrin im deutschen Kartellrecht. Sie erläutert den Anlass und die Bedeutung der Thematik, indem sie auf die zunehmende Bedeutung von Daten in der digitalen Wirtschaft hinweist. Weiterhin werden die zentralen Begrifflichkeiten wie „essential facility“ und „Datenökonomie“ definiert.
Teil B. Reichweite und Grenzen des § 19 Abs. 2 Nr. 4 GWB
Dieser Teil befasst sich mit der konkreten Anwendung des § 19 Abs. 2 Nr. 4 GWB auf Daten. Er analysiert die Voraussetzungen der „essential facility“-Doktrin im Kontext von Daten und diskutiert die Frage, ob Daten als „essential facility“ einzustufen sind. Des Weiteren werden die kartellrechtlichen Zwangslizenzen für Daten beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die vorliegende Arbeit fokussiert auf die Schnittstelle von Kartellrecht und Digitalisierung, insbesondere im Hinblick auf die „essential facility“-Doktrin. Die Analyse konzentriert sich auf die Regulierung von Daten als potenziellen „essential facility“, das GWB-Digitalisierungsgesetz, Datenökonomie, kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht und die DSGVO.
- Arbeit zitieren
- Kristina Balakina (Autor:in), 2022, Die Reichweite und Grenzen des § 19 Abs. 2 Nr. 4 GWB in Bezug auf Daten, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1472161