Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage: Welcher Zusammenhang bestand zwischen der Politik der Frauenemanzipation und der Förderung der Frauenerwerbstätigkeit durch die SED in den 1960er Jahren?
Um Antworten auf die Fragestellung zu finden, sollen zuerst weitere Fragen beantwortet werden. Wie sah das propagierte Frauenbild in der Gesellschaft und in den Medien in der DDR in den 1960er Jahren aus? Welche Rolle spielte dabei der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD)? Welche gesetzlichen Regelungen wurden bezüglich der Frauenerwerbstätigkeit getroffen? Welche politischen Maßnahmen haben hinsichtlich der Ehe und Familie stattgefunden?
Die ehemalige DDR kann auf eine vierzigjährige sozialistische Gleichberechtigungspolitik zurückblicken. Von Anfang an wurde versucht, auf der Grundlage der marxistischen Emanzipationstheorie die Gleichberechtigung der Frauen im gesellschaftlichen und ökonomischen Bereiche zu realisieren. Erich Honecker bemerkte 1971 auf dem VIII. Parteitag der SED, dass die Gleichberechtigung der Frauen in der DDR eine der größten Errungenschaften des Sozialismus sei, welche sowohl gesetzlich als auch im Leben weitgehend verwirklicht werde. In der Tat sind in den 1960er Jahren in der DDR große Fortschritte auf dem Weg zur Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau erfolgt. Dabei blieb die DDR geschlechtsspezifisch aufgegliedert, da hier für die Emanzipation der Frauen nicht diese selbst, sondern der Staat verantwortlich war. Der Emanzipationsbegriff wurde daher von der Partei definiert. Der Zusammenhang von der produktiven Arbeit und dem Familienleben wurde den Frauen als das einzige richtige emanzipierte Lebensmodell aufgezwungen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung................................................................................................................ 1
II. Vorbetrachtungen................................................................................................... 3
1. Ideologischer und historischer Hintergrund....................................................... 4
2. Frauenbild in der Gesellschaft......................................................................... 10
3. Rolle des DFD bei der Emanzipation.............................................................. 13
III. Maßnahmen und Gesetze zur Gleichstellung.................................................... 15
1. Das Gesetzbuch der Arbeit............................................................................... 15
2. Das Familiengesetzbuch.................................................................................. 17
3. Bildungspolitische Maßnahmen....................................................................... 19
IV. Folgen................................................................................................................. 21
1. Wirtschaftliche Folgen..................................................................................... 21
2. Demographische Folgen.................................................................................. 23
V. Schlussbetrachtungen.......................................................................................... 24
VI. Literaturverzeichnis........................................................................................... 27
I. Einleitung
Die ehemalige DDR kann auf eine vierzigjährige sozialistische Gleichberechtigungspolitik zurückblicken. Von Anfang an wurde versucht auf der Grundlage der marxistischen Emanzipationstheorie die Gleichberechtigung der Frauen im gesellschaftlichen und ökonomischen Bereiche zu realisieren. Erich Honecker bemerkte 1971 auf dem VIII. Parteitag der SED, dass die Gleichberechtigung der Frauen in der DDR eine der größten Errungenschaften des Sozialismus sei, welche sowohl gesetzlich als auch im Leben weitgehend verwirklicht werde. [1] In der Tat sind in den 1960er Jahren in der DDR große Fortschritte auf dem Weg zur Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau erfolgt. Dabei blieb die DDR geschlechtsspezifisch aufgegliedert, da hier für die Emanzipation der Frauen nicht diese selbst, sondern der Staat verantwortlich war. Der Emanzipationsbegriff wurde daher von der Partei definiert. Der Zusammenhang von der produktiven Arbeit und dem Familienleben wurde den Frauen als das einzige richtige emanzipierte Lebensmodell aufgezwungen.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher mit der Frage: Welcher Zusammenhang bestand zwischen der Politik der Frauenemanzipation und der Förderung der Frauenerwerbstätigkeit durch die SED in den 1960er Jahren?
Um antworten auf die Fragestellung zu finden, sollen zuerst weitere Fragen beantwortet werden. Wie sah das propagierte Frauenbild in der Gesellschaft und in den Medien in der DDR in den 1960er Jahren aus? Welche Rolle spielte dabei der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD)? Welche gesetzlichen Regelungen wurden bezüglich der Frauenerwerbstätigkeit getroffen? Welche politischen Maßnahmen haben hinsichtlich der Ehe und Familie stattgefunden?
Im ersten Teil der Arbeit wird zunächst der ideologische und historische Hintergrund der SED-Politik untersucht. Dabei wird im ersten Schritt der Begriff der Gleichberechtigung genauer definiert, da er in der DDR und der BRD mit unterschiedlichen Inhalten gefüllt wurde. Des Weiteren soll die Herstellung der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau in der ersten DDR-Verfassung von 1949 näher betrachtet werden. Dabei wird die Integration der Frauen in den Arbeitsprozess während Nachkriegsjahren untersucht, um die Gründe für die weiteren Maßnahmen und Gesetze der Regierung zu verstehen. Danach soll das Leitbild der Frau in der Gesellschaft und in den Medien näher beleuchtet werden. Im Anschluss des ersten Teils wird die Rolle des DFD bei der Umsetzung der emanzipatorischen Vorgaben der Politik dargestellt, da er ein wichtiger Instrument der SED in Sachen Frauenpolitik war. Im zweiten Teil der Arbeit soll zunächst das Gesetzbuch der Arbeit näher untersucht werden, da es das entscheidende Regelwerk zur Umsetzung der Gleichberechtigung im Arbeitsprozess und bei den Förderungs- und Qualifizierungsmaßnahmen war. Weiterhin soll das Familiengesetzbuch, das die Gleichstellung der Geschlechter in ehelichen und familiären Angelegenheiten regelte, näher betrachtet werden. Im Anschluss des zweiten Teils sollen weitere bildungspolitische Maßnahmen im Bildungssektor näher beleuchtet werden, um zu sehen, inwieweit der Staat versucht hat, die Gleichstellung der Geschlechter in diesem Bereich umzusetzen.
Zuletzt werden die Folgen der Frauenpolitik in den 1960er Jahren erläutert, wobei hier zunächst der Bereich der Wirtschaft und anschließend die demographischen Folgen näher betrachtet. Zum Schluss soll folgende Leitfrage aufgegriffen und geklärt werden: Bestand ein Zusammenhang zwischen der Politik der Frauenemanzipation und der Förderung der Frauenerwerbstätigkeit durch die SED in den 1960er Jahren? In den Schlussbetrachtungen wird ein Urteil über das tatsächliche Ausmaß an Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau in den 1960er Jahren gebildet.
Bereits nach der Wende begann eine vielseitige Aufarbeitung der DDR-Geschichte. Auch das Interesse an der Geschichte der Frauengleichstellung in der DDR war für viele Wissenschaftler sehr groß. Für die Ausarbeitung der Bachelorarbeit werden zahlreiche Werke, die vor allem in den 1990er entstanden sind, genutzt. Dabei sind einige Texte besonders hervorzuheben. Im Jahr 1993 brachten Helwig und Nickel eine Schriftenreihe „Frauen in Deutschland“ heraus, die unterschiedliche Beiträge zur Entwicklung der Frauenemanzipation in der alten Bundesrepublik und der DDR enthält. Die Beiträge stellen das Gesamtbild der Frauenemanzipation dar und formulieren eine gemeinsame Perspektive für die Zukunft. Außerdem bietet diese Monographie einen Überblick über die politischen Maßnahmen und deren Auswirkungen auf das Frauenbild in der DDR. [2] Des Weiteren erschien 1994 ein Sammelband des Instituts Frau und Gesellschaft mit dem Titel „EigenArtige Ostfrauen“, der sich u.a. mit den Themen zur Frauenpolitikgeschichte der SED und der Frauenemanzipation in der DDR auseinandersetzt. [3] Auch die Autorin Heike Trappe beleuchtet in ihrem Buch „Emanzipation oder Zwang? das Thema der Gleichstellung der Frauen in der DDR und untersucht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die daraus folgenden Konsequenzen für die berufliche Entwicklung der Frauen. [4] Ein weiteres wichtiges Werk über die Frauengleichstellung stammt von Hannelore Scholz. Ihr Werk „Die DDR-Frau zwischen Mythos und Realität“ bietet einen Überblick über die wichtigsten Gesetze, Beschlüsse, Maßnahmen sowie Verordnungen und gewährt Einblicke in die Organisation der Frauenemanzipation in der DDR. [5]
II. Vorbetrachtungen
1. Ideologischer und historischer Hintergrund
Der Begriff „Gleichberechtigung“ wurde in der DDR und BRD mit unterschiedlichen Inhalten gefüllt. In der BRD war der Begriff der Gleichberechtigung sehr weit gefasst und wurde als „Durchsetzung gleicher Rechte und Chancen für Männer Frauen“ [6] angesehen. In der DDR dagegen erfasste der Emanzipationsbegriff zwar die wesentlichen Bereiche, wie die gleichberechtigte Teilhabe am sozialen und politischen Leben, die Sicherung der Grundrechte, soziale Gleichheit bei der Bildung und Arbeit, vernachlässigte aber das „Selbstbestimmungsrecht“[7].
