Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Patentrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit der Neufassung des § 139 des Patentgesetzes durch das zweite Patentrechtsmodernisierungsgesetz hat der deutsche Gesetzgeber explizit klargestellt, dass der Anspruch auf Unterlassung unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit steht. Diese gesetzliche Klarstellung soll die Rechtsanwendung präzisieren und einen Richtungswechsel herbeiführen, insbesondere da die Instanzgerichte zuvor Verhältnismäßigkeitserwägungen selten in ihre Entscheidungen einbezogen haben.
Die Notwendigkeit, die Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Patentdurchsetzung zu berücksichtigen, ist nicht neu. Bereits mit der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall "Wärmetauscher" wurde die Bedeutung dieses Grundsatzes anerkannt. Dennoch blieb die konkrete Anwendung in der Praxis oft unklar und variierte stark zwischen den Gerichten.
Die Gesetzesänderung stellt somit einen Meilenstein dar und wirft zugleich neue Fragen auf: In welchen Fällen ist die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs unverhältnismäßig? Welche Kriterien sind zu berücksichtigen, um diese Verhältnismäßigkeit zu beurteilen?
Diese Arbeit zielt darauf ab, diese Fragen eingehend zu untersuchen. Dabei werden nicht nur die bereits etablierten Fallgruppen, sondern auch bislang weniger beachtete Gesichtspunkte in den Fokus gerückt. Ziel ist es, den Stellenwert einzelner Kriterien im Kontext der Patentdurchsetzung zu analysieren und mögliche Konsequenzen für die Praxis aufzuzeigen.
- Arbeit zitieren
- Emil Biedermann (Autor:in), 2024, Verhältnismäßigkeit bei der Durchsetzung von Patentansprüchen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1463711