Der Frankfurter Ortsteil „Fechenheim“ findet Ersterwähnung spätestens im Jahre 977 durch eine von zwei nahezu inhaltsgleichen Urkunden des Kaisers Otto II. Die urkundlich lateinische Schreibweise „Vvechenheim“ wandelte sich im Laufe der Zeit hin zu „Vechenheim“ und – in neuerer Zeit - zu „Fechenheim“. Eine ältere Urkunde von Kaiser Karl III. (der Dicke) aus dem Jahre 882 erwähnt in einer von vier als bekannt überlieferten Versionen ebenfalls „Vechenheim“, so das trotz Zweifel an der Echtheit dieses Exemplars, sowie wegen der Unbestimmbarkeit seines Entstehungsdatums, eine ersturkundliche Erwähnung vor 977 zumindest als Möglichkeit, wenn auch mit geringer Wahrscheinlichkeit, besteht.
Basierend auf etymologischer und grammatikalischer Herleitung kann als Wortbedeutung von „Fechenheim“ der O r t d e s b u n t – g e f l e c k t e n (H e r m e l i n) -P e l z w e r k s angesehen werden. Der Verortung einer alternativen Wortbedeutung im Bereich des Fischfang-Faches liegt einem Irrtum bei der Wahl des althochdeutschen Substantives zugrunde.