Ab Mitte des 19. Jahrhunderts begannen sich die sozialistischen Theoretiker mit der Stellung der Frau in der Gesellschaft auseinanderzusetzen. Der Grund dafür war die Industrialisierung und die Kritik durch sozialistische und kommunistische Bewegungen. So argumentierte die französische Sozialistin Flora Tristan in ihrem Werk „Die Union der Arbeiterschaft“ von 1843 nicht nur für den Zusammenschluss der Arbeiter in Gewerkschaften, sondern auch für die rechtliche Gleichstellung von Frauen, welche auch im Proletariat durch die Männer unterdrückt und diskriminiert würden. [8] Dieser Ansatz der Integration von Sozialismus und Feminismus findet sich auch in den späteren und mehr beachteten Schriften von August Bebel und Friedrich Engels wieder. Bebel erklärt in seiner Schrift „Die Frau und Sozialismus“ von 1879, „[...] daß die Frau auch ökonomisch unabhängig sein müsse, um es körperlich und geistig zu sein, damit sie nicht mehr von dem Wohlwollen und der Gnade des anderen Geschlechts abhängig ist, [...]“[9]. Im Gegensatz zu den Frauenrechtlerinen der Aufklärung, für die, die Bildung der Schlüssel zur Gleichbeirichtung war, stellt Bebel die Erwerbstätigkeit der Frauen in den Mittelpunkt der Debatte. Dabei erkannte er durchaus deren Mehrfachbelastung durch die Erwerbsarbeit, Kinder und den Haushalt an und schlug die Vergemeinschaftung von Haushaltstätigkeiten als Lösung vor.
Friedrich Engels führte in der „Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates“ [10] von 1884 die Abschaffung des Privateigentums und die Emanzipation der Frau theoretisch zusammen. Privateigentum habe sich historisch auf einer Entwicklungsstufe der Produktion herausgebildet, zu welcher der Mann eher geeignet, als die Frau, etwa als körperlich arbeitender Mensch oder Soldat. Daher habe sich das Kapital und die macht in der Hand von Männern gesammelt, mit der Folge des gesellschaftlichen Wandels vom Matriarchat zum Patriarchat und der rechtlichen Herabstufung der Frau. Mit der Aufhebung des Privateigentums wäre daher auch die Unterdrückung der Frauen überwunden, so Engels. Er knüpft in seiner Aussage an den utopischen Kommunismus von Karl Marx an, wie es in den „Ökonomisch – philosophische[n] Manuskripte[n]“ von 1844 entworfen wurde. Darin folgt Marx der Idee Hegels, dass der Mensch über die Welt die eigene Persönlichkeit über die Bearbeitung der Natur erfahrbar und gestaltbar mache und sie sich damit aneigne. Erst durch die Arbeit würde der Mensch zum Menschen. Dabei sei diese Arbeit unter den gesellschaftlichen Bedingungen des Privateigentums entfremdet, weil der Mensch durch seine Arbeit nur die Entlohnung, aber nicht das geschaffene Werk sähe. Der Grund dafür liege nicht zuletzt daran, dass er auf das Wie und Was seiner Arbeit kaum Einfluss hätte. [11] Aus diesem Kontext war für Marx und Engels die gesellschaftliche Produktionsarbeit für die Emanzipation der Frau entscheidend, allerdings nicht mit dem Ziel der ökonomischen Unabhängigkeit, wie bei Bebel. Somit war das Ziel des Kommunismus nicht die Gleichstellung der Frau durch Erwerbsarbeit und finanzielle Unabhängigkeit, sondern die Überwindung der Erwerbsarbeit zugunsten einer selbstgewählten, als Selbstverwirklichung durch die Weltaneignung konzipierten Tätigkeiten.
Die Wegbereiterin der sozialistischen Frauenbewegung wurde die Zeitgenossin August Bebels Clara Zetkin. Sie referierte auf dem Gründungskongress der II. Internationale im Jahr 1889 in Paris als Vorkämpferin der Frauenemanzipation und bezog dabei einen klar marxistischen Standpunkt, betonte aber zugleich die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Frau als notwendigen Zwischenschritt auf dem Weg zur kommunistischen Gleichstellung aller Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft. [12] Zu ihren Forderungen gehörten u.a. das Frauenwahlrecht, die Abschaffung des Abtreibungsverbots, Mutterschutz, Verbot der Kinderarbeit und verbesserte hygienische Bedingungen am Arbeitsplatz.
Diese Schriften von August Bebel, Friedrich Engels und Clara Zetkin lieferten die theoretischen Begründungen dafür, dass die Benachteiligung, Unterdrückungen und rechtlose Stellung der Frauen das Ergebnis der Entstehung des Privateigentums sei und dessen Überwindung die Stellung der Frauen verbessern würde. Der weitere theoretische Aspekt bestand darin, dass der Kern der Emanzipation der Frauen in ihrer Eingliederung in die gesellschaftliche Produktion liegt und „durch ihre Integration in die Erwerbsarbeit eine entsprechende Vergesellschaftung der Hausarbeit und Kindererziehung die Frau von den häuslichen und familiären Aufgaben“ [13] entlastet wird. Dies war der politische Ansatzpunkt der Sozialismusauffassung für die Lösung der Frauenfrage. Von dieser Theorie ging die SED bei der Konzipierung der Frauenpolitik aus, die schließlich zur Grundlage für „die Lösung der Frauenfrage“ wurde. [14] Somit ging es der DDR-Politik um eine Emanzipation zur gesellschaftlichen und ökonomischen Nützlichkeit und nicht um eine Emanzipation zur Selbstverwirklichung. Denn ohne eine Geschlechtergleichberechtigung war ein Aufbau des Sozialismus nicht möglich, wie umgekehrt ohne eine sozialistische Gesellschaft das Prinzip der Gleichberechtigung nicht durchsetzbar schien.
In der DDR-Verfassung von 1949 wurde die grundlegende rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau formuliert und hob damit alle Gesetze, die die Gleichberechtigung hinderten, ausdrücklich auf. Es wurden das gleiche Recht auf Arbeit und Bildung, die gleiche Entlohnung bei gleicher Arbeit, der besondere Schutz der Frauen im Arbeitsprozess, die gemeinsame Verantwortung von Mann und Frau bei der Erziehung der Kinder und der staatliche Schutz von Mutterschaft vorgeschrieben. Zwar waren Männer und Frauen laut Gesetz gleichgestellt und in dieser Hinsicht staatlich gefördert und geschützt worden, es bildete sich aber zugleich eine neue Abhängigkeit der Frauen vom Staat aus. Denn dieser stellte konkrete Ansprüche und Erwartungen in der Verfassung zur Frauenpolitik, nämlich das Leitbild der erwerbstätigen Mutter. [15]
Die Frauenpolitik der SED wurde in der Forschung in drei Phasen eingeteilt, denen entsprechende Frauenleitbilder zugeordnet waren. In der ersten Phase von 1945/49 bis 1964 lag der Schwerpunkt auf der Integration der Frauen in den Arbeitsprozess. In der zweiten Phase von 1965 bis 1972 lag die Konzentration der Politik auf Weiterbildung und Qualifizierung eben dieser. In der dritten Phase von 1971 bist 1989 wurde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den Vordergrund gestellt. [16]
Um die Frauenpolitik der 1960er Jahren zu verstehen, muss zunächst die Integration der Frauen in den Arbeitsprozess in den Nachkriegsjahren untersucht werden. Die Nachkriegsjahren erzwangen eine Erwerbstätigkeit der Frauen aus der Not heraus. Nach dem Krieg lebten in Deutschland sieben Millionen mal mehr Frauen als Männer, da viele im Krieg gefallen, verletzt oder in Kriegsgefangenschaft bei der Siegermächten waren. Die Wohnungen in den Großstädten wurden zerbombt. Es fehlten elementare Versorgungsgüter und Lebensmittel. Die landwirtschaftlichen Flächen waren stark verwüstet, die Viehbestände stark reduziert. Es herrschten Not, Hunger und Armut. So waren diese Frauen gefordert die Wirtschaft wieder in Gang zu setzen und gleichzeitig ein besseres und humaneres Zusammenleben zu ermöglichen. Demnach konnte der Aufbau Deutschlands nach dem Krieg ohne Frauen gar nicht in Angriff genommen werden. Für diese war die Übernahme der Arbeit nicht eine Frage des Wollens oder des Strebens nach Gleichberechtigung, sondern des Müssens. [17]
Des Weiteren bestand eine hohe Arbeitslosigkeit und ein Mangel an Arbeitskräften vor allem in typischen Männerberufen, da die Qualifikationen der Frauen nicht dem Arbeitsplatzangebot entsprachen und die Dezimierung der typischen Frauenberufen stattgefunden hatten. Auch die erste große Fluchtwelle seit Gründung der DDR in den Jahren 1950 bis 1953 hat dazu beigetragen, dass der Staat sich verstärkt bemüht hat, neue weibliche Arbeitskräfte zu gewinnen. Die praktische Umsetzung spiegelte sich in der Phase des Beginns der Planwirtschaft (Zweijahresplanperiode 1949/50, erster Fünfjahrplan 1951- 55) wieder. [18] Dabei lag das Hauptmerkmal auf der Rekonstruktion der Industrie, wobei Frauen gezielt in bestimmten wirtschaftlichen Gebieten, wie Elektroindustrie, Maschinenbau, Bauwesen usw., eingesetzt wurden. Auf Initiative der KPD entstanden bereits 1945 antifaschistische Frauenausschüsse, ab 1947 der Demokratische Frauenbund Deutschlands, um die Frauen für den Wiederaufbau zu gewinnen. [19] Eine weitere Aufgabe der Frauenausschüsse war die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen und die Auseinandersetzung mit der traditionellen Rolle der Frauen. Dies wurde konsequent von den Verwaltungsorganen verfolgt. Generell zog die SED die Frauenorganisationen frühzeitig strategisch auf ihre Seite. Denn der Grundsatz der Politik war: „Der Sozialismus sei ohne die volle Gleichberechtigung der Frauen nicht realisierbar“[20]. Im Jahr 1946 legte der Befehl der SMAD, der sich mit Regelungen des Erwerbslebens und der Sozialfürsorge beschäftigte, erstmals das Prinzip des gleichen Lohnes für die gleiche Arbeit fest und ordnete eine Überprüfung der in der Berufsnomenklatur angegebenen Einschränkungen der Frauenerwerbsarbeit an. Dieser Grundsatz der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frauen wurde 1949 in die erste Verfassung der DDR aufgenommen. [21]
Weiterhin wurden in den 1950er Jahren diverse Maßnahmen zur Mobilisierung aller Arbeitskräfte unternommen. Die berufstätige Frau wurde bereits damals gegenüber der Hausfrau ideell aufgewertet. Es wurden Betriebsfrauenausschüsse (BFA) in den Betrieben gegründet, die die Interessen der Frauen gegenüber der Betriebsleitung vertraten. Allerdings war ihr Einfluss gering, da der BFA die Interessen der Politik und der Ideologie in Bezug auf Frauen vertrat. [22] Somit vermischten sich zwischen 1945 bis 1958 zwei Faktoren, die zur Lösung der Frauenpolitik in der DDR beitrugen: Die ökonomische Situation mit dem spezifischen Arbeitskräftemangel einerseits, sowie von der Staatsführung vertretende Auffassung über die Gleichstellung der Geschlechter anderseits.
