Diese Zusammenfassung vermittelt die Grundlagen des privaten Wirtschaftsrechts. Dabei wird sich mit Gesellschaftsrecht, öffentlichen Wirtschaftsrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz, Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht beschäftigt.
Das Handelsrecht ist eine Sonderform bzw. Modifizierung des Privatrechts für Kaufleute. Dies ist daher gesondert im HGB, dem Handelsgesetzbuch, geregelt.
Das Wirtschaftsprivatrecht umfasst viele Aspekte. Dazu zählen – neben dem Handelsrecht – das Bürgerliche Recht, das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht, das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz.
Es, das Handelsrecht, zeichnet sich insbesondere durch beschleunigte Geschäftsabschlüsse, beschleunigte Geschäftsabwicklung, einen Schutz des Rechtsverkehrs (Publizität), eine geringere Schutzbedürftigkeit der Kaufleute und eine Rechtsklarheit bzw. -sicherheit aus.
- Arbeit zitieren
- Oliver Sieweck (Autor:in), 2024, Privates Wirtschaftsrecht. Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Kartellrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1438919