Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Mainzer Rabbinerprivileg, welches den Juden 1679 von Erzbischof Karl Heinrich von Metternich-Wenneburg verliehen wurde. Dieses Privileg reglementierte, nach Bitten der jüdischen Gemeinde, die jüdische Rechtsprechung im Erzstift.
Die Verrechtlichung der jüdischen Existenz in christlichen Städten sorgte für große Abhängigkeit der Juden von der christlichen Obrigkeit. Obwohl die jüdische Gerichtsbarkeit traditionell nach der Halacha Aufgabe des Rabbiners war, durften die Juden in frühneuzeitlichen Städten des 17. Jahrhunderts nicht ohne Einwilligung der Obrigkeit rechtsprechen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Rabbinerprivileg
- jus cognoscendi in ceremonialibus
- jus in delictis levioribus
- jus in causis civilibus inter Judaeos
- Die jüdische Rechtsprechung in Frankfurt am Main
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert das Mainzer Rabbinerprivileg von 1679, welches die jüdische Rechtsprechung im Erzstift regelte. Durch die Untersuchung der im Privileg festgehaltenen Befugnisse und Einschränkungen wird der Grad der Autonomie der jüdischen Rechtsprechung in Mainz beleuchtet. Durch den Vergleich mit der jüdischen Rechtsprechung in Frankfurt am Main werden die Möglichkeiten und Grenzen der jüdischen Rechtsprechung in beiden Städten aufgezeigt.
- Das Mainzer Rabbinerprivileg von 1679
- Möglichkeiten und Grenzen der jüdischen Rechtsprechung in Mainz
- Vergleich der Rechtsprechung in Mainz und Frankfurt am Main
- Rechtliche Stellung der Juden in der frühen Neuzeit
- Autonomie der jüdischen Gemeinde und die Rolle der christlichen Obrigkeit
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel führt in das Thema der jüdischen Rechtsprechung in der frühen Neuzeit ein und stellt das Mainzer Rabbinerprivileg von 1679 als zentralen Gegenstand der Untersuchung vor. Im zweiten Kapitel wird das Privileg selbst analysiert, um die darin enthaltenen Regelungen und Befugnisse bezüglich der jüdischen Rechtsprechung zu erarbeiten. Das Kapitel beleuchtet die drei Bereiche der jüdischen Rechtsprechung, die durch das Privileg geregelt wurden: jus cognoscendi in ceremonialibus, jus in delictis levioribus und jus in causis civilibus inter Judaeos.
Schlüsselwörter
Jüdische Rechtsprechung, Rabbinerprivileg, Mainz, Frankfurt am Main, frühneuzeitliche Rechtsgeschichte, jüdische Autonomie, christliche Obrigkeit, jus cognoscendi, jus in delictis levioribus, jus in causis civilibus inter Judaeos, Halacha.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2019, Das Mainzer Rabbinerprivileg von 1679. Welche Möglichkeiten und Grenzen hatten die Regelungen der jüdischen Rechtsprechung in Mainz und Frankfurt am Main zur Folge?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1395266