Am Ende der 1950er Jahre wurde die Steigerung der weiblichen Arbeitskräfte fortgesetzt, allerdings veränderte sich die Zielgruppe. Mit der Vorbereitung des Siebenjahrplans stellte der Staat fest, dass die Anzahl der berufstätigen Frauen keine Steigerung, sondern sogar ein Absinken vollzogen hatte, was eine Lücke im Arbeitskräfteangebot hinterließ. Denn die bisherigen Bemühungen verheiratete Frauen, die durch die Ehe finanziell abgesichert waren, zu erreichen, war kaum gelungen. Ein weiterer Grund für den Arbeitskräftemangel war die Fluchtwelle in die BRD bis 1961. Insgesamt verließen 2,7 Millionen bzw. 14 % der Bevölkerung von 1949 bis 1961 das Land. Vor allem viele junge, arbeitsfähige und qualifizierte Menschen wanderten aus der DDR aus, die das Land zum wirtschaftlichen Aufbau dringend benötigt hätte. Dieser akute Arbeitskraftmangel zog eine Wirtschaftslähmung mit sich nach. [23] Aus diesem wirtschaftlichen Kontext wurde die enorme Bedeutung der Frauenarbeit für die Weiterentwicklung der DDR von Bedeutung. Daher wurden diverse Maßnahmen, wie die Hausfrauenbrigaden, geschaffen, die das Ziel hatten, vor allem die verheirateten Frauen an eine dauerhafte Arbeitsbeschäftigung heranzuführen. Auch der Mauerbau im August 1961 hatte die Voraussetzung geschaffen, das sozialistische Gesellschaftsprojekt zu realisieren. [24] Des Weiteren wurden am Anfang der 1960er Jahre neue, qualifizierte Arbeitskräfte benötigt, um den wirtschaftlichen und technischen Rückstand gegenüber der BRD aufzuholen. So wurde die Qualifizierung der Frauen zur dringenden Notwendigkeit, die die SED in den 1960er Jahren zum Ziel hatte.
Als eine Einleitung in ein Jahrzehnt der Reformen im Bezug auf die Frauenpolitik kann das Kommunique der SED „Die Frauen – der Frieden und der Sozialismus“ von 1961 gesehen werden. Es war das parteioffizielle Startsignal für eine neue frauenpolitische Leitlinie des Staates. Es beinhaltete nicht nur eine erstaunlich offene Kritik an der bis dahin noch nicht erreichten Gleichberechtigung der Geschlechter, sondern wurde sogar mit dem Presseorgan der SED, dem Neuen Deutschland, allen Bürger und Bürgerinnen der DDR zugänglich gemacht. [25] Das Politbüro hatte erkannt, dass die Mithilfe der ganzen Bevölkerung, um die Reformen auf dem Gebiet der Gleichstellung zwischen Mann und Frau in Gang zu setzen, nötig war. Mit dem Kommunique wurden vor allem Parteimitglieder, Betriebsleiter, Gewerkschaftsfunktionäre und Massenorganisation angesprochen, die als einflussreichste Institutionen in der DDR fähig waren, einen Umdenkprozess einzuleiten. Des Weiteren setzte die SED aber auch auf die Mithilfe der gesamten Bevölkerung bei der Lösung der Frauenfrage zur Gleichberechtigung. Vor allem waren solche Männer angesprochen, die gegen den Einsatz von Frauen in mittleren und leitenden Funktionen waren und die die Rolle der Frau in der sozialistischen Gesellschaft unterschätzten. [26] Es wurde zu einem offenen Gespräch zu diesem Thema aufgerufen, der den Frauen im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Mithilfe die Möglichkeit eröffnen sollte, sich zu den Männern gleichgestellten Bürgerinnen zu entwickeln und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Erstaunlicherweise wurde im Kommunique die Offenheit im Umgang mit dem Thema Gleichberechtigung deutlich, wie sie bis 1961 kaum gab. Allerdings war auch hier deutlich zu erkennen, dass die Lösung der Frauenfrage an die Lösung ökonomischer Probleme gebunden war. Die formulierte Auffassung, dass vor allem die Mitarbeit der Frauen zur Erfüllung der ökonomischen Aufgaben des Sozialismus von entscheidender Bedeutung war und die Arbeiterin als Vorbild für Frauen dargestellt wurde. [27] Auch die alten Rollenklischees blieben bestehen, indem die Frau als höflich zu behandelnde Mutter und Hausfrau dargestellt wurde, die zu entlasten, aber nicht aus ihrer Rolle zu entlassen sei. Letztendlich führte das Kommunique zu einer Fülle frauenpolitischer Maßnahmen in den folgenden Jahrzehnt, die wiederum die Frauenfrage an die Ökonomie des Staates gebunden und das alte Rollendenken fortgeführt haben.
2. Frauenbild in der Gesellschaft
Die Darstellung der Frauen in der DDR war politisch-ideologisch geprägt und wirkte sich unmittelbar auf die Lebensrealität der Frauen sowie die Frauenpolitik aus. Das Leitbild der qualifizierten berufstätigen und gesellschaftlich aktiven Mutter wurde gezielt von der Regierung propagiert. Während im Frauenleitbild der fünfziger Jahre die Berufstätigkeit dominierte, verschob sich dieses in den sechziger Jahren zur qualifizierten Berufsarbeit, in welcher die berufstätige Frau mit Facharbeiter-, Fach- und Fachschulabschluss im Mittelpunkt stand. Zugleich wurde das Frauenleitbild um die Mutterrolle ergänzt. War bis dahin die Tatsache, dass Frauen neben der Berufstätigkeit auch Kinder bekamen und den Haushalt besorgten entweder ignoriert oder stillschweigend hingenommen, so wurde in den sechziger Jahren im Leitbild ausdrücklich die Vereinbarkeit von beiden Seiten betont. [28] Bilder in diversen Zeitschriften und Illustrierten, die Frauen bei der Ausübung der Arbeit zeigten, machten den größten Anteil aus. Sie zeigten mit welcher Selbstverständlichkeit Frauen der Berufsarbeit nachgehen. Der Inhalt der Bilder hatten immer das selbe Motiv: Leistungsfähige, kompetente Frauen, die routiniert und geschickt ihrer Arbeit nachgehen und ein selbstverständliches Vertrauen in ihre Fähigkeit ausstrahlen. Dieses Frauenleitbild wurde zum propagiertem Symbol der emanzipierten Frau in der DDR in dieser Zeit.
Die in den sechziger Jahren einsetzende Technikbegeisterung spiegelt sich in der Darstellung der emanzipierten weiblichen Geschlechts in den Medien wieder. In den Zeitschriften wurden junge Mädchen dargestellt, die mit Leichtigkeit mit schweren Maschinen umgehen konnten und dabei sehr selbstbewusst und gepflegt aussahen. Dieser Bilder zeigten die moderne selbstbewusste Frau, die durch den industriellen Fortschritt Zugang zu technischer sowie wirtschaftlicher und gegenüber Männern gleichwertiger Arbeit hatten. [29] Somit war der Fortschritt der Technik und die damit verbundene berufliche Qualifizierung der Frauen der Trend in den sechziger Jahren, den der Staat propagierte. Die Realität sah für die Frauen aber anders aus. Für die meisten bestand der technische Beruf aus monotoner Fließarbeit. Die Ausnahmen, die sich tatsächlich durchsetzen konnten, blieben eine Ausnahme, die zur Propagandazwecken hervorgehoben wurden. Denn die technischen Berufe wurden wie je und eh von den Männern dominiert. Obwohl viele Frauen studiert hatten, blieben ihnen nur die Tätigkeiten in der mittleren und unteren Ebene, zumeist als Assistentinnen von Männern. Das lag daran, dass viele Betriebsdirektoren die Meinung vertraten, dass Frauen nicht in der Lage waren, die notwendigen Leistungen im Beruf an den Tag zu legen und zugleich den Haushalt in angemessener Weise zu versorgen. Außerdem seien die Männer qualifizierter, haben mehr Verständnis für komplizierte technische und auch wirtschaftliche Fragen und würden weniger „fehlen“. [30] Dies bezeugen auch bestimmte Bildtypen, bei denen es um bestimmte Arbeitszusammenhänge ging. Zwar übten die Frauen und Männer auf den Fotos in diversen Illustrierten dieselbe Tätigkeit aus und weisen gleichwertige Qualifikationen aus, werden aber trotzdem von Männer „belehrt“. Die Überlegenheit der Männer stand immer noch im Vordergrund. [31] Diese Tatsache wurde jedoch in den Zeitschriften ausgeblendet, denn es ging primär um den kollektiven und solidarischen Zusammenhalt der Frauen und darum, die höhere Produktivität zum Wohl des Staates zu erreichen. [32] Durch den ständigen Arbeitskräftemangel wollte die DDR-Regierung alle Frauen zur Berufstätigkeit bewegen und attraktive Löhne, welche, zumindest theoretisch, mit einer ausreichenden Qualifizierung einhergingen, waren das wichtigste Mittel zur Motivation. Zwar sagt keine DDR-Statistik genaueres über die geschlechtsspezifische Entlohnung aus, jedoch war es offensichtlich, dass in frauentypischen Bereichen durchschnittlich ein weitaus geringeres Einkommen erzielt wurde, als in männertypischen Berufen. Ursachen der Lohndifferenzierung lagen vor allem an unterschiedlichen Arbeitszeiten und Zuschlägen für besondere Arbeitsbedingungen, wie Schichtarbeit und Arbeitserschwernissen. Insgesamt war der durchschnittliche Verdienst einer DDR-Frau bis zu einem Drittel unter dem des Mannes.
