Ziel der nachfolgenden Arbeit ist es, einen detaillierten Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung zu den in einer GmbH verankerten Verlustvorträgen und deren Nutzung im Rahmen einer Verschmelzung von einer gewinnträchtigen GmbH auf eine Verlust-GmbH unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 17.11.2020 (I R 2/18) zu geben.
Verluste bei Unternehmen entstehen häufig in der Aufbauphase oder in Krisensituation und führen oftmals zu Liquiditätsengpässen. Wenn Verluste mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden können und so Liquiditätsabflüsse durch Steuerzahlungen vermieden werden, stellen sie für Unternehmen jedoch einen ökonomischen Vorteil dar. Während der Gesetzgeber die Verlustnutzungsmöglichkeiten überall da eingeschränkt hat, wo Missbrauch zu erwarten ist, versuchen Unternehmen als Reaktion auf die abschnittsweise Besteuerung nach dem Periodizitätsprinzip, echte ökonomisch entstandene Verluste bestmöglich zu nutzen, um so eine gerechte Besteuerung im Sinne des Nettoprinzips als Ausfluss des Leistungsfähigkeitsprinzips zu erreichen.
Wenn eine GmbH steuerliche Verlustvorträge besitzt und es sich andeutet, dass sie durch länger ausbleibende Gewinne nicht in der Lage sein wird diese zu nutzen, besteht die Möglichkeit, die Verlustvorträge unter bestimmen Voraussetzungen rechtsträgerübergreifend zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist eine der bekanntesten Gestaltungsempfehlungen eine gewinnträchtige GmbH auf die Verlust-GmbH zu verschmelzen und mit Gewinnvorträgen oder künftigen Gewinnen die vorhandenen Verlustvorträge steuerlich zu nutzen. Dabei ist zu prüfen, ob angesichts des BFH-Urteils vom 17.11.2020 (I R 2/18) ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO vorliegt. Es stellt sich daher die Frage, ob die in einer GmbH verankerten Verlustvorträge durch die Verschmelzung einer gewinnträchtigen GmbH auf die Verlust-GmbH genutzt werden können und dies Gestaltungsmissbrauch oder ein legitimes Steuerungsinstrument darstellt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Problemstellung
- Ziel und Aufbau
- Grundlagen
- Verlustverrechnung
- Verlustabzugsbeschränkungen nach § 8c KStG und § 8d KStG
- Verschmelzung
- Verschmelzung
- Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
- Handelsrechtliche Abwicklung
- Steuerrechtliche Abwicklung
- Umgang mit Verlustvorträgen
- BFH-Urteil vom 17.11.2020, I R 2/18
- Ausgangslage
- Entscheidung
- Ergebnis
- Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Rechtsprechung zur Nutzung von Verlustvorträgen im Rahmen einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, speziell im Zusammenhang mit dem BFH-Urteil vom 17.11.2020 (I R 2/18). Sie beleuchtet die Möglichkeiten und Grenzen der Verlustverrechnung im Kontext von GmbH-Verschmelzungen und prüft, ob diese Gestaltungsmissbrauch oder ein legitimes Steuerungsinstrument darstellt.
- Verlustverrechnung im Steuerrecht
- Verlustabzugsbeschränkungen nach § 8c und § 8d KStG
- Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
- Behandlung von Verlustvorträgen bei Verschmelzung
- Gestaltungsmissbrauch im Steuerrecht
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Das Kapitel stellt die Problemstellung der Verlustverrechnung im Kontext von GmbH-Verschmelzungen vor und erläutert die Relevanz des Themas im Kontext der aktuellen Körperschaftsteuerstatistik. Es beschreibt das Ziel und den Aufbau der Arbeit.
- Grundlagen: Dieses Kapitel behandelt die theoretischen Grundlagen zur Verlustverrechnung und ihren Beschränkungen sowie die Definition und Bedeutung der Verschmelzung im Kontext von Kapitalgesellschaften.
- Verschmelzung: Dieses Kapitel fokussiert auf die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, beleuchtet die handelsrechtliche und steuerrechtliche Abwicklung sowie den Umgang mit Verlustvorträgen bei Verschmelzungen.
- BFH-Urteil vom 17.11.2020, I R 2/18: Dieses Kapitel stellt das BFH-Urteil zur Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Verschmelzungen dar und erläutert den Sachverhalt, die Entscheidung des BFH und die daraus resultierenden Folgen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Verlustverrechnung, Verlustabzugsbeschränkungen, Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, Steuerrechtliche Abwicklung, Gestaltungsmissbrauch und BFH-Rechtsprechung. Insbesondere das BFH-Urteil vom 17.11.2020 (I R 2/18) steht im Zentrum der Analyse.
- Arbeit zitieren
- Caroline Juszczak (Autor:in), 2013, Verlustverrechnung. Rechtsmissbräuchliche Gestaltung oder legitimes Steuerungsinstrument im Zusammenhang mit GmbH-Verschmelzungen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1407841