Diese Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Aspekte und der Prävention durch den "Hilfeteil" des Bayrische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes. Am 24. Juli 2018 wurde das BayPsychKHG verkündet und zuletzt am 08. Juli 2020 durch §3 des GVBl geändert. Teil 1 trat zum 1. August 2018 in Kraft, Teil 2 trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist das Unterbringungsgesetz (UnterbrG) außer Kraft getreten.
Bereits in der Präambel sind die Ziele und Leitgedanken dieses Gesetzes verankert. Durch das BayPsychKHG soll die psychiatrisch, psychotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Versorgung von Menschen mit psychischem Hilfebedarf gewährleistet werden. Psychische Erkrankungen sollen weiter entstigmatisiert und den Menschen eine Anlaufstelle bei Krisen geboten werden. Durch die frühzeitige Unterstützung sollen Unterbringungen ohne oder gegen den Willen von Betroffenen, soweit wie möglich verhindert werden. Zu diesem Zweck erfolgte ein flächendeckender Ausbau von Krisendiensten (d.h. ein Krisendienst pro Bezirk, bestehend aus einer Leitstelle und daran angegliedert mobile Einsatzteams) in ganz Bayern. Damit verbunden gibt es eine Änderung des Unterbringungsprozesses und eine engere Zusammenarbeit zwischen öffentlich-rechtlichen Unterbringungen bzw. an der Versorgung von psychisch kranken Menschen beteiligten Institutionen. Die Krisendienste ergänzen bereits vorhandene Notfallrettungs- und bestehende ambulante Hilfesysteme, ersetzen diese jedoch nicht. Sie stellen einen Knotenpunkt für die engere regionale Zusammenarbeit dar, da sie die Aufgabe haben, die bestehenden Versorgungsstrukturen Zusammenzuführen und Netzwerke mit den Leistungsanbietern zu bilden.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Der „Hilfeteil“ des BayPsychKHG
- Rechtliche Regelungen und Vorgaben
- Ziele, Zielgruppe und Aufgaben der Krisendienste (Unterfranken)
- Finanzierung, Struktur und Personalausstattung der Krisendienste
- Relevanz für die Soziale Arbeit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem „Hilfeteil“ des BayPsychKHG und beleuchtet die rechtlichen Regelungen, die mit der Prävention von öffentlich-rechtlichen Unterbringungen und der Anwendung von Zwangsmaßnahmen in Zusammenhang stehen. Ein besonderer Fokus liegt auf den Krisendiensten, die als wichtiger Bestandteil des „Hilfeteils“ eine zentrale Rolle im psychiatrischen Hilfesystem spielen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen des „Hilfeteils“ des BayPsychKHG
- Funktion und Aufgaben der Krisendienste
- Ziele und Bedeutung der Krisendienste für die psychiatrische Versorgung
- Zusammenarbeit verschiedener Institutionen im Rahmen der psychischen Versorgung
- Die Bedeutung des BayPsychKHG für die Soziale Arbeit
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Einführung Die Einführung erläutert das Bayrische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) und seine Ziele, sowie die Änderung des Unterbringungsprozesses durch den flächendeckenden Ausbau von Krisendiensten in Bayern.
- Kapitel 2: Der „Hilfeteil“ des BayPsychKHG Dieses Kapitel beleuchtet die rechtlichen Regelungen des „Hilfeteils“ des BayPsychKHG, insbesondere die Prävention von Unterbringungen und die Anwendung von Zwangsmaßnahmen. Die Bedeutung der Zusammenarbeit von Institutionen im Rahmen der psychischen Versorgung wird ebenfalls hervorgehoben.
Schlüsselwörter
BayPsychKHG, Krisendienste, psychiatrische Versorgung, Prävention, Unterbringung, Zwangsmaßnahmen, Hilfesystem, Soziale Arbeit, rechtliche Regelungen, ambulante Versorgung, stationäre Versorgung, Angehörigenarbeit.
- Arbeit zitieren
- Madeleine Karajan (Autor:in), 2022, Der "Hilfeteil" des Bayrischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes. Rechtliche Aspekte und Prävention, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1433463