Auch die Tatsache, dass sich Frauen nach dem langen Arbeitstag noch um den Haushalt und die Kinder kümmern mussten, wurde in den Zeitschriften ignoriert. Vielmehr sprang die zunehmende Technikbegeisterung auch auf die Haushaltsführung über. Die neue angebotene Technik, wie Kühlschränke, Waschmaschinen etc., versprach eine Erleichterung der Hausarbeit. So wurden Werbefotos in den Zeitschriften publiziert, die ein junges, gepflegtes Mädchen zeigten, die den Haushalt nebenbei erledigte. Denn die neuen, modernen Geräte erledigten den Haushalt fast von selbst. [33]
Des Weiteren prägte die Anforderung an das Aussehen der Frauen das Leitbild in der DDR. Neben dem Beruf, dem Haushalt und der Kindererziehung wurde ebenso vorausgesetzt, dass sich die Frauen pflegten, frisierten und modisch kleideten. Dieses Ebenbild der Superfrauen, die Familie, Haushalt und Beruf ohne große Umstände meisterten, finden sich in den Medien in den sechziger Jahren wieder. Die tatsächliche Mehrfachbelastung der Frauen wurde dagegen ignoriert. Denn die Organisation des Alltags, die langen Arbeitswege und rigide Arbeitszeiten sowie der ständige Mangel an Grundnahrungsmitteln zwang die Frauen zu langen Schlangenstehen, ebenso wie das Waschen der Wäsche mehre Tage im Anspruch nahm. [34] Dies wurde jedes Mal zu „eine[r] dreitägige[n] Staatsaktion“[35]. Aber solche Bilder, die die Realität des täglichen Spagats zwischen Beruf und Familie zeigten, fehlten. Es existierte lediglich das Leitbild der berufstätigen Mutter, welche sich jedoch als sehr widersprüchlich erwiesen hat und dadurch den Emanzipationsgedanke in sein Gegenteil verdrängte. Denn der Mangel an öffentlicher Auseinandersetzung über reale Probleme im Leben von Frauen, unterstützt durch einseitig vermittelte Leitbilder, trug dazu bei, Frauen das Gefühl zu geben, dass es an ihrer Unfähigkeit lag, wenn sie ihr Leben nicht meistern konnten.
3. Rolle des DFD bei der Emanzipation
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in der sowjetischen Besatzungszone Deutschland und der späteren DDR die Wiederbegründung einer aus vielen geistigen, religiösen und politischen Gruppierungen bestehenden, pluralistischen Frauenbewegung verhindert. Stattdessen setzen die Kommunisten mit der Gründung des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) eine Einheitsorganisation der Frauen durch, die sich zwar nach Außen überparteilich gab, in Wirklichkeit aber von der SED gesteuert wurde. Mit der Gründung des DFD im Jahr 1947 begann einer neuer Abschnitt in der Entwicklung der Frauenbewegung Deutschlands. Das Hauptziel war dabei die Durchsetzung des Befehls Nr. 253 der SMAD „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ [36] sowie die Änderungen des Familien-, Ehe- und Erbrechts sowie die Verankerung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau im Grundgesetz. [37] Von nun an wollten die Frauen das Land mitgestalten, mitbestimmen und die Verantwortung tragen.
Nach der Gründung der DDR im Jahr 1949 hatte der DFD neue Aufgaben bekommen. Von nun an wurde der DFD nicht mehr als Frauenbewegung definiert, sondern zu einer Massenorganisation und zu einem Agitationsinstrument der SED, da die Millionengrenze bereits überschritten hatte, immer mehr parteilose Frauen versammeln sollte und den Führungsanspruch der SED anerkannte. In den Vordergrund rückten „Liebe, Treue, Stolz“ [38] dem sozialistischen Staat gegenüber, der die Gleichberechtigung der Frauen garantierte und nicht mehr die Verteidigung der Fraueninteressen. Des Weiteren wurde der Organisationsaufbau des DFD geändert und nach Prinzipien und Strukturen der Partei umorganisiert. Es begann der Ausschluss der Frauen aus dem politischen Gestaltungsprozess der DDR. Somit war auch die Eigenständigkeit der DFD aufgehoben. Er wurde von nun an zur Umsetzung der SED-Politik funktionalisiert.
Durch die frühe Einflussnahme der SED konnte der DFD nicht mehr als eine unabhängige Frauenorganisation gesehen werden. Allerdings wurde innerhalb der begrenzten politischen Partizipationsmöglichkeiten von DDR-Frauen der Organisation ein gewisses Mitsprache– und Mitwirkungsrecht zuerkannt. [39] Das galt auch für die, ab 1952 gegründeten, Betriebsfrauenausschüsse, die als Frauenvertretungen in der sozialistischen Wirtschaft galten. Sie wurden dem freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) untergeordnet und haben zumindest in frühen Jahren eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Frauen und deren Umsetzung gefordert. [40]
Im Statut des DFD war die Anerkennung der führenden Rolle der SED-Partei festgelegt. Die hauptamtlichen Funktionärinnen des DFD, die überwiegend SED-Mitglieder waren, hatten die Aufgabe, die Politik der Partei im DFD durchzusetzen, sie den Frauen zu erklären, diese mit sozialistischen Bewusstsein zu füllen und für den sozialistischen Aufbau zu gewinnen. Dabei standen die nichtberufstätigen Frauen im Vordergrund. [41]
In den 1960er Jahren erstreckte sich der Wirkungsbereich der DFD nur auf der lokalen Ebene. In erster Linie sollte der DFD die Frauen von der Richtigkeit der Frauenpolitik der Partei überzeugen. Dabei wurde die Einbeziehung des weiblichen Geschlechts in die Berufsarbeit als Voraussetzung für ihre Emanzipation propagiert, um dem eigentlichen Ziel, der Mangelwirtschaft in der DDR, entgegenzuwirken und die Produktion in den Betrieben zu steigern. Im Kontext der Errichtung der sozialistischen Planwirtschaft hatte die Mobilisierung der Frauen für den Eintritt dieser in die gesellschaftliche Produktion einen absoluten Vorrang. Hinzu kommen die Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung der erwerbstätigen Frauen, da die DDR dringend qualifizierte Arbeitskräfte benötigte. [42] In diesem Zusammenhang wurden betriebsinterne Frauenförderungspläne geschaffen, die Richtlinien für die Aus- und Weiterbildung der Frauen an Betriebsakademien, beinhalteten. Der DFD hatte dabei auf der lokalen Ebene mehrere Frauenakademien organisiert. Diese halfen den Frauen bei dem Berufseinstieg und boten Weiterbildungsangebote an. Des Weiteren wurden sie für die politischen Schulungen und Veranstaltungen mit kultureller und hauswirtschaftlicher Thematik genutzt. [43]
Darüber hinaus hat sich der DFD mit Vorschlägen an dem Entwurf für das neue Familiengesetzbuch beteiligt. Auch der wirtschaftlicher Aufschwung der sechzige Jahren, vor allem im Konsumbereich, war auf die Arbeit der Frauen und der DFD-Hausfrauenbrigaden zurück zu führen. Mit der Ausschließung der DFD aus der betrieblichen Sphäre und der Verdrängung in die regionale Ebene verlor er seine politische Wirkung. [44]
Letztendlich orientierte sich der DFD an den Vorgaben der Partei und setzte diese durch. In den sechziger Jahren waren es die berufliche Qualifizierung der Frauen, die Effektivität in der Haushaltsführung und die Verbandsarbeit. Zwar hat er auf die Defizite hingewiesen und war bemüht ein Problembewusstsein zu schaffen, aber durch den Führungsanspruch der SED wurden alle diese Bemühungen unterbunden. Der DFD war zu wenig politisch involviert, um die Ziele der Frauenemanzipation beeinflussen zu können und hatte lediglich die von der Partei angeordnete Ziele durchgesetzt. Dabei wurde die Mehrfachbelastung der Frauen durch Berufstätigkeit, Haushalt und Ehe nicht thematisiert.
Somit war der DFD bis Mitte der fünfziger Jahren eine selbstbewusste Frauenorganisation, die zunächst ihrem Anspruch auf politische Interessenvertretung der Frauen gerecht wurde. Mit der Festigung der SED-Macht in der DDR veränderten sich in den sechziger Jahren die Stellung und die Funktion der DFD. Es ging nicht mehr um die Interessen der Frauen, sondern darum diesen die Interessen der SED zu vermitteln.
III. Maßnahmen und Gesetze zur Gleichstellung
1. Das Gesetzbuch der Arbeit
Im Jahr 1961 erschien das Gesetzbuch der Arbeit. Es war das wichtigste Regelwerk zur Umsetzung der in der Verfassung formulierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Arbeitsprozess. Der schon im Jahr 1950 aufgestellte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ [45] wurde in einem Gesamtwerk mit anderen Maßnahmen zur Gleichberechtigung am Arbeitsplatz zusammengefasst. Es garantierte den Frauen die Gleichbeirichtung durch die Beteiligung am Arbeitsprozess und die Partizipation an der Führung des Staates und der Wirtschaft. [46]
Das Gesetzbuch der Arbeit (GBA) regelte die neuen sozialistischen Arbeitsverhältnisse im ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat, der Deutschen Demokratischen Republik. Die vordergründige Aufgabe des GBA war es die Gleichberechtigung der Frauen und Mütter in den Betrieben herzustellen und zu fördern. Bereits 1952 wurden nach dem Beschluss des Zentralkomitees der SED Frauenförderpläne in die Beriebskollektivverträge aufgenommen und weiter ausgebaut. In dem Gesetzbuch findet man die genaue Erörterung dieser Pläne. Dort hieß es, es sollen Maßnahmen zur Förderung schöpferischer Fähigkeiten der Frauen im Arbeitsprozess, zur fachlichen und politischen Aus- und Weiterbildung und zur Vorbereitung auf den Einsatz in leitenden Funktionen sowie zur Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituationen getroffen werden. [47] Für die Mitwirkung an der Gestaltung dieser Förderpläne stand den Betriebsleitern eine spezielle Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung, der Frauenausschuss, zur Seite. In den meisten Fällen blieben diese Frauenförderpläne jedoch nur ein Plan.
