In den vergangenen Jahren etablierte es sich, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer häufiger von zu Hause aus ihren berufsspezifischen Tätigkeiten nachgingen. Laut einer Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes haben im vergangenen Jahr so viele Menschen wie noch nie zuvor im Homeoffice verbracht. Im Jahr 2019 befanden sich gerade einmal 10 Prozent der abhängig Beschäftigten in den eigenen vier Wänden, um dessen Arbeit zu verrichten. Mit dem Beginn der Corona-Pandemie 2020 steigerte sich dies auf 19 Prozent. Der Höhepunkt wurde allerdings im Jahr 2021 erreicht. Aus der Statistik kann entnommen werden, dass mit 23 Prozent mehr als das Doppelte, im Vergleich zu den Arbeitnehmern aus dem Jahr 2019, von zu Hause aus arbeiteten. Verantwortlich hierfür ist vor allem die im Jahr 2021 eingeführte Homeoffice-Pflicht. Diese wurde am 19. Januar 2021 durch die Bund-Länder Konferenz beschlossen und trat zum 27. Januar 2021 in Kraft. Somit wurde festgelegt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Angestellten Homeoffice anzubieten. Voraussetzung hierfür ist, dass keine betriebsbedingten Gründe dagegensprechen. Den Beschäftigten stand es allerdings frei das Angebot anzunehmen. Erst später, am 21. April 2021, wurde in der vierten Novelle des Infektionsschutzgesetzes eine Pflicht verankert. Neu ist hierbei, dass Arbeitnehmer nun verpflichtet sind das Angebot anzunehmen. Vorausgesetzt es sprechen keine driftigen Gründe dagegen. Räumliche Enge oder fehlende technische Ausstattung werden nicht als diese angesehen. Ihr vorübergehendes Ende fand die Homeoffice-Pflicht am 30. Juni 2021. Die Regelung trat erneut zum 24. November 2021 in Kraft. Ebenfalls wurde zum 24. November 2021 die 3G-Regelung nach § 28 b IfSG am Arbeitsplatz verordnet. Arbeitnehmer waren dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber nachzuweisen, ob sie über einen Impfschutz, ein Genesenzertifikat oder einen täglichen Testnachweis verfügen. Die endgültige Abschaffung dieser speziellen Corona-Regelungen wurde in den neuen Vorschriften zum Ablauf des 19. März 2022 festgelegt. Beim Arbeiten von zu Hause aus entstanden für den steuerpflichtigen Arbeitnehmer häufig zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel Kosten für Strom oder Internet.
Inhaltsverzeichnis
- Deutung der Problemstellung des häuslichen Arbeitszimmers
- Voraussetzungen für das geltende Werbungskostenabzugsverbot eines häuslichen Arbeitszimmers
- Rechtsentwicklung des Werbungskostenabzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers
- Vermietung des häuslichen Arbeitszimmers
- Das außerhäusliche Arbeitszimmer
- Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers trotz Werbungskostenabzugsverbot
- Tatbestandsmerkmale des häuslichen Arbeitszimmers
- Das häusliche Arbeitszimmer als Zentrum der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit
- Das häusliche Arbeitszimmer als einziger Arbeitsplatz
- Spezielle Regelungen der steuerlichen Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers
- Das etablierte häusliche Arbeitszimmer mit seinen abzugsfähigen und nichtabzugsfähigen Aufwendungen
- Das häusliche Arbeitszimmer in Relation mit der Corona-Pandemie
- Strukturierung des häuslichen Arbeitszimmers während der Corona-Pandemie
- Die Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer
- Resümee der Problemstellung des häuslichen Arbeitszimmers
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers, insbesondere im Kontext der zunehmenden Nutzung von Homeoffice, hervorgerufen durch die Corona-Pandemie. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die geltenden Regelungen zum Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie untersucht zudem, inwiefern der Gesetzgeber auf die veränderten Arbeitsbedingungen reagiert hat und wie die Einführung der Homeoffice-Pauschale die steuerliche Situation von Arbeitnehmern im Homeoffice beeinflusst.
- Rechtsentwicklung des Werbungskostenabzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer
- Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers trotz Werbungskostenabzugsverbot
- Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
- Einfluss der Corona-Pandemie auf die Nutzung von Homeoffice und die steuerlichen Regelungen
- Die Homeoffice-Pauschale als Reaktion auf die veränderten Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beschäftigt sich mit der Problemstellung des häuslichen Arbeitszimmers und beleuchtet den steigenden Trend von Arbeitnehmern, ihre beruflichen Tätigkeiten von zu Hause aus zu verrichten. Es wird auf die zunehmende Verbreitung des Homeoffice im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingegangen und der Fokus auf die steuerlichen Aspekte dieser Entwicklung gelegt. Das zweite Kapitel widmet sich den rechtlichen Voraussetzungen für das Werbungskostenabzugsverbot eines häuslichen Arbeitszimmers. Es wird die Rechtsentwicklung des Verbots, die Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers sowie das außerhäusliche Arbeitszimmer behandelt. Das dritte Kapitel befasst sich mit der Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers trotz des Werbungskostenabzugsverbots. Es werden die Tatbestandsmerkmale des häuslichen Arbeitszimmers, die Bedeutung als Zentrum der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit und die Rolle als einziger Arbeitsplatz erläutert. Zudem werden spezielle Regelungen der steuerlichen Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers und die Abgrenzung von abzugsfähigen und nichtabzugsfähigen Aufwendungen behandelt. Im vierten Kapitel wird die Beziehung zwischen dem häuslichen Arbeitszimmer und der Corona-Pandemie beleuchtet. Es werden die besonderen Herausforderungen und die Strukturierung des häuslichen Arbeitszimmers während der Pandemie analysiert. Weiterhin wird die Einführung der Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer als eine Reaktion auf die veränderten Arbeitsbedingungen erläutert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit dem Themenbereich des häuslichen Arbeitszimmers im Steuerrecht. Wichtige Schlüsselwörter sind: Werbungskostenabzug, Homeoffice, Corona-Pandemie, Homeoffice-Pauschale, Rechtsentwicklung, Tatbestandsmerkmale, Steuerliche Anerkennung, Abzugsfähigkeit, Einkommensteuergesetz, Infektionsschutzgesetz.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2022, Die Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers im Einkommensteuerrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1454169