In dem Gesetzbuch fanden werktätige Mütter größere Beachtung, da aufgrund der Mehrfachbelastung gerade diese Frauen es schwer hatten, angestrebte Berufs- und Qualifikationsziele zu erreichen. Des Weiteren gab es mehrere Sonderregelungen für Schwangere und Stillende. Dazu zählte der Schwangerschafts- und Wochenurlaub, bei dem die Zahlung des Nettodurchschnittsverdienstes von der Sozialversicherung übernommen wurde. Dadurch mussten die Frauen in dieser Zeit keine Lohneinbußen hinnehmen. Das GBA regelte zudem diverse Auflagen zur Verbesserung der Kinderbetreuung und Kinderverpflegung, materieller Unterstützung alleinerziehender Mütter bei Krankheit der Kinder sowie zahlreiche andere Vergünstigungen zur Mutterschaft und Frauenerwerbsarbeit. Darüber hinaus durften die Schwangeren und Mütter bis zum Ablauf des sechsten Monats nach der Niederkunft nicht gekündigt werden. Dabei blieb die Vorschrift über die fristlose Kündigung davon unberührt. Diese Regelungen der Erwerbsarbeit im Bezug auf Mutterschaft galten nur, wenn es um die Übernahme erzieherischer Funktionen durch die Gesellschaft ging. Das hieß wiederum, dass die Betriebe zur Entwicklung neuer, sozialistischer Menschen, und damit einer gebildeten Nation, verpflichtet waren. [48]
Eine plakative Besonderheit des DDR-Arbeitsrechts war der bezahlte Haushaltstag, der einmal im Monat gewährt wurde. Er wurde meist ausschließlich nur Frauen gewährt, als zusätzlicher Tag für die Bewältigung von häuslichen Belangen. [49]
Somit beinhaltete das Arbeitsgesetzbuch der DDR eine Menge von Gesetzvorschriften, die eine starke Verbindung zur Familienpolitik aufwiesen. Zwar hatte der Staat versucht durch das GBA die Arbeit und die Qualifizierung für Frauen attraktiver zu machen, dennoch ist es erkennbar, dass dies mit der Privilegierung der Frau als Mutter die Entlastung des Mannes als Vater einherging.
Letztendlich blieb aber der Arbeitsmarkt in der DDR geschlechtsspezifisch segmentiert. Die Frauen hatten typische Frauenberufe gelernt und ausgeübt, während sie in den klassischen Männerberufen deutlich unterrepräsentiert waren. Mit der besonderen Behandlung von Frauen und Müttern in dem Gesetz verfestigte sich das alte Rollendenken, in dem hauptsächlich die Frau den Haushalt und die Kindererziehung übernahm. Hinzu kam aber auch noch die Erwartung, dass Frauen im Beruf gleichberechtigt mit den Männern zu arbeiten hätten.
Somit hatte jeder Bürger in der DDR laut dem Gesetzbuch der Arbeit, den wirtschaftspolitischen Anforderungen entsprechend, nicht nur das Recht auf Arbeit, sondern auch die moralische Pflicht zur Arbeit. Da es für beide Geschlechter gleichermaßen und uneingeschränkt galt, bekräftigte dies noch einmal den parteipolitischen Grundsatz, dass „die Leistungen der Frauen im gesellschaftlichen Leben in erster Linie durch ihre Leistung im Arbeitsprozess bestimmt würden und von ihrer Beteiligung an der Schaffung materieller und geistiger Werte weitgehend Umfang und Inhalt ihrer realen Stellung abhängig seien“[50].
2. Das Familiengesetzbuch
Das Familiengesetzbuch (FGB) der DDR wurde im Jahr 1965 verabschiedet und regelte die Gleichstellung der Geschlechter in ehelichen und familiären Angelegenheiten. Auch der Begriff „Familienpolitik“ tauchte in diesem Zusammenhang erstmals auf. Das Familiengesetzbuch sollte den Bürgern Leitbilder für das Verhalten in der Ehe und Familie geben, die den Anschauungen und den Moralauffassungen der Arbeiterklasse entsprachen. Somit wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes eine erstmalige gesetzliche Verankerung des Leitbildes der sozialistischen Familie und zwar als „kleinste Zelle der Gesellschaft“ geschaffen. [51]
In diesem Zusammenhang wurde die Ehe als eine Gemeinschaft, die für das Leben geschlossen wurde, beschrieben und sollte mit exakten Anweisungen im sozialistischen Sinne gelenkt werden. Das Familiengesetzbuch regelte alle Familienangelegenheiten, wie Haushalts- und Lebensführung in der Ehe, Arbeitsteilung innerhalb der Familie, Kindeserziehung, Freizeitgestaltung etc., die gemeinsam von Mann und Frau getragen werden sollten. [52] Dabei ergänzten sich viele Leitbilder des Frauen- und Familienlebens. Des Weiteren wurde das Recht der Frau auf eine freie Berufsausübung sowie die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme bei Fortbildungen fixiert. Außerdem bestand nach einer Scheidung der Eheleuten keine wirtschaftlichen Beziehungen, sodass geschiedene Partner keinen Unterhaltsanspruch füreinander zu leisten hatten. Auch die Hausfrauen-Ehe und die Witwenrente für Frauen im arbeitsfähigen Alter wurden formal abgeschafft, wodurch diese gesetzlich gezwungen wurden, einer Berufsarbeit nachzugehen. [53]
Das Hauptmerkmal der Familienpolitik lag in den 1960er Jahren in der Betonung der Sozialisationsfunktion der Familie und dem Versuch, das zum ersten Mal formulierte Familienleitbild in die Realität der DDR-Gesellschaft umzusetzen. Die Integration der Familie in die Frauenpolitik ergab sich zu einem daraus, dass die bisherigen Aktivitäten die Frauen in die Berufsarbeit einzubeziehen und ihre entsprechende Qualifizierung durch die ungenügende Anerkennung familienbetriebener Beanspruchungen an Grenzen geraten waren. Zum Anderen fürchtete der Staat, dass die Loslösung der Familie von ihrer Reproduktionsfunktion zum demographischen Problem führen könnte, was ein Mangel an Arbeitskräften in der Zukunft bedeuten würde. [54]
Somit war das Familiengesetzbuch kein richtiger Versuch die familiäre Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau herzustellen, sondern strikt an die Ökonomie des Staates geknüpft. Die gesellschaftliche Reform des Familienrechts diente nicht der Befreiung und der Gleichberechtigung der Frauen, vielmehr wurde dadurch versucht, verschiedene Pflichten zum Wohl des Staates durchzusetzen. Vordergründig war das FGB also auf das Leitbild der sozialistischen Familie ausgerichtet, die der maximalen Freisetzung der Arbeitskraft für den sozialistischen Aufbau dienen sollte und damit eine Entprivatisierung und Endindividualisierung der Familie darstellte.
Positiv hervorzuheben ist allerdings, das mit diesem Gesetz die Frauen zumindest formal nicht mehr allein für den Haushalt und die Erziehung der Kinder zuständig waren. Der Mann spielte allerdings in der DDR keine gesonderte Rolle. Eine anzustrebende Vereinbarkeit von Vaterschaft und Beruf musste im Gesetz nicht explizit festgelegt werden, da es in der Gesellschaft kaum einen Anlass dazu gab. Der Mann galt als verlässliche Arbeitskraft und wurde sogar faktisch aus der Verantwortung für Hausarbeit und Kindererziehung entlassen. Denn was letztendlich hinter den Türen geschah, interessierte die Politik nicht, solange die „kleinste Zelle der Gesellschaft“ nach Außen funktionierte. [55]
3. Bildungspolitische Maßnahmen
Die in den sechziger Jahren unter Stichworten, wie „Neues ökonomisches System der Planung und Leitung“ und „Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution“ [56] in die Wege geleitete DDR-Reformen, waren der Versuch, mit der neuen Phase der Moderne, die sich in den Industrieländern allenthalben bemerkbar machte, unter der Bedingung eines sich als sozialistisch verstehenden Staates, Schritt zu halten. Die damalige Führung unter Ulbricht hatte begriffen, wenn es nicht gelinge, Initiative und Kreativität der Arbeiterschaft, der Intelligenz und besonders der jungen Frauen zu mobilisieren, würden die ehrgeizigen Pläne zum Scheitern verurteilt sein. Wirtschafts- und Wissenschaftsreformen sollten daher durch eine Bildungsreform flankiert werden. [57] Dieses Verlangen nach hochqualifiziertem Personal reichte der Rekrutierung der Männer nicht aus, sodass auch die Frauen zu Spitzenwissenschaftlern avanciert werden sollten. Um die Qualifizierung möglichst vieler zu ermöglichen, wurden verschiedene Maßnahmen im Bildungssektor ergriffen.
Einer der wichtigsten war schließlich das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem von 1965. Darin war das Recht der Jugendlichen auf Berufsausbildung festgelegt und die besondere Förderung der Mädchen vorgegeben, mit dem Ziel, ihnen auch die technischen Berufe, die sogenannte Männerberufe, verstärkt zu erschließen. Hier wurde also die Festlegung des gleichen Zugangs von Jungen und Mädchen zu allen Bildungsinstitutionen der DDR verankert. Dies wurde auch im Jahr 1968 in die zweite DDR-Verfassung übernommen. Zugleich betonte das Gesetz die Wichtigkeit der Frauenrolle in der sozialistischen Gesellschaft, ohne diese genauer zu spezifizieren. Dabei basierte das Verständnis von Gleichberechtigung auch hier auf einer eindeutigen Priorität der Erwerbsarbeit. [58]
Des Weiteren wurde im Gesetz die Schulpflicht für beide Geschlechter festgeschrieben. Diese Regelungen sollten dazu führen, dass die DDR-Gesellschaft auf keinem Gebiet die soziale Ungleichheit stärker überwunden hat, als im Bereich der Bildung. Somit kam es zur Angleichung des schulischen Bildungsniveaus zwischen Mädchen und Jungen. Diese Entwicklung setzte sich langfristig so fort, dass in den achtziger Jahren sogar eine Quotierung zugunsten der Jungen eingeführt werden musste. [59] Damit war das neue Bildungsgesetz vor allem bezüglich der ansteigenden Zahlen von Mädchen an Schulen ein Erfolg. Diese durch das Bildungsgesetz formal geschaffene Gleichstellung der Geschlechter sah in der Realität aber anders aus. Zwar lernten Jungen und Mädchen die gleichen Inhalte und hatten gleiche gesellschaftliche Pflichten, dennoch erfolgte bereits in der Schule eine Segmentierung der alten Rollenbilder. Die Geschlechter waren also bereits in der Schule einem sehr unterschiedlichen Normdruck ausgesetzt. Dabei wurde den Jungen stets ein größerer Spielraum eingeräumt, als den Mädchen. [60] Durch diese starke Rollenzuweisungen in der Schule basierte eine sehr geschlechtsspezifische Interessenausbildung, in der die Mädchen oft in musischen und sozialen und die Jungen eher im technischen Bereich tätig wurden. [61]
Somit hat das Gesetz zum einheitlichen sozialistischen Bildungssystem zur Umverteilung der Bildung zugunsten der Frauen gewirkt, aber dies reichte nicht aus, um die traditionelle Rollenbilder aus der realen Schulerziehung fernzuhalten. Dieser Trend der Geschlechtersegregation setzte sich auch später an den Hochschulen, in der Gesellschaft und im Berufsleben fort. Diese Sozialpolitik der traditionellen Rollenverteilung verstärkte den Zustand zusätzlich. Ein Großteil der Frauen strebte nicht die beruflichen Positionen der Männer an. Allerdings wurde von ihnen erwartet, gute Berufstätige, gute Mütter und Partnerinnen, ständig in Fortbildung und in gesellschaftlichen Organisationen aktiv zu sein und dabei noch schön auszusehen.
Weitere Maßnahmen im Bildungssektor war die Einführung im Jahr 1963 das Frauensonderstudium. Damit sollten hauptsächlich berufstätige Mütter mehrerer Kinder sowie Frauen, die pflegebedürftige Personen betreuten die Möglichkeit bekommen, eine höhere fachliche Qualifikation zu erwerben. [62] Des Weiteren wurden 1967 die Frauensonderklassen für die Fachschulen und zwei Jahre später für Hochschulen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Maßnahmen zielten darauf ab, Frauen, die sich beim Aufbau sozialistischen Gesellschaft bewährt haben und die durch Versorgung der im Haushalt lebender Kinder besondere Pflichten trugen, für leitenden Positionen in allen Bereichen der Gesellschaft auszubilden. Zwar ermöglichten sie den Frauen besonders günstige Studienzeiten, ein verkürztes Studium und Arbeitsfreistellung, es trat an dieser Stelle aber ein anderes Problem auf und zwar das der positiven Diskriminierung. Sie stärkten das Bild von der schwachen und von Natur aus nicht besonders begabten Frau, welches Männer als allgemeingültige Norm und somit Frauen als förderungsbedürftige defizitäre Existenzen darstellte. Außerdem wurde das Frauensonderstudium von den Männern zum Teil als nicht vollwertig abgetan. [63]
Letztendlich konnten weder das Ziel der Lenkung der Frauen in die technischen Studiengänge, noch die anvisierte verstärkte Frauenpräsenz in höheren Leitungspositionen in der Politik und Wirtschaft zufriedenstellend erreicht werden. [64] Denn das Bildungsgesetz orientierte sich an der Ökonomie des Staates, um den Facharbeitermangel zu reduzieren und den Westen in der Entwicklung von Hochtechnologien zu überholen. Das Tradieren alter Rollenverständnisse blieb dabei bestehen.
IV. Folgen
1. Wirtschaftliche Folgen
Die DDR-Führung hatte bis zum Bau der Mauer alle wirtschaftlichen Probleme mit der offenen Grenze nach Westen behauptet. Doch ein Jahr nach dem Bau der Mauer hatte sich gezeigt, dass die Wachstums- und Versorgungsschwierigkeiten der DDR-Wirtschaft bei weitem nicht beendet waren. Der Zuwachs der Industrieproduktion und das Nationaleinkommen waren etwa gleich geblieben und konnten keinen Zuwachs verzeichnen. In der Regierung wuchs die Einsicht, dass das bisherige System der Planung und Lenkung der Volkswirtschaft reformiert werden musste. Daraus kündigte Ulbricht im Jahr 1963 eine Neuorientierung der Wirtschaftspolitik nach dem Grundsatz des höchsten ökonomischen Nutzeffekts und der materiellen Interessiertheit an. [65] Darüber hinaus wurde im Jahr 1963 vom Zentralkomitee der SED die „Richtlinie für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ (NÖS) verabschiedet und als Richtlinie der künftigen Wirtschaftspolitik beschlossen. Anfang 1964 wurde mit der Einführung der Reform begonnen. Als Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung war eine Industriepreisreform, die schrittweise vonstattengehen sollte, betrachtet. Da man jedoch sicherstellen wollte, dass der Prozess von „oben“ kontrolliert und gesteuert würde, sollte die Gesamtreform stufenweise ablaufen. [66]
Insgesamt war seit 1963 gesamtwirtschaftlich ein stetiges, relativ hohes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen, das allerdings am Ende der sechziger Jahre wieder abfiel. Auch die Frauenbeschäftigungsquote stieg von 55 % auf 74,8 %. [67] Fast alle Mädchen konnten einen Beruf erlernen und trugen damit diesen Trend bis zum Ende der DDR weiter. Der Anteil der zwingend benötigten Facharbeiterinnen stieg 1961 von 26,1 % auf 52 % im Jahr 1970. [68] Trotz deutlicher Erfolge sank der Frauenanteil mit steigendem Qualifikationsziel nach wie vor und blieb in höheren Leistungspositionen mit nur 5-20 % eine Seltenheit. [69] Das Ziel, mehr Frauen für den wirtschaftlichen Aufbau benötigter Ingenieurinnen auszubilden, scheiterte auch am geringen Interesse der Frauen. Nur 12,3 % aller Studierenden konnten sich am Ende der sechziger Jahre für diesen Beruf erwärmen. [70] Auch die Löhne waren im Vergleich zu den männlichen Kollegen geringer. Die meisten Frauen nahmen im Beruf eher untere Positionen an, die schlechter bezahlt wurden. Daher konnte keine Rede von der Gleichberechtigung in der Wirtschaft gewesen sein.
Letztendlich war die DDR-Bevölkerung in den sechziger Jahren wirtschaftlich besser versorgt. Allerdings waren diese positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft nicht die steigenden Zahlen der Frauenerwerbsquote oder die Anzahl der weiblichen Facharbeiterinnen, sondern das Neue Ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (NÖSPL). Aufbauend auf die Ordnung der Preise sollte mit dem NÖSPL ein neues „System der ökonomischen Hebel“ geschaffen werden. Neben der Planung, dem Hauptinstrument wirtschaftlicher Lenkung, wurden Preise, Kosten, Löhne, Prämien, Gewinne, Kredite, Abgaben sowie Geldfonds als finanzwirtschaftlich orientierte Steuerungsmechanismen eingeführt. Anstatt der Bruttoproduktion sollte von nun an der Gewinn als zentraler Leistungsmaßstab für den Erfolg eines Betriebes gelten. [71] Somit hatte die DDR-Staatsführung mit dem NÖSPL versucht, ein flexibleres Wirtschaftssystem zu entwickeln.
2. Demographische Folgen
Die demographische Ausgangslage in der DDR war durch zwei Merkmale gekennzeichnet. Einerseits waren ungünstige Altersstrukturen vorhanden, anderseits extreme Disproportionen des Geschlechterverhältnisse. Beide Kriterien erforderten eine rasche Eingliederung der Frauen in den Arbeitsprozess. Somit wurde der ideologische Anspruch der sozialistischen Gleichberechtigungstheorie von Anfang an durch ökonomische Zwänge gestützt. Daran änderte sich in den sechziger Jahren auch nichts. Der extrem hohe Frauenüberschuss, gerade in den jüngeren Jahren, und die darauf zurückzuführenden Geburtenausfälle bewirkten eine weitere Fehlentwicklung. Hinzu kam bis 1961 die Abwanderung von rund drei Millionen vor allem jüngeren Menschen in die Bundesrepublik Deutschland. [72] Somit ging der Anteil der berufstätigen Bevölkerung laufend zurück, während die steigende Industrialisierung mehr Arbeitskräfte benötigte, was wiederum durch Beschäftigung von mehr Frauen befriedigt werden konnte.
In den sechziger Jahren spielte die Demographie eine wichtige Rolle in der DDR. In diesem Jahrzehnt lag das Problem nicht mehr an dem Frauenüberschuss bzw. Männermangel in der Bevölkerung. Es entwickelte sich ein völlig neuer Konflikt. Denn die Nutzung des Frauenüberschusses als Arbeitskraftreservoir hatte unerwünschte Folgen. So sank die Geburtenrate von 17,6 % 1963 auf 13,9 % 1968, sodass die DDR nach 1961 die niedrigste Geburtenrate der Welt hatte. [73] Für den Geburtenrückgang gab es mehrere Ursachen. Zu einem die hohe Belastung der Frauen, den Spagat zwischen dem Beruf, Familie und Haushalt zu meistern, zum anderen waren unzureichenden Wohnverhältnisse und Dienstleistungseinrichtungen vorhanden. Weitere Ursachen lagen im noch unzureichenden Betreuungsangebot für Kinder und der Belastung des Familienbudgets durch ebendiese. Weiterhin führten das wachsende Bildungsniveau der Frauen und längere Ausbildungszeiten zur späteren Geburt der Kinder und Reduzierung der Zahl der folgenden Kinder. Auch die Kenntnisse und immer stärkere Anwendung von Methoden der Familienplanung führten zur Reduzierung der Geburtenrate. So fiel nach der erfolgten Freigabe moderner Empfängnisverhüttungsmittel die Geburtenanzahl bis 1975 auf 10,8 %. [74] Die Vereinbarkeit von Mutterschaft und Berufstätigkeit wurde immer mehr für Frauen zu einer hohen Belastung. Es entstand ein Geburtenknick von jährlich im Schnitt ca. 6.000 Kindern. Als Folge würden in der Arbeitskohorte der 1960er bis 1970er Generation von 54.000 Menschen fehlen. [75] Auf Dauer konnte die DDR sich eine solche Entwicklung nicht leisten, da dies einen erneuerten Arbeitskräftemangel bedeuten konnte.
Somit stellte der Geburtenknick in den sechziger Jahren ein ernsthaftes Problem dar, welches in dem Jahrzehnt nicht mehr gelöst werden konnte. Von der Ursprungssituation des Arbeitskräftemangels ausgehend, war in den 1960ern eine Frauenpolitik der SED durchgesetzt worden, die diesen z. T. noch zu verstärken drohte. Die Ergänzung des Frauenleitbildes um die Mutterrolle wird dadurch nur allzu verständlich.
Nach dem die bereits vorhandenen gesetzlich vorgeschriebenen Erleichterungen für arbeitende Mütter nicht ausgereicht hatten, um die Geburtenrate wieder zu steigern, folgte in den siebziger Jahren die sogenannte „Muttipolitik“ Honeckers und damit ein erneuter Umbruch in der bis dahin geführten Frauenpolitik der SED.
V. Schlussbetrachtungen
Trotz aller vollmundigen Erklärung der DDR, sie habe die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau verwirklicht, sprechen die Tatschen eine andere Sprache. Es soll nicht geleugnet werden, dass auf einigen Gebieten Fortschritte erzielt wurden, aber von einer wirklichen Gleichberechtigung war die DDR sehr weit entfernt.
Seit der Gründung der DDR hat der Staat mit allen Instrumenten versucht die Emanzipation der Frauen zu lenken und für seine ökonomischen Bedürfnisse zu nutzen. Der bereits in der DDR-Verfassung verankerte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wurde nicht nur aus ideologischen Gründen festgelegt. Es ging viel mehr darum, dem Arbeitskräftemangel entgegen zu wirken und mehr Frauen für die berufliche Tätigkeit zu gewinnen, die der Staat dringend benötigte. In den sechziger Jahren wurde die Qualifizierung der Frauen vor dem Hintergrund der weltweiten Erhöhung von Wissenschaft und Technik zum Ziel der Partei. Die politisch wirksamen Maßnahmen dieser Zeit standen unter dem Motto der Gleichberechtigung. Als richtungsweisend kann dabei angesehen werden, was Inge Lange 1969 in dem Aufsatz schrieb: „Genosse Walter Ulbricht sagte in seinem Referat auf dem VII. Parteitag: Die wichtigste Erfahrung, die wir im Prozess der Befreiung der Frau gewinnen konnten, ist jedoch, dass ihre Stellung im Sozialismus vor allem durch ihre Stellung im gesellschaftlichen Produktionsprozess bestimmt wird. Wollen wir also die Rolle der Frau in unserer Gesellschaft erhöhen, so müssen wir in erster Linie ihre Stellung im gesellschaftlichen Produktionsprozess heben […]. Die im täglichen Leben und im Arbeitsprozess auf manchen Gebieten noch bestehenden Ungleichheit zwischen Mann und Frau sind dabei zielstrebiger zu überwinden.“ [76] Das heißt wiederum, dass die Stellung und die Hochschätzung von Frauen durch ihren Beitrag im täglichen Arbeitsprozess zur gesellschaftlichen Produktion bestimmt wurde. Je mehr sie leisteten und sich dem männlichen Leistungen anpassten, desto gleichberechtigter waren sie. Eine Politik im Sinne der Förderung der jeweils geschlechtsspezifischen Fähigkeiten, Interessen und Besonderheiten, blieb nach der gesetzlichen Verankerung der gleichen Rechte für Mann und Frau aus.
Die in den sechziger Jahren verschiedenen an Frauen gerichteten politischen Maßnahmen zielten letztendlich darauf ab, vor dem Hintergrund eines akuten Arbeitskräftemangels die Leistungsfähigkeit von Frauen der von Männern anzupassen und dabei einen dauerhaften Geburtenzuwachs zu sichern. Für die arbeitspolitische Ebene bedeutete dies, dass Frauen gleichberechtigt nur in dem Sinne waren, dass sie berechtigt waren, die in den für sie neuen Berufsfeldern, wie den technischen Berufen und den Leistungsfunktionen, vorgegebene Prämissen zu übernehmen, nämlich als aktive Teilnehmerinnen an der technischen Revolution. Dabei übernahmen die Frauen unwillkürlich das Konzept der eigenen Herabsetzung. Denn, dass die Voraussetzungen ihrer neuen Aufstiegsmöglichkeiten im Kern eine Abwertung gerade der Fähigkeiten beinhalteten, die sie von Männer unterscheidet, wurden hinter dem Begriff der Gleichberechtigung verborgen.
Im Leitbild der neuen, modernen sozialistischen Frauenpersönlichkeit kam der Begriff der Mutterschaft nur als gesteigerter Anspruch vor. In seinen Möglichkeiten der Vollziehung wurde er dagegen so modern dargestellt, dass er dank fortschrittlicher Technik aus dem Alltag verschwunden schien. Die sich in der Wirklichkeit zeigende Unvereinbarkeit von Mutterschaft und Erwerbsarbeit wurde im Leitbild der gleichberechtigten Arbeitskraft, die die moderne Technik zu meistern versteht, abgeschafft.
Auch die Veröffentlichung des Kommunique der SED „Die Frauen – der Frieden und der Sozialismus“ zeigte, dass für den Staat die Lösung der Frauenfrage eng an die Lösung ökonomischer Probleme gebunden war und die alten Rollenklischees letztendlich blieben.
In der Familienangelegenheiten wurde die Gleichberechtigung, zumindest was die gesetzlichen Rahmenbedingungen betrifft, zwar verwirklicht, aber die Bewusstseinslage vieler Männer und Frauen entsprach diesen noch nicht. Dadurch blieben die Frauen durch die doppelte Überbelastung in Beruf und Familie überfordert und mussten einen hohen Preis für die Emanzipation zahlen. Viele Frauen hatten zu wenig Selbstbewusstsein, um sich durchsetzen zu können. Die realen Verhältnisse bauten solche überkommenen Rollenbilder nicht ab, in manchen Fällen wurden diese sogar verfestigt.
Weiterhin leidet die Durchsetzung der vollen Gleichberechtigung in der DDR insbesondere daran, dass es dort keine unabhängige Frauenbewegung gab, die ohne Rücksicht auf Partei- und Staatsinteressen die Belange der Frauen wahrnehmen konnte. Zwar wiesen die Frauen im DFD auf Missstände und Defizite hin und bemühten sich neues Problembewusstsein zu schaffen, aber alle diese Bemühungen wurden durch den Führungsanspruch der SED verhindert. Die Partei befand darüber, welche Fragen Vorrang hatten und wie die Gleichberechtigung im Einzelfall auszulegen war. Dabei tabuisierte die SED bestimmte Fragen, die ihr nicht passte. Denn letztendlich sollte die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau dem ökonomischen Wohl des Staates dienen.
Der größte Erfolg der SED-Politik in den sechziger Jahren war vor allem im Bildungssektor zu verzeichnen. Dies bezeugten die steigenden Zahlen von Mädchen und Frauen in Schulen und im Studium. Es bestand nun gleichermaßen das Recht und die Pflicht auf Bildung für beide Geschlechter. Allerdings blieb die Segmentierung der alten Rollenbilder auch auf diesem Gebiet bestehen.
Am Ende der sechziger Jahren erfüllten schließlich viele Frauen das wichtigste Kriterium der DDR Gleichstellungspolitik: Sie nahmen am gesellschaftlichen Produktionsprozess teil. Dabei erreichten nur sehr wenige von ihnen eine ökonomische Unabhängigkeit, da die Frauen meistens in schlechter bezahlten Stellungen arbeiten mussten. Die Orientierung von Gleichberechtigungsmaßnahmen auf ökonomische Erfordernisse des Staates machte es schwer, eigene Interessen auszuleben. Denn der ideologisch begründete ökonomischer Antrieb hinter den Gleichberechtigungsbestrebungen trübte den Blick für wirkliche Gleichbeirichtung der Geschlechter. Ein weitgehendes Umdenken im Rollenverständnis war offensichtlich weder im privaten noch im öffentlichen Bereich erfolgt.
Zusammenfassend zeigt sich ein ambivalentes Bild der Gleichberechtigung der Frauen in der DDR in den sechziger Jahren. Formal waren Männer und Frauen gleichberechtigt. Die Frauenbildung erreichte in dieser Zeit ein hohes Niveau und auch im Beruf wurden die Frauen mit einigen Abstrichen gleich behandelt. Familie blieb jedoch Frauensache, genau wie die Politik Männersache blieb. Nichtsdestotrotz empfanden sich viele Frauen als gleichberechtigt, der ideologische Anspruch der Frauenemanzipation hatte sich durchaus verfangen. Letztendlich trifft das von Karl Marx formulierte Wort, dass der Grad der weiblichen Emanzipation das Maß der allgemeinen Emanzipation sei[77], hier zu, denn eine echte Emanzipation gab es in der DDR generell nicht, weder für Frauen, noch für Männer.
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[1] vgl.: Aus dem Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED. Berichterstatter: Erich Honecker. 15.Juni 1971. In: Scholz, Hannelore (Hrsg.): Die DDR-Frau zwischen Mythos und Realität. Zum Umgang mit der Frauenfrage in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR von 1945-1989. Schwerin 1997.
[2] vgl.: Helwig Gisela / Nickel Hildegard Maria (Hrsg.): Frauen in Deutschland 1945-1992. Berlin 1993.
[3] vgl.: Hildebrandt, Karin: Historischer Exkurs zur Frauenpolitik der SED. In: Bütow, Birgit/Stecker Heidi (Hrsg.): EigenArtige Ostfrauen. Bielefeld 1994. S. 8-32
[4] vgl.: Trappe, Heike: Emanzipation oder Zwang? Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik. Berlin 1995.
[5] vgl.: Scholz, Hannelore: Die DDR-Frau zwischen Mythos und Realität. Zum Umgang mit der Frauenfrage in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR von 1945-1989. Schwerin 1997.
[6] vgl.: Bergmann, Kristin: Gleichberechtigung. In: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik, München 2001, S. 177.
[7] vgl.: Schwartz, Michael: Emanzipation zur sozialen Nützlichkeit. Bedingungen und Grenzen von Frauenpolitik in der DDR. S. 48.
[8] vgl.: Bühler, Grit: Mythos Gleichbeirichtung in der DDR. S.12.
[9] Bühler, Grit: Mythos Gleichbeirichtung in der DDR. S.13.
[10] Bühler, Grit: Mythos Gleichbeirichtung in der DDR. S.11.
[11] vgl.: Bühler, Grit: Mythos Gleichbeirichtung in der DDR. S.10f.
[12] vgl.: Bühler, Grit: Mythos Gleichbeirichtung in der DDR. S.14f.
[13] Hildebrandt, Karin: Historischer Exkurs zur Frauenpolitik der SED. S. 13.
[14] vgl.: Hildebrandt, Karin: Historischer Exkurs zur Frauenpolitik der SED. S. 13-14.
[15] vgl.: Hildebrandt, Karin: Historischer Exkurs zur Frauenpolitik der SED. S. 16f.
[16] vgl.: Scholz, Hannelore: Die DDR-Frau zwischen Mythos und Realität. S.18; Hildebrandt, Karin. Historischer Exkurs zur Frauenpolitik der SED. S. 15.
[17] vgl.: Scholz, Hannelore: Die DDR-Frau zwischen Mythos und Realität. S. 18-19.
[18] vgl.: Scholz, Hannelore: Die DDR-Frau zwischen Mythos und Realität. S. 81.
[19] vgl.: Trappe, Heike: Emanzipation oder Zwang? Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik. S. 48ff.
[20] Hildebrandt, Karin: Historischer Exkurs zur Frauenpolitik der SED. S. 16.
[21] vgl.: Hildebrandt, Karin: Historischer Exkurs zur Frauenpolitik der SED. S. 16-17.
[22] vgl.: Trappe, Heike: Emanzipation oder Zwang? Frauen in der DDR zwischen Beruf, Familie und Sozialpolitik. S. 56.
[23] vgl.: Kaminsky, Anna: Frauen in der DDR. S. 68.
[24] vgl.: Kreutzer, Susanne: Sozialismus braucht gebildete Frauen. S. 23ff.
[25] vgl.: Hildebrandt, Karin: Historischer Exkurs zur Frauenpolitik der SED. S. 22.
[26] vgl.: „Die Frau – der Frieden und Sozialismus“ Kommunique des Politbüros des ZK der SED. In: Scholz, Hannelore (Hrsg.): Die DDR – Frau zwischen Mythos und Realität. S. 135ff.
[27] vgl.: „Die Frau – der Frieden und Sozialismus“ Kommunique des Politbüros des ZK der SED. S. 138f.
[28] vgl.: Dölling, Irene: Gespaltenes Bewusstsein – Frauen- und Männerbilder in der DDR. S. 28.
[29] vgl.: Merkel, Ina: Leitbilder und Lebensweisen von Frauen in der DDR. S. 368-370.
[30] vgl.: Kaminsky, Anna: Frauen in der DDR. S. 69.
[31] vgl.: Dölling, Irene: Gespaltenes Bewusstsein – Frauen- und Männerbilder in der DDR. S. 34-35.
[32] vgl.: Merkel, Ina: Leitbilder und Lebensweisen von Frauen in der DDR. S. 369.
[33] vgl.: Merkel, Ina: Leitbilder und Lebensweisen von Frauen in der DDR. S. 370.
[34] vgl.: Kaminsky, Anna: Frauen in der DDR. S.72-73.
[35] Merkel, Ina: Leitbilder und Lebensweisen von Frauen in der DDR. S. 370.
[36] Hildebrand, Karin: Historischer Exkurs zur Frauenpolitik der SED. S. 16.
[37] vgl.: Geschichte des DFD. S. 8-9.
[38] vgl.: Geschichte des DFD. S. 36.
[39] vgl.: Helwig, Gisela: Frau und Familie. Bundesrepublik Deutschlands – DDR. S. 123.
[40] vgl.: Bühler, Grit: Mythos Gleichbeirichtung in der DDR. S. 54.
[41] vgl.: Kaminsky, Anna: Frauen in der DDR. S. 56-57.
[42] vgl.: Bühler, Grit: Mythos Gleichberechtigung in der DDR. S. 60-61.
[43] vgl.: Geschichte des DFD. S. 188-190.
[44] vgl.: Bühler, Grit: Mythos Gleichberechtigung in der DDR. S. 63.
[45] Hildebrand, Karin: Historischer Exkurs zur Frauenpolitik der SED. S. 16.
[46] vgl.: Hildebrandt, Karin: Historischer Exkurs zur Frauenpolitik der SED. S. 22.
[47] vgl.: Aus dem Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961. In: Scholz, Hannelore (Hrsg.): Die DDR-Frau zwischen Mythos und Realität. S. 129 ff.
[48] vgl.: Clausnitzer, Beate: Der Geburtenrückgang in der modernen Industriegesellschaft. S. 142.
[49] vgl.: Aus dem Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961. In: Scholz, Hannelore (Hrsg.): Die DDR-Frau zwischen Mythos und Realität. S. 132.
[50] Clausnitzer, Beate: Der Geburtenrückgang in der modernen Industriegesellschaft. S. 141.
[51] vgl.: Trappe, Heike: Emanzipation oder Zwang? S. 62-63.
[52] vgl.: Aus dem Familiengesetzbuch der DDR vom 20. Dezember 1965. In: Scholz Hannelore (Hrsg.): Die DDR-Frau zwischen Mythos und Realität. S. 157.
[53] vgl.: Clausnitzer, Beate: Der Geburtenrückgang in der modernen Industriegesellschaft. S. 198-199.
[54] vgl.: Maleck-Lewy, Eva: Gleichstellung kontra Patriarchat. S. 24-25.
[55] vgl.: Clausnitzer, Beate: Der Geburtenrückgang in der modernen Industriegesellschaft. S. 200ff.
[56] Scheel, Daniela: Zwischen Wertung und Wirkung. S. 26.
[57] vgl.: Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.): Frauen in der DDR. S. 23f.
[58] vgl.: Clausnitzer, Beate: Der Geburtenrückgang in der modernen Industriegesellschaft. S. 143f.
[59] vgl.: Helwig, Gisela: Frau und Familie. Bundesrepublik Deutschland – DDR. S. 23f.
[60] vgl.: Helwig, Gisela. Solides Wissen und klassenmäßige Erziehung. S. 25-28.
[61] vgl.: Kreutzer Susanne: Sozialismus braucht gebildete Frauen. S. 36f.
[62] vgl.: Helwig, Gisela: Frau und Familie. Bundesrepublik Deutschland – DDR. S. 43.
[63] vgl.: Gast, Gabriele: Die politische Rolle der Frau in der DDR. S. 37.
[64] vgl.: Trappe, Heike: Emanzipation oder Zwang? S. 177f.
[65] vgl.: Stitziel, Judd: Von „Grundbedürfnissen“ zu „höheren Bedürfnissen“? S. 137f.
[66] vgl.: Steiner, André: Von Plan zu Plan. S. 130.
[67] vgl.: Hildebrandt, Karin: Historische Exkurs zur Frauenpolitik der SED. S. 22.
[68] vgl.: Kreutzer, Susanne: Sozialismus braucht gebildete Frauen. S. 36f.
[69] vgl.: Kreutzer, Susanne: Sozialismus braucht gebildete Frauen. S. 37.
[70] vgl.: Kreutzer, Sussanne: Sozialismus braucht gebildete Frauen. S. 38.
[71] vgl.: Steiner, André: Von Plan zu Plan. S. 131.
[72] vgl.: Helwig, Gisela: Frau und Familie. Bundesrepublik Deutschland – DDR. S. 75.
[73] vgl.: Helwig, Gisela: Frau und Familie. Bundesrepublik Deutschland – DDR. S. 75.
[74] vgl.: Schwartz, Michael: Emanzipation zur sozialen Nützlichkeit. S. 67
[75] vgl.: Trappe, Heike: Emanzipation oder Zwang? S. 104.
[76] Lange, Inge: Aufsatz von 1969. In: Clausnitzer, Beate: Der Geburtenrückgang in der modernen Industriegesellschaft. S. 317.
[77] vgl.: Gast, Gabriele: Die politische Rolle der Frau in der DDR. S. 29.